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2167/2020

Beschluss über die Aufstellung eines Teilbebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffent-lichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Sportpark Süd in Köln-Zollstock

Beschlussvorlage Ausschuss 03.08.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 03.09.2020, TOP 10.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 Kosten Bauleitplanung *NEU*

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Anlage 3 Erläuterungen

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 2 Planungsraum

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

7589 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Blen Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2167/2020 
Freigabedatum 
 24.07.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Teilbebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Sportpark Süd in Köln-Zollstock 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, basierend auf dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Arbeitstitel: 
Parkstadt Süd in Köln – Bayenthal/-Raderberg/-Zollstock/-Sülz vom 03.12.2015, die Fortset-
zung des Bebauungsplanverfahrens durch die Aufstellung von Teilbebauungsplänen, die das 
Gesamtplangebiet in teilräumliche Abschnitte einteilen; 
2. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Teilbebauungsplan für das Ge-
biet zwischen dem Südstadion im Westen, der Vorgebirgstraße im Norden, der Vorgebirgstra-
ße im Osten und der Straße am Vorgebirgstor im Süden in Köln-Zollstock – Arbeitstitel: Park-
stadt Süd - Sportpark Süd – aufzustellen mit dem Ziel, den Neubau der städtischen Sporthalle 
sowie die Umstrukturierung des Sportparkes planungsrechtlich zu sichern;  
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 2 (entsprechend Beschlussfassung zu 1483/2020). 
 
Alternative:  
Keine, andernfalls kann kein Neubau für die Sporthalle erfolgen.  
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes – Arbeitstitel: Parkstadt Süd 
in Köln – Bayenthal/-Raderberg/-Zollstock/-Sülz, für den am 03.12.2015 der Aufstellungsbeschluss 
gefasst wurde (V 3574/2015). Aufgrund der Größe des Plangebietes und der Komplexität der städte-
baulichen Zielsetzungen, soll das Bebauungsplanverfahren im weiteren Verfahren in Form von Teil-
bebauungsplänen weiter bearbeitet werden. Die Abgrenzung der Teilbebauungspläne erfolgt auf Ba-
sis von räumlichen und nutzungsspezifischen Zusammenhängen. Dadurch erfolgt eine sukzessive 
Planrechtschaffung für die teilräumlichen Bereiche. Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Teilbe-
bauungsplan Parkstadt Süd – Sportpark Süd soll das Verfahren für den ersten Teilbereich, der in An-
lage 1 dargestellt ist, eingeleitet werden.  
 
Das Planungsgebiet wird derzeit bereits als Sportpark genutzt. Es befindet sich östlich angrenzend an 
das Südstadion in Köln-Zollstock. Östlich und nördlich wird es durch die Vorgebirgstraße und im Sü-
den durch die Straße am Vorgebirgstor begrenzt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6 ha. 
Neben einer Dreifach-Sporthalle existieren dort ein Kleinspielfeld, ein Kunstrasenplatz, ein Naturra-
senplatz sowie ein Ascheplatz, das Clubheim des S.C. Fortuna Köln und weitere bauliche Anlagen, 
die der Nutzung des Sportparkes dienen. 
 
Für die städtische Dreifach-Sporthalle besteht erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. 
Im März 2015 ist der Beschluss über die Generalsanierung der Sporthalle erfolgt (V. 2462/2014). Da 
sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, dass die Sporthalle den gegenwärtigen und zukünftigen Nut-
zungsanforderungen nicht mehr entspricht, ist ein Neubau der Sporthalle geplant. Die Sportplätze, 
darunter insbesondere der Ascheplatz entsprechen nicht mehr den heutigen Standards zur Ausübung 
von Mannschaftssport. Des Weiteren nutzt die Amateurmannschaft des S.C. Fortuna Köln neben wei-
teren Vereinsmannschaften und dem Schulsport die Räumlichkeiten der Sporthalle sowie die Sport-
plätze mit. Im Zuge der Neustrukturierung soll der Bedarf einer möglichen Eingliederung eines Trai-
ningszentrums für den S.C. Fortuna geprüft werden. 
 
