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2007/0040

Aufbau eines Beteiligungsmanagements

Magistratsvorlage 12.01.2007

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2007/0040

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2007/0040

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Magistratsvorlage  
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.03.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I/II  
 
Amt:  Rechtsamt 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
I                II 
20             30 
100           101 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0040 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
214 
 
Betreff: Aufbau eines Beteiligungsmanagements 
 
Vorlage vom: 12.03.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Die Empfehlungen der Ernst & Young AG für den Aufbau eines  Beteiligungs-  
   managements in der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden der  
   Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. 
 
II. Der Einrichtung eines Beteiligungsmanagements wird mit folgender Maßgabe    
    zugestimmt: 
 
1. Die Funktionen und Aufgaben des Bete iligungsmanagements werden ab 01.11.2007   
    bis auf Weiteres  der HEAG AG, deren Rechtsform unverändert bleibt,  übertragen und  
    in dieser Holding gebündelt. Sie ist für alle mittelbaren und unmittelbaren  
    Beteiligungen und, soweit rechtlich möglich, Eigenbetriebe und Mitgliedschaften der  
    Stadt in Zweckverbänden – insbesondere in Be zug auf Controlling –  zuständig. Um  
    die Verantwortung für die Gesamtheit der Beteiligungen der Wissenschaftsstadt  
    Darmstadt  und die Stadtnähe zum Ausdruck zu bringen, soll der Name zukünftig  
    lauten:  
 
HEAG Holding AG – 
Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 2. Zeitgleich mit dem Vorstandsvorsitzenden der HEAG AG scheiden der stellvertretende 
    Vorsitzende der HEAG AG sowie die Vorstandsvorsitzenden der HSE AG und der 
    Bauverein AG zum 31.10.2007 aus dem Vorstand der HEAG AG aus. Ab dem

2 
... 
    01.11.2007 besteht der Vorstand der HEAG Holding aus einem hauptberuflichen 
    externen Manager und dem jeweiligen Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt  
    Darmstadt. Die Rahmenvereinbarung zur Neuordnung der Stadtwirtschaft vom  
    24.05.2005 ist entsprechend zu ändern. 
 
3. Im Rahmen einer Geschäftsordnung für den Vorstand der Holding ist vorzusehen, dass bei 
Stimmengleichheit bei Entscheidungen des Vorstands der Holding die Stimme des 
Oberbürgermeisters den Ausschlag gibt, soweit die Holding Aufgaben des 
Beteiligungsmanangements der Stadt wahrnimmt. 
 
4. In der Holding ist ein Fachbeirat einzurichten. Ihm gehören neben dem Vorstand der 
    Holding der Leiter des Referats Stadtwirtschaftskoordination, die  
    Vorstandsvorsitzenden der HSE und der Bauverein AG sowie ein  
    Geschäftsführer der HEAG mobilo GmbH an. Der Fachbeirat wird im Bedarfsfall  
    ergänzt um Vertreter weiterer Spartenobergesellschaften, Geschäftsführer 
    unmittelbarer  Beteiligungsunternehmen der Stadt, Dezernenten, Vertreter von  
    Eigenbetrieben und Amtsleiter, die je nach Bedarf durch den Vorstand der Holding 
    eingeladen werden. 
 
5. Die Holding nimmt die Aufgaben des Beteiligungsmanagements wahr.  
    Damit ist kein Eingriff in den operativen Geschäftsbetrieb der Beteiligungs-  
    unternehmen verbunden. 
 
6. Ein dem jeweiligen Beteiligungsdezernenten unterstelltes Referat  
    Stadtwirtschaftskoordination stellt die Kooperation zwischen Holding und Stadt sicher  
    und ist innerhalb der Stadtverwaltung zuständig und Ansprechpartner in Sachen  
    Beteiligungsmanagement. 
 
7. Für die Aufgaben des Referats Stadtwirt schaftskoordination sind zwei Stellen  
    vorzusehen. Eine Stelle (vb EG 13, Stellennr. 33) steht im Wege der Verlagerung 
    zur Verfügung. Die weitere Stelle – Leitungsfunktion – ist im Stellenplan 2007 neu 
    einzurichten. Vorschlag: eine vb A 16 BbesG, auf der sowohl ein tariflich als auch  
    ein außertariflich Beschäftigter im Angestelltenverhältnis geführt werden kann. Die  
    Besetzung dieser Stelle erfolgt zunächst befristet auf zwei Jahre. 
   
