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Schulrechtliche Änderung der Kapazität der Franziskusschule, Katholische Grundschule, Cäsarstraße21, 50968 Köln-Bayenthal (Schulnummer 111430) von 1,5 auf 2 Züge zum Schuljahr 2024/25

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2123/2023 vom 17.08.2023

Stand: Am 07.09.2023 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2123/2023 Freigabedatum 17.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Änderung der Kapazität der Franziskusschule, Katholische Grundschule, Cäsarstraße21, 50968 Köln-Bayenthal (Schulnummer 111430) von 1,5 auf 2 Züge zum Schuljahr 2024/25 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Änderung der Franziskusschule, Katholische Grundschule Cäsarstraße 21, 50968 Köln-Bayenthal (Schulnummer 111430) von 1,5 auf 2 Züge zum Schuljahr 2024/25. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Ge- nehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal- tungsgerichtsordnung angeordnet. Beschlussalternative: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, am Schulstandort Cäsarstraße zunächst die Voraussetzungen zu schaffen, beide dort ansässigen Grundschulen (Franziskusschule und Maria-Sybilla-Merian-Schule) räumlich so auszustatten, dass für beide Schulen ein aus- kömmliches Raumprogramm in der jeweils vorgesehenen Größe zur Verfügung steht. Dabei sollen möglichst gleichzeitig die Voraussetzungen geschaffen werden, um neben der Ände- rung der Franziskusschule auch die Maria-Sybilla-Merian-Schule schulrechtlich von drei auf vier Züge ändern zu können. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die schulrechtliche(n) Änderung(en) erst dann erneut zum Beschlu ss vorzulegen, wenn die Raum - und Grundstückssituation für beide Grundschulen die lehrplanmäßige Unterrichtung und die Erfüllung des Rechtsanspru- ches im (offenen) Ganztag (ab 2026) zulässt. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.08.2023 Rat 07.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Ausgangslage Die Schulentwicklungsplanung Köln 2020 (Vorlage 0418/020) enthält in Anlage 2 folgende Aus- führung zur Planungsregion Bayenthal, Marienburg, Raderthal, Raderberg, (Zollstock): Neben dem geplanten Schulneubau Gaedestraße (M16) ist eine Erweiterung an den Stand- orten Cäsarstraße (M15) und Annastraße (M15) erforderlich, um zur Deckung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs in angemessenen Klassengrößen der Stadtteile Bayenthal, Rader- berg und Raderthal beitragen zu können. Mit Realisierung der Parkstadt -Süd werden im Plangebiet zwei neue Grundschulen (M17) erforderlich. Die Grundschule Gaedestraße (M 16) ist im Grunde bereits heute erforderlich, um zur Be- darfsdeckung an Schulplätzen in Marienburg beizutragen. Aufgrund der gegenwärtig nach Schulbaumaßnahmenliste voraussichtlichen Inbetriebnahme IV/2021 k ann der Start der Schule voraussichtlich erst zum Schuljahr 2022/23 erfolgen. Mit dem Bau und Bezug neuer Wohnungen in der Parkstadt-Süd werden die vorgesehenen Grundschulen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen müssen. Die Parkstadt-Süd ist in der Einwohnerprognose für den Stadtteil Raderberg bereits mit 3.500 Wohneinheiten (entspricht rund 8.200 Einwohner*innen) berücksichtigt. Auf Basis der neuen städtischen Einwohnerprognose könnte rechnerisch die Notwendigkeit der beiden vorgesehenen Grundschulen in der Parkstadt Süd in Zweifel gezogen werden. Dennoch erscheint es aus schulentwicklungsplanerischer Sicht sinnvoll und erforderlich, die Planung unverändert