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1633/2025

Schulrechtliche Änderung Förderschule Geistige Entwicklung, Sportplatzstraße 82-84, 51147 Köln (Schulnummer: 154880) durch die Bildung eines Teilstandortes am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln zum Schuljahr 2025/26

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 10.57

Anlage 2 - Dringlichkeitsentscheidung 1633-2025-1 Zustimmung BV Porz

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Stellungnahme Schulkonferenz Förderschule Geistige Entwicklung Sportplatzstraße (Pestalozzi-Schule)

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 2 - Dringlichkeitsentscheidung 1633-2025-1 Zustimmung BV Porz

37295 Zeichen

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer
1633/2025/1
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2 ozoizozr
Freigabedatum
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit­
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung
Betreff
Schulrechtliche Änderung Förderschule Geistige Entwicklung, Sportplatzstraße 82-84, 
51147 Köln (Schulnummer: 154880) durch die Bildung eines Teilstandortes am Standort 
Neuerburgstraße 19, 51103 Köln zum Schuljahr 2025/26
Gremium Datum
Bezirksvertretung 7 (Porz)
Begründung der Dringlichkeit:
Nach aktueller Schulplatzsituation können bis zu 75 Schulneulinge für das Schuljahr 2025/26 
mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nicht an den von den Eltern gewünschten 
Förderschulen aufgenommen werden, da die Schulplätze fehlen.
Durch die schulrechtliche Errichtung des Teilstandortes werden die rechtlichen Voraussetzun­
gen geschaffen, um die erforderlichen organisatorischen Arbeiten durchzuführen. Hierzu zäh­
len u.a. Anmietung des Schulgebäudes, die Bereitstellung von lehrendem Personal und die 
Bereitstellung von Schulträgerpersonal.
Um die Voraussetzung für das weitere Handeln zu schaffen und damit die Erfüllung der Schul­
pflicht für die Kinder zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die die Vorberatung dieser Be­
schlussvorlage in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 16.06.2025 
erfolgt.
Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesses war 
eine frühere Vorlage nicht möglich. Hierzu zählt insbesondere, dass die Abstimmung über die 
mögliche Anmietung der Schulräume sehr kurzfristig erfolgt ist.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die zeitlich befristete Bildung eines Teilstandortes 
der Pestalozzischule, Förderschule Geistige Entwicklung, Sportplatzstraße 82-84, 
51147 Köln (Schulnummer: 154880) am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln ab 
dem Schuljahr 2025/26 bis zum Ablauf des Schuljahres 2027/28. Bis zur Nutzbarkeit 
dieser Räume werden die Schulneulinge unter Berücksichtigung ihres ganz besonde­
ren Unterstützungsbedarfes im Schuljahr 2025/26 am Schulstandort Brügelmann- 
straße 10, 50679 Köln beschult.

2
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend einen An­
trag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Teil­
standortbildung zu stellen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen für die Aufnahme 
weiterer Schulneulinge zum Schuljahr 2025/26 an drei Förderschulen für geistige Ent­
wicklung durch Bildung eines Teilstandortes am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 
Köln umzusetzen und die hierfür erforderlichen Stellenbedarfe für die Schulsekretari­
ate der drei Förderschulen, den Schulhausmeisterdienst und die Kinderkrankenpflege, 
nach gesicherter Finanzierung, für den Teilstandort im Rahmen des regulären Stellen­
planverfahrens einzubringen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, neben den erforderlichen Stellenbedarfen für die 
Schulsekretariate, den Schulhausmeisterdienst und Kinderkrankenpflege alle erforder­
lichen Finanzmittel, nach gesicherter Finanzierung, für die Bildung und zeitlich Fortfüh­
rung des Teiistandortes der Förderschule Geistige Entwicklung Sportplatzstraße 82- 
84, 51147 Köln (Schulnummer: 154880) am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln 
zu den Schuljahren 2025/26 bis einschließlich 2027/28 bereitzustellen.
5. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, nach gesicherter Finanzierung, eine 
Lösung zu finden, die den drei Förderschulen für die Nutzung des Standortes Neuer­
burgstraße 19, 51103 Köln als Teilstandort und vorübergehend auch den Standort Brü- 
gelmannstr. die Bündelung der Kinderkrankenpflege- und Schulsekretariatsleistungen 
ermöglicht sowie auch die Schulhausmeisterleistung mit einbezieht, um die Verwaltung 
der Teilstandorte so aufwandsarm wie möglich zu gestalten.
6. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, eine langfristige Lösung zu finden, 
um die Schülerinnen des Teilstandortes Neuerburgstraße 19, 51103 Köln nach Ablauf 
der Mietdauer der Containerräume weiterhin beschulen zu können. Dabei soll die 
Nähe zur „Stammschule“ möglichst beachtet werden.
7. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Ver­
waltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
ungeändert 
zugestimmt
□ geändert zugestimmt 
(siehe z. B. .Anlage 1“ oder
„Anlage 1 und 2“)
□ abgelehnt
□ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht, 
(ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“)
Datum
OLW-laiv
Unterschrift
JA b XU?
Unterschrift
$

3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
□ 
□
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen
Zuwendungen/Zuschüsse
€
□ Nein □ Ja
%
El Ja, ergebniswirksam
Begründung
Aufwendungen für die Maßnahme 
€
siehe
%
Zuwendungen/Zuschüsse Kl Nein □ Ja
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a)
b)
Personalaufwendungen
Begründung 
Sachaufwendungen etc. 
Begründung
2025
siehe
€
€
siehe
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
ab Haushaltsjahr:
€
€
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen 
b) Sachaufwendungen etc. 
Beginn, Dauer
ab Haushaltsjahr:
€
€
Auswirkungen auf den Klimaschutz
□ Nein
□ Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
0. Schulplatzbedarf 2025/26
Zum Schuljahr 2025/26 reichen die Plätze im Gemeinsamen Lernen und an den Förderschu­
len mit dem Förderschwerpunk Geistige Entwicklung nicht aus, um alle erwarteten Schulneu­
linge mit diesem Förderschwerpunkt aufzunehmen. Die bestehenden Schulstandorte der vier 
Förderschulen Geistige Entwicklung sind kapazitativ überlastet. Es fehlen dafür in diesem 
Jahr rund 75 Schulplätze in den Eingangsklassen.
Neben den bisher bekannten Schulneulingen liegen zudem knapp 30 jahrgangsübergreifende 
Anfragen für Schülerinnen vor, um aus dem gemeinsamen Lernen an eine Förderschule mit 
dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu wechseln. Aufgrund des großen Bedarfes 
für Schulneulinge ist es aktuell nicht möglich einzuschätzen, in welcher Größenordnung die 
Wechselwünsche erfüllt werden können.

4
Die Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes („AO-SF-Verfah- 
ren“) und auch die Entscheidung der Eltern über den Förderort werden teilweise erst in den 
Sommerferien, also kurz vor Schulbeginn, abgeschlossen und damit bekannt.
Daher ist davon auszugehen, dass der Bedarf weiterhin steigen wird und die zuvor genannten 
Zahlen noch keine endgültigen Bedarfe für das Schuljahr 2025/2026 widerspiegeln.
Bezogen auf die Schulneulinge lagen am 14.05.2025 insgesamt 104 Anmeldungen an den 
drei Förderschulen für geistige Entwicklung vor, die den Anmeldebedarf nicht decken können:
Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnummer: 
154260):
36 AO-SF-Anträge - freie Plätze für Schulneulinge: 10 26 Plätze fehlen
Förderschule Geistige Entwicklung, Auf dem Sandberg 120, 51105 Köln (Schulnummer: 
154490):
39 AO-SF- Anträge - freie Plätze für Schulneulinge: 11 28 Plätze fehlen
Förderschule Geistige Entwicklung, Sportplatzstraße 82-84, 51147 Köln (Schulnummer: 
154880)
29 AO-SF-Anträge - freie Plätze für Schulneulinge: 11^18 Plätze fehlen
Die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Sülz, Redwitzstraße 80, 
50937 Köln, kann nach aktueller Information allen Aufnahmeanfragen entsprechen.
1. Prüfung potentieller Schulstandorte
Um jedem schulpflichtigen Kind mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung einen 
Schulplatz anbieten zu können, tagt seit Frühjahr 2024 regelmäßig eine ämter- und ressort­
übergreifende „Task-Force“ zur kurz- und mittelfristigen Bereitstellung von Schulpiätzen für 
den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Die Aufgabe der Task-Force besteht darin, im 
vorhandenen Schulraumbestand kurzfristig verfügbare Raumpotentiale zu identifizieren. Ob­
wohl im vergangenen Jahr befristete räumliche Lösungen für die Förderschulen Kolkrabenweg 
und Auf dem Sandberg gefunden werden konnten (Vorlage 2456/2024), ist die Suche nach 
mittel- und langfristig tragfähigen Lösungen noch nicht beendet.
An den bestehenden Schulstandorten Förderschulen Geistige Entwicklung bestehen keine 
Möglichkeiten, kurzfristig Containereinheiten aufzustellen. Auch im bereits genutzten Teil­
standort Zusestraße ist eine Ausweitung der Nutzung nicht realisierbar.
Durch die insgesamt angespannte Raumsituation an den Kölner Schulen stehen freie Räum­
lichkeiten an anderen Standorten nicht in größerem Umfang zur Verfügung. Die parallele Nut­
zung eines Gebäudes durch mehrere Schulen kommt daher nur sehr eingeschränkt für we­
nige Jahre als Lösungsansatz infrage.
Infolgedessen betrachtet die Verwaltung neben freiwerdenden Interimsbauten und vorhande­
nen Schulstandorten mit Restkapazitäten auch ehemalige Schulgebäude auf ihre Eignung als 
Teilstandort einer Förderschule.
Geprüft wurden bisher die Standorte:
Linksrheinisch
Redwitzstraße 80, 50937 Köln (Förderschule Geistige Entwicklung) - Wiederherstel­
lung der Nutzbarkeit von Trakt A

