Mandari Insight

1757/2025

Beantwortung der Anfrage AN/1802/2023

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.06.2025, TOP 7.1.4

Geschaeftsordnung-Baederbeirat

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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2025-05-26_Schreiben an BV - Bäderbeirat Eingang Bewerbungen, weiteres Vorgehen

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Geschaeftsordnung-Baederbeirat

9937 Zeichen

Geschäftsordnung
für Beiräte bei der KÖLNBÄDER GmbH
Präambel
Mit Beschluss vom 29. Januar 2008 hat der Rat der Stadt Köln die von der Stadt Köln ent-
sandten Mitglieder des Aufsichtsrates und den V
ertreter in der Gesellschafterversammlung der 
KÖLNBÄDER GmbH beauftragt, u.a. darauf hinzuwirken, dass bei deren Bädern engagierte 
Bürgerinnen/Bürger die Möglichkeit erhalten, sich in einem Beirat einzubringen. Ziel ist es, 
dass die Beiratsmitglieder sinnvoll Einfl  uss auf den Betrieb der Bäder nehmen können. 
Daraufhin hat die Gesellschafterversammlung der KÖLNBÄDER GmbH auf Empfehlung des 
Aufsichtsrates in seiner Sitzung am 13. Februar 2009 und durch Beschluss des Sportausschus-
ses am 09. Februar 2009 folgende Geschäftsordnung für Beiräte bei der KÖLNBÄDER GmbH 
beschlossen:
§ 1 Einrichtung und Aufgaben der Bäderbeiräte
(1)
 An jedem der Bäder der KÖLNBÄDER GmbH kann ein Bäderbeirat eingerichtet werden,
sofern engagierte Bürgerinnen/Bürger dazu ihr Interesse bekunden. Finden sich an
einem Badstandort keine engagierten Bürgerinnen/Bürger, wird dort kein Bäderbeirat
eingerichtet.
(2) Der Bäderbeirat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung der KÖLNBÄDER GmbH unter
Berücksichtigung sportlicher, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte über den Betrieb des
jeweiligen städtischen Bades zu beraten.
(3) Der Bäderbeirat kann hierzu der Geschäftsführung der KÖLNBÄDER GmbH in allen An-
gelegenheiten des örtlichen Bäderbetriebes eine Empfehlung aussprechen, insbesondere
z.B. zu
a. Zugang von Nutzergruppen,
b. Öffnungszeiten,
c. Gestaltung von Belegungsplänen
(Abstimmung zwischen Schul-, Vereins- und öffentlicher Nutzung),
d. Eintrittsentgelte,
e. Attraktivierungsmaßnahmen,
f. Fragen der standortspezifi schen Öffentlichkeitsarbeit.
Zur Wahrnehmung ihrer beratenden Aufgaben haben die Mitglieder der Beiräte ein 
Informationsrecht gegenüber der Geschäftsführung der KÖLNBÄDER GmbH. Diese hat 
den Beirat auf Nachfrage in geeigneter Weise zu informieren, soweit gesetzliche Vor-
schriften dem nicht entgegenstehen.