8. Der amtierende Vorstand der HEAG Holding wird beauftragt,  in Abstimmung mit der  
    Stadt für die Umsetzung der in Ziffern 2 bis 4 dieses Beschlusses aufgeführten  
    Maßnahmen Sorge zu tragen. Von dem zukünftigen Vorstand sind alle  
    übrigen von der Ernst & Young AG vorgelegten Empfehlungen, soweit sie den in  
    Ziffern 1. – 5. aufgeführten Beschlüssen nicht widersprechen, umzusetzen. Dazu  
    gehört, im von Ernst & Young aufgezeigten Umfang Satzungen und  
    Gesellschaftsverträge sowie Geschäftsordnungen mit Blick auf die Sicherstellung der  
    Aufgaben des    Beteiligungsmanagements zu überprüfen und gegebenenfalls  
    entsprechend anzupassen. Soweit möglich, soll der Stadt auch das Recht  zur  
    Entsendung anstelle des Rechts einer Benennung von Mitgliedern von  
    Aufsichtsgremien in den Satzungen und Gesellschaftsverträgen eingeräumt werden.  
    Weiterhin ist ein Public Corporate Governance Kodex zu erstellen.  
 
9. Die Holding soll zur rechtlichen Umsetzung des Gesamtkonzepts Herrn Rechtsanwalt  
    Dr. Jochen Lamb von der Kanzlei CMS Hasche, Sigle in Stuttgart beauftragen.

3 
... 
10. Die Holding wird beauftragt, der Stadt über die Umsetzung zu II., Ziffern 2. bis 4. 
    dieses Beschlusses spätestens bis zum 01.08.2007 und über die übrige Umsetzung 
    bis zum 31.03.2008 zu berichten. 
 
III. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist herbeizuführen.
 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom 28.03.2007 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

4 
... 
Begründung: 
 
Gemäß Magistratsvorlage vom 07.11.2005 wurde die Ernst & Young AG – 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – beauftragt, für die Stadt ein Konzept zum Aufbau eines 
Beteiligungsmanagements zu erarbeiten.  Anlass dafür war, dass die Neuordnung der 
Stadtwirtschaft und die Vielfalt und ständig wachsende Anzahl der städtischen 
Beteiligungen sowie die neuen Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung über die 
wirtschaftliche Betätigung der Kommunen den Aufbau eines effektiven 
Beteiligungsmanagements mit einerseits einer ausreichenden personellen Ausstattung und 
andererseits einer einheitlichen straffen Organisation erfordern. Die Stadt hält derzeit ca. 
20 unmittelbare und 80 mittelbare Beteiligungen. Das bisher bei der Kämmerei und jetzt 
beim Oberbürgermeister angesiedelte Beteiligungscontrolling ist für die Auswertung und 
Aufbereitung der Wirtschaftsprüfungsberichte, Quartalsberichte, Wirtschaftspläne und 
Sitzungsunterlagen sowie für den Beteiligungsbericht zuständig.  
 
Für diese Aufgaben steht derzeit nur eine Vollzeitkraft zur Verfügung. Dies ist vor dem 
Hintergrund des umfangreichen Beteiligungsportfolios völlig unzureichend. Wie bereits in 
der Magistratsvorlage vom 07.11.2005 ausgeführt, kann eine Steuerung über 
Zielvereinbarungen nicht stattfinden, vielmehr werden nur die Ergebnisbeiträge der 
städtischen Beteiligungen auf Basis der Vorjahresergebnisse in den städtischen Haushalt 
eingestellt. Sich abzeichnende Entwicklungen können nur unvollständig berücksichtigt 
werden. Insbesondere findet eine geregelte Einbeziehung der Stadt in den 
unternehmerischen Planungsprozess der Beteiligungen nicht statt.  Die Ausübung des 
Informationsrechts des Gesellschafters Stadt sowie die daran anknüpfende Dokumentation 
ist nicht ausreichend institutionalisiert, so dass Vollständigkeit und Effizienz der 
Informationsgewinnung optimierungsbedürftig sind.  
 
Dies hat sich in der jüngsten Vergangenheit insbesondere bei der Gründung neuer 
Tochterunternehmen oder der Beteiligung eines städtischen Unternehmens an anderen 
Gesellschaften gezeigt. Zurecht wurde hier die oft erst nachträgliche Unterrichtung der 
städtischen Gremien beanstandet, die in der Regel auf eine nicht fristgerechte 
Unterrichtung der Stadt durch das jeweilige Unternehmen bzw. nicht vollständig vorgelegte 
Unterlagen zurückzuführen war.  
 