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Die Wiederherstellung der Nutzbarkeit durch kurzfristige, ggf. provisorische Maßnah­
men wurde zusammen mit der Gebäudewirtschaft (26) geprüft und verneint. Im Zuge 
von Sanierung/Abriss-Neubau ergibt sich die Möglichkeit, Räume neu zuzuschneiden, 
konkrete Planungen sind bisher nicht erarbeitet worden.
Turmstraße 3-5, 50733 Köln (ehemaliges Schulgebäude, seit Jahrzehnten nicht mehr 
schulisch genutzt).
Der Standort wurde in der Vergangenheit mehrmals auf eine mögliche schulische Nut­
zung hin überprüft. Dort kann weder eine Grundschule noch eine weiterführende 
Schule realisiert werden. Allerdings könnte der Standort grundsätzlich saniert und für 
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zugänglich gemacht 
werden. Hier könnte nach derzeitiger Einschätzung eine einzügige Förderschule mit 
dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung untergebracht werden.
Nach einer ersten Einschätzung der Gebäudewirtschaft könnten die Herrichtungskos­
ten bei rund 27,5 Mio Euro liegen. Für die Sanierung und den Umbau kalkuliert die Ge­
bäudewirtschaft aktuell rund 6 bis 7 Jahre ab Projektbeginn.
Zusestraße 47, 50859 Köln, (Erweiterung der befristeten Nutzung durch die Förder­
schule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg)
Momentan befinden sich dort 4 Klassen. Das Gymnasium befindet sich noch im Auf­
bau. Durch die Schulaufsicht wird eine Nutzung für mehr als die vier bereits hier be­
findlichen Klassen der Mittelstufe aus schulorganisatorischen Gründen abgelehnt. 
Durch den Gebundenen Ganztag sind alle Schülerinnen ganztägig vor Ort. Das für 
den Teilstandort separierte Raumcluster kann keine zusätzliche Klasse aufnehmen.
Merkenicher Straße 313, 50735 Köln (Containerräume - aktuell ist hier die GGS Hal- 
fengasse ausgelagert)
Die Grundschule Haifengasse ist aktuell an diesem Standort ausgelagert, da am 
Stammgebäude Haifengasse 25 der auf dem Grundstück befindliche Dücker erneuert 
wird. Gleichzeitig wird das Schulgebäude saniert und umgebaut. Ein Rückzug ins 
Stammhaus könnte zum III. Quartal 2026 erfolgen.
Die Container sind durch die Stadtentwässerungsbetriebe aufgrund der Arbeiten am 
Dücker zur Verfügung gestellt worden und stehen auf einer Fläche, die im Flächennut­
zungsplan als Grünbereich ausgewiesen ist.
Zumindest zum Schuljahr 2026/27 erscheint eine (interimistische) Folgenutzung für 
eine Förderschule Geistige Entwicklung nicht realisierbar.
Paul-Humburg-Straße 13, 50737 Köln (sanierungsbedürftiges Schulgebäude, das der­
zeit für die Auslagerung der Förderschule Lindweiler Hof (Emotionale und Soziale Ent­
wicklung) genutzt wird).
Aufgrund des Starkregens im Juli 2021 musste der Schulbetrieb von der Rochusstraße 
in das Gebäude an der Paul-Humburg-Straße 13, 50737 Köln, verlagert werden. Zu­
künftig ist ein endgültiger Umzug in die Borsigstraße 13, 50825 Köln, geplant. Dieser 
erfolgt, sobald das Schulgebäude fertiggestellt ist.
Der Schulstandort soll als Teilstandort für die Carl-von-Ossietzky Gesamtschule umge­
baut werden, um das Angebot an Gesamtschulplätzen zu erhöhen. Die Sanierung und 
der Umbau des Standortes sind Bestandteil des GU/TU 2 Maßnahmenpaketes und 
können nicht mehr geändert werden, ohne erhebliche zeitliche Verzögerungen und zu­
sätzliche Kosten für das GU/TU 2 Paket auszulösen.
potentielle Schulneubauflächen im Kölner Süd-Westen
Sofern eine Fläche für eine Schulnutzung gesichert werden könnte, könnte der Neu­
bau für eine Förderschule Geistige Entwicklung in die Abwägung zur Nutzung der Flä­
che einbezogen werden. Kurzfristig lassen sich hier keine Schulplätze gewinnen.

6
Rechtsrheinisch
Neuerburgstraße 19, 51103 Köln (ehemals genutzt für den Start der Grund- und Ge­
samtschule des Erzbistums - Bildungscampus Kalk) - Containeranlage
14 Klassenräume, 4 Differenzierungsräume, Verwaltungsbereich und Mensa mit Kü­
che vorhanden; In der Task Force Schulbau (14.03.2025) wird die Möglichkeit zur An­
mietung bis 2028 bestätigt. Weiterhin wurde in der Task Force festgelegt, dass ein An­
mietbeschluss zur Anmietung der Container herbeigeführt werden soll. Ein (bisher feh­
lendes) Pflegebad muss ergänzt werden. Die sehr kleine Küche muss gegebenenfalls 
für ein Cook&Chill-Angebot angepasst werden. Die verkehrsrechtliche Prüfung ist er­
forderlich.
Neufelder Straße, 51067 Köln (aktuell Klinikgelände)
Vor einigen Jahren wurden Überlegungen angestellt, voraussichtlich verfügbare 
Grundstücksflächen anderweitig (als für Klinikbedarfe) zu nutzen. Aktuell ist unklar, 
welche Entwicklung dort vorgesehen ist. Die Verwaltung konnte eine Übertragung der 
Fläche in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft, um eine Schulnutzung zu er­
möglichen, bisher nicht vornehmen.
Im Fazit ist festzuhalten, dass aufgrund der besonderen Anforderungen an Schulraum für den 
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung regelmäßig umfängliche Arbeiten erforderlich wer­
den, damit beispielsweise Barrierefreiheit geschaffen oder ein Pflegebad eingerichtet werden 
können. Eine kurzfristige Bereitstellung von Räumen ist daher weder links- noch rechtsrhei­
nisch möglich.
Als Ergebnis der intensiven Prüfungen durch die Task Force Förderschulen Geistige Entwick­
lung hat sich gezeigt, dass es für das Schuljahr 2025/26 lediglich eine Möglichkeit gibt, um die 
erforderlichen Schulplätze zu gewinnen. Die Räume des ehemaligen Interim-Standortes der 
Erzbischöflichen Grundschule auf der Neuerburgstraße 19 in Kalk stehen frei und können 
durch die Stadt Köln übernommen und angemietet werden. Hierüber hatte die Verwaltung der 
Bezirksvertretung Kalk bereits in ihrer Sitzung am 20.03.2025 einen kurzen Ausblick gegeben 
(Vorlage 0632/2025). Die Räume müssen allerdings für Schülerinnen mit dem Förderbedarf 
Geistige Entwicklung umgebaut werden. Daher müssen die Kinder im Schuljahr 2025/26 vo­
rübergehend im neuen Schulgebäude Brügelmannstraße untergebracht werden.
Am Standort Neuerburgstraße 19 sollen die rund 75 Schulneulinge für das Schuljahr 2025/26 
einen Schulplatz erhalten, für die an den bestehenden Schulen nicht ausreichend Platz zur 
Verfügung steht.
Schulstandort Neuerburqstraße 19, 51103 Köln
Das Erzbistum Köln hatte auf dem städtischen Grundstück Modulbauten errichtet, um seine 
neue Grundschule und Gesamtschule des Bildungscampus Kalk vor Fertigstellung des Schul­
gebäudes an der Christian-Sünner-Straße in Kalk in Betrieb nehmen zu können. Die Stadt 
Köln hat sich darum bemüht, den Modulbau, der ursprünglich für eine zweizügige Grund­
schule konzipiert worden war und im letzten Jahr zum Start der Gesamtschule erweitert wor­
den ist, zu übernehmen.
Es handelt sich um eine Anlage mit 14 Räumen zwischen rund 50 und 58 m2 Größe, die für 
Unterrichtszwecke (Klassen- / Fachunterricht) oder Ganztagesangebote genutzt werden kön­
nen, vier kleinere Räume mit rund 33 m2 (beispielsweise für Differenzierung), Verwaltungs­
räume, einen Mensabereich mit Küche sowie ein rund 158 m2 großes Forum.
Ein Pflegebad ist noch nicht vorhanden, wird aber nachgerüstet.
Die Anlage bietet keine Sportmöglichkeiten Die Verwaltung prüft derzeit, wie Flächen für 
Schulsport bereitgestellt werden können.

7
Die Containeranlage wird ab dem 01.06.2025 angemietet und kann für drei Jahre genutzt wer­
den. Nach Ablauf des Schuljahres 2027/28 wird das Grundstück für die Entwicklung des städ­
tebaulichen Projektes „Hallen Kalk“ benötigt. Die mögliche Nutzungszeit wurde zwischen den 
zuständigen Fachämtern abgestimmt. Die Bedarfsfeststellungs- und Anmietvorlage (Vorlagen 
0204/2025), die die gesamtstädtischen Bedarfe an Förderschulplätzen abdecken soll, beinhal­
tet tiefergehende Informationen zum Schulstandort; es erfolgt hier eine gesonderte Beschluss­
fassung. Der Anmietbeschluss wird im nicht öffentlichen Teil dem Rat und den zuständigen 
Fachausschüssen vorgelegt.
Die Nutzung der Räume wird nicht zum Schuljahresbeginn 2025/26 möglich sein, da Umbau­
arbeiten durchgeführt werden müssen. Daher werden die Schülerinnen aufgrund ihres ganz 
besonderen Unterstützungsbedarfes im Schuljahr 2025/26 zunächst am Schulstandort Brügel- 
mannstraße 10, 50679 Köln gemeinsam mit dem aufbauenden Gymnasium und der aufbau­
enden Gesamtschule, untergebracht. Diese Schülergruppe erfordert einen äußerst behutsa­
men Umgang mit den Schülerinnen und ihrer Lernumgebung. Ein Umzug im Laufe des 
Schuljahres wird von allen Beteiligten als nicht zumutbar erachtet.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Wohnorte der Schulneulinge und den gewünschten woh­
nortnahen Zielschulen erscheint es ungünstig, alle Schülerinnen einer einzelnen Schule zu­
zuordnen und nur für diese Schule einen Teilstandort an der Neuerburgstraße einzurichten.
Wegen der begrenzten Nutzungsdauer und der erwarteten Schulzeit der Schulneulinge von 
über 10 Jahren schlägt die Verwaltung vor, dass sich-die Schulen das Gebäude Neuerburg­
straße teilen und schulrechtlich für jede der Schulen dort ein Teilstandort eingerichtet wird. 
Nach Ablauf der dreijährigen Nutzungsdauer des Standortes Neuerburgstraße soll so ein 
Standortwechsel in die Nähe der „Stammschule“ der Schülerinnen vereinfacht werden.
Auch wird es einfacher sein, für eine kleinere Schüler*innengruppe einen Folgestandort zu fin­
den als für die Gesamtheit der zum Schuljahr 2025/26 noch unterzubringenden Schülerinnen. 
Dies soll dann möglichst umgesetzt werden, ohne die wachsenden Gruppenstrukturen aufbre­
chen zu müssen.
Daher empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln,
für die Förderschule Geistige Entwicklung Koikrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnum­
mer: 154260) die Einrichtung eines Teilstandortes gemäß § 81 Abs. 2 SchuIG NRW 
am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln zu beschließen.
für die Förderschule Geistige Entwicklung, Auf dem Sandberg 120, 51105 Köln (Schul­
nummer: 154490) die Einrichtung eines Teilstandortes gemäß § 81 Abs. 2 SchuIG 
NRW am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln zu beschließen.
für die Förderschule Geistige Entwicklung, Sportplatzstraße 82-84, 51147 Köln (Schul­
nummer: 154880) die Einrichtung eines Teilstandortes gemäß § 81 Abs. 2 SchuIG 
NRW am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln zu beschließen.
Die Verwaltung sucht derzeit nach Folgelösungen für die Schülerinnen, möglichst getrennt für 
die einzurichtenden Teilstandorte, möglichst in der Nähe der Stammschule.
Für die Förderschule Kolkrabenweg und als Beitrag zur linksrheinischen Bedarfsdeckung prüft 
die Verwaltung derzeit ob, wie, und wenn ja, wann
• das ehemalige Schulgebäude Turmstraße in Nippes (voraussichtlich verfügbar nach 
Umbau und Sanierung in sechs bis sieben Jahren nach Projektbeginn),

