2007/0040
Aufbau eines Beteiligungsmanagements
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2007/0040
25500 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
15.03.2007
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I/II
Amt: Rechtsamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Tagesordnung: I II
Verteiler:
I II
20 30
100 101
Stvv
Vorlage-Nr. 2007/0040
Magistratsbeschluss-Nr.
214
Betreff: Aufbau eines Beteiligungsmanagements
Vorlage vom: 12.03.2007
Beschlussvorschlag:
I. Die Empfehlungen der Ernst & Young AG für den Aufbau eines Beteiligungs-
managements in der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden der
Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.
II. Der Einrichtung eines Beteiligungsmanagements wird mit folgender Maßgabe
zugestimmt:
1. Die Funktionen und Aufgaben des Bete iligungsmanagements werden ab 01.11.2007
bis auf Weiteres der HEAG AG, deren Rechtsform unverändert bleibt, übertragen und
in dieser Holding gebündelt. Sie ist für alle mittelbaren und unmittelbaren
Beteiligungen und, soweit rechtlich möglich, Eigenbetriebe und Mitgliedschaften der
Stadt in Zweckverbänden – insbesondere in Be zug auf Controlling – zuständig. Um
die Verantwortung für die Gesamtheit der Beteiligungen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und die Stadtnähe zum Ausdruck zu bringen, soll der Name zukünftig
lauten:
HEAG Holding AG –
Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
2. Zeitgleich mit dem Vorstandsvorsitzenden der HEAG AG scheiden der stellvertretende
Vorsitzende der HEAG AG sowie die Vorstandsvorsitzenden der HSE AG und der
Bauverein AG zum 31.10.2007 aus dem Vorstand der HEAG AG aus. Ab dem
2
...
01.11.2007 besteht der Vorstand der HEAG Holding aus einem hauptberuflichen
externen Manager und dem jeweiligen Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Die Rahmenvereinbarung zur Neuordnung der Stadtwirtschaft vom
24.05.2005 ist entsprechend zu ändern.
3. Im Rahmen einer Geschäftsordnung für den Vorstand der Holding ist vorzusehen, dass bei
Stimmengleichheit bei Entscheidungen des Vorstands der Holding die Stimme des
Oberbürgermeisters den Ausschlag gibt, soweit die Holding Aufgaben des
Beteiligungsmanangements der Stadt wahrnimmt.
4. In der Holding ist ein Fachbeirat einzurichten. Ihm gehören neben dem Vorstand der
Holding der Leiter des Referats Stadtwirtschaftskoordination, die
Vorstandsvorsitzenden der HSE und der Bauverein AG sowie ein
Geschäftsführer der HEAG mobilo GmbH an. Der Fachbeirat wird im Bedarfsfall
ergänzt um Vertreter weiterer Spartenobergesellschaften, Geschäftsführer
unmittelbarer Beteiligungsunternehmen der Stadt, Dezernenten, Vertreter von
Eigenbetrieben und Amtsleiter, die je nach Bedarf durch den Vorstand der Holding
eingeladen werden.
5. Die Holding nimmt die Aufgaben des Beteiligungsmanagements wahr.
Damit ist kein Eingriff in den operativen Geschäftsbetrieb der Beteiligungs-
unternehmen verbunden.
6. Ein dem jeweiligen Beteiligungsdezernenten unterstelltes Referat
Stadtwirtschaftskoordination stellt die Kooperation zwischen Holding und Stadt sicher
und ist innerhalb der Stadtverwaltung zuständig und Ansprechpartner in Sachen
Beteiligungsmanagement.
7. Für die Aufgaben des Referats Stadtwirt schaftskoordination sind zwei Stellen
vorzusehen. Eine Stelle (vb EG 13, Stellennr. 33) steht im Wege der Verlagerung
zur Verfügung. Die weitere Stelle – Leitungsfunktion – ist im Stellenplan 2007 neu
einzurichten. Vorschlag: eine vb A 16 BbesG, auf der sowohl ein tariflich als auch
ein außertariflich Beschäftigter im Angestelltenverhältnis geführt werden kann. Die
Besetzung dieser Stelle erfolgt zunächst befristet auf zwei Jahre.