Die Defizite im Beteiligungsmanagement hat das Regierungspräsidium bereits gerügt und 
aufgefordert, Abhilfe zu schaffen.  
 
Es ist daher dringend erforderlich, ein ausreichendes Beteiligungsmanagement zu 
installieren, das drei wesentliche Aufgabenbereiche übernimmt: 
 
– Beteiligungsverwaltung (Informations- und Dokumentationsfunktion) 
– Mandatsbetreuung (fachliche Unterstützung der städtischen Mitglieder in den 
Aufsichtsgremien) 
– Beteiligungscontrolling (Unterstützung der Planungs- und Steuerungsprozesse, 
Bereitstellung aller steuerungsrelevanten Informationen) 
 
Die Beauftragung der Ernst & Young AG war mit der Zielvorgabe verbunden, die 
Steuerungsmöglichkeiten des Beteiligungsmanagements im Hinblick auf die strategische 
Ausrichtung und die Interessen der Stadt sowie zur Kontrolle der

5 
... 
 
finanziellen und wirtschaftlichen Lage der Beteiligungsunternehmen zu optimieren. 
Sichergestellt werden soll insbesondere, dass 
 
– die städtischen Gremien in die Lage versetzt werden, die Erfüllung ihrer politischen 
Vorgaben an die Beteiligungsunternehmen nachzuvollziehen 
– die Beteiligungsunternehmen klare Zielvorgaben und schnelle Entscheidungen 
erhalten, um ihren Auftrag im Wettbewerbsumfeld erfüllen zu können 
– die Überwachung der mit den Beteiligungsunternehmen vereinbarten Ziele 
hinsichtlich ihrer Erreichung gewährleistet ist 
– die Stadt die Grundlagen für eine realistische Finanzplanung (Erträge der 
Unternehmen, ggf. Begrenzung von Verlustzuweisungen bei Eigenbetrieben oder 
Zweckverbänden) erhält. 
 
Die Erreichung dieser Zielgrößen erforder t ein syst ematisches und objektiviertes 
Berichtswesen, das Politik und Verwaltung die relevanten Informationen zeitnah zur 
Verfügung stellt. 
 
Das Konzept zum Aufbau eines Beteiligungsmanagements ist nunmehr fertiggestellt. Es 
wurde dem Magistrat in seiner Sitzung am 20.12.2006 durch einen Vertreter der Ernst & 
Young AG präsentiert und liegt allen Magistratsmitgliedern in Schriftform vor. 
 
Eine Beschlussfassung erfolgte in dieser Sitzung nicht. 
 
Die schriftlichen Empfehlungen der Ernst & Young AG werden nunmehr der 
Stadtverordnetenversammlung zur Information vorgelegt. Gleichzeitig sind Beschlüsse zur 
Einrichtung eines Beteiligungsmanagements zu fassen. Sie sind unter II. des Tenors der 
Magistratsvorlage aufgeführt. Dazu ist im Einzelnen festzustellen: 
 
Zu II. 1 
 
Die Berater der Ernst & Young AG haben von dem vollständigen Aufbau eines 
Beteiligungsmanagements innerhalb der Stadtverwaltung abgeraten. Da in der HEAG AG 
Prozesse des Beteiligungsmanagements bereits heute te ilweise durc hgeführt werden und 
die Gesellschaft über entsprechende Ressourcen und Infrastrukturelemente verfügt, 
empfehlen die Berater, dieser Holding die Aufgaben des Bete iligungsmanagements zu 
übertragen. In der Stadt sind hingegen personelle und sachliche Ressourcen nicht 
vorhanden. Damit wäre der Umsetzungsaufwand zu hoch. Die Einstellung entsprechend 
qualifizierten Personals würde den städtischen Haushalt erheblich belasten und stünde den 
Vorgaben des Regierungspräsidiums zum Stellenabbau entgegen.  
 