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• das Schulgebäude Meerfeldstraße in Longerich und
• das Schulgebäude Overbeckstraße in Ehrenfeld (nach Auszug der Helios-Schule vo­
raussichtlich verfügbar)
für eine Anschlussnutzung des Teilstandortes in Frage kommen.
Darüber hinaus wird der Umzug der Grundschule Kunterbunt eine erhebliche Verbesserung 
der Raumsituation für die Förderschule am Kolkrabenweg in Vogelsang darstellen. Daher wird 
die Verwaltung die Arbeiten am Standort Görlinger Zentrum so weit wie möglich beschleuni­
gen.
2. Finanzierung Teilstandort insgesamt
3.1 Mietkosten
Wie bereits dargestellt, wird hinsichtlich des Schulstandortes Neuerburgerstraße 19, 51103 
Köln ein gesonderter Bedarfsfeststellungs- und Anmietbeschluss (0204/2025) herbeigeführt. 
Dort wird die Miete inklusive Nebenkosten einschließlich der Finanzierung dargestellt.
3.2 Einrichtungskosten
Die für die Beschaffung und Ausstattung erforderlichen Beschlüsse sind in der Vorlage zum 
Bedarfsfeststellungs- und Anmietbeschluss (0204/2025) enthalten.
3.3 Schüler*innenbeförderunq
Schüler*innenfahrtkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem 
Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen im Sinne von § 97 SchuIG und zurück 
notwendig entstehen (§ 1 Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schüler­
fahrkostenverordnung - SchfkVO).
Kommt Schülerspezialverkehr zum Einsatz, muss dies so organisiert werden, dass der Schul­
standort von geeigneten Fahrzeugen bedient werden kann. Hierzu kommen nach aktueller 
Einschätzung ausschließlich kleine Fahrzeuge in Frage. Der Schulstandort muss auf einen 
entsprechenden Schülerspezialverkehr hin ausgerichtet werden. Hierfür fallen Kosten an. An­
dererseits fallen Kosten für die Fahrzeuge des Schülerspezialverkehrs an.
Aktuell plant das Amt für Schulentwicklung (40) für das Schuljahr 2025/26 den Einsatz von 
mindestens 21 Fahrzeugen, bezogen auf den Standort Neuerburgstraße. Inwieweit sich die 
Kosten durch die Nutzung des Standortes Brügelmannstraße reduzieren könnten, ist aktuell 
noch nicht abschätzbar. Es ist mit Beförderungskosten in Höhe von mindestens 392.620 Euro 
kalkuliert. Für das Schuljahr 2026/27 könnten sich die Beförderungskosten, in Abhängigkeit 
von den Schüler*innenzahlen, auf 790.040 Euro erhöhen. Eine exakte Kalkulation kann erst 
nach Eingang der Anträge auf Schülerspezialverkehr erstellt werden.
Schule Anzahl der Schülerin­
nen
Anzahl Pkw Kosten SJ 25/26
Auf dem Sand­
berg
28 127.000,00 €9

9
Kolkrabenweg 26 197.600,00 €
Sportplatzstraße 18 68.020,00 €
21 392.620,00 €
7
5
Ob durch die Verschiebung von den Hauptschulstandorten zu der Auslagerung eine Kosten­
neutralität erzielt werden kann, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht kalkulierbar.
Sollte keine Kostenneutralität erzielt werden können, entstehen die oben genannten Bedarfe 
zusätzlich. Da diese das für die Schülerbeförderung in 2025 veranschlagte Budget im Teiler­
gebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben 
in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, übersteigen, werden die 
Kosten zunächst durch Einsparungen im Fachbereich und sofern nicht ausreichend durch 
Umschichtungen im Budget des Amtes für Schulentwicklung bzw. des Dezernates IV gedeckt.
Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung (68) hat im Zuge einer ersten Bewertung auf 
eine Reihe von Anforderungen hingewiesen, die umgesetzt werden müssen, um die Schüler­
beförderung am vorgesehenen Teilstandort von Nutzungsbeginn an organisieren zu können:
Um den befristet nutzbaren Standort an der Neuerburgstraße in Köln-Kalk als Teilstandort für 
eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung für die Dauer von drei Jahren 
zu nutzen, ist es aus verkehrlicher Sicht zwingend notwendig, dass die Erschließung für den 
erforderlichen Einsatz von Schülerspezialverkehr vorab gemeinsam mit den betroffenen Fach­
dienststellen geklärt wird.
Aufgrund der Kurzfristigkeit und der geringen zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche 
können umfangreichere Anpassungen zur sicheren und funktionalen Verkehrserschließung 
nicht getroffen werden, sodass die Herausforderung in diesem Projekt ist, mit den vorhande­
nen Flächen und mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen eine sichere und funktionierende 
Lösung zu finden.
Da die Grundlagen zur Planung der Verkehrsabwicklung noch vage sind, allerdings bereits 
absehbar ist, dass die Fläche auf dem Schulgrundstück nicht ausreichend ist, sind zusätzliche 
Lösungen zur Verkehrsabwicklung im öffentlichen Raum zu berücksichtigen.
Der Parkplatz auf dem Grundstück Neuerburgstraße 19 wurde für die fünf baurechtlich nach­
zuweisenden PKW-Stellplätze für Beschäftigte und anteilmäßig zur Abwicklung des Bring- und 
Holverkehrs der bisher dort untergebrachten Grundschule des Erzbistums umgesetzt.
Der Ausbau des Parkplatzes samt der Parkplatzeinfahrt ist nur für Standard-PKW dimensio­
niert worden. Die Anfahrbarkeit des Parkplatzes für größere Fahrzeuge ist nicht möglich. Für 
die Abwicklung des Schülerspezialverkehrs der geplanten Förderschule bedeutet dies, dass 
nur Fahrzeuge dieser Größenordnung (= PKW) eingesetzt werden können. Diese Auflage ist 
zwingend in der Planung des Einsatzes von Schülerspezialverkehr zu berücksichtigen.
Zusätzlich kann der im Zuge der Grundschulnutzung eingerichtete eingeschränkte Haltver­
botsbereich auf der Neuerburgstraße für die Abwicklung des Schülerspezialverkehrs in Be­
tracht gezogen werden. Eine Erweiterung wäre nur zulasten des öffentlichen Parkens möglich. 
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die aktuelle Beschilderung eine exklusive Nutzung für 
den Schülerspezialverkehr nicht vorsehen kann und diese Fläche von der Allgemeinheit zum 
Halten bzw. für Ladetätigkeiten genutzt werden kann.
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der vorhandene Gehweg auf der Neuerburg­
straße nur auf Höhe des Schulgrundstücks 2,50m beträgt. Im übrigen Verlauf beträgt der Geh­

10
weg teils weniger als 1,50m. Der Gehweg und die Wegeführung zum Grundstück weisen so­
mit keine Barrierefreiheit auf. Dieser Zustand wird als kritisch erachtet und ist in der weiteren 
Betrachtung des Schulstandortes zu berücksichtigen.
Schlussfolgernd lässt sich festhalten, dass nach einer verkehrlichen Ersteinschätzung die Ver­
kehrsabwicklung für die Förderschule unter Berücksichtigung verschiedener Prämissen denk­
bar wäre, jedoch keine zufriedenstellende und bedarfsgerechte Lösung ohne Grundstücks­
und Straßenumplanung gefunden werden kann.
Fahrtkosten Förderschule Kolkrabenweq
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage können insgesamt 26 Schülerinnen nicht im 
Standort Kolkrabenweg aufgenommen werden. Je PKW können rechnerisch bis zu vier Schü­
lerinnen befördert werden, so dass mindestens sieben PKWs eingesetzt werden. Für eine 
erste, grobe Kalkulation geht die Verwaltung von sieben Fahrzeugen aus. Die Fahrwege sind 
für alle Schülerinnen recht lang und führen über den Rhein. Es kann sowohl morgens als 
auch nachmittags zu Stausituationen kommen.
Je nach tatsächlicher Aufnahme der Schülerinnen entstehen im Schuljahr 2025/26 Beförde­
rungskosten in Höhe von mindestens 197.600 Euro.
Maßgeblich ist, dass kein Kind eine Rollstuhlbusbeförderung benötigt und auch alle Schü­
lerinnen tatsächlich im PKW befördert werden können.
Sollten im kommenden Schuljahr 2026/27 wiederrum bis zu 26 Schülerinnen mit ähnlichen 
Wohnorten aufgenommen werden, verdoppelt sich der Betrag auf rd. 400.000 Euro.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine genaue Finanzkalkulation erst erfolgen kann, wenn 
die tatsächlichen Aufnahmen abgestimmt sind.
Fahrtkosten Förderschule Auf dem Sandberg
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage können insgesamt 28 Schülerinnen nicht im 
Standort Auf dem Sandberg aufgenommen werden. Je PKW können rechnerisch bis zu vier 
Schülerinnen befördert werden, so dass mindestens sieben PKWs eingesetzt werden. Für 
eine erste, grobe Kalkulation geht die Verwaltung jedoch abweichend vom rechnerischen Wert 
von rund neun Fahrzeugen aus, da die Wohnadressen der Schülerinnen Berücksichtigung 
finden müssen, um die Fahrtzeiten für die Kinder positiv zu beeinflussen.
Je nach tatsächlicher Aufnahme der Schülerinnen entstehen im Schuljahr 2025/26 Beförde­
rungskosten in Höhe von mindestens 127.000 Euro.
Maßgeblich ist, dass kein Kind eine Rollstuhlbusbeförderung benötigt und auch alle Schü­
lerinnen tatsächlich im PKW befördert werden können.
Sollten im kommenden Schuljahr 2026/27 wiederrum bis zu 28 Schülerinnen mit ähnlichen 
Wohnorten aufgenommen werden, verdoppelt sich der Betrag auf rd. 254.000 Euro.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine genaue Finanzkalkulation erst erfolgen kann, wenn 
die tatsächlichen Aufnahmen abgestimmt sind.
Fahrtkosten Förderschule Sportplatzstraße
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage können insgesamt 18 Schülerinnen nicht im 
Standort Sportplatzstraße aufgenommen werden. Je PKW können rechnerisch bis zu vier 
Schülerinnen befördert werden, so dass mindestens fünf PKWs eingesetzt werden. Für eine 
erste, grobe Kalkulation geht die Verwaltung von fünf Fahrzeugen aus, da die Wohnanschrif­
ten der Schülerinnen enger beieinanderliegen.

