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Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem städtischen Grundstück Aloys-Boecker-Straße 4, 51147 Köln-Lind - Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 I Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 1676/2020

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2800/2020 vom 08.09.2020

Stand: Am 07.12.2020 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 562/4 Vorlagen-Nummer 08.09.2020 2800/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 07.12.2020 Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem städtischen Grundstück Aloys-Boecker- Straße 4, 51147 Köln-Lind - Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 I Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 1676/2020 In der Sitzung des Finanzausschusses vom 07.09.2020 fragt RM Joisten, warum diese Mitteilung erst zum jetzigen Zeitpunkt erfolge, denn das Gebäude sei seit zwei Jahren in Betrieb. Die Verwaltung beantwortet diese mündliche Anfrage wie folgt: Grundsätzlich fertigt die Verwaltung eine entsprechende Mitteilung über eine Kostenerhöhung von mehr als 10% der im Baubeschluss genannten Investitionssumme an den Rat, wenn das Bauprojekt abgeschlossen bzw. schlussgerechnet ist. Das vorliegende Bauprojekt in der Aloys-Boecker-Straße konnte aufgrund umfangreicher Nachtragssachbearbeitung noch nicht vollständig schlussgerechnet werden. Da jedoch abzusehen ist, dass ausstehende Rechnungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 15.000 € nicht übersteigen werden, wurde in Anbetracht des Fertigstellungstermins in 2018, die ent- sprechende Mitteilung bereits jetzt gefertigt. gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 07.12.2020

    Finanzausschuss

    TOP 2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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