AN/0351/2020
Corona-Prävention in städtischen Einrichtungen
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FDP Dringlichkeitsantrag nach § 12
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www.FDP-Koeln.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Schlieben An den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Herrn Dr. Ralf Unna An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.03.2020 AN/0351/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.03.2020 Gesundheitsausschuss 10.03.2020 Corona-Prävention in städtischen Einrichtungen Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, Sehr geehrter Herr Dr. Unna, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, angesichts der zunehmend registrierten Fälle von Corona-Erkrankungen, bitten wir Sie, fol- genden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 09.03.2020 zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert sicherzustellen, dass in den Toiletten der Gebäude der Stadt Köln, insbesondere aber in den Toiletten der Schulen und Kitas ständig ausreichend Seife und Papierhandtücher den Nutzern zur Verfügung stehen. Begründung: In Köln sind Stand 3.3.20 6 bestätigte Fälle einer Infektion mit dem neuen Corona-Virus re- gistriert, 47 Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt in häuslicher Quarantäne beglei- tet. Das Rhein-Gymnasium war für einen Tag geschlossen, nachdem eine Praktikantin positiv getestet wurde. Alle diese Maßnahmen sollen eine Ausbreitung der Erkrankung möglichst verhindern, sie zumindest aber verlangsamen. FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Das RKI, aber auch das Gesundheitsamt der Stadt Köln empfehlen als eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor Erkrankung, aber auch vor Weitergabe der Infektion das re- gelmäßige Händewaschen mit ausreichend Wasser und Seife. Oft ist es, gerade auf den Toiletten der Schulen und Kitas so, dass es nicht genug Seife, diese dann auch sehr verdünnt, und Papierhandtücher zur Nutzung zur Verfügung stehen. Aufgrund der Empfehlungen sollte es selbstverständlich sein, dass sowohl Seife als auch Papierhandtücher zur allgemeinen Hygiene und zum Schutz vor Erkrankung zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0351/2020
- Typ
- FDP/KSG Dringlichkeitsantrag § 12
- Datum
- 05.03.2020
- Erstellt
- 05.03.2020 14:11