Die Holding soll das Beteiligungsmanagement nicht nur für die mittelbaren Beteiligungen 
der Stadt innerhalb des HEAG-Konzerns ausführen, sondern für alle
 mittelbaren und 
unmittelbaren Unternehmensbeteiligungen der Stadt  und, soweit rechtlich möglich, für die 
Eigenbetriebe und Mitgliedschaften der Stadt in Zweckverbänden zuständig sein. Die 
Unternehmen, die nicht von der HEAG AG, sondern von der Stadt unmittelbar gehalten 
werden, werden von der Stadt  
 
angewiesen, dass die Holding als Berater der Stadt zukünftig in der Regel ihr 
Ansprechpartner für alle Fragen des Beteiligungsmanagements ist und sie auch an die 
Holding zu berichten haben.

6 
... 
 
Der entsprechend ergänzte Firmenname verdeutlicht die neuen Aufgaben und Funktionen 
der HEAG,  die Erweiterung des Verantwortungsbereichs auf die Gesamtheit der 
Beteiligungen der Wissenschaftsstadt Darm stadt und indiziert die gebotene Stadtnähe. 
 
II. 2, 3 
 
Von der von Ernst & Young empfohlenen Umwandlung der Rechtsform der Holding in eine 
GmbH wird nach intensiver Diskussion mit allen Beteiligten Abstand genommen. Sie kann 
bei Bedarf jedoch jederzeit vollzogen werden. Stadtnähe und Einflussnahmemöglichkeiten 
der Stadt werden – soweit dies bei Beibehaltung der Rechtsform möglich ist - durch die 
Maßnahmen gemäß II Nr. 2  und 3 hergestellt. 
 
Der Oberbürgermeister erhält für seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied keine Bezüge von 
der AG. 
 
Die Vorstandsvorsitzenden der HSE AG und der Bauverein AG, die bisher 
Vorstandsmitglied der HEAG AG waren, scheiden entsprechend der Empfehlung von Ernst 
& Young aus dem Vorstand aus. Die Holding übt gegenüber ihren Tochtergesellschaften 
das Beteiligungscontrolling aus. Damit können diese verständlicherweise nicht mehr im 
Vorstand der Holding vertreten sein. Entsprechendes gilt für den stellvertretenden 
Vorsitzenden der HEAG AG, der zugleich Geschäftsführer der HEAG mobilo GmbH ist. 
 
§ 4 Abs. 2 a) der Rahmenvereinbarung zur Neuordnung der Stadtwirtschaft vom 
24.05.2005 zwischen der Stadt, der HEAG AG, der HSE und der Bauverein AG bestimmt, 
dass dem Vorstand der HEAG AG die Vorsitzenden der Vorstände der HSE und der 
Bauverein AG angehören. Die Bestimmung ist entsprechend abzuändern. 
 
II.4 
 
Im Gesellschaftsvertrag der Holding soll ein Fachbeirat verankert werden. Der Fachbeirat 
soll nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Quartal tagen. Er hat die Aufgabe, den 
Vorstand in fachlichen Aspekten zu beraten. Ständige Mitglieder des Fachbeirates sind der 
Vorstand der Holding, der Leiter des Refe rats Stadtwirtschaftskoordination sowie die 
Vorstandsvorsitzenden der HSE und der Bauverein AG und ein Vertreter der HEAG mobilo 
GmbH, die die wichtigen Sparten der Stadtwirtschaft Energie, Bauen und Verkehr 
vertreten. Bei Bedarf lädt der Vorstand – je nach Thema – Vertreter weiterer 
Spartenobergesellschaften, Geschäftsführer unmittelbarer Beteiligungsunternehmen der 
Stadt, Dezernenten, Vertreter der Eigenbetriebe und Amtsleiter ein, damit sie ihre 
branchenspezifischen bzw. fachspezifischen Kenntnisse einbringen können.

7 
... 
 
 
II.5, 6 
 
Die Aufgaben, die der Holding übertragen werden, sind ausführende Aufgaben des 
Beteiligungsmanagements sowie die Koordination mit den Beteiligungsunternehmen. Ein 
Eingriff in den operativen Geschäftsbetrieb der Beteiligungsunternehmen findet nicht statt. 
Zu den Aufgaben der Holding gehört zukünftig insbesondere: 
 
a) Mitwirkung bei der Erarbeitung städtischer Globalziele einschließlich Prüfung ihrer 
Umsetzbarkeit 
 
b) Koordination der fachlichen Planungsinhalte innerhalb der Stadtwirtschaft 
/square4 Konkretisierung/Operationalisierung der Ziele.  
/square4 Koordination des jährlichen Planungszyklus (Wirtschaftspläne der 
Beteiligungsunternehmen) 
 