8. Der amtierende Vorstand der HEAG Holding wird beauftragt, in Abstimmung mit der
Stadt für die Umsetzung der in Ziffern 2 bis 4 dieses Beschlusses aufgeführten
Maßnahmen Sorge zu tragen. Von dem zukünftigen Vorstand sind alle
übrigen von der Ernst & Young AG vorgelegten Empfehlungen, soweit sie den in
Ziffern 1. – 5. aufgeführten Beschlüssen nicht widersprechen, umzusetzen. Dazu
gehört, im von Ernst & Young aufgezeigten Umfang Satzungen und
Gesellschaftsverträge sowie Geschäftsordnungen mit Blick auf die Sicherstellung der
Aufgaben des Beteiligungsmanagements zu überprüfen und gegebenenfalls
entsprechend anzupassen. Soweit möglich, soll der Stadt auch das Recht zur
Entsendung anstelle des Rechts einer Benennung von Mitgliedern von
Aufsichtsgremien in den Satzungen und Gesellschaftsverträgen eingeräumt werden.
Weiterhin ist ein Public Corporate Governance Kodex zu erstellen.
9. Die Holding soll zur rechtlichen Umsetzung des Gesamtkonzepts Herrn Rechtsanwalt
Dr. Jochen Lamb von der Kanzlei CMS Hasche, Sigle in Stuttgart beauftragen.
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...
10. Die Holding wird beauftragt, der Stadt über die Umsetzung zu II., Ziffern 2. bis 4.
dieses Beschlusses spätestens bis zum 01.08.2007 und über die übrige Umsetzung
bis zum 31.03.2008 zu berichten.
III. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist herbeizuführen.
Anlagen:
Beschluss des Magistrats vom 28.03.2007
Der Vorlage wird zugestimmt.
4
...
Begründung:
Gemäß Magistratsvorlage vom 07.11.2005 wurde die Ernst & Young AG –
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – beauftragt, für die Stadt ein Konzept zum Aufbau eines
Beteiligungsmanagements zu erarbeiten. Anlass dafür war, dass die Neuordnung der
Stadtwirtschaft und die Vielfalt und ständig wachsende Anzahl der städtischen
Beteiligungen sowie die neuen Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung über die
wirtschaftliche Betätigung der Kommunen den Aufbau eines effektiven
Beteiligungsmanagements mit einerseits einer ausreichenden personellen Ausstattung und
andererseits einer einheitlichen straffen Organisation erfordern. Die Stadt hält derzeit ca.
20 unmittelbare und 80 mittelbare Beteiligungen. Das bisher bei der Kämmerei und jetzt
beim Oberbürgermeister angesiedelte Beteiligungscontrolling ist für die Auswertung und
Aufbereitung der Wirtschaftsprüfungsberichte, Quartalsberichte, Wirtschaftspläne und
Sitzungsunterlagen sowie für den Beteiligungsbericht zuständig.
Für diese Aufgaben steht derzeit nur eine Vollzeitkraft zur Verfügung. Dies ist vor dem
Hintergrund des umfangreichen Beteiligungsportfolios völlig unzureichend. Wie bereits in
der Magistratsvorlage vom 07.11.2005 ausgeführt, kann eine Steuerung über
Zielvereinbarungen nicht stattfinden, vielmehr werden nur die Ergebnisbeiträge der
städtischen Beteiligungen auf Basis der Vorjahresergebnisse in den städtischen Haushalt
eingestellt. Sich abzeichnende Entwicklungen können nur unvollständig berücksichtigt
werden. Insbesondere findet eine geregelte Einbeziehung der Stadt in den
unternehmerischen Planungsprozess der Beteiligungen nicht statt. Die Ausübung des
Informationsrechts des Gesellschafters Stadt sowie die daran anknüpfende Dokumentation
ist nicht ausreichend institutionalisiert, so dass Vollständigkeit und Effizienz der
Informationsgewinnung optimierungsbedürftig sind.
Dies hat sich in der jüngsten Vergangenheit insbesondere bei der Gründung neuer
Tochterunternehmen oder der Beteiligung eines städtischen Unternehmens an anderen
Gesellschaften gezeigt. Zurecht wurde hier die oft erst nachträgliche Unterrichtung der
städtischen Gremien beanstandet, die in der Regel auf eine nicht fristgerechte
Unterrichtung der Stadt durch das jeweilige Unternehmen bzw. nicht vollständig vorgelegte
Unterlagen zurückzuführen war.