beizubehalten. Ziel ist, auch in der Parkstadt Süd für die neuen Ein- wohner*innen ein ausreichendes und wohnortnahes Grundschulangebot zu schaffen. In die- sem Fall ist es Ziel der Schulentwicklungsplanung, teils abweichend von den Ergebnissen der neuen Einwohnerprognose, eine angemessene Reserve für einen möglicherweise doch eintretenden, höheren Bedarf an (Grund-) Schulplätzen in der Planungsregion vorzusehen. Aufgrund der Schulwegesituation kann der Stadtteil Zollstock im Rahmen der bestehenden Kapazitäten nur begrenzt zur Bedarfsdeckung (Grundschule) des in Raderberg und Radert- hal entstehenden Bedarfs beitragen. Bezogen auf die aktuelle, kleinräumige Einwohnerprog- nose stehen ausreichend Plätze für die in Zollstock erwarteten Kinder an den Grundschulen in Zollstock zur Verfügung. Mit Start der Grundschule Gaedestraße zum Schuljahr 2023/24 hat sich die in den vergangenen Jahren kritische Anmeldesituation in den Stadtteilen Marienburg, Bayenthal, Raderberg und Raderthal entspannt. (1) Hintergrund Die Schulkonferenz der Franziskusschule hat am 24.05.2023 den Wunsch der Schule nach einer Änderung von 1,5 auf 2 Züge formuliert. Der Wunsch ist insbesondere darin begründet, dass es für künftige Geschwisterkinder in zukünftigen Anmeldeverfahren ausreichend Platz zur Aufnahme geben soll. Am Doppelstandort Cäsarstraße wurde ein vierklassiger Modulbau errichtet. Hierdurch konnte 3 die Franziskusschule drei neue, zusätzliche Räume erhalten. Ein neuer, zusätzlicher Raum ging an die Maria-Sybilla-Merian-Schule. Nach Einschätzung der Schule und der Verwaltung wäre bei einer isolierten Betrachtung der Raumsituation der Franziskusschule das räumliche Potential zur schulrechtlichen Änderung von 1,5 auf zwei Züge vorhanden. Bei dieser Betrachtung wären jedoch die Maria-Sybilla-Me- rian-Schule und die geplante, dauerhafte Festlegung auf insgesamt bis zu rd. 450 Schüler*in- nen am Standort noch nicht in erforderlicher Weise berücksichtigt. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme a) Betrachtung anhand der aktuellen Einwohner*innendaten (Stand 31.12.2022): Zum Schuljahr 2022/2023 verfügen die Grundschulen in den Stadtteilen Bayenthal, Marienburg, Raderthal, Raderberg, und Zollstock über insgesamt bis zu 441 Plätze in den jährlichen Ein- gangsklassen: KGS Franziskus-Schule, Cäsarstraße 1,5 23 23 29 GGS Maria-Sybilla-Merian- Schule, Cäsarstraße 3 23 69 81 Summe Bayenthal 4,5 92 110 GS Gaedestraße 3 GL 23 69 75 Summe Marienburg 3 69 75 GGS Annastraße 4 GL 23 92 100 GGS Sankt- Nikolaus-Schule, Bernkasteler Straße 4 GL 23 92 100 GGS Rosenzweigweg 2 23 46 56 6 138 156 17,5 391 441 GL „Richt- frequenz“ Summe (bei halbzügigkeit abgerundet!) Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Raderberg/ Raderthal Marienburg 92 100 Zollstock Summe Zollstock Summe Bayenthal, Marienburg, Raderthal, Raderberg und Zollstock Stadtteil Schulart Straße Züge Summe Raderberg/Raderthal 4 Bayenthal Zum Schuljahr 2023/24 waren zum 31.12.2022 insgesamt 468 Kinder in den Stadtteilen gemel- det, die für einen Schulbesuch in Frage kamen. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens lagen insgesamt 375 Anmeldungen an den Grundschulen in den Stadtteilen vor. Dies entspricht ei- nem Anteil von rd. 80 %. In den vergangenen Jahren lag ein vergleichbares Bild vor. Aufgrund der zum 31.12.2022 erfassten M eldeangaben in den vorschulischen Jahrgängen ergäbe sich folgen Einschulungserwartung: 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 201 / Bayenthal 121 97 109 109 114 127 136 202 / Marienburg 54 64 67 80 59 79 75 203 / Raderberg 66 51 58 64 57 64 73 204 / Raderthal 40 47 32 48 38 43 44 205 / Zollstock 187 181 173 171 181 201 177 Summe Stadtteile 468 440 439 472 449 514 505 Wenn unterstellt wird, dass auch in den kommenden Jahren rd. 80 % der (heute) gemeldeten Kinder im Anmeldeverfahren einen Platz an einer der Grundschulen in den Stadtteilen wünscht, dann ergibt sich folgende Nachfrageerwartung: 4 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 201 / Bayenthal 121 97 109 109 114 127 136 202 / Marienburg 54 64 67 80 59 79 75 203 / Raderberg 66 51 58 64 57 64 73 204 / Raderthal 40 47 32 48 38 43 44 205 / Zollstock 187 181 173 171 181 201 177 Summe Stadtteile 468 440 439 472 449 514 505 erwartete Nach- frage bei 80% Quote: 374,4 352 351,2 377,6 359,2 411,2 404 Unter dieser Annahme zeigt sich das Schulplatzangebot in den Stadtteilen im Betrachtungszeit- raum bis 2028 auskömmlich. Es sind darüber hinaus Reserven vorhanden um Zuzüge aus den umliegenden Wohnbaugebieten aufnehmen zu können. b) Betrachtung auf Basis der aktuellen kleinräumigen Einwohnerprognose: Die Einwohnerprognose berücksichtigt verschiedene Wohnbauprojekte, die Einfluss auf die Entwicklung der Zahl der schulpflichtigen Kinder haben werden. U.a. ist für das Jahr 2025 der Bezug von 500 Wohneinheiten auf dem Areal der Deutschen Welle berücksichtigt, für 2026 der Bezug von weiteren 250 Wohneinheiten dort. Ab dem Jahr 2030 berücksichtigt die Einwohnerprognose für die Parkstadt Süd in der Regel jährlich 500 Wohneinheiten im Erstbezug. Zur Bedarfsdeckung aus dem Bereich Parkstadt Süd sind dort zwei Grundschulstandorte für insgesamt 7 Züge vorgesehen: S_AG 6 Summe von Anzahl S_JAHR STADTTEIL Variante 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 201 / Bayenthal Min 95 89 81 87 87 84 92 75 76 75 76 76 75 76 75 Basis 95 89 81 87 87 84 92 76 76 75 76 76 76 76 76 Max 95 89 81 87 87 84 92 76 76 76 76 77 76 77 77 202 / Marienburg Min 68 67 67 73 90 79 93 84 86 85 79 82 82 80 78 Basis 68 67 67 73 90 79 93 84 86 85 79 82 83 81 78 Max 68 67 67 73 90 79 93 84 86 85 79 83 83 81 79 203 / Raderberg Min 58 62 56 62 65 63 76 67 66 79 90 102 116 129 137 Basis 58 62 56 62 65 63 76 67 66 79 90 102 116 129 137 Max 58 62 56 62 65 63 76 67 66 79 90 102 116 129 137 204 / Raderthal Min 63 40 48 40 49 41 46 42 42 42 42 42 42 42 42 Basis 63 40 48 40 49 41 46 42 42 42 42 42 42 42 42 Max 63 40 48 40 49 41 46 42 42 42 42 42 42 43 43 205 / Zollstock Min 175 184 174 160 163 172 180 166 164 164 163 162 161 161 160 Basis 175 184 174 160 163 173 180 166 164 164 163 163 162 162 161 Max 175 184 174 160 163 173 180 166 165 164 163 164 162 163 162 Summe Stadtteile Min 459 443 427 421 455 440 486 434 434 444 449 464 476 487 491 Basis 459 443 427 421 455 440 487 435 434 445 450 465 478 490 494 Max 459 443 427 422 456 440 487 435 435 446 452 467 481 493 497 Auch auf Basis der Einwohnerprognose ergibt sich kein Handlungsbedarf dafür, die Kapazität der Franziskusschule kurzfristig schulrechtlich zu erhöhen. Mittel- und langfristig bleibt der er- wartete Bedarf, die Schulplatzkapazität am Standort Cäsarstraße zu erhöhen, bestehen. Hierzu sind räumliche Verbesserungen erforderlich. Seit dem Schuljahr 2020/21 mussten an den Grundschulen in Raderberg und Bayenthal, so auch am Standort Cäsarstraße, regelmäßig Mehrklassen gebildet werden, um alle angemelde- ten schulpflichtigen Kinder aufnehmen zu können. 