c) Koordination der Kommunikation von und zu den Beteiligungsunternehmen 
/square4 Koordination der Kommunikation zu den Unternehmen (z.B. Vorgaben) 
/square4 Koordination des Informationsflusses hin zum Referat 
Stadtwirtschaftskoordination 
/square4 Unterstützung bei der Erarbeitung des Beteiligungsberichts 
/square4 Koordination der Informationsbeschaffung für die Stadt  in Bezug auf die nach 
der HGO notwendige Abstimmung mit der Industrie- und 
Handelskammer/Handwerkskammer, das Markterkundungsverfahren und die 
Information des Regierungspräsidiums 
 
d) Beteiligungscontrolling (Finanzcontrolling, Leistungscontrolling sowie strategisches 
Controlling als Unterstützung des Stabes Stadtwirtschaftskoordination inklusive 
weitergehender Analysen und Verdichtungen) 
 
e) Durchführung und Koordination des Risikomanagementprozesses für alle Einheiten 
(Aggregation und Erstellung des Gesamtrisikoberichts) 
 
f) Beteiligungsverwaltung (Dokumentationsfunktion des Beteiligungsmanagements) 
 
g) Mandatsträgerbetreuung für die Aufsichtsräte aller Organisationseinheiten mit 
Ausnahme der Holding selbst 
 
Das Referat Stadtwirtschaftskoordination hat  koordinierende Funktion zwischen Stadt und 
Stadtwirtschaft sowie innerhalb der Stadt und hat insbesondere folgende Aufgaben:  
 
/square4 Koordination des Prozesses in der Stadt zur Formulierung der städtischen Globalziele 
für die Stadtwirtschaft  
/square4 Kanalisieren und Sammeln der fachlichen Vorgaben und Ziele der Stadt (unterjährige 
inhaltliche Vorgaben und Beschlüsse aus Magistrat und 
Stadtverordnetenversammlung) und Weiterleitung an die Holding 
/square4 Überprüfung der Umsetzung der Vorgaben an die Stadtwirtschaft

8 
... 
/square4 Sicherstellung der Abbildung der fachlichen Vorgaben im Gesamtwirtschaftsplan der 
Stadtwirtschaft 
/square4 Ansprechpartner für die Holding als Schnittstelle zur Stadt sowie für die Stadt als 
Schnittstelle zur Holding 
/square4 Ansprechpartner für das Regierungspräsidium und die Industrie- und Handels- bzw. 
Handwerkskammer 
/square4 Anzeigen gemäß § 127 a HGO an das Regierungspräsidium, Anhörung der Industrie- 
und Handel skammer bzw. Handwerkskammer, Markterkundung (Chancen und Risiken 
der beabsichtigten unternehmerischen Betätigung) gemäß § 121 Abs. 6 HGO 
/square4 Vorlagen für die städtischen Gremien zur Errichtung, Erweiterung, Übernahme und 
Veräußerung von wirtschaftlichen Unternehmen sowie zur Beteiligung an diesen 
/square4 Entscheidungsvorbereitung für die Stadt hinsichtlich der Beurteilung der Erfüllung der 
fachlichen Zielvorgaben 
/square4 Frühwarnfunktion gegenüber dem Beteiligungsdezernenten 
/square4 Auswertung der Informationen aus dem Beteiligungscontrolling (der Holding) und 
Aufbereitung/Verdichtung für den Beteiligungsdezernenten 
/square4 Erstellen des Beteiligungsberichts (Gesamtverantwortung) gemäß § 123 a HGO 
/square4 Mandatsträgerbetreuung für die Aufsichtsräte der Holding 
/square4 Teilnahme an Sitzungen des Fachbeirats der Holding 
/square4 stadtinterne Koordination unternehmerischer Entscheidungen bei Unternehmen, an 
denen die Stadt unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist 
/square4 Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen, soweit möglich 
 
Die Holding und das Referat Stadtwirtschaftskoordination haben des Weiteren im Rahmen 
des rechtlich Zulässigen gemeinsame Aufgaben bzw. Kompetenzen, insbesondere: 
 