Die Defizite im Beteiligungsmanagement hat das Regierungspräsidium bereits gerügt und
aufgefordert, Abhilfe zu schaffen.
Es ist daher dringend erforderlich, ein ausreichendes Beteiligungsmanagement zu
installieren, das drei wesentliche Aufgabenbereiche übernimmt:
– Beteiligungsverwaltung (Informations- und Dokumentationsfunktion)
– Mandatsbetreuung (fachliche Unterstützung der städtischen Mitglieder in den
Aufsichtsgremien)
– Beteiligungscontrolling (Unterstützung der Planungs- und Steuerungsprozesse,
Bereitstellung aller steuerungsrelevanten Informationen)
Die Beauftragung der Ernst & Young AG war mit der Zielvorgabe verbunden, die
Steuerungsmöglichkeiten des Beteiligungsmanagements im Hinblick auf die strategische
Ausrichtung und die Interessen der Stadt sowie zur Kontrolle der
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...
finanziellen und wirtschaftlichen Lage der Beteiligungsunternehmen zu optimieren.
Sichergestellt werden soll insbesondere, dass
– die städtischen Gremien in die Lage versetzt werden, die Erfüllung ihrer politischen
Vorgaben an die Beteiligungsunternehmen nachzuvollziehen
– die Beteiligungsunternehmen klare Zielvorgaben und schnelle Entscheidungen
erhalten, um ihren Auftrag im Wettbewerbsumfeld erfüllen zu können
– die Überwachung der mit den Beteiligungsunternehmen vereinbarten Ziele
hinsichtlich ihrer Erreichung gewährleistet ist
– die Stadt die Grundlagen für eine realistische Finanzplanung (Erträge der
Unternehmen, ggf. Begrenzung von Verlustzuweisungen bei Eigenbetrieben oder
Zweckverbänden) erhält.
Die Erreichung dieser Zielgrößen erforder t ein syst ematisches und objektiviertes
Berichtswesen, das Politik und Verwaltung die relevanten Informationen zeitnah zur
Verfügung stellt.
Das Konzept zum Aufbau eines Beteiligungsmanagements ist nunmehr fertiggestellt. Es
wurde dem Magistrat in seiner Sitzung am 20.12.2006 durch einen Vertreter der Ernst &
Young AG präsentiert und liegt allen Magistratsmitgliedern in Schriftform vor.
Eine Beschlussfassung erfolgte in dieser Sitzung nicht.
Die schriftlichen Empfehlungen der Ernst & Young AG werden nunmehr der
Stadtverordnetenversammlung zur Information vorgelegt. Gleichzeitig sind Beschlüsse zur
Einrichtung eines Beteiligungsmanagements zu fassen. Sie sind unter II. des Tenors der
Magistratsvorlage aufgeführt. Dazu ist im Einzelnen festzustellen:
Zu II. 1
Die Berater der Ernst & Young AG haben von dem vollständigen Aufbau eines
Beteiligungsmanagements innerhalb der Stadtverwaltung abgeraten. Da in der HEAG AG
Prozesse des Beteiligungsmanagements bereits heute te ilweise durc hgeführt werden und
die Gesellschaft über entsprechende Ressourcen und Infrastrukturelemente verfügt,
empfehlen die Berater, dieser Holding die Aufgaben des Bete iligungsmanagements zu
übertragen. In der Stadt sind hingegen personelle und sachliche Ressourcen nicht
vorhanden. Damit wäre der Umsetzungsaufwand zu hoch. Die Einstellung entsprechend
qualifizierten Personals würde den städtischen Haushalt erheblich belasten und stünde den
Vorgaben des Regierungspräsidiums zum Stellenabbau entgegen.
