3014/2019
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausbauplanung der Schulsozialarbeit an Kölner Schulen auf der Grundlage armutsinduzierter Bildungsbenachteiligung
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Mitteilung Ausschuss
14643 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer 03.09.2019
3014/2019
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2019
Jugendhilfeausschuss 17.09.2019
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausbauplanung der Schulsozialarbeit an Kölner Schulen
unter Berücksichtigung der besonderen sozialen Lagen der Schulen
1. Hintergrund
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.09.2018 den Dringlichkeitsantrag zur Stär-
kung der Schulsozialarbeit (AN/1320/2018) ungeändert beschlossen und die Verwaltung unter an-
derem damit beauftragt, ein Konzept zur kurz- bis mittelfristigen Ausbauplanung unter Berück-
sichtigung der besonderen sozialen Lagen der jeweiligen Schule zu erstellen. Dies sollte vor
dem Hintergrund der zurzeit noch nicht abschließend geklärten Finanzierung erst einmal mit einem
Stufenmodell vorgenommen werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung den beteiligten politischen Gremien die seit 2012 unver-
ändert geltende Konzeptionierung des Ausbaus unter Einbezug des Schulsozialindexes dargelegt;
am 28.01.2019 im ASW, am 05.02.2019 im JHA, am 11.02.2019 im Finanzausschuss (Session:
4042/2018) und am 26.02.2019 in einem Informationsgespräch der Verwaltung mit den jugend- und
schulpolitischen S prechern/innen der Fraktionen. Die vorliegende Mitteilung knüpft hieran an und
konkretisiert Module eines Stufenmodells für zukünftige Ausbauplanungen bei gesicherter Finanzie-
rung. Außerdem wird einleitend Bezug auf die Diskussion auf der Landesebene genommen und wer-
den abschließend die Qualitätskriterien skizziert, die für die Kölner Schulsozialarbeit maßgeblich sind.
2. Diskussion auf der Landesebene
Neben dem Ausbau der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit hat es in den letzten beiden Jahren
auch durch das Land NRW Einstellungen von sozialpädagogischen Fachkräften gegeben, die nun an
Kölner Schulen beschäftigt sind. Es handelt sich dabei überwiegend um Fachkräfte, die nicht den
Auftrag haben, allgemeine Schulsozialarbeit in Schulen umzusetzen, sondern um Landesbedienstete,
die sich einer speziellen Zielgruppe und deren Problemlagen widmen sollen. Es kann hier zwischen
drei verschiedenen Typen unterschieden werden:
Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase (Primarstufe)
Multiprofessionelle Teamstellen im gemeinsamen Lernen an weiterführenden Schulen in der
Sekundarstufe I
Multiprofessionelle Teamstellen zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schüle-
rinnen und Schüler (an unterschiedlichen Schulformen)
Diese neuen Stellen, die h äufig an Schulstandorten angebunden sind, die auch durch kommunale
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Stellen Schulsozialarbeit versorgt sind, erfordern die Abstimmung zwischen dem Tätigkeitsbereich
der allgemeinen Schulsozialarbeit und den Aufträgen der neuen Fachkräfte.
Das Feld der Schulsozialarbeit, oder auch der sozialen Arbeit an Schulen, wird im Land NRW in Poli-
tik und zwischen den beteiligten Ministerien grundsätzlich diskutiert. Laut Zwischenmitteilung des Mi-
nisteriums für Schule und Bildung ist geplant, in den nächsten Monaten - als Auftrag aus dem Koaliti-
onsvertrag - ein Eckpunktepapier zur Neustrukturierung vorzulegen.
3. Ziele der Schulsozialarbeit, aktuelle Stellenverteilung und Ausbaumodule
Das Ziel der Schulsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII ist es, die sozialen Chancen und die Bi l-
dungschancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und ihre Entwicklung zu eigen-
verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. In Deutschland hängt
der individuelle Bildungserfolg stärker von der sozioökonomischen Herku nft ab als in den meisten
anderen OECD-Ländern.1 Darauf, dass dieser Zusammenhang auch in Köln wirksam ist, weisen u.a.
die geringen Anteile von Gymnasialempfehlungen in Stadtteilen mit hohem SGB -II-Anteil der unter
15-Jährigen hin.