5 111430 / Franziskus-Schule / Cäsarstr. (KGS) 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24* Schüler 144 140 161 164 162 152 176 204 202 188 Klassen 6 6 7 7 7 6 7 8 8 7 Ø Klassengröße 24,0 23,3 23,0 23,4 23,1 25,3 25,1 25,5 25,3 26,9 112045 / Maria-Sybilla-Merian-Schule / Cäsarstr. (GGS) 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24* Schüler 286 278 284 295 284 284 292 291 292 307 Klassen 12 11 11 11 11 12 12 12 12 12 Ø Klassengröße 23,8 25,3 25,8 26,8 25,8 23,7 24,3 24,3 24,3 25,6 Summe beider Schulen 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24* Schüler 430 418 445 459 446 436 468 495 494 495 Klassen 18 17 18 18 18 18 19 20 20 19 Ø Klassengröße 23,9 24,6 24,7 25,5 24,8 24,2 24,6 24,8 24,7 26,1 Datenquelle: Amtliche Schuldaten IT-NRW - bereitgestellt im Data Warehouse / Cognos Stadt Köln * Vorläufige Daten zum Schuljahr 2023/24 Die Bildung von Mehrklassen war erforderlich, um die Schulplätze zu kompensieren, die am Standort Gaedestraße geplant waren. Diese Grundschule nimmt zum Schuljahr 2023/24 ihren Betrieb in einem Neubau auf und entlastet die umliegenden Schulen. Zum Schuljahr 2023/24 werden dort rd. 40 - 50 Kinder aufgenommen bei einer Kapazität von drei Zügen. Unter Berück- sichtigung des Gemeinsamen Lernens stehen dort sogar bis zu 75 Schulplätze zur Verfügung. Somit wäre es rechnerisch möglich, die Klassengrößen an den bisher vorhandenen Schulen zu reduzieren. Erfahrungsgemäß wird eine neue Schule im zweiten Betriebsjahr (für die GGS Ga- edestraße dann zum Schuljahr 2024/25) spürbar besser angenommen. Sie ist dann schon ein Jahr für kommende Schülergenerationen sicht- und wahrnehmbar gewesen. An den Grundschulen an der Cäsarstraße, der Annastraße und der Gaedestraße konnten zum Schuljahr 2023/24 bis zu 10 Eingangsklassen gebildet werden. Nach vorläufigen Daten werden in den Eingangsklassen insgesamt 214 Kinder ausgewiesen. Bei einer gleichmäßigen Vertei- lung ergäbe sich hier eine sehr auskömmliche Klassengröße von durchschnittlich 21 Kindern je Klasse. Dies ist ein weiterer Aspekt für die Verwaltung, den Zeitpunkt der schulrechtlichen Änderung der Franziskusschule mit Bedacht abzuwägen. Die Änderung der Franziskusschule auf eine durchgängige Zweizügigkeit eröffnet die Möglich- keit, an der Schule bis zu 224 Kinder aufzunehmen (2 Züge á 28 Plätze x 4 Jahrgänge). Am Standort Cäsarstraße könnten dann bei entsprechender Nachfrage nach und nach insge- samt 20 Klassen mit insgesamt bis zu 548 Plätzen vergeben werden. Im Ergebnis wäre trotz Modulbaumit deutlichen Einschränkungen für alle Schüler*innen am Standort Cäsarstraße zu rechnen. Daher hält die Verwaltung als Voraussetzung für schulrechtliche Änderungen den noch ausste- henden zweiten baulichen Erweiterungsschritt für erforderlich, um die Unterrichtssituation für alle Schüler*innen am Standort Cäsarstraße lehrplanmäßig, organisatorisch und mit Ausblick auf den Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag ab 2026 gewährleisten zu können. Die in den vergangenen Jahren erforderlichen „Notfallmaßnahmen“ scheinen mit Blick auf die Einwohner*innenentwicklung und der damit einhergehenden erwarteten Einschulung kurz- und mittelfristig nicht mehr erforderlich. So könnte die Schüler*innenzahl am Standort Cäsarstraße im Rahmen der Aufnahmemöglichkeiten langsam wieder gesenkt werden, um die Platzsituation je Schüler*in und je Klasse wieder zu verbessern. (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Am Standort Cäsarstraße wurde ein vierklassiger Modulbau errichtet. Durch diese zusätzlichen Räume konnte die Franziskusschule drei neue, zusätzliche Räume erhalten, ein neuer, zusätz- licher Raum ging an die Maria-Sybilla-Merian-Schule. Isoliert