Die Holding soll das Beteiligungsmanagement nicht nur für die mittelbaren Beteiligungen
der Stadt innerhalb des HEAG-Konzerns ausführen, sondern für alle
mittelbaren und
unmittelbaren Unternehmensbeteiligungen der Stadt und, soweit rechtlich möglich, für die
Eigenbetriebe und Mitgliedschaften der Stadt in Zweckverbänden zuständig sein. Die
Unternehmen, die nicht von der HEAG AG, sondern von der Stadt unmittelbar gehalten
werden, werden von der Stadt
angewiesen, dass die Holding als Berater der Stadt zukünftig in der Regel ihr
Ansprechpartner für alle Fragen des Beteiligungsmanagements ist und sie auch an die
Holding zu berichten haben.
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...
Der entsprechend ergänzte Firmenname verdeutlicht die neuen Aufgaben und Funktionen
der HEAG, die Erweiterung des Verantwortungsbereichs auf die Gesamtheit der
Beteiligungen der Wissenschaftsstadt Darm stadt und indiziert die gebotene Stadtnähe.
II. 2, 3
Von der von Ernst & Young empfohlenen Umwandlung der Rechtsform der Holding in eine
GmbH wird nach intensiver Diskussion mit allen Beteiligten Abstand genommen. Sie kann
bei Bedarf jedoch jederzeit vollzogen werden. Stadtnähe und Einflussnahmemöglichkeiten
der Stadt werden – soweit dies bei Beibehaltung der Rechtsform möglich ist - durch die
Maßnahmen gemäß II Nr. 2 und 3 hergestellt.
Der Oberbürgermeister erhält für seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied keine Bezüge von
der AG.
Die Vorstandsvorsitzenden der HSE AG und der Bauverein AG, die bisher
Vorstandsmitglied der HEAG AG waren, scheiden entsprechend der Empfehlung von Ernst
& Young aus dem Vorstand aus. Die Holding übt gegenüber ihren Tochtergesellschaften
das Beteiligungscontrolling aus. Damit können diese verständlicherweise nicht mehr im
Vorstand der Holding vertreten sein. Entsprechendes gilt für den stellvertretenden
Vorsitzenden der HEAG AG, der zugleich Geschäftsführer der HEAG mobilo GmbH ist.
§ 4 Abs. 2 a) der Rahmenvereinbarung zur Neuordnung der Stadtwirtschaft vom
24.05.2005 zwischen der Stadt, der HEAG AG, der HSE und der Bauverein AG bestimmt,
dass dem Vorstand der HEAG AG die Vorsitzenden der Vorstände der HSE und der
Bauverein AG angehören. Die Bestimmung ist entsprechend abzuändern.
II.4
Im Gesellschaftsvertrag der Holding soll ein Fachbeirat verankert werden. Der Fachbeirat
soll nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Quartal tagen. Er hat die Aufgabe, den
Vorstand in fachlichen Aspekten zu beraten. Ständige Mitglieder des Fachbeirates sind der
Vorstand der Holding, der Leiter des Refe rats Stadtwirtschaftskoordination sowie die
Vorstandsvorsitzenden der HSE und der Bauverein AG und ein Vertreter der HEAG mobilo
GmbH, die die wichtigen Sparten der Stadtwirtschaft Energie, Bauen und Verkehr
vertreten. Bei Bedarf lädt der Vorstand – je nach Thema – Vertreter weiterer
Spartenobergesellschaften, Geschäftsführer unmittelbarer Beteiligungsunternehmen der
Stadt, Dezernenten, Vertreter der Eigenbetriebe und Amtsleiter ein, damit sie ihre
branchenspezifischen bzw. fachspezifischen Kenntnisse einbringen können.
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...
II.5, 6
Die Aufgaben, die der Holding übertragen werden, sind ausführende Aufgaben des
Beteiligungsmanagements sowie die Koordination mit den Beteiligungsunternehmen. Ein
Eingriff in den operativen Geschäftsbetrieb der Beteiligungsunternehmen findet nicht statt.
Zu den Aufgaben der Holding gehört zukünftig insbesondere:
a) Mitwirkung bei der Erarbeitung städtischer Globalziele einschließlich Prüfung ihrer
Umsetzbarkeit
b) Koordination der fachlichen Planungsinhalte innerhalb der Stadtwirtschaft
/square4 Konkretisierung/Operationalisierung der Ziele.
