Mandari Insight

AN/0290/2022

Nachfrage zur Beantwortung einer ‚Anfrage zum Bericht Nationalitäten und Sprachen in Köln‘

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 02.02.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 22.03.2022, TOP 3.5

FachAK 3 - Nachfrage zur Beantwortung Nationalitäten und Sprachen in Köln

· application/pdf

Ansehen

FachAK 3 - Nachfrage zur Beantwortung Nationalitäten und Sprachen in Köln

5084 Zeichen

Fach-AK 3 Erziehung Bildung und Beruf       01.02.2022 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 08.02.2022 
 
 
Nachfrage zur Beantwortung einer ‚Anfrage zum Bericht Nationalitäten und Sprachen 
in Köln‘ (0097/2022 - https://ratsinfor mation.stadt -koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=104112 ) 
 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, 
in der o.g. Beantwortung führt die Verwaltung zu Frage 1 und auch 2 aus:  
„Zu den in Köln gesprochenen Sprachen kann das Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
keine Angaben machen. Im Gegensatz zur Nationalität werden diese nicht im Melderegister 
hinterlegt. Daher gibt es keine amtlichen Informationen hierzu.“ 
 
Diese Beantwortung erstaunt, da IT NRW (Statistisches Landesamt für Information und 
Technik NRW) offensichtlich über entsprechende Informationen verfügt, und z.B. Informatio-
nen mit dem Titel „15 Prozent der Personen in Haushalten mit zwei oder mehr Personen 
sprechen in NRW zu Hause überwiegend nicht deutsch“ veröffentlicht. 
https://www.it.nrw/15-prozent-der-personen-haushalten-mit-zwei-oder-mehr-personen-sprechen-nrw-zu-hause-
ueberwiegend   
Lt. IT NRW stammen diese Ergebnisse aus dem des Mikrozensus und es gibt Daten, die 
eine Unterscheidung in deutsche Sprache, europäische Sprachen und nichteuropäische 
Sprachen erlauben. 
Hierzu stellen sich folgende Fragen: 
1. Warum hat die Stadt Köln keinen Zugriff auf diese Daten von IT NRW, bzw. müssen nicht 
die Grunddaten zu diesem Mikrozensus von IT NRW unmittelbar aus den Kommunen 
und damit von der Stadtverwaltung Köln kommen? 
 
2. Kann bei IT NRW nachgefragt werden welche europäischen bzw. nichteuropäischen 
Sprachen in Köln gesprochen werden und wie Stadtteilgenau diese Daten vorliegen?  
 
3. Werden die Sprachen der Kinder in den Kitas und Schulen statistisch erhoben und wenn 
ja, wie stellt sich die sprachliche Situation in den Kitas und Schulen auf Stadteilebene 
dar?

In Frage 3 der vorgelegten Beantwortung wurde gefragt, wie die Stadt Köln es beabsichtige, 
die Sprachlandschaft der Kölner Stadtteile in den öffentlichen Bildungseinrichtungen wie 
Kitas und Schulen widerzuspiegeln.  
Die Antwort der Verwaltung, dass die Frage des Integrationsrates im Gegensatz zu den neu-
en Entwicklungen in der Bildungswissenschaft stehe, ist nicht nachvollziehbar.  
Im zitierten Qualitätshandbuch der Kölner städtischen Kitas heißt es  
„Die Sprachentwicklung aller Kinder soll nach Möglichkeit auch in den Herkunftssprachen der 
Kinder gefördert werden. … Durch ein vielfältiges sprachliches Angebot in den Herkunfts-
sprachen und den entsprechenden Schriftsprachen stärken die Pädagoginnen und Pädago-
gen die Identität jedes einzelnen Kindes. Mehrsprachige Pädagoginnen und Pädagogen, die 
ihre Sprachkenntnisse bei Bedarf im Alltag der Kindertageseinrichtung nutzen, erleichtern die 
Eingewöhnung und den Aufbau einer Vertrauensbasis zu Kindern und Familien. 
Darin sieht der FachAK 3 keinen Widerspruch zu dem Geist der in der Anfrage gestellten 
Fragen, sondern eine deutliche Übereinstimmung - allerdings mit einer wichtigen Einschrän-
kung. Dass die Förderung „nach Möglichkeit“ erfolgen sollte, wird so verstanden, dass es 
Strategien bedarf, diese Möglichkeiten zu eruieren und auszuschöpfen. Das Wissen über die 
Existenz von bestimmten Sprachgemeinschaften in einem Stadtteil wäre eine solche Strate-
gie und würde diese versprochene Förderung der Herkunftssprachen realisierbar machen 
und nicht als leeres Versprechen stehen lassen.  
Dass eine Bildungseinrichtung in einem mehrsprachigem Sozialraum auch diese Sprachen 
als Bildungsvehikel nutzt, macht sie stark und inklusiv, nicht die Gleichstellung aller Spra-
chen als ein großes zu tolerierenden Sammelsurium, das möglichst bald, etwa nach der Ein-
gewöhnung, in eine homogene Gruppenidentität münden soll. 
Durch die ernstgemeinte Einführung von den meistgesprochenen Herkunftssprachen eines 
Stadtteils würde ein Großteil der Kinder aus diesen Sprachgemeinschaften in ihrer vollstän-
digen Identität anerkannt und könnte ihr Recht auf Bildung ohne Sprachbarrieren genießen. 
Dies steht in keinster Weise im Widerspruch zur Wertschätzung aller anderen schwächer 
repräsentierter Sprachen.  
Kurz gesagt: Die Einschränkung, Dinge „nach Möglichkeit“ zu tun darf nicht heißen, diese 
nicht zu tun. 
Daher stellen sich folgende Fragen 
4. Wie systematisch, verbindlich und nachvollziehbar werden die Sprachkenntnisse der 
pädagogischen Fachkräfte in den Herkunftssprachen in der pädagogischen Arbeit einge-
setzt wie etwa in Singkreisen, Leseangeboten. Bildungsdokumentation oder bei Eltern-
gesprächen?  
5. Werden Herkunftssprachen auch nach der Eingewöhnung weiter gepflegt und der Erst-
sprachenerwerb fortgeführt oder werden sie nur als Brücke für den deutschen Sprachen-
erwerb genutzt? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Toni Abbruscato (Leiterin des FachAK 3), Gönül Topuz,

Beratungsverlauf (1)

22.03.2022 Integrationsrat
TOP 3.5 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0290/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
02.02.2022
Erstellt
02.02.2022 11:29