(4) Die Empfehlungen des Bäderbeirates an die Geschäftsführung der KÖLNBÄDER GmbH
erfolgen durch begründeten Beschluss. Die KÖLNBÄDER GmbH legt dazu dem Beirat
eine Stellungnahme vor. Sollte eine Empfehlung nicht umsetzbar sein, ist dies zu begrün-
den.
§ 2 Zusammensetzung des Bäderbeirats
(1) Der jeweilige Bäderbeirat der KÖLNBÄDER GmbH besteht aus bis zu 10 Mitgliedern.
(2) Die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit soll durch Einbindung engagierter Bürge-
rinnen/Bürger erfolgen. Interessierte Bürgerinnen/Bürger müssen im Bezirk des Bad-
standortes wohnhaft sein. Auch soll jedem Beirat ein/e von der örtlich zuständigen
Bezirksvertretung benannte/r Vertreterin/Vertreter angehören. Engagierte Bürgerinnen/
Bürger können sich für die Beiratstätigkeit mittels veröffentlichter Ausschreibungen in
den Ausgaben der Magazine „KÖLNSPORT“ bzw. „BäderSpezial“ bzw. entsprechen-
den Aushängen in den Bädern der KÖLNBÄDER GmbH für „ihr“ Bad bewerben. Die
Bewerbungen der Kandidatinnen/Kandidaten werden anschließend über die Verwaltung
an die den jeweiligen Bädern entsprechenden Bezirksvertretungen weitergeleitet. Aus
den Bewerbungen werden durch die jeweiligen Bezirksvertretungen drei Kandidatinnen/
Kandidaten gewählt. Finden sich an einem Badstandort nicht mindestens fünf Bewerbe-
rinnen/Bewerber, wird dort kein Bäderbeirat eingerichtet.
(3) Zum jeweiligen Bäderbeirat können neben den Mitgliedern nach Absatz 2 ferner
gehören:
 eine/ein vom Ortsverband Kölner Schwimmvereine vorgeschlagene/r Vertreterin/ Vertre-
ter als Vertreterin/Vertreter der Sportselbstverwaltung,
 eine/ein vom Stadtbezirkssportverband im Einvernehmen mit dem StadtSport Bund
vorgeschlagene/r Vertreterin/Vertreter als Vertreterin/Vertreter der Sportselbstverwaltung.
(4) Zum jeweiligen Bäderbeirat sollen mit beratender Funktion, neben den Mitgliedern nach
den Absätzen 2 und 3, ferner gehören:
 eine/ein Vertreterin/Vertreter vom Schulverwaltungsamt der Stadt Köln,
 eine/ein Vertreterin/Vertreter vom Sportamt der Stadt Köln,
 zwei Vertreterinnen/Vertreter der KÖLNBÄDER GmbH.
(5) Die Amtszeit eines Mitgliedes beträgt drei Jahre. Sie endet, soweit nichts anderes
bestimmt ist, mit dem Ende der Tätigkeit, die für die Entsendung in den Bäderbeirat
bestimmend war oder, wenn ein Mitglied sein Amt niederlegt. Scheidet ein Mitglied aus
dem Beirat aus, soll eine/ein Nachfolgerin/Nachfolger entsendet werden.

§ 3 Wahl der/des Vorsitzenden und seiner/seines Stellvertreterin/Stellvertreters
(1) Die Mitglieder des Beirats wählen aus ihrer Mitte eine/einen Vorsitzende/Vorsitzenden
sowie eine/einen stellvertretende/stellvertretenden Vorsitzende/Vorsitzenden mit ein-
facher Mehrheit.
(2) Die Wahl leitet das an Lebensjahren älteste Mitglied des Beirats. Jedes Mitglied hat eine
Stimme. Bei Stimmengleichheit ist sogleich ein zweiter Wahlgang durchzuführen.
Wird auch hierbei eine Mehrheit nicht erzielt, entscheidet zwischen den Mitgliedern,
welche die höchste Stimmenzahl auf sich vereinigt haben, das Los.
(3) Die Amtszeit der/des Vorsitzenden und seiner/seines Stellvertreterin/Stellvertreters
beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
(4) Die Amtszeit der/des Vorsitzenden und seiner/seines Stellvertreterin/Stellvertreters endet
mit dem Verlust der Mitgliedschaft nach § 2 Abs. 5 Satz 2 oder durch Abberufung aus
wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn das Verbleiben
der/des Vorsitzenden oder Stellvertreterin/Stellvertreters bis zum Ende der Amtszeit für
den Beirat unzumutbar ist, etwa wegen wiederholter Verletzung der ihnen nach der
Geschäftsordnung obliegenden Pfl ichten.
(5) Scheidet die/der Vorsitzende oder seine/sein Stellvertreterin/Stellvertreter vor Ablauf der
Amtszeit aus, so hat der Beirat unter Leitung des ältesten Mitgliedes unverzüglich eine
Neuwahl für die/den Ausgeschiedene/Ausgeschiedenen vorzunehmen. Bis zur Neuwahl
einer/eines Vorsitzenden oder Stellvertreterin/Stellvertreters übt das älteste Beiratsmit-
glied das Amt kommissarisch aus.
§ 4 Aufgaben der/des Vorsitzenden
(1)
 Die/der Vorsitzende beruft den Beirat ein, bereitet mit den Vertreterinnen/Vertretern der
KÖLNBÄDER GmbH im Beirat die Sitzungen vor und leitet sie. Zu Beginn seiner Amtszeit
benennt die/der Vorsitzende eine/einen Vertreterin/Vertreter der KÖLNBÄDER GmbH im
Beirat oder ein anderes Mitglied des Beirats als Protokollführerin/Protokollführer. Die/der
Vorsitzende gibt alle Erklärungen für den Beirat ab und nimmt alle Erklärungen an den
Beirat an.
(2) Ist die/der Vorsitzende verhindert, werden ihre/seine Aufgaben von der/dem stellvertre-
tenden Vorsitzenden wahrgenommen.
§ 5 Einberufung des Beirats
(1)
 Der Beirat tagt mindestens einmal im Halbjahr.