Die aktuelle Verteilung der kommunalen Schulsozialarbeit auf die Kölner Schulen zeigt die B e-
deutung, die dem Ziel „Bildungsgerechtigkeit“ in Köln beigemessen wurde:
Alle Grundschulen und weiterführenden Schulen mit überdurchschnittlicher Armutsbelastung2
verfügen über eine kommunale Stelle (Grundschulen) bzw. über mindestens eine Stelle (wei-
terführende Schulen: Gesamtschulen mit je zwei bis drei Landesstellen, Hauptschulen mit je
ein bzw. zwei Stellen von Stadt und Land, Realschulen und Gymnasien mit je einer kommuna-
len Stelle).
Gleichzeitig gibt es eine Reihe von vergleichsweise privilegierten Schulen, die mit den herausgefo r-
derten Schulen gleichgestellt ist. Dieser Sachverhalt ist in erster Linie dem Beginn der Inklusionsent-
wicklung geschuldet; seinerzeit wurden Stellen an allen Schulen eingerichtet, die sich zu Schulen des
Gemeinsamen Lernens entwickelt haben.
Von den vergleichsweise privilegierten Schulen sind rd. 31% der Grundschulen und 38% der
weiterführenden Schulen mit einer Stelle ausgestattet (Grundschulen: ausschließ lich mit
kommunalen Stellen; weiterführende Schulen: überwiegend mit kommunalen Stellen).
An den 17 städtischen Berufskollegs befinden sich insgesamt 22 Stellen Schulsozialarbeit, davon 13
kommunale Stellen und 9 Landesstellen. Damit sind alle städtischen Berufskollegs mit mindestens
einer Stelle Schulsozialarbeit versorgt. Zudem ist kommunale Schulsozialarbeit an 15 Förderschu l-
standorten mit den Förderschwerpunkten Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung und Lernen
vertreten (siehe auch 3019/2019 - Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Kessing). Die
vier Förderschulen Geistige Entwicklung verfügen aktuell nicht über Schulsozialarbeit, weil die Ko n-
zeption der kommunalen Schulsozialarbeit einen entsprechenden Einsatz bislang nicht vorsieht und
die entsprechenden personellen Fachkompetenzen noch nicht vorhanden sind.
Vor diesem Hintergrund widmen sich die nachfolgenden Überlegungen in erster Linie dem Ausbau
der Schulsozialarbeit an den Kölner Grundschulen und weiterführenden Schulen auf der Gru ndlage
des Schulsozialindex.
1 Vgl. Bildungsarmut – Auswirkungen, Ursachen, Maßnahmen; Bu ndeszentrale für politische Bildung
2 Von einer überdurchschnittlichen Armutsbelastung ist die Rede, wenn der Indikator „ Anzahl der Schüler/innen mit SGB -
II-Bezug an einer Schule“ und/oder der Indikator „ Anteil der Schüler/innen mit SGB -II -Bezug an allen Schülern/innen
einer Schule“ über dem Durchschnitt liegt/en. Die Größe der Schulen wird beim Indikator „Anzahl der Schüler/innen mit
SGB-II-Bezug mitberücksichtigt.
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Erstes Modul: Ziel „Bildungsgerechtigkeit durch Einfachbesetzung an allen herausgeforderten
Schulen“ – umgesetzt!
Eine durchgängige Einfachbesetzung von Schulen mit überdurchschnittlicher Armutsbelastung ist
umgesetzt.
Zweites Modul: Ziel „Bildungsgerechtigkeit durch sukzessive Doppelbesetzung an besonders
herausgeforderten Schulen“- Ungleiches ungleich behandeln
Um Ungleiches ungleich zu behandeln, könnten alle besonders herausgeforderten Schulen eine bes-
sere Ausstattung (z.B. durch Doppelbesetzung bzw. weitere Stellenanteile) aufweisen als vergleichs-
weise privilegierte Schulen. Dies ist aktuell nicht immer der Fall, weil 33% der privilegierten Schulen
bereits über Schulsozialarbeit verfügen.
Im Einklang mit den finanziellen Möglichkeiten könnte mit einer Doppelbesetzung entlang der Rang-
folge der Armutsbelastung und unter Berücksichtigung weitere fachlicher Überlegungen begonnen
werden. Aktuell würde die höchste Priorität bei z.B. vier Grundschulen (mit 170 und mehr SGB -II
Schülern/innen und einer SGB -II-Quote von 50% und mehr) und vier Gesamtschulen (mit 245 und
mehr SGB-II-Schülern/innen und einer SGB-II-Quote von 22,4% und mehr) liegen.