11
Je nach tatsächlicher Aufnahme der Schülerinnen entstehen im Schuljahr 2025/26 Beförde­
rungskosten in Höhe von mindestens 68.020 Euro.
Maßgeblich ist, dass kein Kind eine Rollstuhlbusbeförderung benötigt und auch alle Schü­
lerinnen tatsächlich im PKW befördert werden können.
Sollten im kommenden Schuljahr 2026/27 wiederrum bis zu 18 Schülerinnen mit ähnlichen 
Wohnorten aufgenommen werden, verdoppelt sich der Betrag auf rd. 136.040 Euro.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine genaue Finanzkalkulation erst erfolgen kann, wenn 
die tatsächlichen Aufnahmen abgestimmt sind.
Die beiden Förderschulstandorte „Auf dem Sandberg“ und „Sportplatzstraße“ liegen enger bei­
einander. Bei der exakten Berechnung der Kosten (wenn die Namen und Adressen der zu 
fahrenden Schülerinnen abschließend vorliegen) könnte es zu Synergie-Effekten bei der 
Fahrzeugplanung kommen. Dieser mögliche Effekt lässt sich aktuell in Bezug auf eine Kosten­
reduzierung noch nicht beziffern.
3.4 Personalkosten und Personaleinsatz
Schulsekretariat:
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen u.a. nach der Schulform und der damit 
verbundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grund­
versorgung.
Die Berücksichtigung zusätzlicher Schulneulinge für das Schuljahr 2025/26 bei den drei För­
derschulen für geistige Entwicklung Kolkrabenweg, Auf dem Sandberg und Sportplatzstr. 
durch die Errichtung eines Teilstandortes löst ab dem Schuljahr 2025/26 für die Schulzeit der 
Schulneulinge einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von insgesamt 0,18 Stellen Verwaltungsbe- 
schäftigte/r in der EG 6 TVöD für die Schulsekretariate aus und entspricht damitjährlichen 
Personalkosten in Höhe von 11.754 €.
Da noch nicht absehbar ist, in welcher Größenordnung in den beiden Folgejahren die Schüler­
innenzahl steigen wird, kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden.
Die Verwaltung strebt eine mit den Förderschulen abgestimmte Lösung an, wie die Schulsek­
retariatsbetreuung für die drei Förderschulen am Standort Neuerburgstr. und vorübergehend 
am Standort Brügelmannstr. durch eine Person übernommen werden kann.
Büroarbeitsplatz für das Schulsekretariat:
Für den Teilstandort sind jährlich 9.700 € als Kosten je eines Büroarbeitsplatzes zu berück­
sichtigen. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten erfolgt im Haushaltsjahr 2025 und 
2026 aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, 
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro­
zesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebe­
nenfalls durch Umschichtungen, vorsehen.
Schulhausmeisterdienst
Mit der Nutzung des bisherigen Schulstandortes Neuerburgstraße. 19, 51103 Köln des Erzbis­
tums Köln durch die Stadt Köln ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf einer 1,0 Schulhausmeister­
stelle in der EG 5 TVöD NRW. Diese Schulhausmeisterstelle löst somit Personalkosten in

12
Höhe von 70.400 € aus.
Da noch nicht absehbar ist, ob die SHM-Stelle im Anschluss der vorübergehenden Nutzung 
des Schulstandortes Neuerburgstraße für einen nachfolgenden Schulstandort für Schülerin­
nen für geistige Entwicklung benötigt wird, kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden.
Die Schulhaumeisterdienste für den Schulstandort Brügelmannstr. werden durch den Inves- 
tor/Eigentümer/Vermieter erbracht.
Kinderkrankenpfleqe
Mit der Verpflichtung zur Einrichtung der Förderschulen Geistige Entwicklung geht eine Ver­
pflichtung des Schulträgers einher, die notwendigen Pflegebedarfe der dort Beschulten - wel­
che der Schulpflicht unterliegen - sicherzustellen. Die notwendige Pflege der Schülerinnen 
während der Schulzeit stellen an den Förderschulen Geistige Entwicklung Kinderkrankenpfle­
gerinnen (Fachpflegekräfte) mit Unterstützung von Freiwilligen des BFD und FSJ zu Lasten 
Stadt Köln als Schulträger sicher.
Die notwendige Pflege der am Teilstandort Neuerburgstraße zu beschulenden Schülerinnen 
ist vor Ort sicherzustellen.
Mit der Nutzung des bisherigen Schulstandortes Neuerburgstraße. 19, 51103 Köln des Erzbis­
tums Köln durch die Stadt Köln ergibt sich daher ein zusätzlicher Bedarf einer 1,0 Stelle Kin- 
derkrankenpflegerln (Pflegefachkraft) in der P 7 TVöD (Pflege) NRW. Diese Stelle löst somit 
jährliche Personalkosten in Höhe von 67.900 € aus.
Die Stelle ist zunächst für die Dauer der Nutzung des Standorts Neuerburgstraße durch Schü­
lerinnen der Förderschulen Geistige Entwicklung Kolkrabenweg, Auf dem Sandberg und 
Sportplatzstraße vorgesehen.
Um den Bedürfnissen der an diesem Standort zu beschulenden Kindern entsprechen zu kön­
nen, strebt die Verwaltung für diesen Teilstandort dreier verschiedener Förderschulen den 
Einsatz einer festen Pflegefachkraft an diesem Teilstandort an.
Personaleinsatz
Die Verwaltung strebt an, eine Lösung zu finden, die den drei Förderschulen für die Nutzung 
des Standortes Neuerburgstraße 19, 51103 Köln als Teilstandort und vorübergehend auch 
den Standort Brügelmannstr. die Bündelung der Kinderkrankenpflege- und Schulsekretariats­
leistungen ermöglicht sowie auch die Schulhausmeisterleistung mit einbezieht, um die Verwal­
tung der Teilstandorte so aufwandsarm wie möglich zu gestalten. Ob hierzu eine Kooperati­
onsvereinbarung erforderlich sein wird, klärt die Verwaltung derzeit.
4. Pädagogisches Personal (Landespersonal)
Zwischen den Schulen, und der unteren und/oder oberen Schulaufsicht wird eine Vereinba­
rung getroffen, die den Einsatz des pädagogischen Personals und die pädagogische Verant­
wortung für den Standort regelt.
5. Beteiligung der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz erkennt an, dass die Bildung eines Teilstandortes als Notlösung nicht ver­
meidbar ist. Sie sieht die Teilstandortlösung als Option zur Begründung neuer Schulen / 
Schulstandorte beiderseits des Rheins.
Außerdem weist die Schulkonferenz auf Erfahrungen der Pestalozzischule mit notgedrunge­
nen Teilstandortlösungen in den vergangenen Jahren hin und zeigt die Herausforderungen, 
die dabei entstanden, auf.
Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist als Anlage 1 beigefügt.
6. Anordnung der sofortigen Vollziehung

13
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die vorgesehene und zwingend erforderliche schulrechtliche Än­
derung der Förderschule Geistige Entwicklung, Sportplatzstraße 82-84, 51147 Köln (Schul­
nummer: 154260) durch die Bildung eines Teilstandortes, Im Schuljahr 2025/26 am Standort 
Brügelmannstraße 10, 50679 Köln und im Folgenden am Standort Neuerburgstraße 19, 
51103 Köln zum Schuljahr 2025/26 zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organi­
satorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens 
gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, Klarheit über das Angebot an 
Schulplätzen für Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu haben. 
Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur schulrechtiichen Errichtung die sofortige Voll­
ziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches 
Interesse) anzuordnen.
7. Auswirkungen auf den Klimaschutz
Durch die Einrichtung des Teilstandortes entstehen teilweise längere Fahrtwege und -Zeiten 
im Schülerspezialverkehr. Andererseits werden die vorhandenen (temporär konzipierten) 
Schulgebäude länger genutzt. Somit wird ein Bauprojekt an anderer Stelle vermieden, um die 
dringend benötigten Schulplätze zum Schuljahr 2025/26 zu schaffen.
8. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 
2025/2026
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderlichen Schulplätze für die Schulneu­
linge müssen zeitnah zum Schuljahresbeginn 2025/26 zur Verfügung stehen. Aufgrund der 
Schulpflicht der Kinder ist es nicht möglich, die Schulplätze später bereit zu stellen.
Anlagen:
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
Anlage 1 - Stellungnahme Schulkonferenz

Beschlussvorlage Rat

37961 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1633/2025 
Freigabedatum 
 26.06.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Änderung Förderschule Geistige Entwicklung, Sportplatzstraße 82-84, 
51147 Köln (Schulnummer: 154880) durch die Bildung eines Teilstandortes am Standort 
Neuerburgstraße 19, 51103 Köln zum Schuljahr 2025/26  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die zeitlich befristete Bildung eines Teilstandortes 
der Pestalozzischule, Förderschule Geistige Entwicklung, Sportplatzstraße 82-84, 
51147 Köln (Schulnummer: 154880) am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln ab 
dem Schuljahr 2025/26 bis zum Ablauf des Schuljahres 2027/28. Bis zur Nutzbarkeit 
dieser Räume werden die Schulneulinge unter Berücksichtigung ihres ganz besonde-
ren Unterstützungsbedarfes im Schuljahr 2025/26 am Schulstandort Brügelmann-
straße 10, 50679 Köln beschult. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend einen An-
trag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Teil-
standortbildung zu stellen.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen für die Aufnahme 
weiterer Schulneulinge zum Schuljahr 2025/26 an drei Förderschulen für geistige Ent-
wicklung durch Bildung eines Teilstandortes am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.07.2025 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Köln umzusetzen und die hierfür erforderlichen Stellenbedarfe für die Schulsekretari-
ate der drei Förderschulen, den Schulhausmeisterdienst und die Kinderkrankenpflege, 
nach gesicherter Finanzierung, für den Teilstandort im Rahmen des regulären Stellen-
planverfahrens einzubringen. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, neben den erforderlichen Stellenbedarfen für die 
Schulsekretariate, den Schulhausmeisterdienst und Kinderkrankenpflege alle erforder-
lichen Finanzmittel, nach gesicherter Finanzierung, für die Bildung und zeitlich Fortfüh-
rung des Teilstandortes der Förderschule Geistige Entwicklung Sportplatzstraße 82-
84, 51147 Köln (Schulnummer: 154880) am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln 
zu den Schuljahren 2025/26 bis einschließlich 2027/28 bereitzustellen. 
 
5. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, nach gesicherter Finanzierung, eine 
Lösung zu finden, die den drei Förderschulen für die Nutzung des Standortes Neuer-
burgstraße 19, 51103 Köln als Teilstandort und vorübergehend auch den Standort Brü-
gelmannstr. die Bündelung der Kinderkrankenpflege- und Schulsekretariatsleistungen 
ermöglicht sowie auch die Schulhausmeisterleistung mit einbezieht, um die Verwaltung 
der Teilstandorte so aufwandsarm wie möglich zu gestalten. 
 
6. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, eine langfristige Lösung zu finden, 
um die Schüler*innen des Teilstandortes Neuerburgstraße 19, 51103 Köln nach Ablauf 
der Mietdauer der Containerräume weiterhin beschulen zu können. Dabei soll die 
Nähe zur „Stammschule“ möglichst beachtet werden. 
 
7. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Ver-
waltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  siehe 
Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen    siehe 
Begründung € 
b) Sachaufwendungen etc.    siehe 
Begründung € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Köln maximiert das Gemeinsame Ler-
nen flächendeckend und bekennt sich aktiv zu den Zielen der UN-Behindertenrechtskonven-
tion. Dennoch ist das aus dem Gemeinsamen Lernen resultierende aktuelle und geplante 
Schulplatzangebot quantitativ nicht ausreichend. 
Um dem aktuellen und dem erwarteten Bedarf entsprechen zu können, plant die Stadt Köln 
alle neuen Schulstandorte so, dass in den Schulgebäuden Gemeinsames Lernen angeboten 
werden kann.  
Dennoch werden auch zukünftig Förderschulstandorte zur Bedarfsdeckung erforderlich sein.

4 
Die Anzahl der Schüler*innen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist in den vergan-
genen Jahren sehr deutlich angestiegen. Das Wachstum wird nach Einschätzung der Verwal-
tung weiterhin anhalten. Seit Jahren ist deutlich, dass es für die wachsende Anzahl an Kin-
dern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und dem Elternwunsch Förderschule 
nicht ausreichende Schulplätze gibt. 
Die Realisierung der beiden neuen Schulen / Schulstandorte für Förderschulen mit dem För-
derschwerpunkt Geistige Entwicklung, die im Rahmen der Schulentwicklungsplanungen der 
vergangenen Jahren als erforderlich beschrieben wurden (zuletzt in der Schulentwicklungspla-
nung Köln 2023 – Vorlage 3033/2023) ist zeitlich noch nicht einzuschätzen. Eine mittefristige 
Entlastung der bestehenden Schulen ist damit nicht absehbar. 
0. Schulplatzbedarf 2025/26 
Zum Schuljahr 2025/26 reichen die Plätze im Gemeinsamen Lernen und an den Förderschu-
len mit dem Förderschwerpunk Geistige Entwicklung nicht aus, um alle erwarteten Schulneu-
linge mit diesem Förderschwerpunkt aufzunehmen. Die bestehenden Schulstandorte der vier 
Förderschulen Geistige Entwicklung sind kapazitativ überlastet. Es fehlen dafür in diesem 
Jahr rund 75 Schulplätze in den Eingangsklassen. 
Neben den bisher bekannten Schulneulingen liegen zudem knapp 30 jahrgangsübergreifende 
Anfragen für Schüler*innen vor, um aus dem gemeinsamen Lernen an eine Förderschule mit 
dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu wechseln. Aufgrund des großen Bedarfes 
für Schulneulinge ist es aktuell nicht möglich einzuschätzen, in welcher Größenordnung die 
Wechselwünsche erfüllt werden können. 
Die Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes („AO-SF-Verfah-
ren“) und auch die Entscheidung der Eltern über den Förderort werden teilweise erst in den 
Sommerferien, also kurz vor Schulbeginn, abgeschlossen und damit bekannt. 
Daher ist davon auszugehen, dass der Bedarf weiterhin steigen wird und die zuvor genannten 
Zahlen noch keine endgültigen Bedarfe für das Schuljahr 2025/2026 widerspiegeln. 
Bezogen auf die Schulneulinge lagen am 14.05.2025 insgesamt 104 Anmeldungen an den 
drei Förderschulen für geistige Entwicklung vor, die den Anmeldebedarf nicht decken können: 
- Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnummer: 
154260):  
36 AO-SF-Anträge - freie Plätze für Schulneulinge: 10  26 Plätze fehlen 
- Förderschule Geistige Entwicklung, Auf dem Sandberg 120, 51105 Köln (Schulnummer: 
154490): 
39 AO-SF- Anträge – freie Plätze für Schulneulinge: 11  28 Plätze fehlen 
- Förderschule Geistige Entwicklung, Sportplatzstraße 82-84, 51147 Köln (Schulnummer: 
154880) 
29 AO-SF-Anträge – freie Plätze für Schulneulinge: 11  18 Plätze fehlen 
Die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Sülz, Redwitzstraße 80, 
50937 Köln, kann nach aktueller Information allen Aufnahmeanfragen entsprechen. 
1. Prüfung potentieller Schulstandorte 
Um jedem schulpflichtigen Kind mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung einen 
Schulplatz anbieten zu können, tagt seit Frühjahr 2024 regelmäßig eine ämter- und ressort-
übergreifende „Task-Force“ zur kurz- und mittelfristigen Bereitstellung von Schulplätzen für

5 
den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Die Aufgabe der Task-Force besteht darin, im 
vorhandenen Schulraumbestand kurzfristig verfügbare Raumpotentiale zu identifizieren. Ob-
wohl im vergangenen Jahr befristete räumliche Lösungen für die Förderschulen Kolkrabenweg 
und Auf dem Sandberg gefunden werden konnten (Vorlage 2456/2024), ist die Suche nach 
mittel- und langfristig tragfähigen Lösungen noch nicht beendet. 
An den bestehenden Schulstandorten Förderschulen Geistige Entwicklung bestehen keine 
Möglichkeiten, kurzfristig Containereinheiten aufzustellen. Auch im bereits genutzten Teil-
standort Zusestraße ist eine Ausweitung der Nutzung nicht realisierbar. 
Durch die insgesamt angespannte Raumsituation an den Kölner Schulen stehen freie Räum-
lichkeiten an anderen Standorten nicht in größerem Umfang zur Verfügung. Die parallele Nut-
zung eines Gebäudes durch mehrere Schulen kommt daher nur sehr eingeschränkt für we-
nige Jahre als Lösungsansatz infrage. 
Infolgedessen betrachtet die Verwaltung neben freiwerdenden Interimsbauten und vorhande-
nen Schulstandorten mit Restkapazitäten auch ehemalige Schulgebäude auf ihre Eignung als 
Teilstandort einer Förderschule.  
Geprüft wurden bisher die Standorte: 
Linksrheinisch 
- Redwitzstraße 80, 50937 Köln (Förderschule Geistige Entwicklung) - Wiederherstel-
lung der Nutzbarkeit von Trakt A 
Die Wiederherstellung der Nutzbarkeit durch kurzfristige, ggf. provisorische Maßnah-
men wurde zusammen mit der Gebäudewirtschaft (26) geprüft und verneint. Im Zuge 
von Sanierung/Abriss-Neubau ergibt sich die Möglichkeit, Räume neu zuzuschneiden. 
Konkrete Planungen sind bisher nicht erarbeitet worden. 
- Turmstraße 3-5, 50733 Köln (ehemaliges Schulgebäude, seit Jahrzehnten nicht mehr 
schulisch genutzt). 
Der Standort wurde in der Vergangenheit mehrmals auf eine mögliche schulische Nut-
zung hin überprüft. Dort kann weder eine Grundschule noch eine weiterführende 
Schule realisiert werden. Allerdings könnte der Standort grundsätzlich saniert und für 
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zugänglich gemacht 
werden. Hier könnte nach derzeitiger Einschätzung eine einzügige Förderschule mit 
dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung untergebracht werden. 
 
Nach einer ersten Einschätzung der Gebäudewirtschaft könnten die Herrichtungskos-
ten bei rund 27,5 Mio Euro liegen. Für die Sanierung und den Umbau kalkuliert die Ge-
bäudewirtschaft aktuell rund 6 bis 7 Jahre ab Projektbeginn. 
- Zusestraße 47, 50859 Köln, (Erweiterung der befristeten Nutzung durch die Förder-
schule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg) 
Momentan befinden sich dort 4 Klassen. Das Gymnasium befindet sich noch im Auf-
bau. Durch die Schulaufsicht wird eine Nutzung für mehr als die vier bereits hier be-
findlichen Klassen der Mittelstufe aus schulorganisatorischen Gründen abgelehnt. 
Durch den Gebundenen Ganztag sind alle Schüler*innen ganztägig vor Ort. Das für 
den Teilstandort separierte Raumcluster kann keine zusätzliche Klasse aufnehmen.  
- Merkenicher Straße 313, 50735 Köln (Containerräume - aktuell ist hier die GGS Hal-
fengasse ausgelagert) 
Die Grundschule Halfengasse ist aktuell an diesem Standort ausgelagert, da am 
Stammgebäude Halfengasse 25 der auf dem Grundstück befindliche Dücker erneuert