/square4 Koordination des jährlichen Planungszyklus (Wirtschaftspläne der
Beteiligungsunternehmen)
c) Koordination der Kommunikation von und zu den Beteiligungsunternehmen
/square4 Koordination der Kommunikation zu den Unternehmen (z.B. Vorgaben)
/square4 Koordination des Informationsflusses hin zum Referat
Stadtwirtschaftskoordination
/square4 Unterstützung bei der Erarbeitung des Beteiligungsberichts
/square4 Koordination der Informationsbeschaffung für die Stadt in Bezug auf die nach
der HGO notwendige Abstimmung mit der Industrie- und
Handelskammer/Handwerkskammer, das Markterkundungsverfahren und die
Information des Regierungspräsidiums
d) Beteiligungscontrolling (Finanzcontrolling, Leistungscontrolling sowie strategisches
Controlling als Unterstützung des Stabes Stadtwirtschaftskoordination inklusive
weitergehender Analysen und Verdichtungen)
e) Durchführung und Koordination des Risikomanagementprozesses für alle Einheiten
(Aggregation und Erstellung des Gesamtrisikoberichts)
f) Beteiligungsverwaltung (Dokumentationsfunktion des Beteiligungsmanagements)
g) Mandatsträgerbetreuung für die Aufsichtsräte aller Organisationseinheiten mit
Ausnahme der Holding selbst
Das Referat Stadtwirtschaftskoordination hat koordinierende Funktion zwischen Stadt und
Stadtwirtschaft sowie innerhalb der Stadt und hat insbesondere folgende Aufgaben:
/square4 Koordination des Prozesses in der Stadt zur Formulierung der städtischen Globalziele
für die Stadtwirtschaft
/square4 Kanalisieren und Sammeln der fachlichen Vorgaben und Ziele der Stadt (unterjährige
inhaltliche Vorgaben und Beschlüsse aus Magistrat und
Stadtverordnetenversammlung) und Weiterleitung an die Holding
/square4 Überprüfung der Umsetzung der Vorgaben an die Stadtwirtschaft
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...
/square4 Sicherstellung der Abbildung der fachlichen Vorgaben im Gesamtwirtschaftsplan der
Stadtwirtschaft
/square4 Ansprechpartner für die Holding als Schnittstelle zur Stadt sowie für die Stadt als
Schnittstelle zur Holding
/square4 Ansprechpartner für das Regierungspräsidium und die Industrie- und Handels- bzw.
Handwerkskammer
/square4 Anzeigen gemäß § 127 a HGO an das Regierungspräsidium, Anhörung der Industrie-
und Handel skammer bzw. Handwerkskammer, Markterkundung (Chancen und Risiken
der beabsichtigten unternehmerischen Betätigung) gemäß § 121 Abs. 6 HGO
/square4 Vorlagen für die städtischen Gremien zur Errichtung, Erweiterung, Übernahme und
Veräußerung von wirtschaftlichen Unternehmen sowie zur Beteiligung an diesen
/square4 Entscheidungsvorbereitung für die Stadt hinsichtlich der Beurteilung der Erfüllung der
fachlichen Zielvorgaben
/square4 Frühwarnfunktion gegenüber dem Beteiligungsdezernenten
/square4 Auswertung der Informationen aus dem Beteiligungscontrolling (der Holding) und
Aufbereitung/Verdichtung für den Beteiligungsdezernenten
/square4 Erstellen des Beteiligungsberichts (Gesamtverantwortung) gemäß § 123 a HGO
/square4 Mandatsträgerbetreuung für die Aufsichtsräte der Holding
/square4 Teilnahme an Sitzungen des Fachbeirats der Holding
/square4 stadtinterne Koordination unternehmerischer Entscheidungen bei Unternehmen, an
denen die Stadt unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist
/square4 Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen, soweit möglich
Die Holding und das Referat Stadtwirtschaftskoordination haben des Weiteren im Rahmen
des rechtlich Zulässigen gemeinsame Aufgaben bzw. Kompetenzen, insbesondere:
/square4 Unterstützung (z.B. Au sschreibungsprozess) und Vorbereitung von
Personalentscheidungen zur ersten Führungsebene der Spartenobergesellschaften
und unmittelbaren Beteiligungen der Stadt (Entscheidung durch zuständige
Gesellschaftsgremien)
/square4 Anhörungsrecht bei Personalentscheidungen zur ersten Führungsebene in
wesentlichen Beteiligungsgesellschaften der Spartenobergesellschaften
/square4 Entscheidungsvorbereitung für die Stadt bezüglich gesellschaftsrechtlicher Änderungen
bei allen Unternehmen unabhängig vom Grad der Bete iligung (Entscheidung durch
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung)
/square4 Entscheidungsvorbereitung für die Stadt über wesentliche Änderungen des
Unternehmensgegenstandes bei Beteiligungsunternehmen
/square4 Entscheidungsvorbereitung über Gewinnverwendung
/square4 Richtlinienkompetenz zu Bilanzierungsrichtlinien und Reportingvorgaben, die von den
direkten Beteiligungen der Holding sowie den direkten Beteiligungen der Stadt zu
erfüllen sind
/square4 Anhörungsrecht bei Entscheidungen zu Form/Intensität von Marktauftritt und
Marktbearbeitung (Branding, Sponsoring)
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...