Ebenfalls hat die Universität zu Köln Interesse bekundet, die zukünftige Halle mit zu nutzen, was zu-
sätzliche Bedarfe generiert, die in einer Dreifach-Sporthalle keinesfalls gedeckt werden können. Eine 
finanzielle Beteiligung der Universität zu Köln an dem Vorhaben befindet sich derzeit in Abstimmung. 
 
Zusätzlich wird der Nutzungsdruck auf den Sportpark in den kommenden Jahren im Zuge der Umset-
zung des Projektes Parkstadt Süd durch die neuen Bewohnerinnen und Bewohner steigen. 
 
Die Summe dieser Faktoren verdeutlicht das dringende Erfordernis auf diese Entwicklungen jetzt zu 
reagieren und zügig Planungsrecht zu schaffen, damit der Neubau der Sporthalle möglichst bald um-
gesetzt werden kann. Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Neubaus einer 
Sporthalle nicht zu, da das Areal dem planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch 
(BauGB) zuzuordnen ist.

3 
 
Ziel ist es, den Sportpark Süd in eine zukunftsfähige Sportlandschaft zu verwandeln, die den jetzigen 
und zukünftigen Ansprüchen Rechnung trägt. Es bietet sich damit die Chance eine Sportanlage zu 
entwickeln, die für eine Vielzahl von Nutzerinnen und Nutzer, nicht nur in Zollstock sondern auch in 
den umliegenden Stadtteilen, moderne Angebote schafft. So sollen nicht nur Angebote für den Ver-
eins- und Schulsport, sondern auch für den steigenden Bedarf an ungeregeltem Sport geschaffen 
werden. 
 
Die konkreten Bedarfe, die der Sportpark abdecken soll, werden derzeit ermittelt, um darauf basie-
rend ein Planungskonzept zu erstellen, dass auch die Sporthalle mit angemessenen Flächenkapazitä-
ten beinhaltet. Für das Plangebiet soll ein Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden, um eine für 
den Stadtraum und die Zielsetzung der Entwicklung einer modernen Sportlandschaft, bestmögliche 
Lösung zu eröffnen.  
 
Für den Neubau der Sporthalle ist, neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes, die Änderung des 
Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 219. Parkstadt Süd in 
Köln – Raderberg ist mit Beschluss vom 10.11.2016 eingeleitet worden (V 3081/2016). Im Dezember 
2019 wurde der Beschluss über die Vorgaben zur 219. Flächennutzungsplanänderung gefasst (V 
2544/2019).  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB für den Teilbebauungsplan – Ar-
beitstitel: Parkstadt Süd – Sportpark Süd soll in Form einer Abendveranstaltung nach Modell 2 (ent-
sprechend Beschlussfassung zu 1483/2020) durchgeführt werden. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Der Bedarf für die Neustrukturierung ist durch die kooperative Nutzung sowie das geplante Stadtquar-
tier der Parkstadt Süd, in dem Wohnraum für ca. 7600 zusätzliche Bewohner*innen vorgesehen ist, 
gegeben. Alternative Standorte für die Umplanung bestehen nicht, da eine kooperative Nutzung des 
Südstadions und den Einrichtungen im geplanten Sportpark Süd angestrebt wird. Zudem werden kei-
ne zusätzlichen Flächen beansprucht sondern die bestehenden Flächen des Sportparks überplant.  
 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Im weiteren Verlauf des 
Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases 
geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange im Rahmen der 
Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten er-
stellt. 
 
