1593/2021
Benennung von Mitgliedern des Kuratoriums für die Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises der Stadt Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage: Satzung Konrad-Adenauer-Preis
4143 Zeichen
Satzung für die Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises der Stadt Köln vom 28. Juni 2010 Konrad Adenauer (1876–1967), Politiker und Kölner Bürger, war Kölner Oberbürgermeister und Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Als Oberbürgermeister von Köln (1917–1933 und 1945) hat Konrad Adenauer durch zukunftsweisende Entscheidungen das Stadtbild, die Wirtschaftsstruktur sowie die moderne Stadtkultur von Köln geprägt. Trotz großflächiger Zerstörung der Stadt Köln im 2. Weltkrieg ist Adenauers stadtentwicklungspolitische Handschrift in Köln weithin sichtbar und profitieren die Menschen von seinen Ideen, Köln lebenswert zu gestalten. Er gilt als »Architekt der Bundesrepublik Deutschland, als Staatsmann von europäischem Rang und Persönlichkeit von geschichtlicher Größe« (Willy Brandt, 1967). Grundlegende Weichenstellungen seiner Kanzlerschaft (1949–1963) bestimmen bis heute die innere Struktur und außenpolitische Orientierung der Bundesrepublik Deutschland. Das europäische Einigungswerk ist aufs engste mit seinem Namen verbunden. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 17.06.2010 gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung folgende Neufassung der Satzung für die Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises vom 26.10.2005 beschlossen. § 1 (1) Die Stadt Köln stiftet den Konr ad-Adenauer-Preis der Stadt Köln. (2) Der Preis wird alle zwei Jahre für herausragende Beiträge und besondere Verdienste zu dem Thema »Leben und Arbeiten in einer Großstadt: Innovative und mutige Beiträge zur Entwicklung einer lebenswerten Großstadt weltweit, zur europäischen Integration oder zur Wahrung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im zusammenwachsenden Europa« verliehen. § 2 (1) Der Preis kann auch mehreren Au szuzeichnenden zuerkannt werden. (2) Der Konrad-Adenauer-Preis soll in einer festlichen Veranstaltung der Stadt Köln verliehen werden. (3) Den jeweiligen Preisträgern wird über die Verleihung eine Urkunde mit der Unterschrift der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Köln ausgehändigt. Seite 1 von 3 § 3 (1) Über die Verleihung des Konrad- Adenauer-Preises entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges ein Kuratorium, dem angehören: a) der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Köln oder sein/ihr Vertreter/in als Vorsitzende/r; b) die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen un d Bürgermeister der Stadt Köln; c) ein/eine Sponsorenvertreter/in; d) ein/eine Vorstandsvertreter/in der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus in Rhöndorf. (2) Die unter (c) und (d) in Absatz 1 bezeichneten Mitglieder des Kuratoriums werden vom Rat der Stadt Köln für die Dauer der Wahlperiode benannt. (3) Das Kuratorium wird von der Oberbürge rmeisterin/ vom Oberbürgermeister der Stadt Köln einberufen. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind. (4) Das Kuratorium entscheidet mit den St immen der Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder. (5) Das Kuratorium beruft einen beratenden, international orientierten Beirat. § 4 (1) Eine Verpflichtung der Stadt Köln zu r Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises besteht nicht. Aus der Bekanntmachung dieser Satzung können Ansprüche nach §§ 657 bis 661 a BGB nicht hergeleitet werden. (2) Durch die Verleihung des Konrad-Adenauer -Preises erwirbt die Stadt Köln keine Rechte an Ideen, Vorlagen oder Werken der Preisträgerinnen oder Preisträger. (3) Der Konrad-Adenauer-Preis geht in das Ei gentum der jeweiligen Preisträgerin oder des jeweiligen Preisträgers über. Eine Rückgabepflicht ihrer Hinterbliebenen besteht nicht. § 5 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises vom 26.10.2005 außer Kraft. Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. (Hinweis auf § 7 GO NW nicht ins Kölner Stadtrecht übernommen.) Seite 2 von 3 Sei te 3 von 3 Köln, den 28. Juni 2010 Der Oberbürgermeister gez. Roters - ABl StK 2010, S. 503 -
Beschlussvorlage Rat
2603 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/1-3 Vorlagen-Nummer 1593/2021 Freigabedatum 05.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung von Mitgliedern des Kuratoriums für die Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln benennt gemäß § 3 Abs. 2 c) und d) der Satzung für die Verleihung des Kon- rad-Adenauer-Preises als Mitglieder des Kuratoriums: Sponsorenvertreter/in: Konrad Adenauer Vorstandsvertreter/in der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus in Rhöndorf: Dr. Stefan Vesper, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus in Rhöndorf Rat 06.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Alle zwei Jahre vergibt die Stadt Köln den Konrad-Adenauer-Preis. Mit dem Preis werden herausra- gende Beiträge und besondere Verdienste zu dem Thema „Leben und Arbeiten in einer Großstadt: Innovative und mutige Beiträge zur Entwicklung einer lebenswerten Großstadt welt- weit, zur europäischen Integration oder zur Wahrung und Stärkung der kommunalen Selbstverwal- tung im zusammenwachsenden Europa“ gewürdigt. Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung für die Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises der Stadt Köln wird festgelegt, dass über den Preis ein Kuratorium entscheidet. Diesem Gremium gehören Kraft ihres Amtes folgende Mitglieder an: a) der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Köln oder sein/ihr Vertreter/in als Vorsitzende/r; b) die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Stadt Köln; c) ein/eine Sponsorenvertreter/in; d) ein/eine Vorstandsvertreter/in der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus in Rhöndorf. Gemäß § 3 Abs. 2 werden die unter c) und d) in Abs. 1 bezeichneten Mitglieder des Kuratoriums vom Rat der Stadt Köln gewählt. Begründung der Dringlichkeit: Der Konrad-Adenauer-Preis soll turnusmäßig in 2021 verliehen werden. Das Kuratorium des Konrad- Adenauer-Preises der Stadt Köln unter Vorsitz von Frau Oberbürgermeisterin Reker tagt am 27. Mai 2021. Das Kuratorium der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus in Rhöndorf hat am 3. Mai 2021 den neuen Vorsitzenden des Vorstands gewählt, welcher in der Vergangenheit auch die Vertretung der Stiftung im Kuratorium des Konrad-Adenauer-Preises der Stadt Köln innehatte. Anlage: Satzung für die Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises der Stadt Köln
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1593/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.05.2021
- Erstellt
- 27.04.2021 13:17