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2416/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Einrichtung einer Tempo 30 Zone für die Donatusstraße in Köln-Pesch (Az.: 02-1600-98/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 03.12.2020, TOP 2.2

Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

1883 Zeichen

Eingang 1 8, i·t .�.; 2020 
Stadtbezirk 6, Chorweiler
BV Chorweiler 
Herr Reinhard Zöllner, Bezirksbürgermeister 
Pariser Platz 1 
50765 Köln 
Eingabe an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Einrichtung einer Tempo 30 Zone für die Donatusstrasse in Köln Pesch 
Sehr geehrter Herr Zöllner, 
13.05.2020 
Wir wenden uns an Sie mit der Bitte, den Antrag auf eine Tempo 30 Zone dem o.g. Ausschuss zur Prüfung 
vorzulegen. Wir sind seit 22 Jahren Anwohner der Sauerbruchstrasse in Köln Pesch, mit Balkon-Ausrichtung zur 
Donatusstrasse, kurz vor der Auffahrt auf die A57. 
Im laufe der Jahre hat sich das Verkehrsaufkommen auf der gesamten Donatustrasse in einem Masse erhöht, 
welches dem einer Autobahn ähnelt. Die Nutzung des Balkons oder auch das Öffnen der Fenster zur 
Strassenseite ist selbst an Wochenenden kaum möglich ohne erhebliche Lärmbelästung - nicht zu reden von 
erhöhten C02 Werten durch die hohe Zahl an Fahrzeugen. 
Eine Möglichkeit, Lärm und C02 Werte zu reduzieren sehen wir in der Einrichtung einer Tempo 30 Zone auf der 
Donatusstrasse, insbesondere im Bereich zwischen den Ampelanlagen an der Kreuzung Robert-Koch-Strasse 
und an der Autobahnauffahrt zur A57. Besonders auf diesem Teilstück sehen sich viele Verkehrsteilnehmer 
veranlasst die Ampeln noch „zu schaffen" und beschleunigen auf dem kurzen Stück entsprechend das Tempo. 
Uns ist bewusst, dass es zahlreiche von der Stadt Köln zu prüfende Anträge dieser Art gibt, aber aufgrund des 
dramatisch erhöhten Verkehrsaufkommens in den letzten Jahren auf der Pescher Donatusstrasse möchten wir 
versuchen, zumindest für alle Anwohner beidseitig des o.g. Teilstücks eine Verbesserung der Wohnqualität zu 
erreichen. 
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre freundliche Unterstützung. 
Sollten Sie weitere Informationen von uns benötigen, reichen wir diese gerne nach. 
Mit freundlichen Grüßen, 
r 
 
Anlage

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2349 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2416/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Einrichtung einer Tempo 30 Zone für die Donatusstraße in 
Köln-Pesch (Az.: 02-1600-98/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt den Petenten für ihre Eingabe, wird die gewünschte Ge-
schwindigkeitsbeschränkung jedoch nicht weiterverfolgen.  
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petenten beantragen die Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Donatusstraße (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Donatusstraße verbindet den Stadtteil Pesch mit dem Chorweiler Zubringer sowie der Autobahn 
A57 und ist als Hauptverkehrsstraße Bestandteil des sog. Vorbehaltsnetzes der Stadt Köln.  
 
Eine Auswertung des Umgebungslärms im Bereich der Donatusstraße auf Basis der Kartierung des 
Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-
Westfalen hat tagsüber einen Lärmindex von 60 bis 65 dB ergeben. Nachts wird ein Pegel von 50 bis 
55 dB erreicht. Mit diesen Werten liegt der beklagte Straßenabschnitt unter den offiziellen Grenzwer-
ten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nord-
rhein-Westfalens. In der aktuellen Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Köln ist die Do-
natusstraße hinsichtlich der Lärmminderung zudem dem Handlungsbedarf der 4. Ordnung und damit 
der geringsten Stufe zugeordnet.  
 
Dem gegenüber steht die allgemeine Bedeutung der Donatusstraße als maßgebliche Ableitung des 
Verkehrs aus dem Stadtteil Pesch zur Autobahn. Als Hauptverbindung sorgt diese dafür, dass die 
umliegenden Wohnstraßen hinsichtlich der Verkehrs- und Lärmbelastung entlastet werden.  
 
In der Abwägung aller Argumente überwiegt das allgemeine Gut eines sicheren und ausreichend leis-
tungsgerechten Verkehrsangebots das private Einzelinteresse, so dass eine Beschränkung des Ver-
kehrs vorliegend unverhältnismäßig wäre. 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2416/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.10.2020
Erstellt
06.08.2020 10:16