2416/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Einrichtung einer Tempo 30 Zone für die Donatusstraße in Köln-Pesch (Az.: 02-1600-98/20)
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Anlage - Eingabe
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Eingang 1 8, i·t .�.; 2020 Stadtbezirk 6, Chorweiler BV Chorweiler Herr Reinhard Zöllner, Bezirksbürgermeister Pariser Platz 1 50765 Köln Eingabe an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Einrichtung einer Tempo 30 Zone für die Donatusstrasse in Köln Pesch Sehr geehrter Herr Zöllner, 13.05.2020 Wir wenden uns an Sie mit der Bitte, den Antrag auf eine Tempo 30 Zone dem o.g. Ausschuss zur Prüfung vorzulegen. Wir sind seit 22 Jahren Anwohner der Sauerbruchstrasse in Köln Pesch, mit Balkon-Ausrichtung zur Donatusstrasse, kurz vor der Auffahrt auf die A57. Im laufe der Jahre hat sich das Verkehrsaufkommen auf der gesamten Donatustrasse in einem Masse erhöht, welches dem einer Autobahn ähnelt. Die Nutzung des Balkons oder auch das Öffnen der Fenster zur Strassenseite ist selbst an Wochenenden kaum möglich ohne erhebliche Lärmbelästung - nicht zu reden von erhöhten C02 Werten durch die hohe Zahl an Fahrzeugen. Eine Möglichkeit, Lärm und C02 Werte zu reduzieren sehen wir in der Einrichtung einer Tempo 30 Zone auf der Donatusstrasse, insbesondere im Bereich zwischen den Ampelanlagen an der Kreuzung Robert-Koch-Strasse und an der Autobahnauffahrt zur A57. Besonders auf diesem Teilstück sehen sich viele Verkehrsteilnehmer veranlasst die Ampeln noch „zu schaffen" und beschleunigen auf dem kurzen Stück entsprechend das Tempo. Uns ist bewusst, dass es zahlreiche von der Stadt Köln zu prüfende Anträge dieser Art gibt, aber aufgrund des dramatisch erhöhten Verkehrsaufkommens in den letzten Jahren auf der Pescher Donatusstrasse möchten wir versuchen, zumindest für alle Anwohner beidseitig des o.g. Teilstücks eine Verbesserung der Wohnqualität zu erreichen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre freundliche Unterstützung. Sollten Sie weitere Informationen von uns benötigen, reichen wir diese gerne nach. Mit freundlichen Grüßen, r Anlage
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2416/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Einrichtung einer Tempo 30 Zone für die Donatusstraße in Köln-Pesch (Az.: 02-1600-98/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt den Petenten für ihre Eingabe, wird die gewünschte Ge- schwindigkeitsbeschränkung jedoch nicht weiterverfolgen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten beantragen die Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Donatusstraße (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Donatusstraße verbindet den Stadtteil Pesch mit dem Chorweiler Zubringer sowie der Autobahn A57 und ist als Hauptverkehrsstraße Bestandteil des sog. Vorbehaltsnetzes der Stadt Köln. Eine Auswertung des Umgebungslärms im Bereich der Donatusstraße auf Basis der Kartierung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen hat tagsüber einen Lärmindex von 60 bis 65 dB ergeben. Nachts wird ein Pegel von 50 bis 55 dB erreicht. Mit diesen Werten liegt der beklagte Straßenabschnitt unter den offiziellen Grenzwer- ten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nord- rhein-Westfalens. In der aktuellen Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Köln ist die Do- natusstraße hinsichtlich der Lärmminderung zudem dem Handlungsbedarf der 4. Ordnung und damit der geringsten Stufe zugeordnet. Dem gegenüber steht die allgemeine Bedeutung der Donatusstraße als maßgebliche Ableitung des Verkehrs aus dem Stadtteil Pesch zur Autobahn. Als Hauptverbindung sorgt diese dafür, dass die umliegenden Wohnstraßen hinsichtlich der Verkehrs- und Lärmbelastung entlastet werden. In der Abwägung aller Argumente überwiegt das allgemeine Gut eines sicheren und ausreichend leis- tungsgerechten Verkehrsangebots das private Einzelinteresse, so dass eine Beschränkung des Ver- kehrs vorliegend unverhältnismäßig wäre. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2416/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.10.2020
- Erstellt
- 06.08.2020 10:16