Anlagen 
Anlage 1   Geltungsbereich 
Anlage 2   Planungsraum 
Anlage 3   Erläuterungsbericht

Anlage 4 Kosten Bauleitplanung *NEU*

1017 Zeichen

1 
 
A N L A G E  4 
 
Kosten 
zum Teilbebauungsplan 
Arbeitstitel Parkstadt Süd - Sportpark Süd in Köln-Zollstock 
 
  
Kosten 
Die Erarbeitung des Teilbebauungsplanes einschließlich der erforderlichen Gutachten soll im 
Rahmen eines Vergabeverfahrens an ein Stadtplanungsbüro vergeben werden. Nach einer 
ersten Einschätzung sind mindestens folgende Gutachten erforderlich: Artenschutzprüfung, 
Lärmschutzgutachten, Lichtimmissionsgutachten, Entwässerungskonzept, 
Bodengutachten/Altlasten.  
Die Kosten werden auf ca. 25.000 €/netto (29.750 €/brutto) für die Erarbeitung des 
Bebauungsplanes inkl. Besondere Leistungen und insgesamt ca. 25.000 €/netto (29.750 
€/brutto) für die mindestens erforderlichen Gutachten geschätzt. Die Kosten wurden auf 
Grundlage der HOAI 2013 sowie Erfahrungswerten geschätzt.  
Finanzierung 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilplan 
0901-Stadtplanung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im HPL 
2020/2021 bereit.

Anlage 3 Erläuterungen

15167 Zeichen

1 
 
A N L A G E  3 
 
Erläuterungsbericht 
zum Teilbebauungsplan 
Arbeitstitel Parkstadt Süd - Sportpark Süd in Köln-Zollstock 
 
  
1 Anlass und Ziele der Planung 
1.1 Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes „Parkstadt Süd“ besteht ein Teilbereich aus der 
Neustrukturierung des Sportparkes am Südstadion. Es handelt sich dabei um eine städtische 
Fläche, die zur kooperativen Nutzung zwischen der Stadt, dem Verein S.C. Fortuna Köln, der 
Kölner Sportstätten GmbH sowie gegebenenfalls der Universität zu Köln dienen soll.  
Im bestehenden Sportpark ist eine Dreifach- Sporthalle vorhanden, für die erheblicher 
Sanierungs- und Modernisierungsbedarf besteht . Zudem verfügt die Halle nicht über  
ausreichend Kapazitäten, um die gestiegenen Bedarfe zu decken. Durch die Umsetzung des 
Projektes Parkstadt Süd werden die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner den 
Nutzungsdruck auf den Sportpark erhöhen. Durch die gestiegenen und weiterhin steigenden 
Bedarfe sowie Nutzungsansprüche an die Sporthalle ist ein Neubau der Halle sowie die 
Anpassung bzw. Neustrukturierung im Rahmen des städtischen P rojektes Parkstadt Süd 
Anlass für die Planung.  
1.2 Ziel der Planung 
Der Sportpark  Süd soll einer breiten Nutzergru ppe unter anderem aus den umliegenden 
Stadtteilen Zollstock, Neustadt -Süd, Raderberg,  Bayenthal, Sülz sowie der künftigen 
Bewohnerschaft der Parkstadt Süd zur Verfügung stehen. Es sollen Angebote sowohl für den 
Vereins- als auch für den Schulsport aber auc h Möglichkeiten für ungeregelten Sport 
geschaffen werden. 
Geplant sind derzeit der Neubau einer Sporthalle, sowie mehrerer Spielfelder . Nach 
derzeitigen Erkenntnissen ist für einen zukunftsfähigen Betrieb eine Sechsfach -Sporthalle 
erforderlich.  
Ob i n der Sporthalle Einrichtungen enthalten sein sollen, die  auch für den Betrieb des 
angrenzenden Südstadions notwendig sind und an den Spieltagen angemietet werden, wird 
im weiteren Verfahren geprüft werden. Um den Anforderungen eines 3. Liga-Spielbetriebes zu 
entsprechen, sind diverse Nebenräume erforderlich. Die geforderten Räumlichkeiten ergeben 
sich aus den DFB - (Deutscher Fußball -Bund e.V.)  sowie Medienrichtlinien. Im weiteren 
Verfahren ist dazu zu klären, ob Einrichtungen für den 3.Liga Spielbetrieb erforderlich sind. In 
diesem Falle ist  ein entsprechend großes Bauvolumen erforderlich und die Sporthalle 
vorzugsweise in direkter Stadionnähe anzusiedeln. Im Weiteren ist für das Projekt Sporthalle 
sowie die sonstigen Sportflächen ein Qualifizierungsverfahren vorgesehen. 
Durch die erforderliche Neuaufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das Vorhaben trägt 
zur Schaffung von dringend benötigten, zeitgemäßen Sportanlagen in Köln bei.