betrachtet verfügt die Franziskusschule damit über 12 Unterrichtsräume, in denen Un- terricht und OGS-Betreuung stattfinden kann. Im Bereich der Verwaltungsräume und auch in Bezug auf die Sporthallen bestehen dennoch Defizite für die Franziskusschule. Durch die zusätzlichen drei Räume im Modulbau wurde die Situation im Bereich der Unterrichts- räume für die Franziskusschule verbessert. Anders als im Jahr 2016, als die Schule erstmalig 6 eine Mehrklasse eingerichtet hatte, hat die Schulkonferenz der Franziskusschule die Raum- frage in ihrer Stellungnahme nicht thematisiert (Anlagen 1 und 2). Die Verwaltung sieht nach wie vor den Bedarf, die Raumsituation am Standort Cäsarstraße, wie auch am benachbarten Standort Annastraße, kurzfristig weiter zu verbessern 1, um bei einer Änderung der Zügigkeit der Franziskusschule dann mit einer ausreichenden Raum- und Grund- stückssituation zusätzliche Schüler*innen aufzunehmen. Aktuell sind beide Schulen auf insgesamt 4,5 Züge festgelegt. Keine der beiden Grundschulen bietet Gemeinsames Lernen an. Unter Berücksichtigung der Korridore zur Klassenbildung ergibt sich eine Maximalkapazität von 324 Plätzen in 12 Klassen (3 Züge á 27 Plätze x 4 Jahr- gänge) an der Maria-Sybilla-Merian-Schule und von 170 Plätzen in 6 Klassen (2 Jahrgänge x 1 Zug á 29 Plätze + 2 Jahrgänge x 2 Züge á 28 Plätze) an der Franziskusschule. Die Maximalka- pazität des Schulstandortes Cäsarstraße liegt derzeit also bei 494 Plätzen in 18 Klassen. Ge- mäß kommunalem Klassenbildungswert (23 Kinder je Klasse) sollten am Standort lediglich 414 (18 Klassen á 23 Kinder) unterrichtet werden. Am Standort Cäsarstraße befindet sich eine Einfachsporthalle. Die Kapazität reicht bereits für die aktuell festgelegte Kapazität beider Schulen bei weitem nicht aus (Bedarf: je angefangene 12 Klassen eine Sportübungseinheit). Durch die Änderung der Franziskusschule können am Standort bis zu 20 Klassen geführt werden. Dies verstetigt die aktuell bestehende Mangelsitu- ation im Fachraum Sport, bis der ohnehin erforderliche Erweiterungsbau fertig gestellt ist. Die gleichen Effekte ergeben sich für die Bedarfe im offenen Ganztag beider Schulen (Aufent- haltsräume und Mensa-/Küchensituation) und auch für die erforderlichen Verwaltungsräume. Die Schulkonferenz der Maria-Sybilla-Merian-Schule weist explizit auf diesen Punkt hin, der sich unmittelbar auch auf diese Schule auswirkt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bei isolierter Betrachtung der Raumsituation der Franziskusschule eine Erhöhung der Kapazität unter beengten Bedingungen möglich wäre. Die Auswirkungen auf Raum- und Unterrichtssituationan der Maria-Sybilla-Merian-Schule würden in diesem Fall aber nicht fokussiert. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen und Hinweise der Stadtschulpflegschaft Köln Die Schulkonferenz der Franziskusschule befürwortet die Änderung der Schule von 1,5 auf 2 Züge. Bereits im Jahr 2016 hatte die Schulkonferenz ein positives Votum, unter der Bedingung zusätzlicher Raume, abgegeben (Anlage 1). Am 24.05.2023 hat die Schulkonferenz den Wunsch nach einer 2-Zügigkeit, diesmal ohne Verweis auf die Raumsituation, bestätigt. Die Verwaltung hat die Schulkonferenz der Maria-Sybilla-Merian-Schule gebeten, eine Stellung- nahme abzugeben, um die Raumsituation dieser Schule bei einer Erhöhung der Klassenzahl am Standort Cäsarstraße besser einschätzen zu können. Die Stellungnahme der Schulkonferenz der Maria-Sybilla-Merian-Schule beschreibt die man- gelhafte Raumsituation, die in der