(2) Über die Einberufung des Beirats entscheidet die/der Vorsitzende. Diese/dieser hat den
Beirat auch dann einzuberufen, wenn dies die Mehrheit der Beiratsmitglieder verlangt.
Jedes Mitglied des Beirats ist unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich zu laden.
Die Ladung soll den Mitgliedern mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin
zugehen.
§ 6 Verlauf der Sitzung, Beschlussfassung
(1) Über jede Sitzung des Beirats ist ein Beschlussprotokoll zu fertigen, das von der/vom
Vorsitzenden und von der Schriftführerin/vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Es muss den Ort und T
ag der Sitzung, die Teilnehmerinnen/Teilnehmer, die Gegenstände
der Tagesordnung und die gefassten Beschlüsse enthalten. Das Beschlussprotokoll ist
allen Mitgliedern des Beirats und einschließlich etwaiger Anlagen auch der Geschäfts-
führerin/dem Geschäftsführer bzw. den Geschäftsführerinnen/den Geschäftsführern der
KÖLNBÄDER GmbH sowie der zuständigen Bezirksvertretung zu übermitteln.
(2) Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist zur Teilnahme als Gast an der Sitzung be-
rechtigt.
(3) Über die Teilnahme weiterer Gäste entscheidet der Bäderbeirat durch Beschluss. In dem
Beschluss sind die sachlichen, im Interesse des Beirates liegenden Gründe für die Teilnah-
me als Gast zu dokumentieren.
(4) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder unter der zuletzt bekanntgegebenen
Anschrift schriftlich eingeladen sind und mindestens vier der nach den in § 2 Abs. 2 und 3
genannten Mitgliedern, darunter die/der Vorsitzende des Beirats oder deren/dessen Stell-
vertreter, an der Beschlussfassung teilnehmen.
(5) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stim-
mengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden bzw. ihres/seines Stellver-
treters.
§ 7 Höchstpersönlichkeit der Aufgabenerfüllung durch die Beiratsmitglieder
Die in § 2 Abs. 2 und 3 genannten Beiratsmitglieder können ihre Aufgaben nicht durch andere 
Personen wahrnehmen oder sich dur
ch Dritte oder andere Beiratsmitglieder vertreten lassen. 
§ 8 Vergütung der Beiratsmitglieder
Die Mitglieder des Beirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Eine Vergütung oder Ent-
schädigung wird für diese Tätigkeit nicht gezahlt. Dies gilt auch für Gäste.

§ 9 Verschwiegenheitspfl  icht
Über alle Angelegenheiten, die den Mitgliedern des Beirats in dieser ihrer Eigenschaft zur 
Kenntnis gelangen, sind sie zu strenger V
erschwiegenheit verpfl  ichtet. Dies gilt auch über die 
Beendigung ihres Amtes als Beiratsmitglied hinaus.
§ 10 Schlussbestimmung, Inkrafttreten
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam oder nichtig sein
oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäfts-
ordnung nicht. Die Parteien verpfl  ichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen
durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen
Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen bzw. tatsächlichen Regelungsgehalt in
rechtlich zulässiger W
eise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Ver-
trag eine Lücke herausstellen sollte.
(2) Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
(3) Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Schriftform.

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1721 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1757/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1802/2023 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die KölnBäder GmbH arbeitet aktuell an der Einrichtung eines Bäderbeirats für das Chorwei-
lerbad. 
Mit Schreiben der KölnBäder vom 03.04.2025 sowie dem Sachstandsbericht der Verwaltung 
zum Antrag AN/2530/2021 aus Mai 2025 wurde die Bezirksvertretung bereits über die Einrich-
tung des Bäderbeirats für das Chorweilerbad sowie über den geplanten Bewerbungszeitraum 
für interessierte Bürgerinnen und Bürger informiert. 
Inzwischen ist der Bewerbungszeitraum abgeschlossen. Insgesamt sind zwölf Bewerbungen 
bei den KölnBädern eingegangen. Damit sind gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung für Bä-
derbeiräte die Voraussetzungen für die Wahl eines Bäderbeirats erfüllt. 
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung für Bäderbeiräte obliegt der Bezirksvertretung, insgesamt 
drei Kandidateninnen/Kandidaten aus den vorliegenden Bewerbungen zu wählen. Mit Schrei-
ben vom 26. Mai 2025 haben die KölnBäder die Bewerbungen an die Bezirksvertretung wei-
tergeleitet, mit der Bitte, die Wahl durchzuführen und den KölnBädern im Nachgang die ge-
wählten Bürgervertreterinnen und –vertreter mitzuteilen. Zusätzlich wurde die Bezirksvertre-
tung gebeten, eine Vertreterin/einen Vertreter der Bezirksvertretung gemäß § 2 Abs. 2 der Ge-
schäftsordnung zu benennen, den die Bäder zu der konstituierenden Sitzung des Bäderbei-
rats einladen werden. Zu dieser Sitzung werden auch die Vertretungen anderer Institutionen 
gemäß § 2 Abs. 3 und 4 der Geschäftsordnung eingeladen.