6 
wird. Gleichzeitig wird das Schulgebäude saniert und umgebaut. Ein Rückzug ins 
Stammhaus könnte zum III. Quartal 2026 erfolgen. 
Die Container sind durch die Stadtentwässerungsbetriebe aufgrund der Arbeiten am 
Dücker zur Verfügung gestellt worden und stehen auf einer Fläche, die im Flächennut-
zungsplan als Grünbereich ausgewiesen ist. 
Zumindest zum Schuljahr 2026/27 erscheint eine (interimistische) Folgenutzung für 
eine Förderschule Geistige Entwicklung nicht realisierbar. 
- Paul-Humburg-Straße 13, 50737 Köln (sanierungsbedürftiges Schulgebäude, das der-
zeit für die Auslagerung der Förderschule Lindweiler Hof (Emotionale und Soziale Ent-
wicklung) genutzt wird). 
Aufgrund des Starkregens im Juli 2021 musste der Schulbetrieb von der Rochusstraße 
in das Gebäude an der Paul-Humburg-Straße 13, 50737 Köln, verlagert werden. Zu-
künftig ist ein endgültiger Umzug in die Borsigstraße 13, 50825 Köln, geplant. Dieser 
erfolgt, sobald das Schulgebäude fertiggestellt ist. 
Der Schulstandort soll als Teilstandort für die Carl-von-Ossietzky Gesamtschule umge-
baut werden, um das Angebot an Gesamtschulplätzen zu erhöhen. Die Sanierung und 
der Umbau des Standortes sind Bestandteil des GU/TU 2 Maßnahmenpaketes und 
können nicht mehr geändert werden, ohne erhebliche zeitliche Verzögerungen und zu-
sätzliche Kosten für das GU/TU 2 Paket auszulösen. 
- potentielle Schulneubauflächen im Kölner Süd-Westen 
Sofern eine Fläche für eine Schulnutzung gesichert werden könnte, könnte der Neu-
bau für eine Förderschule Geistige Entwicklung in die Abwägung zur Nutzung der Flä-
che einbezogen werden. Kurzfristig lassen sich hier keine Schulplätze gewinnen. 
Rechtsrheinisch 
- Neuerburgstraße 19, 51103 Köln (ehemals genutzt für den Start der Grund- und Ge-
samtschule des Erzbistums – Bildungscampus Kalk) – Containeranlage 
14 Klassenräume, 4 Differenzierungsräume, Verwaltungsbereich und Mensa mit Kü-
che vorhanden; In der Task Force Schulbau (14.03.2025) wird die Möglichkeit zur  An-
mietung bis 2028 bestätigt. Weiterhin wurde in der Task Force festgelegt, dass ein An-
mietbeschluss zur Anmietung der Container herbeigeführt werden soll. Ein (bisher feh-
lendes) Pflegebad muss ergänzt werden. Die sehr kleine Küche muss gegebenenfalls 
für ein Cook&Chill-Angebot angepasst werden. Die verkehrsrechtliche Prüfung ist er-
forderlich. 
- Neufelder Straße, 51067 Köln (aktuell Klinikgelände) 
Vor einigen Jahren wurden Überlegungen angestellt, voraussichtlich verfügbare 
Grundstücksflächen anderweitig (als für Klinikbedarfe) zu nutzen. Aktuell ist unklar, 
welche Entwicklung dort vorgesehen ist. Die Verwaltung konnte eine Übertragung der 
Fläche in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft, um eine Schulnutzung zu er-
möglichen, bisher nicht vornehmen. 
Im Fazit ist festzuhalten, dass aufgrund der besonderen Anforderungen an Schulraum für den 
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung regelmäßig umfängliche Arbeiten erforderlich wer-
den, damit beispielsweise Barrierefreiheit geschaffen oder ein Pflegebad eingerichtet werden 
können. Eine kurzfristige Bereitstellung von Räumen ist daher weder links- noch rechtsrhei-
nisch möglich. 
Als Ergebnis der intensiven Prüfungen durch die Task Force Förderschulen Geistige Entwick-
lung hat sich gezeigt, dass es für das Schuljahr 2025/26 lediglich eine Möglichkeit gibt, um die 
erforderlichen Schulplätze zu gewinnen. Die Räume des ehemaligen Interim-Standortes der 
Erzbischöflichen Grundschule auf der Neuerburgstraße 19 in Kalk stehen frei und können

7 
durch die Stadt Köln übernommen und angemietet werden. Hierüber hatte die Verwaltung der 
Bezirksvertretung Kalk bereits in ihrer Sitzung am 20.03.2025 einen kurzen Ausblick gegeben 
(Vorlage 0632/2025). Die Räume müssen allerdings für Schüler*innen mit dem Förderbedarf 
Geistige Entwicklung umgebaut werden. Daher müssen die Kinder im Schuljahr 2025/26 vo-
rübergehend im neuen Schulgebäude Brügelmannstraße untergebracht werden. 
Am Standort Neuerburgstraße 19 sollen die rund 75 Schulneulinge für das Schuljahr 2025/26 
einen Schulplatz erhalten, für die an den bestehenden Schulen nicht ausreichend Platz zur 
Verfügung steht. 
Schulstandort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln 
Das Erzbistum Köln hatte auf dem städtischen Grundstück Modulbauten errichtet, um seine 
neue Grundschule und Gesamtschule des Bildungscampus Kalk vor Fertigstellung des Schul-
gebäudes an der Christian-Sünner-Straße in Kalk in Betrieb nehmen zu können. Die Stadt 
Köln hat sich darum bemüht, den Modulbau, der ursprünglich für eine zweizügige Grund-
schule konzipiert worden war und im letzten Jahr zum Start der Gesamtschule erweitert wor-
den ist, zu übernehmen.  
Es handelt sich um eine Anlage mit 14 Räumen zwischen rund 50 und 58 m² Größe, die für 
Unterrichtszwecke (Klassen- / Fachunterricht) oder Ganztagesangebote genutzt werden kön-
nen, vier kleinere Räume mit rund 33 m² (beispielsweise für Differenzierung), Verwaltungs-
räume, einen Mensabereich mit Küche sowie ein rund 158 m² großes Forum. 
Ein Pflegebad ist noch nicht vorhanden, wird aber nachgerüstet. 
Die Anlage bietet keine Sportmöglichkeiten Die Verwaltung prüft derzeit, wie Flächen für 
Schulsport bereitgestellt werden können. 
Die Containeranlage wird ab dem 01.06.2025 angemietet und kann für drei Jahre genutzt wer-
den. Nach Ablauf des Schuljahres 2027/28 wird das Grundstück für die Entwicklung des städ-
tebaulichen Projektes „Hallen Kalk“ benötigt. Die mögliche Nutzungszeit wurde zwischen den 
zuständigen Fachämtern abgestimmt. Die Bedarfsfeststellungs- und Anmietvorlage (Vorlagen 
0204/2025), die die gesamtstädtischen Bedarfe an Förderschulplätzen abdecken soll, beinhal-
tet tiefergehende Informationen zum Schulstandort; es erfolgt hier eine gesonderte Beschluss-
fassung. Der Anmietbeschluss wird im nicht öffentlichen Teil dem Rat und den zuständigen 
Fachausschüssen vorgelegt. 
Die Nutzung der Räume wird nicht zum Schuljahresbeginn 2025/26 möglich sein, da Umbau-
arbeiten durchgeführt werden müssen. Daher werden die Schüler*innen aufgrund ihres ganz 
besonderen Unterstützungsbedarfes im Schuljahr 2025/26 zunächst am Schulstandort Brügel-
mannstraße 10, 50679 Köln gemeinsam mit dem aufbauenden Gymnasium und der aufbau-
enden Gesamtschule, untergebracht. Diese Schülergruppe erfordert einen äußerst behutsa-
men Umgang mit den Schüler*innen und ihrer Lernumgebung. Ein Umzug im Laufe des 
Schuljahres wird von allen Beteiligten als nicht zumutbar erachtet. 
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Wohnorte der Schulneulinge und den gewünschten woh-
nortnahen Zielschulen erscheint es ungünstig, alle Schüler*innen einer einzelnen Schule zu-
zuordnen und nur für diese Schule einen Teilstandort an der Neuerburgstraße einzurichten. 
 
Wegen der begrenzten Nutzungsdauer und der erwarteten Schulzeit der Schulneulinge von 
über 10 Jahren schlägt die Verwaltung vor, dass sich die Schulen das Gebäude Neuerburg-
straße teilen und schulrechtlich für jede der Schulen dort ein Teilstandort eingerichtet wird. 
Nach Ablauf der dreijährigen Nutzungsdauer des Standortes Neuerburgstraße soll so ein 
Standortwechsel in die Nähe der „Stammschule“ der Schüler*innen vereinfacht werden.

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Auch wird es einfacher sein, für eine kleinere Schüler*innengruppe einen Folgestandort zu fin-
den als für die Gesamtheit der zum Schuljahr 2025/26 noch unterzubringenden Schüler*innen. 
Dies soll dann möglichst umgesetzt werden, ohne die wachsenden Gruppenstrukturen aufbre-
chen zu müssen. 
Daher empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln,  
 
- für die Förderschule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnum-
mer: 154260) die Einrichtung eines Teilstandortes gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW 
am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln zu beschließen. 
 
- für die Förderschule Geistige Entwicklung, Auf dem Sandberg 120, 51105 Köln (Schul-
nummer: 154490) die Einrichtung eines Teilstandortes gemäß § 81 Abs. 2 SchulG 
NRW am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln zu beschließen. 
 
- für die Förderschule Geistige Entwicklung, Sportplatzstraße 82-84, 51147 Köln (Schul-
nummer: 154880) die Einrichtung eines Teilstandortes gemäß § 81 Abs. 2 SchulG 
NRW am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln zu beschließen. 
 
Die Verwaltung sucht derzeit nach Folgelösungen für die Schüler*innen, möglichst getrennt für 
die einzurichtenden Teilstandorte, möglichst in der Nähe der Stammschule. 
Für die Förderschule Kolkrabenweg und als Beitrag zur linksrheinischen Bedarfsdeckung prüft 
die Verwaltung derzeit ob, wie, und wenn ja, wann  
 das ehemalige Schulgebäude Turmstraße in Nippes (voraussichtlich verfügbar nach 
Umbau und Sanierung in sechs bis sieben Jahren nach Projektbeginn),  
 das Schulgebäude Meerfeldstraße in Longerich und  
 das Schulgebäude Overbeckstraße in Ehrenfeld (nach Auszug der Helios-Schule vo-
raussichtlich verfügbar)  
für eine Anschlussnutzung des Teilstandortes in Frage kommen. 
Darüber hinaus wird der Umzug der Grundschule Kunterbunt eine erhebliche Verbesserung 
der Raumsituation für die Förderschule am Kolkrabenweg in Vogelsang darstellen. Daher wird 
die Verwaltung die Arbeiten am Standort Görlinger Zentrum so weit wie möglich beschleuni-
gen. 
 
2. Finanzierung Teilstandort insgesamt 
3.1 Mietkosten 
Wie bereits dargestellt, wird hinsichtlich des Schulstandortes Neuerburgerstraße 19, 51103 
Köln ein gesonderter Bedarfsfeststellungs- und Anmietbeschluss (0204/2025) herbeigeführt. 
Dort wird die Miete inklusive Nebenkosten einschließlich der Finanzierung dargestellt. 
 
3.2 Einrichtungskosten 
Die für die Beschaffung und Ausstattung erforderlichen Beschlüsse sind in der Vorlage zum 
Bedarfsfeststellungs- und Anmietbeschluss (0204/2025) enthalten.