Drittes Modul: Ziel „Besonders große Schulen bedürfen mehr Kapazitäten an Schulsozialarbeit
als kleine und mittelgroße Schulen“
Etwas mehr als die Hälfte der Grundschulen mit überdurchschnittlich vielen Schülern/innen gilt bereits
gemessen an den Indikatoren SGB -II-Quote und Anzahl SGB -II-Lernende als besonders herausge-
fordert und ist dement sprechend versorgt. Bei den übrigen großen noch unversorgten Schulen (28
Grundschulen, die armutsbedingt nicht herausgefordert sind, abzüglich der 7 Grundschulen, die be-
reits über eine kommunale Stelle verfügen) handelt es sich um große Systeme mit einer überwiegend
privilegierten Schülerschaft. So werden im Durchschnitt dieser Schulen 26 SGB -II-Schüler/innen un-
terrichtet und beläuft sich die SGB-II-Quote auf 7,6%.
Von den weiterführenden Schulen, die vergleichsweise viele Schüler/innen unterrichten, gilt gemes-
sen an den Indikatoren SGB -II-Quote und Anzahl SGB -II-Lernende bereits etwas weniger als die
Hälfte als besonders herausgefordert und ist dementsprechend versorgt. Bei den übrigen großen
noch unversorgten Schulen (24 große Schulen, die armutsbedingt nicht herausgefordert sind, abzüg-
lich der 7 Schulen, die bereits versorgt sind) handelt es sich ausschließlich um Gymnasien mit über-
wiegend privilegierter Schülerschaft. So werden im Durchschnitt dieser Schulen 79 SGB -II-
Schüler/innen unterrichtet und beläuft sich die SGB-II-Quote auf 9%.
Viertes Modul: Ziel „Allgemeinen Anspruch aller Kinder und Jugendlichen auf Beratung und
Begleitung durch Schulsozialarbeit einlösen“ – Versorgungslücken an vergleichsweise privi-
legierten Schulen schließen
Von den vergleichsweise privilegierten Grundschulen verfügen 51 über keine kommunale Schulsozi-
alarbeit. Bezogen auf die Armutsbelastung unterscheiden sich diese Schulen (24 SGB -II-
Schüler/innen bzw. SGB-II-Quote in Höhe von 9,7%) im Durchschnitt sehr deutlich von den herausge-
forderten Schulen (93 SGB -II-Schüler/innen bzw. SGB-II-Quote in Höhe von 35%). Im Sekundarb e-
reich verfügen 18 der vergleichsweise privilegierten Schulen (ausschließlich Gymnasien, 77 SGB -II-
Schüler/innen bzw. SGB -II-Quote in Höhe von 9%) über keine S chulsozialarbeit. Auch hier ist der
Unterschied zu den herausgeforderten Schulen (194 SGB-II-Schüler/innen bzw. SGB-II-Quote in Hö-
he von 31%) beträchtlich.
Fazit und Empfehlung der Verwaltung:
4
Mit den o.g. Modulen als Diskussionsvorschläge wird die vom Rat am 21.05.2019 formulierte Zielset-
zung, „eine kindgerechte Verteilung von Ressourcen an Kölner Schulen zum Zweck der Verteilungs-
gerechtigkeit und der Verhinderung von Bildungsarmut“ umzusetzen (Antrag AN/0474/2019 und Än-
derungsantrag AN/0737/2019), für eine der zentralen kommunalen Bildungsressourcen „Schulsozial-
arbeit“ weiter konkretisiert.
Die Überlegungen berücksichtigen die unterschiedlichen Armutsbelastungen und implizieren grund-
sätzlich, dass vergleichsweise privilegierte und derzeit noch unversor gte Schulen nach Ein-
schätzung der Verwaltung erst im Anschluss an eine verstärkte Besetzung besonders heraus-
geforderter Schulen mit sehr hohen Armuts- und Bildungsrisiken der Schülerschaft erfolgen
sollte. Unter präventiven Gesichtspunkten kommen hier insbesondere Grundschulen in Frage. In der
Vergangenheit gab es immer wieder entsprechende Anfragen von Grundschulen in Stadtteilen mit
hohen Armuts- und Bildungsrisiken, die zur Verfügung stehenden Kapazitäten an Schulsozialarbeit zu
verstärken.