2 
 
2 Erläuterungen zum Plangebiet 
2.1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet im Stadtteil Köln-Zollstock befindet sich in städtischem Eigentum und umfasst 
eine Fläche von ca. 6 ha. Es wird nach Süden durch die Straße Am Vorgebirgstor, nach Osten 
durch die Vorgebirgstraße, nach Norden durch die Vorgebirgstraße sowie einen Teil des 
Klaus-Ulonska-Weges und nach Westen durch das Südstation begrenzt. 
 
2.2 Vorhandene Struktur und derzeitige Nutzung 
Das Plangebiet wird derzeit bereits als Sportanlage genutzt, diese besteht aus: einer Dreifach-
Sporthalle, mehrerer Gebäudeeinheiten, darunter das Clubheim des S .C. Fortuna Köln und 
die Unterbringung des Hausmeisters  und des Betriebshofes  der Sportanlage , vier 
Sportplätzen, wovon einer ein Kunstrasenplatz ist, zwei Naturrasenplätze und ein Ascheplatz. 
Die Sporthalle umfasst auch die Umkleiden für den Außensport und das Südstadion. An die 
Sporthalle sind Stellplätze angegliedert.  An den Plangebietsgrenzen sowie zwischen den 
Sportplätzen sind Grünstrukturen in Form von Gehölzpflanzungen vorhanden. Zurzeit wird der 
Sportpark durch den S.C Fortuna und den Schulsport genutzt. 
Nördlich des  Plangebietes befinden sich derzeit  ein öffentlich zugängliches Spielfeld,  ein 
Tierheim sowie ein Parkplatz, der von den Besuchern des Südstadions oder als Fläche für 
Veranstaltungen wie den „Südstadt-Flohmarkt“ oder für Festzelte genutzt wird. Weiter nördlich 
schließt sich ein Bahndamm an, auf dem vorwiegend Regional - und Güterverkehr  der 
Deutschen Bahn verkehrt. Östlich der Vorgebirgs traße schließt sich der Vorgebirgspark an. 
Südlich der Straße Am Vorgebirgstor ist überwiegend Wohnbebauung vorhanden aber auch 
gewerbliche Nutzungen. Westlich des Plangebietes grenzt das Südstation unmittelbar an.  
 