Schule bereits unter Berücksichtigung des fertiggestellten Modulbaus besteht (Anlage 3). Die Stadtschulpflegschaft Köln hat mit Datum 18.05.2023 eine Stellungnahme zu den schul- rechtlichen Änderungen, die am 15.06.2023 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen wurden abgegeben. Die Stadtschulpflegschaft befürwortet die Änderung von Schulen, um dringend be- nötigte Schulplätze zu schaffen. Allerdings weist die Stadtschulpflegschaft auch darauf hin, dass bei einer Änderung von Schulen (Erhöhung der Zügigkeit, um zusätzliche Klassen aufneh- men zu können) der Raumsituation am Schulstandort ein besonderes Augenmerk gelten sollte (Anlage 4. (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 1 Diese Maßnahmen an den Standorten Cäsarstraße und Annastraße sind in der Schulbaumaßnah- menliste berücksichtig. 7 sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun- denen Bewertung der Schulsekr etariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversor- gung. Durch die Zügigkeitserweiterung der Franziskusschule zum Schuljahr 2024/25 entsteht aufgrund der aktuell zugestandenen Grundversorgung kein Mehrbedarf für das Schulsekretariat (insgesamt maximal 54 zusätzliche Schulplätze für die Franziskusschule) Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeister*innenstellen ist die tarifliche Reinigungsflä- che. Da die Modulbauten bereits errichtet sind, bleiben im Zusammenhang mit der Änderung der Franziskusschule aktuellen Reinigungsflächen am Schulstandort Cäsarstraße unverändert. (6) Fazit der Verwaltung Die Verwaltung bekräftigt die schulentwicklungsplanerische Absicht, die beiden Grundschulen am Standort Cäsarstraße schulrechtlich zu ändern und mittel- und langfristig dort bis zu sechs Grundschulzüge unterzubringen. Die Voraussetzung hierzu, unabhängig davon, ob die vorge- sehenen Änderungen beider Schulen schrittweise nacheinander oder parallel erfolgen werden, ist ein auskömmliches Raumprogramm für beide Grundschulen, das die Raumbedarfe in den jeweils be- bzw. entstehenden Größenordnungen am Schulstandort in vertretbarer Weise ab- bildet. Nach Einschätzung der Verwaltung wäre diese Voraussetzung bei einer Änderung der Franzis- kusschule zum Schuljahr 2024/25 nicht vollends gegeben. Dennoch legt die Verwaltung insbesondere auf Wunsch der Franziskusschule diese Beschluss- vorlage zur Entscheidung im Rat der Stadt Köln vor. (7) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in die- sem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (8) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffent lichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Franziskusschule am Schul- standort Cäsarstraße 21, 50968 Köln für die schulrechtliche Erweiterung zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünftige Schulange- bot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeitserweiterung die sofor- tige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffent- liches Interesse) anzuordnen. Anlagen Stellungnahme Schulkonferenz Franziskusschule (2016) Stellungnahme Schulkonferenz Franziskusschule (2023) Stellungnahme Schulkonferenz Maria-Sybilla-Merian-Schule (2023) Stellungnahme Stadtschulpflegschaft zu Grundschuländerungen (2023)
  • Anlage 1 - Stellungnahme Schulkonferenz Franziskusschule 2016