Ein solches Vorgehen erscheint aufgrund der eklatanten Unterschiede zwischen diesen Schulgrup-
pen vertretbar und ist auch mit dem o.g. Ratsvotum vereinbar, das an seiner grundsätzlichen Forde-
rung festhält, an jeder Kölner Schule perspektivisch mindestens einen/e Schulsozialarbeiter/in zu be-
schäftigen.
Qualitätskriterien von Schulsozialarbeit
Im Zuge des Ausbaus von Schulsozialarbeit sind bestimmte Kriterien zur Sicherung der Qualität der
Arbeit vor Ort an den Schulen zu beachten, bzw. in die Planung einzubeziehen.
Ziele und Aufgaben: Die Grundlage der Konzeption der Schulsozialarbeit ist der § 13 SGB VIII. Ziel
ist es, die sozialen Chancen und die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern
und ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinscha ftsfähigen Persönlichkeiten zu fö r-
dern.
Die kommunale Konzeption bezieht neben den städtischen alle Fachkräfte der generellen Schulsozi-
alarbeit mit ein, die der Träger der freien Wohlfahrtspflege genauso, wie die Landesbediensteten. Die
fachpraktische Arbeit basiert auf den drei Säulen
Beratung
Arbeit mit Gruppen
Inner- und außerschulische Vernetzung
Ziel ist es, das Profil der Schulsozialarbeit in einem stetigen Prozess, unter Bezugnahme der schuli-
schen und gesellschaftlichen Veränderungen, weiter zu entwickeln.
Gelingensbedingungen: Neben der sachlichen Ausstattung mit Raum, IT, Telefon und eigenem
Handgeld ist die fachliche Eingebundenheit der Sozialpädagogen/innen von hoher Bedeutung. Le i-
tungskräfte aus der Jugendhilfe stehen bei einem maximalen Personalschlüssel von 1:15 als Fachbe-
ratung zur Verfügung. Neben Teamsitzungen und Supervision oder kollegialer Beratung sind gemein-
same Fachveranstaltungen und Klausurtage sowie regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten una b-
dingbar. Als eigene Fachdienststelle mit eigener Diensthierarchie verwaltet die Schulsozialarbeit ihre
Mittel selber.
Schnittstellen/Unterschiede: In Anbetracht der zunehmenden Multiprofessionalität an Schulen und
der damit einhergehenden Vielzahl an vom Land zugesetzten sozialpädagogischen Fachkr äfte mit
heterogenen Aufträgen, ist eine Abstimmung der Profile dieser Stellen mit den jeweiligen Aufsichtsin-
stanzen (z. B. Schulaufsicht) wichtig.
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Vernetzung Kommune/Land: Die kommunale Koordinationsstelle Schulsozialarbeit bedient die
Schnittstellen zu den mit Schulsozialarbeit an Grundschulen beauftragten Trägern, der unterer Schul-
aufsicht und der Generale Schulsozialarbeit bei der Bezirksregierung Köln.
Die Aufgabe von kommunaler Koordinierung hat sich als Steuerungsaufgabe in vielen Gebietskörper-
schaften in NRW etabliert. Die Vernetzung der Koordinationsstellen in NRW wurde in den letzten Jah-
ren zur fachlichen Weiterentwicklung von Schulsozialarbeit ausgebaut.
Steuerung/Koordination: Die Fachdienststelle bietet Fortbildungsangebote für Fachkräfte bei ande-
ren Anstellungsträgern, was der konzeptionellen Einheitlichkeit dient. Sie entwickelt die strukturellen
Rahmenbedingungen der Träger mit (Beisteuerungsprozess).
Personal: Das Sachgebiet sorgt für individualisierte Möglichkeiten der Professionalisierung von Mit-
arbeiter*innen. Voraussetzung für die Arbeit als Fachkraft in der Schulsozialarbeit sind qualifizierende
Abschlüsse und Berufserfahrung im sozialpädagogischen Bereich.
Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3014/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.09.2019
- Erstellt
- 29.08.2019 09:42