2.3 Erschließung 
Verkehrliche Erschließung 
Das Plangebiet ist über die Vorgebirgstraße und die Straße am Vorgebirgstor an das 
öffentliche Straßennetz angeschlossen. Es besteht auch eine Erschließung für Fußgänger von 
Westen über den Vorgebirgsglacisweg an den Höninger Weg.  
Der Anschluss an den  öffentlichen Personennahverkehr erfolgt über die in etwa 460 m 
fußläufiger Entfernung gelegene Bushaltestelle „ Am Vorgebirgstor“ der Linie 142 oder die in 
ca. 900m fußläufiger Entfernung gelegene Stadtbahnhaltestelle „Pohligstraße“ der Linie 12.  
Hier befindet sich ebenfalls eine weitere Bushaltestelle der Linie 142.  Die Linie 12 verkehrt 
zwischen Zollstock-Südfriedhof und Merkenich wochentags zu den Hauptverkehrszeiten im 
10-Minuten Takt. Die Buslinie 142 verkehrt wochentags zwischen dem Ubierring und dem BF 
Ehrenfeld zu den Hauptverkehrszeiten im 20-Minuten-Takt. Die Haltestellen werden von den 
Kölner Verkehrsbetrieben angedient.  
Ver- und Entsorgung 
Die Wasser- und Energieversorgung ist vorhanden. Die Entsorgung des Abwassers erfolgt 
über das vorhandene K analnetz. Zwischen dem Südstadion und dem Plangebiet ist ein 
Mischwasserkanal der Stadtentwässerungsbetriebe vorhanden.  
Im weiteren Verfahren ist anhand eines Entwässerungsgutachtens zu klären, inwieweit das 
anfallende Regenwasser innerhalb des Plangebiet es versickern kann. Insbesondere bei der 
Planung der Sportplätze mit Kunstrasen, ist nur eine eingeschränkte Versickerung möglich.

3 
 
2.4 Alternativstandorte 
Der Bedarf für die Neustrukturierung ist durch die kooperative Nutzung sowie das geplante 
Stadtquartier der Parkstadt Süd, in dem Wohnraum für ca. 7600 zusätzliche Bewohner*innen 
vorgesehen ist, gegeben. Alternative Standorte für die Umplanung be stehen nicht, da eine 
kooperative Nutzung des Südstadions und den Einrichtungen im geplanten Sportpark Süd 
angestrebt wird. Zudem werden keine zusätzlichen Flächen beansprucht sondern die 
bestehenden Flächen des Sportparkes überplant.  
 
3 Planungsvorgaben 
3.1 Regionalplan 
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist das Plangebiet 
als „Waldbereich“ mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Die Entwicklung 
der geplanten Nutzung entspricht den Zielen der Regional- und Landesplanung. 
3.2 Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird das Plangebiet als Grün fläche mit der 
Zweckbestimmung Grünfläche und Sportplatz dargestellt. Das Plangebiet befindet sich im 
Geltungsbereich der 219. Änderung des Flächennutzungsplanes „Parkstadt Süd in Köln  - 
Raderberg“, die sich im Verfahren befindet. In der beabsichtigten Darst ellung ist das 
Plangebiet als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Sportplatz und Sporthalle, Standort 
unbestimmt, dargestellt. Im Dezember 2019 wurde der Beschluss über die Vorgaben zur 219. 
Flächennutzungsplanänderung gefasst (V 2544/2019). 
Gemäß § 8 Abs . 3 BauGB kann mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes gleichzeitig der 
Flächennutzungsplan geändert werden. Der Bebauungsplan kann vor dem 
Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden, wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten 
anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des 
Flächennutzungsplanes entwickelt sein wird.  
Demnach wird der Bebauungsplan voraussichtlich den künftigen Darstellungen der 219. 
Flächennutzungsplanänderung entsprechen.  
3.3 Bestehendes Bauplanungsrecht 
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt nicht vor. Es liegt ein Aufstellungsbeschluss für einen 
Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Parkstadt Süd in Köln- Bayenthal/-Raderberg/-Zollstock“ 
für das gesamte Plangebiet der Parkstadt Süd vom 03.12.2015 vor (V 3577/2015) , der das 
Plangebiet des Sportparkes Süd miteinschließt. 
Da sich das Plangebiet nicht innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles befindet, 
ist das Plangebiet planungsrechtlich als Außenbereich gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Das 
vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Neubaus einer Sporthalle nicht zu.  
 
3.4 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt für das Plangebiet das Entwicklungsziel 2 „Erhaltung 
und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“ dar. Darüber hinaus werden keine weiteren 
Aussagen getroffen.

