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1593/2021

Benennung von Mitgliedern des Kuratoriums für die Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.05.2021

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Anlage: Satzung Konrad-Adenauer-Preis

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Anlage: Satzung Konrad-Adenauer-Preis

4143 Zeichen

Satzung für die Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises der Stadt Köln 
vom 28. Juni 2010 
Konrad Adenauer (1876–1967), Politiker und Kölner Bürger, war Kölner 
Oberbürgermeister und Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Als 
Oberbürgermeister von Köln (1917–1933 und 1945) hat Konrad Adenauer durch 
zukunftsweisende Entscheidungen das Stadtbild, die Wirtschaftsstruktur sowie die 
moderne Stadtkultur von Köln geprägt. Trotz großflächiger Zerstörung der Stadt Köln 
im 2. Weltkrieg ist Adenauers stadtentwicklungspolitische Handschrift in Köln weithin 
sichtbar und profitieren die Menschen von seinen Ideen, Köln lebenswert zu 
gestalten. Er gilt als »Architekt der Bundesrepublik Deutschland, als Staatsmann von 
europäischem Rang und Persönlichkeit von geschichtlicher Größe« (Willy Brandt, 
1967). Grundlegende Weichenstellungen seiner Kanzlerschaft (1949–1963) 
bestimmen bis heute die innere Struktur und außenpolitische Orientierung der 
Bundesrepublik Deutschland. Das europäische Einigungswerk ist aufs engste mit 
seinem Namen verbunden.  
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 17.06.2010 gemäß § 7 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 
666/SGV NRW 2023) in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung folgende 
Neufassung der Satzung für die Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises vom 
26.10.2005 beschlossen.  
§ 1 
(1) Die Stadt Köln stiftet den Konr ad-Adenauer-Preis der Stadt Köln.  
(2) Der Preis wird alle zwei Jahre für herausragende Beiträge und besondere 
Verdienste zu dem Thema »Leben und Arbeiten in einer Großstadt: Innovative 
und mutige Beiträge zur Entwicklung einer lebenswerten Großstadt weltweit, 
zur europäischen Integration oder zur Wahrung und Stärkung der kommunalen 
Selbstverwaltung im zusammenwachsenden Europa« verliehen.  
§ 2 
(1) Der Preis kann auch mehreren Au szuzeichnenden zuerkannt werden.  
(2) Der Konrad-Adenauer-Preis soll in einer  festlichen Veranstaltung der Stadt Köln 
verliehen werden.  
(3) Den jeweiligen Preisträgern wird über  die Verleihung eine Urkunde mit der 
Unterschrift der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Köln 
ausgehändigt.  
Seite 1 von 3

§ 3 
(1) Über die Verleihung des Konrad- Adenauer-Preises entscheidet unter 
Ausschluss des Rechtsweges ein Kuratorium, dem angehören:  
a) der/die Oberbürgermeister/in der Stadt  Köln oder sein/ihr Vertreter/in als 
Vorsitzende/r;  
b) die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen un d Bürgermeister der Stadt Köln;  
c) ein/eine Sponsorenvertreter/in;  
d) ein/eine Vorstandsvertreter/in der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus 
in Rhöndorf.  
(2) Die unter (c) und (d) in Absatz 1 bezeichneten Mitglieder des Kuratoriums 
werden vom Rat der Stadt Köln für die Dauer der Wahlperiode benannt.  
(3) Das Kuratorium wird von der Oberbürge rmeisterin/ vom Oberbürgermeister der 
Stadt Köln einberufen. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 seiner 
Mitglieder anwesend sind.  
(4) Das Kuratorium entscheidet mit den St immen der Mehrheit seiner anwesenden 
Mitglieder.  
(5) Das Kuratorium beruft einen beratenden, international orientierten Beirat.  
§ 4 
(1) Eine Verpflichtung der Stadt Köln zu r Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises 
besteht nicht. Aus der Bekanntmachung dieser Satzung können Ansprüche 
nach §§ 657 bis 661 a BGB nicht hergeleitet werden.  
(2) Durch die Verleihung des Konrad-Adenauer -Preises erwirbt die Stadt Köln 
keine Rechte an Ideen, Vorlagen oder Werken der Preisträgerinnen oder 
Preisträger.  
(3) Der Konrad-Adenauer-Preis geht in das Ei gentum der jeweiligen Preisträgerin 
oder des jeweiligen Preisträgers über. Eine Rückgabepflicht ihrer 
Hinterbliebenen besteht nicht.  
§ 5 
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises vom 
26.10.2005 außer Kraft.  
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. 
(Hinweis auf § 7 GO NW nicht ins Kölner Stadtrecht übernommen.) 
Seite 2 von 3

Sei
te 3 von 3 
Köln, den 28. Juni 2010 Der Oberbürgermeister 
 gez. Roters  
- ABl StK 2010, S. 503 -

Beschlussvorlage Rat

2603 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/01/1-3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1593/2021 
Freigabedatum 
05.05.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Benennung von Mitgliedern des Kuratoriums für die Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises 
der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln benennt gemäß § 3 Abs. 2 c) und d) der Satzung für die Verleihung des Kon-
rad-Adenauer-Preises als Mitglieder des Kuratoriums: 
 
 Sponsorenvertreter/in:  
Konrad Adenauer 
 
 Vorstandsvertreter/in der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus in Rhöndorf: 
Dr. Stefan Vesper, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus in 
Rhöndorf 
 
Rat 06.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Alle zwei Jahre vergibt die Stadt Köln den Konrad-Adenauer-Preis. Mit dem Preis werden herausra-
gende Beiträge und besondere Verdienste zu dem Thema „Leben und Arbeiten in  
einer Großstadt: Innovative und mutige Beiträge zur Entwicklung einer lebenswerten Großstadt welt-
weit, zur europäischen Integration oder zur Wahrung und Stärkung der kommunalen Selbstverwal-
tung im zusammenwachsenden Europa“ gewürdigt. 
 
Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung für die Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises der Stadt Köln wird 
festgelegt, dass über den Preis ein Kuratorium entscheidet. Diesem Gremium gehören Kraft ihres 
Amtes folgende Mitglieder an: 
 
a) der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Köln oder sein/ihr Vertreter/in als Vorsitzende/r; 
b) die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Stadt Köln; 
c) ein/eine Sponsorenvertreter/in; 
d) ein/eine Vorstandsvertreter/in der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus in Rhöndorf. 
 
Gemäß § 3 Abs. 2 werden die unter c) und d) in Abs. 1 bezeichneten Mitglieder des Kuratoriums vom 
Rat der Stadt Köln gewählt. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Der Konrad-Adenauer-Preis soll turnusmäßig in 2021 verliehen werden. Das Kuratorium des Konrad-
Adenauer-Preises der Stadt Köln unter Vorsitz von Frau Oberbürgermeisterin Reker  
tagt am 27. Mai 2021.  
 
Das Kuratorium der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus in Rhöndorf hat am 3. Mai 2021 den 
neuen Vorsitzenden des Vorstands gewählt, welcher in der Vergangenheit auch die Vertretung der 
Stiftung im Kuratorium des Konrad-Adenauer-Preises der Stadt Köln innehatte.  
 
 
 
Anlage:  
Satzung für die Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises der Stadt Köln

Beratungsverlauf (1)

06.05.2021 Rat
TOP 17.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1593/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.05.2021
Erstellt
27.04.2021 13:17