9 
 
3.3 Schüler*innenbeförderung 
Schüler*innenfahrtkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem 
Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen im Sinne von § 97 SchulG und zurück 
notwendig entstehen (§ 1 Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schüler-
fahrkostenverordnung - SchfkVO). 
Kommt Schülerspezialverkehr zum Einsatz, muss dies so organisiert werden, dass der Schul-
standort von geeigneten Fahrzeugen bedient werden kann. Hierzu kommen nach aktueller 
Einschätzung ausschließlich kleine Fahrzeuge in Frage. Der Schulstandort muss auf einen 
entsprechenden Schülerspezialverkehr hin ausgerichtet werden. Hierfür fallen Kosten an. An-
dererseits fallen Kosten für die Fahrzeuge des Schülerspezialverkehrs an. 
Aktuell plant das Amt für Schulentwicklung (40) für das Schuljahr 2025/26 den Einsatz von 
mindestens 21 Fahrzeugen, bezogen auf den Standort Neuerburgstraße. Inwieweit sich die 
Kosten durch die Nutzung des Standortes Brügelmannstraße reduzieren könnten, ist aktuell 
noch nicht abschätzbar. Es ist mit Beförderungskosten in Höhe von mindestens 392.620 Euro 
kalkuliert. Für das Schuljahr 2026/27 könnten sich die Beförderungskosten, in Abhängigkeit 
von den Schüler*innenzahlen, auf 790.040 Euro erhöhen. Eine exakte Kalkulation kann erst 
nach Eingang der Anträge auf Schülerspezialverkehr erstellt werden. 
Schule Anzahl der Schüler*in-
nen 
Anzahl Pkw Kosten SJ 25/26   
Auf dem  Sand-
berg 
28 9            127.000,00 €    
Kolkrabenweg 26 7            197.600,00 €    
Sportplatzstraße 18 5              68.020,00 €    
          
    21            392.620,00 €    
 
Ob durch die Verschiebung von den Hauptschulstandorten zu der Auslagerung eine Kosten-
neutralität erzielt werden kann, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht kalkulierbar. 
Sollte keine Kostenneutralität erzielt werden können, entstehen die oben genannten Bedarfe 
zusätzlich. Da diese das für die Schülerbeförderung in 2025 veranschlagte Budget im Teiler-
gebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben 
in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, übersteigen, werden die 
Kosten zunächst durch Einsparungen im Fachbereich und sofern nicht ausreichend durch 
Umschichtungen im Budget des Amtes für Schulentwicklung bzw. des Dezernates IV gedeckt. 
Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung (68) hat im Zuge einer ersten Bewertung auf 
eine Reihe von Anforderungen hingewiesen, die umgesetzt werden müssen, um die Schüler-
beförderung am vorgesehenen Teilstandort von Nutzungsbeginn an organisieren zu können: 
Um den befristet nutzbaren Standort an der Neuerburgstraße in Köln-Kalk als Teilstandort für 
eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung für die Dauer von drei Jahren 
zu nutzen, ist es aus verkehrlicher Sicht zwingend notwendig, dass die Erschließung für den 
erforderlichen Einsatz von Schülerspezialverkehr vorab gemeinsam mit den betroffenen Fach-
dienststellen geklärt wird.

10 
Aufgrund der Kurzfristigkeit und der geringen zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche 
können umfangreichere Anpassungen zur sicheren und funktionalen Verkehrserschließung 
nicht getroffen werden, sodass die Herausforderung in diesem Projekt ist, mit den vorhande-
nen Flächen und mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen eine sichere und funktionierende 
Lösung zu finden. 
 
Da die Grundlagen zur Planung der Verkehrsabwicklung noch vage sind, allerdings bereits 
absehbar ist, dass die Fläche auf dem Schulgrundstück nicht ausreichend ist, sind zusätzliche 
Lösungen zur Verkehrsabwicklung im öffentlichen Raum zu berücksichtigen. 
Der Parkplatz auf dem Grundstück Neuerburgstraße 19 wurde für die fünf baurechtlich nach-
zuweisenden PKW-Stellplätze für Beschäftigte und anteilmäßig zur Abwicklung des Bring- und 
Holverkehrs der bisher dort untergebrachten Grundschule des Erzbistums umgesetzt.  
 
Der Ausbau des Parkplatzes samt der Parkplatzeinfahrt ist nur für Standard-PKW dimensio-
niert worden. Die Anfahrbarkeit des Parkplatzes für größere Fahrzeuge ist nicht möglich. Für 
die Abwicklung des Schülerspezialverkehrs der geplanten Förderschule bedeutet dies, dass 
nur Fahrzeuge dieser Größenordnung (= PKW) eingesetzt werden können. Diese Auflage ist 
zwingend in der Planung des Einsatzes von Schülerspezialverkehr zu berücksichtigen. 
 
Zusätzlich kann der im Zuge der Grundschulnutzung eingerichtete eingeschränkte Haltver-
botsbereich auf der Neuerburgstraße für die Abwicklung des Schülerspezialverkehrs in Be-
tracht gezogen werden. Eine Erweiterung wäre nur zulasten des öffentlichen Parkens möglich. 
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die aktuelle Beschilderung eine exklusive Nutzung für 
den Schülerspezialverkehr nicht vorsehen kann und diese Fläche von der Allgemeinheit zum 
Halten bzw. für Ladetätigkeiten genutzt werden kann.  
 
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der vorhandene Gehweg auf der Neuerburg-
straße nur auf Höhe des Schulgrundstücks 2,50m beträgt. Im übrigen Verlauf beträgt der Geh-
weg teils weniger als 1,50m. Der Gehweg und die Wegeführung zum Grundstück weisen so-
mit keine Barrierefreiheit auf. Dieser Zustand wird als kritisch erachtet und ist in der weiteren 
Betrachtung des Schulstandortes zu berücksichtigen. 
 
Schlussfolgernd lässt sich festhalten, dass nach einer verkehrlichen Ersteinschätzung die Ver-
kehrsabwicklung für die Förderschule unter Berücksichtigung verschiedener Prämissen denk-
bar wäre, jedoch keine zufriedenstellende und bedarfsgerechte Lösung ohne Grundstücks- 
und Straßenumplanung gefunden werden kann. 
 
 
Fahrtkosten Förderschule Kolkrabenweg 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage können insgesamt 26 Schüler*innen nicht im 
Standort Kolkrabenweg aufgenommen werden. Je PKW können rechnerisch bis zu vier Schü-
ler*innen befördert werden, so dass mindestens sieben PKWs eingesetzt werden. Für eine 
erste, grobe Kalkulation geht die Verwaltung von sieben Fahrzeugen aus. Die Fahrwege sind 
für alle Schüler*innen recht lang und führen über den Rhein. Es kann sowohl morgens als 
auch nachmittags zu Stausituationen kommen. 
 
Je nach tatsächlicher Aufnahme der Schüler*innen entstehen im Schuljahr 2025/26 Beförde-
rungskosten in Höhe von mindestens 197.600 Euro.  
Maßgeblich ist, dass kein Kind eine Rollstuhlbusbeförderung benötigt und auch alle Schü-
ler*innen tatsächlich im PKW befördert werden können. 
 
Sollten im kommenden Schuljahr 2026/27 wiederrum bis zu 26 Schüler*innen mit ähnlichen 
Wohnorten aufgenommen werden, verdoppelt sich der Betrag auf rd. 400.000 Euro. 
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine genaue Finanzkalkulation erst erfolgen kann, wenn 
die tatsächlichen Aufnahmen abgestimmt sind.

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Fahrtkosten Förderschule Auf dem Sandberg 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage können insgesamt 28 Schüler*innen nicht im 
Standort Auf dem Sandberg aufgenommen werden. Je PKW können rechnerisch bis zu vier 
Schüler*innen befördert werden, so dass mindestens sieben PKWs eingesetzt werden. Für 
eine erste, grobe Kalkulation geht die Verwaltung jedoch abweichend vom rechnerischen Wert 
von rund neun Fahrzeugen aus, da die Wohnadressen der Schüler*innen Berücksichtigung 
finden müssen, um die Fahrtzeiten für die Kinder positiv zu beeinflussen. 
 
Je nach tatsächlicher Aufnahme der Schüler*innen entstehen im Schuljahr 2025/26 Beförde-
rungskosten in Höhe von mindestens 127.000 Euro.  
Maßgeblich ist, dass kein Kind eine Rollstuhlbusbeförderung benötigt und auch alle Schü-
ler*innen tatsächlich im PKW befördert werden können. 
 
Sollten im kommenden Schuljahr 2026/27 wiederrum bis zu 28 Schüler*innen mit ähnlichen 
Wohnorten aufgenommen werden, verdoppelt sich der Betrag auf rd. 254.000 Euro. 
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine genaue Finanzkalkulation erst erfolgen kann, wenn 
die tatsächlichen Aufnahmen abgestimmt sind. 
 
Fahrtkosten Förderschule Sportplatzstraße 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage können insgesamt 18 Schüler*innen nicht im 
Standort Sportplatzstraße aufgenommen werden. Je PKW können rechnerisch bis zu vier 
Schüler*innen befördert werden, so dass mindestens fünf PKWs eingesetzt werden. Für eine 
erste, grobe Kalkulation geht die Verwaltung von fünf Fahrzeugen aus, da die Wohnanschrif-
ten der Schüler*innen enger beieinanderliegen. 
 
Je nach tatsächlicher Aufnahme der Schüler*innen entstehen im Schuljahr 2025/26 Beförde-
rungskosten in Höhe von mindestens 68.020 Euro.  
Maßgeblich ist, dass kein Kind eine Rollstuhlbusbeförderung benötigt und auch alle Schü-
ler*innen tatsächlich im PKW befördert werden können. 
 
Sollten im kommenden Schuljahr 2026/27 wiederrum bis zu 18 Schüler*innen mit ähnlichen 
Wohnorten aufgenommen werden, verdoppelt sich der Betrag auf rd. 136.040 Euro. 
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine genaue Finanzkalkulation erst erfolgen kann, wenn 
die tatsächlichen Aufnahmen abgestimmt sind. 
 
 
 
Die beiden Förderschulstandorte „Auf dem Sandberg“ und „Sportplatzstraße“ liegen enger bei-
einander. Bei der exakten Berechnung der Kosten (wenn die Namen und Adressen der zu 
fahrenden Schüler*innen abschließend vorliegen) könnte es zu Synergie-Effekten bei der 
Fahrzeugplanung kommen. Dieser mögliche Effekt lässt sich aktuell in Bezug auf eine Kosten-
reduzierung noch nicht beziffern. 
 
3.4 Personalkosten und Personaleinsatz 
Schulsekretariat: 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen u.a. nach der Schulform und der damit 
verbundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grund-
versorgung. 
Die Berücksichtigung zusätzlicher Schulneulinge für das Schuljahr 2025/26 bei den drei För-
derschulen für geistige Entwicklung Kolkrabenweg, Auf dem Sandberg und Sportplatzstr. 
durch die Errichtung eines Teilstandortes löst ab dem Schuljahr 2025/26 für die Schulzeit der

12 
Schulneulinge einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von insgesamt 0,18 Stellen Verwaltungsbe-
schäftigte/r in der EG 6 TVöD für die Schulsekretariate aus und entspricht damit jährlichen 
Personalkosten in Höhe von 11.754 €.  
Da noch nicht absehbar ist, in welcher Größenordnung in den beiden Folgejahren die Schüler-
innenzahl steigen wird, kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden. 
Die Verwaltung strebt eine mit den Förderschulen abgestimmte Lösung an, wie die Schulsek-
retariatsbetreuung für die drei Förderschulen am Standort Neuerburgstr. und vorübergehend 
am Standort Brügelmannstr. durch eine Person übernommen werden kann. 
Büroarbeitsplatz für das Schulsekretariat: 
Für den Teilstandort sind jährlich 9.700 € als Kosten je eines Büroarbeitsplatzes zu berück-
sichtigen. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten erfolgt im Haushaltsjahr 2025 und 
2026 aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, 
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebe-
nenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. 
Schulhausmeisterdienst 
Mit der Nutzung des bisherigen Schulstandortes Neuerburgstraße. 19, 51103 Köln des Erzbis-
tums Köln durch die Stadt Köln ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf einer 1,0 Schulhausmeister-
stelle in der EG 5 TVöD NRW. Diese Schulhausmeisterstelle löst somit Personalkosten in 
Höhe von 70.400 € aus.  
 