4 
 
3.5  Integrierte Planung - Parkstadt Süd 
Im Jahr 2015 wurde für das Projekt Parkstadt Süd ein kooperatives Verfahren durchgeführt , 
an dem fünf Planungsteams teilgenommen haben. Im Ergebnis hat da s Begleitgremium  
empfohlen den Entwurf von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten und Ortner & Ortner 
Baukunst als Grundlage für das weitere Verfahren weiter zu verfolgen. In einem weiteren 
Schritt ist auf dieser Grundlage die Integrierte Planung erstel lt worden, die im Februar 2019 
beschlossen wurde (V 1250/2018). Die Integrierte Planung konkretisiert den Entwurf aus dem 
kooperativen Verfahren insbesondere für den städtebaulichen Teil im Bereich der zur 
Bebauung vorgesehenen Quartiere. Der Sportpark Süd ist im Planungsgebiet, im 
Wesentlichen angelehnt an die heutige Nutzungsverteilung , berücksichtigt. Er grenzt an die 
geplante Fortführung des Inneren Grüngürtels zwischen Sportpark und Bahndamm.  
 
4 Darstellung der planerischen Zielvorgaben 
Die bestehende Sporthalle weist erheblichen Sanierungs - und Modernisierungsbedarf auf, 
daher soll hierfür eine neue Sporthalle gebaut werden. Die geplante Sporthalle wird 
voraussichtlich als Sechsfach- Sporthalle geplant werden. Darüber hinaus sind Sportplätze 
geplant, die m indestens den Umfang der bestehenden Sportplätze aufweisen, nach 
Möglichkeit sollen zusätzliche Sportfelder generiert werden. Daher ist zu prüfen, ob die 
Sporthalle in mehrgeschossiger Bauweise und/oder gegebenenfalls in Teiltieflage realisiert 
werden kann. Die gesamte Anlage soll zur  kooperativen Nutzung zwischen der Stadt, dem 
Verein S.C. Fortuna Köln, der Kölner Sportstätten GmbH sowie gegebenenfalls der Universität 
zu Köln dienen. Die konkreten Bedarfe sind im weiteren Verfahren zu ermitteln.  
Die Flächen des Sportparkes grenzen unmittelbar an das Südstadion und bilden eine Einheit. 
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob die Sporthalle in unmittelbarer Nähe zum Südstadion 
realisiert werden muss . Die Auswirkungen auf das  zu planende Bauvolumen,  falls dort 
beispielsweise Umkleidekabinen untergebracht werden, die auch für den Stadionbetrieb 
genutzt werden, sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit 
im Sportpark Flächen bzw. Räumlichkeiten,  die für einen 3. Ligabetrieb des Süd stadions 
erforderlich sind, untergebracht werden sollen. 
Die Erschließung des Sportparkes ist voraussichtlich nördlich von der Vorgebirgstraße 
vorgesehen und erfolgt von dort aus über das städtische Grundstück. Als zusätzli che 
Erschließung ist auch eine Erschließung von Süden über die Straße am Vorgebirgstor 
denkbar. 
Die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze, die sich aus dem Bedarf des Sportparkes 
ergeben, sind im Planungsgebiet vorzusehen. Neben ebenerdigen Stellplätzen ist eine 
Unterbringungen in einem UG der Sporthalle zu prüfen. Im weiteren Verfahren ist der konkrete 
Stellplatzbedarf für die Nutzer der Sportanlagen sowie für die Zuschauer zu ermitteln. Dies 
hängt von der Größe der Sporthalle und der Anzahl und Größe der Spielfelder ab. 
 
5 Auswirkungen der Planung 
5.1 Umweltprüfung 
Gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird eine Umweltprüfung und damit auch ein Umweltbericht nach 
§ 2a BauGB durchgeführt bzw. erstellt.  
Des W eiteren sind i m Bebauungsplanverfahren die Umweltbelange gemäß § 1 Abs atz 6 
Nummer 7 und § 1a Absatz 2 BauGB zu berücksichtigen.