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    NZIs gr 17 < = = 2 > STÄDTISCHE KATHOLISCHE GRUNDSCHULE z & CÄSARSTRASSE 21 50968 Köln-Bayenthal Q% <S TELEFON: 0221-2221014-10 (Sekr.) -11 (Schulleitung) -19 (FAX) 3: Cup ar“ Herrn Hofenbitzer Stadt Köln, Dezernat für Bildung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Köln, 12.08.2016 Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 Ihr Vorschlag auf 2-Zügigkeit für unsere Schule fand in unserer Schulkonferenz vom 5.7.2016 einstimmigen Zuspruch. Auch unsere Lehrerschaft unterstützt aus pädagogischen Gründen die Einrichtung der beiden zusätzlichen Klassen voll. Unsere Schule würde damit die Möglichkeit erhalten, die Zusammenarbeit in den Stufen sowie das Arbeiten mit Partner- klassen konsequent durchzuführen. Die Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes wird die Lehrerkonferenz mit Beginn des Schuljahres aufnehmen. Da die räumlichen Bedingungen der beiden Schulen in der Cäsarstraße sehr beengt sind, würden wir gerne zeitnah über Möglichkeiten des Umzugs in einen Neubau auf dem Gelände des Mathias-Kirchplatzes bzw. über die komplette Übernahme des Altbaus nach einem Um- zug der GGS, mit Ihnen ins Gespräch kommen. Zurzeit stehen uns 6 Klassenräume im Obergeschoss, ein Computer- und Besprechungszim- mer, ein Randstundenraum auf der mittleren Ebene sowie ein sehr kleines Büro, das sich Schulleitung und Sekretärin teilen, zur Verfügung. Im Neubau wird unser einziger OGS Raum zum Schuljahresbeginn im Vormittagsbereich als Klassenraum einer VK Klasse ge- nutzt und ab 11.45h als Speiseraum für OGS Kinder. Die beiden OGS Gruppen nutzen Klassenräume im Altbau als Betreuungsräume. Die Musikschule, mit der wir einen Ko- operationsvertrag haben, kann in Zukunft aus Platzmangel nur noch reduzierte Angebote durchführen. Die sehr beengte Situation der Franziskusschule ist heute schon täglich eine große Heraus- forderung an unsere Kinder und Kolleginnen. Es gibt keine Räume, um äußere Differen- zierung im Unterricht durchzuführen. Das Lehrerzimmer teilen sich beide Kollegien, sodass dort keine Elterngespräche stattfinden können. Trotz guter Absprachen zwischen den Schulleiterinnen ist es nicht zu vermeiden, dass Konferenzen, Pflegschaftssitzungen u.a. gelegentlich verlegt werden müssen. Um unserem Schulkonzept gerecht zu werden und dies weiterentwickeln zu können, freuen wir uns über die Erweiterung auf 8 Klassen. Schon jetzt benötigen wir dringend Unterrichts- räume und unterstützen Ihren Vorschlag zum Neubau auf dem Mathias-Kirchplatz. Mit freundlichen Grüßen
  • Anlage 3 - Stellungnahme Schulkonferenz Maria-Sybilla-Merian-Schule 2023

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    Herunterladen: Anlage 3 - Stellungnahme Schulkonferenz Maria-Sybilla-Merian-Schule 2023

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    Cäsarstr. 21 50968 Köln-Bayenthal www.ggs-caesarstrasse.de 112045@schule.nrw.de 0221 -2221014 –20 (Sekretariat) -22/-21 (Schulleitung) -29 (Fax) Beschlussvorlage zur Zügigkeitserweiterung der KGS Cäsarstr. Die Schulkonferenz der GGS Cäsarstr. spricht sich einstimmig gegen eine Fünfzügigkeit am Standort der beiden Grundschulen KGS/ GGS Cäsarstr. aus, um eine weitere signifi- kante Verschlechterung des gesamten Schulbetriebs zu verhinden. Im räumlichen Bestand ist jetzt schon nicht genug Platz für 450 Schülerinnen und Schü- ler. Dies betrifft Küchen-, Mensa-, Toiletten-, Turnhallen-, Lehrkräftearbeitsplatz - sowie Geländekapazitäten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, wie der Rechtsanspruch auf einen OGS – Platz hier für die Bestandskinder beider Schulen zukünftig realisiert wer- den kann. Eine Zügigkeitserweiterung der KGS Cäsarstr. ist nur zu verantworten, wenn weitere ge- plante Baumaßnahmen zuvor umgesetzt werden.
  • Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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    Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Mit dieser Vorlage wird unter Berücksichtigung der zum Schuljahr 2024/25 verfügbaren Räume/Gebäude der erforderliche schulrechtliche Beschluss gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz zur Änderung einer Grundschule – Erweiterung von 1,5 auf 2 Züge – ermöglicht. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln muss diese Änderung durch die obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) genehmigt werden. Im Anmeldeverfahren an den Grundschulen ab dem 15. Oktober 2023 benötigt die Franziskusschule Rechtssicherheit über die verfügbaren Plätze zum Schuljahr 2024/25. Bei einer Beratung in der Sitzung des Rates am 26.10.2023 wäre die Rechtssicherheit im Anmeldeverfahren nicht gegeben. Um eine Dringlichkeitsentscheidung zu vermeiden ist eine Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 21.08.2023 und eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln am 07.09.2023 erforderlich. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungsbedarfe konnte die Vorlage nicht fristgerecht vorgelegt werden.
  • Anlage 2 - Stellungnahme Schulkonferenz Franziskusschule 2023

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    Franziskusschule, städtische Katholische Grundschule Cäsarstraße 21, 50968 Köln Telefon: 0221-2221014-10 www.franziskus-schule-koeln.de Du bist mir wertvoll Beschluss der Schulkonferenz zur Zweizügigkeit nach § 76 SchulG NRW Ziffer 1 Die Schulkonferenz der KGS Franziskusschule beschließt in ihrer Sitzung am 24.05.2023 den Wunsch nach Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge. Die Änderung der Zügigkeit soff zum Schuljahr 2024/25 erfolgen. Der Beschluss wird einstimmig gefasst. Zu den Anmeldungen im Oktober 2023 muss die Zügigkeitserweiterung durch den Rat der Stadt Köln beschlossen sein, um Familien bei der Anmeldung Planungssicherheit für die Einschulung künftiger Geschwisterkinder zu garantieren. Für die Schulkonferenz 24.05.2023,
  • Anlage 4 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln zu verschiedenen Zügigkeitserweiterungen vom 18.05.2023

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    Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herr Dr. Helge Schlieben Nur per E-Mail Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln, info@stadtschulpflegschaft-koeln.de www.stadtschulpflegschaft-koeln.de Seite 1 von 1 Erweiterung Zügigkeiten Stellungnahme zu Beschlussvorlagen des Ausschusses am 22.05.2023: 0827/2023 – 0975/2023 – 0340/2023 0344/2023 – 0935/2023 – 0942/2023 18.05.2023 Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, auf Grund des allseits bekannten Schulplatzmangels begrüßt die Stadtschulpflegschaft Köln ausdrücklich Vorlagen zu Mehrzügigkeiten, da so schnell durch Neugründungen von Schulen wohl nicht alle notwenigen Plätze bereitgest ellt werden können. Allerdings ist bei Zügigkeitserweiterungen immer an mehr als „nur“ neue Klassenräume mitzudenken. Schulkonferenzen müssen am Verfahren beteiligt werden, können aber letztlich nur einen Beschluss fassen, wenn alle weiteren notwendigen Maßnahmen bereits mitgedacht und kommuniziert wurden. So sollte es immer ein Stufenkonzept geben, dass verbindliche Aussagen zu nachfolgenden Punkten, die bei einer Mehrzügigkeit stets einzuplanen sind, enthält. Zu berücksichtigende Aspekte bei Zügigkeitserweiterungen (Diese Liste ist nicht abschließend und die auf- geführte Reihenfolge ist willkürlich): • Fachräume • Turnhallenzeiten • Schwimmzeiten • OGS-Räume • Mensa / Essbereich • Nicht pädagogisches Personal • Schulhofgröße • Fahrradständer • Digitale Infrastrukur • ggf. Sanitäre Anlagen, wenn nicht durch modularen Schulbau mitberücksichtigt Ferner ist unbedingt ein frühzeitiger Austausch mit der Schulgemeinde nachhaltig anzustreben. Mit freundlichen Grüßen Stadtschulpflegschaft Köln Vorstand Nathalie Binz, Achim Schmitz, Gerhard Jansen Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln info@stadtschulpflegschaft-koeln.de www.stadtschulpflegschaft-koeln.de www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoeln

Beratungsverlauf

  1. 21.08.2023

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 6.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 21.08.2023

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.2.10, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 07.09.2023 zuletzt

    Rat

    TOP 10.10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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