/square4 Unterstützung (z.B. Au sschreibungsprozess) und Vorbereitung von 
Personalentscheidungen zur ersten Führungsebene der Spartenobergesellschaften 
und unmittelbaren Beteiligungen der Stadt (Entscheidung durch zuständige 
Gesellschaftsgremien) 
/square4 Anhörungsrecht bei Personalentscheidungen zur ersten Führungsebene in 
wesentlichen Beteiligungsgesellschaften der Spartenobergesellschaften  
/square4 Entscheidungsvorbereitung für die Stadt bezüglich gesellschaftsrechtlicher Änderungen 
bei allen Unternehmen unabhängig vom Grad der Bete iligung (Entscheidung durch 
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung) 
/square4 Entscheidungsvorbereitung für die Stadt über wesentliche Änderungen des 
Unternehmensgegenstandes bei Beteiligungsunternehmen 
/square4 Entscheidungsvorbereitung über Gewinnverwendung 
/square4 Richtlinienkompetenz zu Bilanzierungsrichtlinien und Reportingvorgaben, die von den 
direkten Beteiligungen der Holding sowie den direkten Beteiligungen der Stadt zu 
erfüllen sind 
/square4 Anhörungsrecht bei Entscheidungen zu Form/Intensität von Marktauftritt und 
Marktbearbeitung (Branding, Sponsoring)

9 
... 
 
 
II. 7 
 
Der Katalog der originären Aufgaben des Referats Stadtwirtschaftskoordination und seiner 
gemeinsamen Aufgaben mit der Holding (vgl. S. 7, 8 dieser Vorlage) belegt, dass diese 
Aufgaben nicht allein von dem bisher für das Beteiligungscontrolling der Stadt zuständigen 
Mitarbeiter bearbeitet werden können. Für das Referat Stadtwirtschaftskoordination sind 
nach den Empfehlungen von Ernst & Young vielmehr zwei Stellen anzusetzen.  
 
Eine der beiden Stellen ist mit Leitungsfunktion einzurichten. Der Leiter des Referats soll 
insbesondere die städtischen Globalziele für die Stadtwirtschaft aufgrund von Beschlüssen 
der städtischen Gremien oder Vorschlägen von Dezernenten formulieren und in 
Entscheidungsvorlagen für Magistrat und Stadtverordnetenversammlung bündeln. Der 
Leiter ist für die Abstimmung der Globalziele mit der Holding verantwortlich und überprüft 
die Umsetzung der Vorgaben an die Stadtwirtschaft. Eine weitere überaus 
verantwortungsvolle Aufgabe besteht darin, den Oberbürgermeister in allen 
Vorstandsangelegenheiten zu beraten und ihm in sämtlichen Angelegenheiten des 
Beteiligungsmanagements Entscheidungsvorschläge zu unterbreiten. Das ist aus Gründen 
der Arbeitskapazität des Oberbürgermeisters zwingend notwendig. Nur so ist er in der 
Lage, seine Leitungs- und Kontrollfunktion innerhalb des Vorstands der Holding umfassend 
auszuüben. Beispielsweise muss der Leiter des Referats entscheiden und ihn  
entsprechend beraten, ob ein von der Holding vorgeschlagenes Konzept  zur Einführung 
eines Risikomanagementssystems den Kontrollbedürfnissen der Stadt ausreichend 
Rechnung trägt oder nicht. Um die Interessen der Stadt wahren zu können, muss er über 
derartige fachliche Qualitäten verfügen, dass die Akzeptanz durch den hauptberuflichen 
externen Manager der Holding und die Vorstände der Spartenobergesellschaften gegeben 
ist, zumal er ständiges Mitglied des Fachbeirats der Holding ist (vgl. II. 4. des 
Beschlussvorschlags). 
 
Die Stelle des Leiters des Referats Stadtwirtschaftskoordination muss nach allem in der 
Besoldung dem hohen Maß an Verantwortung und besonderen Fachkenntnissen 
Rechnung tragen. Dafür ist die Neuschaffung einer Planstelle erforderlich. Um bei der 
Besetzung größtmögliche Flexibilität zu erreichen, ist eine Beamtenstelle A 16 BBesG zu 
schaffen. Auf dieser kann sowohl ein tariflicher als auch ein außertariflich Beschäftigter 
nach entsprechendem Auswahlverfahren geführt werden. Die Stelle des 
Stadtwirtschaftskoordinators wird zunächst befrist et auf zwei Jahre besetzt. Danach ist, je 
nachdem ob sich die Einrichtung und Besetzung der Stelle bewährt hat, über eine weitere 
Besetzung zu entscheiden. 
 