II. 7
Der Katalog der originären Aufgaben des Referats Stadtwirtschaftskoordination und seiner
gemeinsamen Aufgaben mit der Holding (vgl. S. 7, 8 dieser Vorlage) belegt, dass diese
Aufgaben nicht allein von dem bisher für das Beteiligungscontrolling der Stadt zuständigen
Mitarbeiter bearbeitet werden können. Für das Referat Stadtwirtschaftskoordination sind
nach den Empfehlungen von Ernst & Young vielmehr zwei Stellen anzusetzen.
Eine der beiden Stellen ist mit Leitungsfunktion einzurichten. Der Leiter des Referats soll
insbesondere die städtischen Globalziele für die Stadtwirtschaft aufgrund von Beschlüssen
der städtischen Gremien oder Vorschlägen von Dezernenten formulieren und in
Entscheidungsvorlagen für Magistrat und Stadtverordnetenversammlung bündeln. Der
Leiter ist für die Abstimmung der Globalziele mit der Holding verantwortlich und überprüft
die Umsetzung der Vorgaben an die Stadtwirtschaft. Eine weitere überaus
verantwortungsvolle Aufgabe besteht darin, den Oberbürgermeister in allen
Vorstandsangelegenheiten zu beraten und ihm in sämtlichen Angelegenheiten des
Beteiligungsmanagements Entscheidungsvorschläge zu unterbreiten. Das ist aus Gründen
der Arbeitskapazität des Oberbürgermeisters zwingend notwendig. Nur so ist er in der
Lage, seine Leitungs- und Kontrollfunktion innerhalb des Vorstands der Holding umfassend
auszuüben. Beispielsweise muss der Leiter des Referats entscheiden und ihn
entsprechend beraten, ob ein von der Holding vorgeschlagenes Konzept zur Einführung
eines Risikomanagementssystems den Kontrollbedürfnissen der Stadt ausreichend
Rechnung trägt oder nicht. Um die Interessen der Stadt wahren zu können, muss er über
derartige fachliche Qualitäten verfügen, dass die Akzeptanz durch den hauptberuflichen
externen Manager der Holding und die Vorstände der Spartenobergesellschaften gegeben
ist, zumal er ständiges Mitglied des Fachbeirats der Holding ist (vgl. II. 4. des
Beschlussvorschlags).
Die Stelle des Leiters des Referats Stadtwirtschaftskoordination muss nach allem in der
Besoldung dem hohen Maß an Verantwortung und besonderen Fachkenntnissen
Rechnung tragen. Dafür ist die Neuschaffung einer Planstelle erforderlich. Um bei der
Besetzung größtmögliche Flexibilität zu erreichen, ist eine Beamtenstelle A 16 BBesG zu
schaffen. Auf dieser kann sowohl ein tariflicher als auch ein außertariflich Beschäftigter
nach entsprechendem Auswahlverfahren geführt werden. Die Stelle des
Stadtwirtschaftskoordinators wird zunächst befrist et auf zwei Jahre besetzt. Danach ist, je
nachdem ob sich die Einrichtung und Besetzung der Stelle bewährt hat, über eine weitere
Besetzung zu entscheiden.
