RR 10/2026
Festlegung der Anzahl der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der Kommissionen
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Sitzungsvorlage RR (Festlegung der Anzahl der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der Kommissionen)
2536 Zeichen
Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 10/2026 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Sengül Telefon 0221-147-4020 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 19.02.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.02.2026 9.2 beschließend TOP: Festlegung der Anzahl der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der Kommissio nen Beschlussvorschlag: 1. Der Regionalrat setzt gemäß der geltenden Geschäftsordnung des Regionalrates die An- zahl der stimmberechtigten Kommissionsmitglieder für die nachfolgenden Kommissionen wie folgt fest: Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales, Kommission Rheinisches Revier, Kommission für Mobilität und Verkehr, Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zu- sammenarbeit: jeweils 29 Mitglieder 2. Der Regionalrat beschließt, dass die beratenden Mitglieder des Regionalrats ebenfalls be- ratende Mitglieder der vorbezeichneten Kommissionen sind. 3. Der Regionalrat beschließt, dass gemäß der geltenden Geschäftsordnung des Regionalra- tes zusätzlich zu den in Ziffer 2 des Beschlussvorschlags benannten weitere beratende Mit- glieder berufen werden. Die Anzahl dieser weiteren beratenden Kommissionsmitglieder soll möglichst die nachfolgende Anzahl nicht wesentlich überschreiten: Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales, Kommission Rheinisches Revier, Kommission für Mobilität und Verkehr, Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zu- sammenarbeit gilt, dass die größeren Fraktionen ab 5 Mitgliedern höchstens 5 Personen und die kleineren Fraktionen mit bis zu 5 Personen höchstens 2 Personen entsenden dürfen. Erläuterungen: Nach der geltenden Geschäftsordnung werden die Kommissionen entsprechend der Sitze der ein - zelnen Fraktionen im Regionalrat zusammengesetzt. Die Sitzverteilung auf die Fraktionen erfolgt nach dem Verteilungsverfahren nach d’Hondt. Die Anzahl der Kommissionen und ihrer stimmbe - rechtigten bzw. beratenden Mitglieder wird dabei jedoch nicht festgelegt, sodass es hierzu eines Beschlusses des Regionalrats bedarf. Zur Vermeidung eines Losverfahrens kommen hier Kommis- sionen mit 29 stimmberechtigten Mitgliedern in Betracht. Nach d’Hondt ergibt sich für Kommissionen hierbei folgende Sitzverteilung: Sitzungsvorlage RR RR 10/2026 Seite 2 von 2 Fraktion im Regionalrat Anzahl Kommissionsmitglieder CDU 11 SPD 6 GRÜNEN 5 AfD 3 Die Linke 2 FDP 1 FW/Volt 1 Gesamt 29
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 10/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 20.02.2026
- Erstellt
- 13.02.2026 14:08