1451/2017
Sachstandsbericht 2016 für die Bezirksvertretung Lindenthal
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Mitteilung BV
9242 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/67/0
Vorlagen-Nummer
1451/2017
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.05.2017
Sachstandsbericht 2016 für die Bezirksvertretung Lindenthal
Nachfolgend sind die Sachstände zu den Beschlüssen der Bezirksvertretung Lindenthal aus den je-
weils angegebenen Sitzungen aufgeführt, welche den Aufgabenbereich der Grünunterhaltung betref-
fen:
03.11.2014 – TOP 8.1.14 Essbare Stadt - Aufwertung öffentlicher Flächen durch Nutzpflanzen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung zu ermitteln, welche Grünflächen durch essbare
Nutzpflanzen aufgewertet werden können und wie die Umsetzung dieser Maßnahme gestaltet werden
kann. Bei Neupflanzung in allen öffentlichen Grünanlagen und Grünflächen im Stadtbezirk Lindenthal,
an Schulen, Sportplätzen und öffentlichen Gebäuden soll zukünftig essbaren Pflanzen bzw. Pflanzen
mit essbaren Früchten der Vorzug gegeben werden.
Sachstand:
Acht Bezirksvertretungen (außer Nippes) haben den oben aufgeführten gleichlautenden Beschluss
gefasst. Die Verwaltung hatte daher ein Konzept entwickelt, wie zukünftig verfahren werden soll, und
dieses als Beschlussvorlage allen Bezirksvertretungen sowie abschließend dem Ausschuss Umwelt,
Gesundheit und Grün vorgelegt, siehe Vorlagen-Nummer 0514/2016. In seiner Sitzung am
07.06.2016 – Top 4.3 – hat der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün unter Berücksichtigung der
Änderungswünsche der Bezirksvertretungen den folgenden geänderten Beschluss getroffen:
1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün der Stadt Köln begrüßt die durch die Verwaltung vorge-
nommene systematische Analyse und Beschreibung zum Thema „essbare Stadt“ und würdigt
diese ausdrücklich.
2. Um das Thema weiter voranzubringen, wird die Verwaltung beauftragt, die Analyse und Be-
standsaufnahme zu einem gesamtstädtischen Konzept weiter zu entwickeln und dem Aus-
schuss erneut vorzulegen. Hierbei soll die Verwaltung aktiv auf interessierte Bürgerinitiativen,
wie beispielsweise dem neu gegründeten Ernährungsrat – zugehen, deren Interessen bündeln
und in das Konzept einfließen lassen
3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung ferner, die Anregungen der Bezirksvertretungen zu
systematisieren und deren Ideen in das neue Konzept einfließen zu lassen.
4. Öffentliche Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern,
privater Gartenbau ist dort nicht zu gestatten.
5. Die Verwaltung wird damit beauftragt, das neue Konzept nach zwei Jahren zu evaluieren und
die Ergebnisse dem Ausschuss für Umwelt und Grün und den Bezirksvertretungen erneut vor-
zulegen.
Der Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal ist damit erledigt.
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06.10.2016 – TOP 8.1.5 Hundeanleinpflicht in öffentlichen Grünflächen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Verwaltung zu beauftragen ihrer Informationspflicht
hinsichtlich des Anleingebotes für Hunde in öffentlichen Parks mit angemessene Beschilderung, eine
erneute schriftlichen Information durch das Kassen und Steueramt und häufigere Kontrollen durch
das Ordnungsamt Rechnung zu tragen.
Sachstand:
Wie bereits in der Vorlage Nr. 3231/2016 dargestellt, lehnt das Amt für Landschaftspflege und Grün-
flächen einen Schilderwald in Grünanlagen ab. Jedem Hundehalter dürfte mittlerweile (das Landes-
hundegesetz wurde 2003 rechtskräftig) bekannt sein, dass Hunde angeleint werden müssen. Zusätz-
liche Schilder würden erfahrungsgemäß auch keinen Erfolg haben. Darüber hinaus stehen dem Amt
für Landschaftspflege und Grünflächen keine Haushaltsmittel für eine Ausstattung öffentlicher Grün-
flächen mit Hinweis-Schildern auf die gemäß Landeshundegesetz in ganz Nordrhein-Westfalen gel-
tende Anleinpflicht für Hunde zur Verfügung. Unabhängig davon wäre die Beschilderung in nur einem
Stadtbezirk angesichts der Vorgaben zur einheitlichen Stadtgestaltung kontraproduktiv und würde bei
jedem Hundehalter den Eindruck erwecken, dass er nur im Stadtbezirk Lindenthal sein Tier anzulei-
nen hat.
Der Beschluss ist daher nicht umsetzbar.
12.12.2016 – TOP 8.1.4 Aufenthaltshütte für Jugendliche in Köln Widdersdorf
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Parkbereich zwischen Händelstraße, Mozartstraße, Neuer
Sandkaul und Hauptstraße eine bedachte Schutzhütte für Jugendliche zu erstellen sowie zwei „Chill-
bänke“ installieren zu lassen.
Sachstand:
Die Entfernungen zu den Wohngebäuden sind so gering, dass mit Lärmbelästigungen zu rechnen ist.