Da noch nicht absehbar ist, ob die SHM-Stelle im Anschluss der vorübergehenden Nutzung 
des Schulstandortes Neuerburgstraße für einen nachfolgenden Schulstandort für Schüler*in-
nen für geistige Entwicklung benötigt wird, kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden. 
 
Die Schulhaumeisterdienste für den Schulstandort Brügelmannstr. werden durch den Inves-
tor/Eigentümer/Vermieter erbracht. 
 
Kinderkrankenpflege 
Mit der Verpflichtung zur Einrichtung der Förderschulen Geistige Entwicklung geht eine Ver-
pflichtung des Schulträgers einher, die notwendigen Pflegebedarfe der dort Beschulten – wel-
che der Schulpflicht unterliegen – sicherzustellen. Die notwendige Pflege der Schüler*innen 
während der Schulzeit stellen an den Förderschulen Geistige Entwicklung Kinderkrankenpfle-
ger*innen (Fachpflegekräfte) mit Unterstützung von Freiwilligen des BFD und FSJ zu Lasten 
Stadt Köln als Schulträger sicher.  
Die notwendige Pflege der am Teilstandort Neuerburgstraße zu beschulenden Schüler*innen 
ist vor Ort sicherzustellen. 
 
Mit der Nutzung des bisherigen Schulstandortes Neuerburgstraße. 19, 51103 Köln des Erzbis-
tums Köln durch die Stadt Köln ergibt sich daher ein zusätzlicher Bedarf einer 1,0 Stelle Kin-
derkrankenpfleger*in (Pflegefachkraft) in der P 7 TVöD (Pflege) NRW. Diese Stelle löst somit 
jährliche Personalkosten in Höhe von 67.900 € aus.  
 
Die Stelle ist zunächst für die Dauer der Nutzung des Standorts Neuerburgstraße durch Schü-
ler*innen der Förderschulen Geistige Entwicklung Kolkrabenweg, Auf dem Sandberg und 
Sportplatzstraße vorgesehen. 
 
Um den Bedürfnissen der an diesem Standort zu beschulenden Kindern entsprechen zu kön-
nen, strebt die Verwaltung für diesen Teilstandort dreier verschiedener Förderschulen den 
Einsatz einer festen Pflegefachkraft an diesem Teilstandort an.

13 
Personaleinsatz 
Die Verwaltung strebt an, eine Lösung zu finden, die den drei Förderschulen für die Nutzung 
des Standortes Neuerburgstraße 19, 51103 Köln als Teilstandort und vorübergehend auch 
den Standort Brügelmannstr. die Bündelung der Kinderkrankenpflege- und Schulsekretariats-
leistungen ermöglicht sowie auch die Schulhausmeisterleistung mit einbezieht, um die Verwal-
tung der Teilstandorte so aufwandsarm wie möglich zu gestalten. Ob hierzu eine Kooperati-
onsvereinbarung erforderlich sein wird, klärt die Verwaltung derzeit.  
 
4. Pädagogisches Personal (Landespersonal) 
Zwischen den Schulen, und der unteren und/oder oberen Schulaufsicht wird eine Vereinba-
rung getroffen, die den Einsatz des pädagogischen Personals und die pädagogische Verant-
wortung für den Standort regelt. 
5. Beteiligung der Schulkonferenz 
Die Schulkonferenz erkennt an, dass die Bildung eines Teilstandortes als Notlösung nicht ver-
meidbar ist. Sie sieht die Teilstandortlösung als Option zur Begründung neuer Schulen / 
Schulstandorte beiderseits des Rheins. 
Außerdem weist die Schulkonferenz auf Erfahrungen der Pestalozzischule mit notgedrunge-
nen Teilstandortlösungen in den vergangenen Jahren hin und zeigt die Herausforderungen, 
die dabei entstanden, auf. 
Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist als Anlage 1 beigefügt. 
6. Anordnung der sofortigen Vollziehung 
 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die vorgesehene und zwingend erforderliche schulrechtliche Än-
derung der Förderschule Geistige Entwicklung, Sportplatzstraße 82-84, 51147 Köln (Schul-
nummer: 154260) durch die Bildung eines Teilstandortes, Im Schuljahr 2025/26 am Standort 
Brügelmannstraße 10, 50679 Köln und im Folgenden am Standort Neuerburgstraße 19, 
51103 Köln zum Schuljahr 2025/26 zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organi-
satorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens 
gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, Klarheit über das Angebot an 
Schulplätzen für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu haben. 
Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur schulrechtlichen Errichtung die sofortige Voll-
ziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches 
Interesse) anzuordnen. 
 
7. Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Durch die Einrichtung des Teilstandortes entstehen teilweise längere Fahrtwege und -zeiten 
im Schülerspezialverkehr. Andererseits werden die vorhandenen (temporär konzipierten) 
Schulgebäude länger genutzt. Somit wird ein Bauprojekt an anderer Stelle vermieden, um die 
dringend benötigten Schulplätze zum Schuljahr 2025/26 zu schaffen. 
8. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 
2025/2026 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderlichen Schulplätze für die Schulneu-
linge müssen zeitnah zum Schuljahresbeginn 2025/26 zur Verfügung stehen. Aufgrund der 
Schulpflicht der Kinder ist es nicht möglich, die Schulplätze später bereit zu stellen.  
 
Anlagen:  
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 – Stellungnahme Schulkonferenz

Anlage 1 - Stellungnahme Schulkonferenz Förderschule Geistige Entwicklung Sportplatzstraße (Pestalozzi-Schule)

2794 Zeichen

Pestalozzischule Köln  Sportplatzstr. 82 – 86 Telefon  02203 
8988770   
Förderschule geistige Entwicklung  51147 Köl n Telefax  02203 89887777 
  www.pestalozzischule -koeln.de 
  pes talozzis chule@s tadt-koeln.de  
 
 
 
Protokoll Eilausschuss der Schulkonferenz Pestalozzischule 
 
Anwesende: 
 
 
 
 
 
 
Datum: 19.05.2025 10 Uhr 
 
Einziger Tagesordnungspunkt: Errichtung eines Teilstandorts Pestalozzischule 
 
Die Schulkonferenz der Pestalozzischule nimmt zur Kenntnis, dass ein Teilstandort 
an der Neuerburgstr. 19 in Köln Kalk eingerichtet wird. 
Wir wollen als Schulgemeinschaft, dass für alle Kinder ein Schulplatz zur Verfügung 
steht. Der Teilstandort stellt für uns nur eine Notlösung dar. Es ist allerdings ein sehr 
guter Start, um auf beiden Rheinseiten jeweils einen neuen Schulstandort zu 
gründen und aufzubauen. 
An der Pestalozzischule wurde schon im Schuljahr 2021/22 bis zum Herbst 2023 drei 
Klassen an eine stillgelegte Schule in Mülheim ausgelagert. Die Fahrtwege waren 
erheblich, der Kontakt zur Schule kaum möglich, die Folgen für unsere Schüler 
waren gravierend. 
2023 wurde auf dem Gelände unserer Schule ein Modulbau errichtet, in dem alle 
Schüler:innen wieder aufgenommen wurden. Im gleichen Jahr wurde, wie in den 
Jahren zuvor, Mehrklassen gebildet. Alle Räume der Schule sind wieder mit Klassen 
besetzt.  
 
Seit mindestens acht Jahren versucht die Schulleitung, immer wieder mit 
Unterstützung der Schulpflegschaft, auf die prekären räumlichen und baulichen 
Zustände aufmerksam zu machen. Jetzt kommt es wieder dazu, dass die 
Pestalozzischule 13 Schüler:innen nicht aufnehmen kann. 
Im rechtsrheinischen Köln ist es unabdingbar, dass ein weiterer Standort errichtet 
wird, um in der Zukunft Teilstandorte, mit allen bekannten Nachteilen, zu vermeiden.  
Die Schulpflegschaft ist im hohen Maße besorgt um die neuen Schüler:innen, die 
zusammen mit zwei anderen Förderschulen diesen Teilstandort besuchen müssen. 
Ihnen fehlt der Umgang mit älteren, erfahrenen Schülern, es fehlen Sporthalle,

Pestalozzischule Köln  Sportplatzstr. 82 – 86 Telefon  02203 
8988770   
Förderschule geistige Entwicklung  51147 Köl n Telefax  02203 89887777 
  www.pestalozzischule -koeln.de 
  pes talozzis chule@s tadt-koeln.de  
Lehrschwimmbecken, Erlebniswelt außerhalb des Schulgeländes (Wald, Spielplatz). 
Lernorte und Lehrpersonen außerhalb des Klassenraums können nicht genutzt 
werden. Das bedeutet eine erhebliche Einschränkung der Lernchancen unserer 
Schüler. 
Lehrerkollegien kommen ohne kollegiales Miteinander aus. Schüler:innen ohne den 
Zusammenhalt der Mitschüler:innen. 
Die Fahrtwege werden in jedem Fall sehr steigen und das für sehr junge 
Schüler:innen ohne Schulerfahrung in einer fremden Welt. 
 
 
Für die Schulgemeinschaft der Pestalozzischule

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

1209 Zeichen

Anlage 0 
*Korrektur 30.06.2025 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Nach aktueller Schulplatzsituation können bis zu 75 Schulneulinge für das Schuljahr 
2025/26 mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nicht an den von den 
Eltern gewünschten Förderschulen aufgenommen werden, da die Schulplätze fehlen. 
Durch die schulrechtliche Errichtung des Teilstandortes werden die rechtlichen 
Voraussetzungen geschaffen, um die erforderlichen organisatorischen Arbeiten 
durchzuführen. Hierzu zählen u.a. Anmietung des Schulgebäudes, die Bereitstellung 
von lehrendem Personal und die Bereitstellung von Schulträgerpersonal. 
Um die Voraussetzung für das weitere Handeln zu schaffen und damit die Erfüllung 
der Schulpflicht für die Kinder zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die 
Vorberatung dieser Beschlussvorlage in der Sitzung des Ausschusses für Schule und 
Weiterbildung am 16.06.2025 erfolgt.  dass der Rat in seiner Sitzung am 03.07.2025 
entscheidet. * 
Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und 
Abstimmungsprozesses war eine frühere Vorlage nicht möglich. Hierzu zählt 
insbesondere, dass die Abstimmung über die mögliche Anmietung der Schulräume 
sehr kurzfristig erfolgt ist.

Beratungsverlauf (7)

26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.22 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.12 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.48 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
01.07.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.19 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.57 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1633/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.06.2025
Erstellt
23.05.2025 10:47