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2993/2018

Werbenutzungsvertrag

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 19.09.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 19.11.2018, TOP 1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2781 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 19.09.2018 
 2993/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 24.09.2018 
 
Werbenutzungsvertrag 
Antwort der Verwaltung auf Fragen aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 02.07.2018 
In der Diskussion zu TOP 3.4 - Realisierung neuer Fahrgastunterstände an Bushaltestellen im Stadt-
gebiet; hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.10.2017, TOP 
1.4 0484/2018 -  in der Sitzung des Finanzausschusses am 02.07.2018 wurden folgende Fragen ge-
stellt: (Auszug aus der Niederschrift) 
 
Der Ausschussvorsitzende fragt, wie hoch die Einnahmeverluste durch die Maßnahme seien. 
 
RM Frank fordert  einen jährlichen Bericht zu den aus dem Werbenutzungsvertrag generierten Erträ-
gen. Diese hängen auch von der Anzahl der Werbeträger ab. 
 
Frau Beigeordnete Blome erläutert, dass die die Erträge nicht bei der Stadtverwaltung sondern im 
Stadtwerke Konzern anfallen. Sie werde über das für den Werbenutzungsvertrag zuständige Bauver-
waltungsamt nachprüfen lassen, ob detaillierte Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen getroffen 
werden können. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Abrechnung aus den Werbenutzungsverträgen (SWK und der Ströer KAW GmbH sowie der KVB 
und der Wall GmbH) erfolgt durch die Stadtwerke Köln GmbH. Dort wurden die Verträge mit den 
Werbenutzern abgeschlossen, bzw. liegen dort vor.  
 
Detaillierte Angaben zu den Einnahmen bezogen auf die Fahrgastunterstünde sind nicht möglich, weil 
der Vertrag keine gesonderte Ausweisung vorsieht und neben den Werbemöglichkeiten an den FGU 
eine Vielzahl von anderen Werbemöglichkeiten vorsieht (z.B. andere hinterleuchtete Großflächen, 
Litfaßsäulen, Wechselrahmen in U-Bahnbereichen,…). Aufgrund der Vielzahl der vereinbarten Wer-
bemöglichkeiten ist davon auszugehen, dass die Einnahmeverluste von geringer Bedeutung sind. 
 
Die Ergebnisse der Jahresabrechnung werden der Stadt Köln bis Ende Mai des Folgejahres vorge-
legt. Lt. Vertrag erhält die Stadt Köln 50 % der Einnahmen.  
Der 50%-Anteil der Stadt Köln entwickelt sich wie folgt: 
 
Haushaltsjahr               Ist 
2017                              3.484.125,76€ 
2016                              3.255.606,20€ 
2015                              2.347.385,61€ 
 
Die Verwaltung wird dem Finanzausschuss künftig jährlich Auskunft über die Höhe der Einnahmen 
aus der Werbenutzung geben.

2 
 
 
In Ziffer 9.1 des Vertrages wird festgelegt, dass 1.500 FGU aufzubauen sind. Der Vertrag lässt jedoch 
einen Zeitraum für Erstellung der FGU offen. Wenn die Anzahl von 1.500 FGU erreicht ist wird der 
Stadt ein Optionsrecht über weitere 50 FGU eingeräumt. 
 
 
Gez. Klug

Beratungsverlauf (1)

19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2993/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
19.09.2018
Erstellt
10.09.2018 11:22