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AN/1351/2024

TOP 3.1.5: Fortführung nichtpflichtiger Projekte, Maßnahmen und Förderungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung.

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 01.10.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.10.2024

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

4209 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.10.2024 
 
AN/1351/2024 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 01.10.2024 
 
TOP 3.1.5: Fortführung nichtpflichtiger Projekte, Maßnahmen und Förderungen im 
Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord-
nung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen. 
 
Der vorliegende Antrag wird wie folgt ersetzt: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert: 
 
1. Um Planungssicherheit bei den Trägern zu ermöglichen, wird die Verwaltung aufge-
fordert, die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Trägern fortzusetzen und 
schnellstmöglich in Gespräche einzusteigen, um die bisher absehbaren Konsequen-
zen der Haushaltsaufstellung zu erörtern. 
 
2. Die Verwaltung wird gebeten, die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen der vorläufi-
gen Haushaltsverfügung weitest möglich auszuschöpfen. Während der vorläufigen 
Haushaltsführung ist das bewährte Instrument der Abschlagszahlungen dort zum Ein-
satz zu bringen, wo für eine Aufgabenwahrnehmung dauerhaft Haushaltsmittel vorge-
sehen sind, die bewährten Strukturen für eine kontinuierliche Aufgabenwahrnehmung 
im städtischen Interesse zu sichern, so wie es zuletzt in Zeiten der Corona-Pandemie 
und angesichts der Auswirkungen des Angriffskrieges auf die Ukraine im Rahmen 
des Struktursicherungsfonds gelungen ist.

- 2 - 
 
Begründung:  
 
Da der Haushaltsaufstellungsprozess laut Mitteilung 1906/2024 unter schwierigen finanziel-
len Rahmen erfolgt, ist eine verstärkte Aufgabenkritik und Prioritätensetzung nötig, um die 
Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes zu ermöglichen. Es gilt dringend, ein verpflichtendes 
Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden und die eigene kommunale Handlungsfähigkeit 
zu erhalten! 
 
Auch aus diesem Grund wird der Haushalt erst zu Beginn des laufenden Jahres beschlossen 
werden können und es zu einer kurzen Phase der vorläufigen Haushaltsführung kommen. 
 
Laut Beantwortung 2875/2024 auf eine Anfrage der Linken plant die Verwaltung, mit Einbrin-
gung des Doppelhaushaltes unmittelbar am 14.11. die „Transparente Darstellung von Mittel-
abflüssen an Soziale Träger“ zur Verfügung zu stellen. Somit erfahren die Träger zwar un-
mittelbar mit der Haushaltseinbringung, aber später als sonst üblich, ob und inwieweit sie 
ggf. von Konsolidierungsmaßnahmen betroffen sein könnten. In einigen Bereichen, z:b für 
den Kinder- und Jugendbereich, konnte die Verwaltung bereits erste Indikationen geben: 
 
In o.g. Antwort wird seitens der Verwaltung z.B. bereits zugesagt, dass im Bereich Kita „die 
ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 erhöhten Kindpauschalen landesseitig so angepasst 
[wurden], dass damit auch die gestiegenen Personalkosten abgedeckt sind. Die Steigerung 
der gesetzlichen Kindpauschalen von 9,65 % wurde im Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 im 
Haushaltsjahr 2025 ertrags- und aufwandsseitig (inkl. steigendem kommunalen Anteil) be-
rücksichtigt. In den Folgejahren wurden die geplanten Erträge und Aufwendungen weiter dy-
namisiert.“ Auch im Bereich der OGS sind laut Aussage der Verwaltung „im Doppelhaushalt 
2025/2026 zur Abdeckung der Mehrbelastungen aus den Personalkostensteigerungen der 
Träger Nachsteuerungen in erheblicher Höhe vorgenommen worden“. 
 
Um auch in den anderen Bereichen für größtmögliche Planungssicherheit zu sorgen, wird die 
Verwaltung aufgefordert, schnellstmöglich den vertrauensvollen Dialog mit den Trägern auf-
zunehmen, um die Auswirkungen der kurzen, vorläufigen Haushaltsführung auf die jeweili-
gen Aufgabenbereiche und Strukturen zu besprechen und passgenaue Reaktions- und Lö-
sungsmöglichkeiten im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln bzw. 
aufzuzeigen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
GRÜNE- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller 
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

01.10.2024 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1351/2024
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
01.10.2024
Erstellt
01.10.2024 09:47