Darüber hinaus ist erfahrungsgemäß mit einer missbräuchlichen Nutzung insbesondere in den
Abend- und Nachtstunden zu rechnen, die zu Dauereinsätzen des Ordnungsdienstes führen würden.
Unabhängig davon wären erhöhte Verschmutzungsprobleme nach Installation dieser Einrichtungen
zu erwarten. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen rät daher vor einem Einbau der Schutz-
hütte und Chillbänke ab. Ohnehin stehen für derartige Maßnahmen hier keine Haushaltsmittel zur
Verfügung.
Der Beschluss ist daher nicht umsetzbar.
01.02.2016 - TOP 8.1.8 Karl-Schwering-Platz ("Kulturpfad Lindenthal" - Objekt Nr. 8)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung, auf dem Karl-Schwering-Platz in Köln-
Lindenthal die drei Informations-Standschilder zu erneuern, neue Abfallbehälter anzubringen und für
eine regelmäßige Pflege des gesamten Bereiches zu sorgen.
Sachstand:
Die Informationstafeln werden sukzessiv erneuert. Allerdings handelt es sich hier um eine Dauerauf-
gabe, da sie immer wieder durch Vandalismus beschädigt oder mit Graffiti besprüht werden. Die Kul-
turpfad-Stele wurde mutwillig umgetreten und befindet sich derzeit zur Reparatur in der Schlosserei
des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. Allerdings ist beim Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen nicht bekannt, wer die Stele seinerzeit installiert hat. Auf dem Karl-Schwering-Platz wur-
de 2016 eine äußerst großzügige Ausstattung mit neuen Abfallbehältern vorgenommen. Insgesamt
befinden sich dort jetzt vierzehn Abfallbehälter, wovon drei mit Hundekot-Tütenspendern bestückt
sind. Die Pflege der Grünanlage erfolgt regelmäßig im Rahmen der personellen und finanziellen Mög-
lichkeiten.
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Der Beschluss ist damit erledigt.
07.03.2016 - TOP 8.1.9 Stadtmöblierung in Köln-Widdersdorf
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung, die Stadtmöblierung im Bereich „Unter Linden“
durch folgende Maßnahmen auszubauen:
- Der zentrale Weg der Allee „Unter Linden“ in der Grünfläche wird an mehreren Stellen (meist an
Querungsstellen) vergrößert zu einem (von Hecken umgebenen) Quadrat von ca. 40 qm Fläche.
- Diese quadratischen Flächen sollen mindestens sechs weitere Sitzbänke und weitere zwei Hundetü-
ten-Boxen mit Abfallkörben erhalten.
- Besonders vor dem kleinen Geschäftszentrum bei Cafe Voosen, der Apotheke und des dortigen
Ärztehauses müssen Sitzgelegenheiten vorgehalten werden. Die Bewohner des dahinter liegenden
Altenheims und die Mütter und Kleinkinder, die demnächst die dort zu errichtende Kita besuchen
werden, sind darauf angewiesen.
Sachstand:
Für die Planung und Umsetzung der Maßnahme steht dem Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen kein Personal zur Verfügung.
Der Beschluss ist daher nicht umsetzbar.
02.05.2016 – TOP 8.1.5 Verbesserung der Wegebeziehungen auf dem Universitätsgelände
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, die Wegebeziehungen zwischen den
Universitätsgebäuden an der Universitätsstraße und dem Alphons-Silbermann-Weg in zweierlei Hin-
sicht zu verbessern:
Die Wege sind so zu befestigen, dass sie auch in regenreichen Zeiten trockenen Fußes benutzt wer-
den können.
Sachstand:
Die wassergebundenen Wege wurden in den Semesterferien ab 13.02.2017 instand gesetzt.
Der Beschluss ist damit erledigt.
06.10.2016 – 8.1.7 Verbesserung des Erholungswertes und der Aufenthaltsqualität in der Grünanlage
Karl-Schwering-Platz/Lindenthaler Kanal-Errichtung von Fitness Geräten
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung zu prüfen, ob man die Aufenthaltsqualität in der
Parkanlage im Bereich zwischen dem Karl-Schwering-Platz und dem Lindenthaler Kanal durch das
Aufstellen von Fitness- und Trainingsgeräten, die die Lindenthaler Bürger für sportliche Betätigungen
nutzen können, verbessern kann.
Zudem sind in der Grünanlage insbesondere rund um den dortigen Spielplatz weitere Anstrengungen
zu treffen, um die Sauberkeit zu erhöhen.
Sachstand:
Es handelt sich um eine historische Anlage, die denkmalgeschützt ist, sodass keine Umgestaltungen
in dieser Form zulässig sind. Unabhängig davon bestehen dort auch keine freien Nutzungskapazitä-
ten mehr. Die Wege werden intensiv von Schülern und Joggern genutzt. Der dichte Baumbestand hat
das Erdreich durchwurzelt, sodass die Installation der Geräte nicht ohne Schädigung des Baumbe-
standes möglich wäre. Gereinigt wird die Anlage regelmäßig durch die AWB. Eine tägliche Säuberung
ist nicht finanzierbar. Gegen die Wegwerfmentalität der Bürger haben die AWB bisher noch keine
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Lösung gefunden.
Der Beschluss ist nicht umsetzbar.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1451/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 10.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27