2025-05-26_Schreiben an BV - Bäderbeirat Eingang Bewerbungen, weiteres Vorgehen

3018 Zeichen

KölnBäder GmbH • Kämmersiasse 1 • 50676 Köln 
Bezirksvertretung Chorweiler 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
.,,,,,,,.. .. . . 
..,,,,,,..KOLNBADER 
...,,,,,,,... Ein Unternehm en des Stadtwerke Köln Konzerns 
per E-Mail: reinhard.zoellner@stadt-koeln.de 
Köln, 26. Mai 2025 
Einrichtung eines Bäderbeirats in Chorweiler 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
mit Schreiben vom 03.04.2025 haben wir Sie über die Einrichtung eines Bäderbeirats für das 
Chorweilerbad sowie über den geplanten Bewerbungszeitraum für interessierte Bürgerinnen und 
Bürger informiert. 
Inzwischen ist der Bewerbungszeitraum abgeschlossen. Insgesamt sind zwölf Bewerbungen bei 
den KölnBädern eingegangen. Damit sind gemäß§ 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung für 
Bäderbeiräte die Voraussetzungen für die Wahl eines Bäderbeirats erfüllt. 
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung für Bäderbeiräte obliegt der Bezirksvertretung, insgesamt drei 
Kandidateninnen/Kandidaten aus den vorliegenden Bewerbungen zu wählen. Wir bitten Sie 
daher, die Wahl durchzuführen. Die Bewerbungen fügen wir diesem Schreiben bei und weisen 
darauf hin, dass diese ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen 
Bestimmungen zu verwenden sind. 
Auf Basis der Erfahrungen aus bisherigen Bäderbeiräten empfehlen wir, bevorzugt 
Bewerberinnen und Bewerber aus der Bürgerschaft zu wählen, da die Interessen der Vereine 
gern. § 3 der Geschäftsordnung bereits durch gesonderte Vertreterinnen und Vertreter abgedeckt 
sind. 
Vorsitzender des Aufsichtsrates: 
Ralf Klemm 
Amtsgericht Köln HR B 29 611 
USt-IdNr. DE192363754 
Geschäftsführung: 
Claudia Heckmann 
Markus Sterz! 
Bankverbindung : 
Sparkasse Köln/Bonn 
IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55 
SWIFT-BIC COLSDE33 
Kämmergasse 1 • 50676 Köln 
Telefon 0221.27 91 85-101 
Fax 0221. 27 91 85-111 
www.koelnbaeder.de

- .. .. _,,...KOLNBADER 
Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns 
Bitte teilen Sie uns im Anschluss an die Wahl die gewählten Bürgervertreterinnen und -vertreter 
mit. Zusätzlich bitten wir Sie, eine Vertreterin/einen Vertreter der Bezirksvertretung gemäß § 2 
Abs. 2 der Geschäftsordnung zu benennen, den wir zur konstituierenden Sitzung des 
Bäderbeirats einladen werden. Zu dieser Sitzung werden auch die Vertretungen anderen 
Institutionen gemäß§ 2 Abs. 3 und 4 der Geschäftsordnung eingeladen. 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und danken Ihnen für Ihre Unterstützung. 
Mit freundlichen Grü en 
KölnBäder GmbH 
llfi!; {l L 
audoa G~ckJ'fJ/L, h 
,' , l 
f 
. 
pa. Marc Riemann 
Geschäftsführerin eiter Bäderbetriebsmanagement 
Anlagen: 
- Bewerbungen 
- Geschäftsordnung für Bürgerbeiräte bei der KölnBäder GmbH 
Vorsitzender des Aufsichtsrates: 
Ralf Klemm 
Amtsgericht Köln HR B 29 611 
USt-IdNr. DE192363754 
Geschäftsführung: 
Claudia Heckmann 
Markus Sterzl 
Bankverbindung: 
Sparkasse Köln/Bonn 
IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55 
SWIFT-BIC COLSDE33 
Kämmergasse 1 • 50676 Köln 
Telefon 0221.27 91 85-101 
Fax 0221. 27 91 85-111 
www.koelnbaeder.de

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1757/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.06.2025
Erstellt
02.06.2025 09:27