Die zweite Stelle im Referat steht bereits zur Verfügung. Der derzeit für das 
Beteiligungscontrolling zuständige Mitarbeiter Siegbert Staudter soll in das Referat  
Stadtwirtschaftskoordination umgesetzt werden.  Die Stelle vb EG 13 Stellennr. 33 ist 
deshalb vom Unterabschnitt 0300 (Kämmerei) zum Unterabschnitt 0201 (Hauptamt, 
Dezernatsbüros, Dez. I) zu verlagern.

10 
... 
II. 8 
 
 
Nach Zustimmung der städtischen Gremien erhält die Holding den Auftrag, die gefassten 
Beschlüsse und die Empfehlungen von Ernst & Young, soweit sie der Beschlussfassung 
nicht widersprechen, in Abstimmung mit der Stadt umzusetzen. Dies soll in zwei Schritten 
geschehen. Im ersten Schritt sind vom jetzigen Vorstand die organisatorischen und 
rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung der Maßnahmen gemäß  II Ziffern 2. bis 4. 
dieses Beschlusses zu schaffen. In einem zweiten Schritt wird der künftige Vorstand das 
Konzept von Ernst & Young inhaltlich umsetzen. Das betrifft insbesondere die 
Aufgabenabgrenzung zwischen der Holding und dem Referat Stadtwirtschaftskoordination 
im Einzelnen (vgl. Kapitel 5 der Empfehlungen von Ernst & Young), die Grundfunktionen 
des Beteiligungsmanagements einschließlich der Verfahrensweise bei 
Unternehmenstransaktionen (vgl. Kapitel 6 a.a.O.), die Zielsysteme und Planungsprozesse 
(vgl. Kapital 7 a.a.O.), das Controlling sowie die Überwachung (vgl. Kapitel 8 a.a.O.) und 
die institutionellen Aspekte zur Steuerung der Beteiligungsunternehmen (vgl. Kapitel 9 
a.a.O.). 
 
Zur Sicherstellung der Aufgaben des Bete iligungsmanagements sind die Satzungen und 
Gesellschaftsverträge sowie die Geschäftsordnungen der Beteiligungsunternehmen zu 
überprüfen und – sofern notwendig – entsprechend anzupassen. Sofern möglich soll dabei 
– der Empfehlung von Ernst & Young folgend – der Stadt auch das Recht zur Entsendung 
von Mitgliedern von Aufsichtsgremien eingeräumt werden. Im Fall der Entsendung gibt § 
125 HGO dem Magistrat das Recht, den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern Weisungen 
zu erteilen oder sie abzuberufen. Dieses Recht besteht im Fall der Benennung von 
Aufsichtsratsmitgliedern durch die Stadt zur Wahl durch die Haupt-
/Gesellschafterversammlung nicht. 
 
Die Holding wird beauftragt, der Stadt einen Public Corporate Governance Kodex zur 
Beschlussfassung durch Magistrat und Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. In 
diesem Kodex werden Grundregeln für das Zusammenwirken aller Beteiligten 
(Stadtverordnetenversammlung, Magistrat, Verwaltung und Beteiligungsgesellschaften) 
festgelegt und definiert. Im Kodex sind Standards zur Steigerung der Effizienz, 
Transparenz und Kontrolle zusammengefasst, die eine verbindliche Grundlage für alle 
Beteiligungsgesellschaften der Wissenschaftsstadt Darmstadt darstellen sollen.

11 
... 
 
 
II. 9 
 
Zur rechtlichen Umsetzung des Gesamtkonzepts und der o.a. Gremienbeschlüsse soll die 
Holding schnellstmöglichst die Beratung des Rechtsanwalts Dr. Jochen Lamb von der 
Kanzlei CMS Hasche, Sigle in Stuttgart in Anspruch nehmen. Dr. Lamb ist ein erfahrener 
Gesellschaftsrechtler, der die Stadt 
bei der gesamten Neustrukturierung der Stadtwirtschaft rechtlich beraten und begleitet hat. 
Er ist mit allen Beteiligungsstrukturen bestens vertraut. 
 
Die Funktionsbezeichnungen in dieser Vorlage werden jeweils in weiblicher und männlicher 
Form verstanden. 
 
 
 
Darmstadt, den  
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann      Wolfgang Glenz 
Oberbürgermeister      Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0040
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.01.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00