Die zweite Stelle im Referat steht bereits zur Verfügung. Der derzeit für das
Beteiligungscontrolling zuständige Mitarbeiter Siegbert Staudter soll in das Referat
Stadtwirtschaftskoordination umgesetzt werden. Die Stelle vb EG 13 Stellennr. 33 ist
deshalb vom Unterabschnitt 0300 (Kämmerei) zum Unterabschnitt 0201 (Hauptamt,
Dezernatsbüros, Dez. I) zu verlagern.
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...
II. 8
Nach Zustimmung der städtischen Gremien erhält die Holding den Auftrag, die gefassten
Beschlüsse und die Empfehlungen von Ernst & Young, soweit sie der Beschlussfassung
nicht widersprechen, in Abstimmung mit der Stadt umzusetzen. Dies soll in zwei Schritten
geschehen. Im ersten Schritt sind vom jetzigen Vorstand die organisatorischen und
rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung der Maßnahmen gemäß II Ziffern 2. bis 4.
dieses Beschlusses zu schaffen. In einem zweiten Schritt wird der künftige Vorstand das
Konzept von Ernst & Young inhaltlich umsetzen. Das betrifft insbesondere die
Aufgabenabgrenzung zwischen der Holding und dem Referat Stadtwirtschaftskoordination
im Einzelnen (vgl. Kapitel 5 der Empfehlungen von Ernst & Young), die Grundfunktionen
des Beteiligungsmanagements einschließlich der Verfahrensweise bei
Unternehmenstransaktionen (vgl. Kapitel 6 a.a.O.), die Zielsysteme und Planungsprozesse
(vgl. Kapital 7 a.a.O.), das Controlling sowie die Überwachung (vgl. Kapitel 8 a.a.O.) und
die institutionellen Aspekte zur Steuerung der Beteiligungsunternehmen (vgl. Kapitel 9
a.a.O.).
Zur Sicherstellung der Aufgaben des Bete iligungsmanagements sind die Satzungen und
Gesellschaftsverträge sowie die Geschäftsordnungen der Beteiligungsunternehmen zu
überprüfen und – sofern notwendig – entsprechend anzupassen. Sofern möglich soll dabei
– der Empfehlung von Ernst & Young folgend – der Stadt auch das Recht zur Entsendung
von Mitgliedern von Aufsichtsgremien eingeräumt werden. Im Fall der Entsendung gibt §
125 HGO dem Magistrat das Recht, den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern Weisungen
zu erteilen oder sie abzuberufen. Dieses Recht besteht im Fall der Benennung von
Aufsichtsratsmitgliedern durch die Stadt zur Wahl durch die Haupt-
/Gesellschafterversammlung nicht.
Die Holding wird beauftragt, der Stadt einen Public Corporate Governance Kodex zur
Beschlussfassung durch Magistrat und Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. In
diesem Kodex werden Grundregeln für das Zusammenwirken aller Beteiligten
(Stadtverordnetenversammlung, Magistrat, Verwaltung und Beteiligungsgesellschaften)
festgelegt und definiert. Im Kodex sind Standards zur Steigerung der Effizienz,
Transparenz und Kontrolle zusammengefasst, die eine verbindliche Grundlage für alle
Beteiligungsgesellschaften der Wissenschaftsstadt Darmstadt darstellen sollen.
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...
II. 9
Zur rechtlichen Umsetzung des Gesamtkonzepts und der o.a. Gremienbeschlüsse soll die
Holding schnellstmöglichst die Beratung des Rechtsanwalts Dr. Jochen Lamb von der
Kanzlei CMS Hasche, Sigle in Stuttgart in Anspruch nehmen. Dr. Lamb ist ein erfahrener
Gesellschaftsrechtler, der die Stadt
bei der gesamten Neustrukturierung der Stadtwirtschaft rechtlich beraten und begleitet hat.
Er ist mit allen Beteiligungsstrukturen bestens vertraut.
Die Funktionsbezeichnungen in dieser Vorlage werden jeweils in weiblicher und männlicher
Form verstanden.
Darmstadt, den
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz
Oberbürgermeister Bürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0040
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.01.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00