5 
 
5.2 Arten- und Biotopschutz 
Im weiteren Planverfahren erfolgt eine artenschutzrechtliche Prüfung und Biotopbestimmung. 
5.3 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 
Gemäß § 1a (3) BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich soweit die Eingriffe bereits vor der 
planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Im Plangebiet sind bereits 
Sportfelder und eine Sporthalle vorhanden. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwieweit die 
Überplanung der Naturrasenfelder ausgeglichen werden muss.  
5.4 Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung 
Den Erfordernissen der  Klimawandelanpassung soll durch entsprechende Maßnahmen, die 
dem Klimawandel entgegenwirken als auch solche, die der Anpassung an den Klimawandel 
dienen gemäß § 1a (5) BauGB Rechnung getragen werden. Im weiteren Planverfahren ist zu 
prüfen, inwieweit entsprechende Maßnahmen berücksichtigt werden können.  
Dem Klimaschutz soll durch Maßnahmen zur Energieeffizienz, CO2 Reduzierung und 
nachhaltigem Bauen als auch durch eine Optimierung der Mobilität Rechnung getragen 
werden. Hierzu werden entsprechende Gutachten erstellt.  
5.5 Immissionen/Emissionen 
5.5.1  Immissionen und Emissionen: Lärm 
Für das Plangebiet sind Lärmimmissionen durch den Schienen-  und Straßenverkehr als 
Gewerbelärm anzunehmen. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwieweit 
Schallschutzmaßnahmen für die geplanten Nutzungen erforderlich sind.  
Zum anderen ist im weiteren Planverfahren zu prüfen, welche Emissionen voraussichtlich von 
den geplanten Nutzungen des Sportbetriebes gem. 18. BImSchV auf die Umgebung ausgehen 
werden und welche Schallschutzmaßnahmen diesbezüglich erforderlich sind.  
5.5.2 Immissionen: Licht 
Durch die Beleuchtung der geplanten Sportplätze (Flutlicht) entstehen Lichtimmissionen, die 
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens thematisiert werden. 
5.6 Versickerung 
Nach § 44 Absatz 1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in Verbindung mit 
§ 55 Abs atz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht eine Verpflichtung das 
Niederschlagswasser ortsnah zu versickern. Im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels und 
dem ökologisch nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser, ist die Versickerung 
nachhaltig zu planen. 
 
6 Planverwirklichung 
6.1 Bebauungsplanverfahren 
Das Bebauungsplanverfahren wird im gesetzlichen Regelverfahren nach Baugesetzbuch als 
Angebotsbebauungsplan durchgeführt.  
Die Umsetzung der Planung erfolgt durch die Stadt Köln, die Eigentümerin der Flächen im 
Plangebiet ist.

6 
 
6.2 Qualifizierungsverfahren 
Für den Sportpark soll ein Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden, um eine für den 
Standort und für die Zielsetzung der Entwicklung einer modernen Sportlandschaft, 
bestmögliche Lösung zu entwickeln.  Das Ergebnis des Qualifizierungs verfahrens soll die 
Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplanes bilden.

Anlage 1 Geltungsbereich

458 Zeichen

GeltungsbereichBebauungsplan Parkstadt Süd
GeltungsbereichTeilbebauungsplan Sportpark Süd
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
N
Geltungsbereich des TeilbebauungsplanesParkstadt Süd - Sportpark Südin Köln-Zollstock
Maßstab  1 : 15 0000 300150 600900 Meter
Stadtplanungsamt

Anlage 2 Planungsraum

351 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
N
Parkstadt Süd - Sportpark SüdPlanungsraum für den Aufstellungsbeschluss
Maßstab  1 : 50000 10050 200300 Meter
Stadtplanungsamt

Beratungsverlauf (2)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Vorgebirgstraße
  • Pohligstraße
  • Vorgebirgsglacisweg
  • Höninger Weg
  • Ubierring
  • Am Vorgebirgstor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2167/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.08.2020
Erstellt
16.07.2020 09:24