AN/0290/2022
Nachfrage zur Beantwortung einer ‚Anfrage zum Bericht Nationalitäten und Sprachen in Köln‘
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FachAK 3 - Nachfrage zur Beantwortung Nationalitäten und Sprachen in Köln
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Fach-AK 3 Erziehung Bildung und Beruf 01.02.2022 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 08.02.2022 Nachfrage zur Beantwortung einer ‚Anfrage zum Bericht Nationalitäten und Sprachen in Köln‘ (0097/2022 - https://ratsinfor mation.stadt -koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=104112 ) Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, in der o.g. Beantwortung führt die Verwaltung zu Frage 1 und auch 2 aus: „Zu den in Köln gesprochenen Sprachen kann das Amt für Stadtentwicklung und Statistik keine Angaben machen. Im Gegensatz zur Nationalität werden diese nicht im Melderegister hinterlegt. Daher gibt es keine amtlichen Informationen hierzu.“ Diese Beantwortung erstaunt, da IT NRW (Statistisches Landesamt für Information und Technik NRW) offensichtlich über entsprechende Informationen verfügt, und z.B. Informatio- nen mit dem Titel „15 Prozent der Personen in Haushalten mit zwei oder mehr Personen sprechen in NRW zu Hause überwiegend nicht deutsch“ veröffentlicht. https://www.it.nrw/15-prozent-der-personen-haushalten-mit-zwei-oder-mehr-personen-sprechen-nrw-zu-hause- ueberwiegend Lt. IT NRW stammen diese Ergebnisse aus dem des Mikrozensus und es gibt Daten, die eine Unterscheidung in deutsche Sprache, europäische Sprachen und nichteuropäische Sprachen erlauben. Hierzu stellen sich folgende Fragen: 1. Warum hat die Stadt Köln keinen Zugriff auf diese Daten von IT NRW, bzw. müssen nicht die Grunddaten zu diesem Mikrozensus von IT NRW unmittelbar aus den Kommunen und damit von der Stadtverwaltung Köln kommen? 2. Kann bei IT NRW nachgefragt werden welche europäischen bzw. nichteuropäischen Sprachen in Köln gesprochen werden und wie Stadtteilgenau diese Daten vorliegen? 3. Werden die Sprachen der Kinder in den Kitas und Schulen statistisch erhoben und wenn ja, wie stellt sich die sprachliche Situation in den Kitas und Schulen auf Stadteilebene dar? In Frage 3 der vorgelegten Beantwortung wurde gefragt, wie die Stadt Köln es beabsichtige, die Sprachlandschaft der Kölner Stadtteile in den öffentlichen Bildungseinrichtungen wie Kitas und Schulen widerzuspiegeln. Die Antwort der Verwaltung, dass die Frage des Integrationsrates im Gegensatz zu den neu- en Entwicklungen in der Bildungswissenschaft stehe, ist nicht nachvollziehbar. Im zitierten Qualitätshandbuch der Kölner städtischen Kitas heißt es „Die Sprachentwicklung aller Kinder soll nach Möglichkeit auch in den Herkunftssprachen der Kinder gefördert werden. … Durch ein vielfältiges sprachliches Angebot in den Herkunfts- sprachen und den entsprechenden Schriftsprachen stärken die Pädagoginnen und Pädago- gen die Identität jedes einzelnen Kindes. Mehrsprachige Pädagoginnen und Pädagogen, die ihre Sprachkenntnisse bei Bedarf im Alltag der Kindertageseinrichtung nutzen, erleichtern die Eingewöhnung und den Aufbau einer Vertrauensbasis zu Kindern und Familien. Darin sieht der FachAK 3 keinen Widerspruch zu dem Geist der in der Anfrage gestellten Fragen, sondern eine deutliche Übereinstimmung - allerdings mit einer wichtigen Einschrän- kung. Dass die Förderung „nach Möglichkeit“ erfolgen sollte, wird so verstanden, dass es Strategien bedarf, diese Möglichkeiten zu eruieren und auszuschöpfen. Das Wissen über die Existenz von bestimmten Sprachgemeinschaften in einem Stadtteil wäre eine solche Strate- gie und würde diese versprochene Förderung der Herkunftssprachen realisierbar machen und nicht als leeres Versprechen stehen lassen. Dass eine Bildungseinrichtung in einem mehrsprachigem Sozialraum auch diese Sprachen als Bildungsvehikel nutzt, macht sie stark und inklusiv, nicht die Gleichstellung aller Spra- chen als ein großes zu tolerierenden Sammelsurium, das möglichst bald, etwa nach der Ein- gewöhnung, in eine homogene Gruppenidentität münden soll. Durch die ernstgemeinte Einführung von den meistgesprochenen Herkunftssprachen eines Stadtteils würde ein Großteil der Kinder aus diesen Sprachgemeinschaften in ihrer vollstän- digen Identität anerkannt und könnte ihr Recht auf Bildung ohne Sprachbarrieren genießen. Dies steht in keinster Weise im Widerspruch zur Wertschätzung aller anderen schwächer repräsentierter Sprachen. Kurz gesagt: Die Einschränkung, Dinge „nach Möglichkeit“ zu tun darf nicht heißen, diese nicht zu tun. Daher stellen sich folgende Fragen 4. Wie systematisch, verbindlich und nachvollziehbar werden die Sprachkenntnisse der pädagogischen Fachkräfte in den Herkunftssprachen in der pädagogischen Arbeit einge- setzt wie etwa in Singkreisen, Leseangeboten. Bildungsdokumentation oder bei Eltern- gesprächen? 5. Werden Herkunftssprachen auch nach der Eingewöhnung weiter gepflegt und der Erst- sprachenerwerb fortgeführt oder werden sie nur als Brücke für den deutschen Sprachen- erwerb genutzt? Mit freundlichen Grüßen Toni Abbruscato (Leiterin des FachAK 3), Gönül Topuz,
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0290/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 02.02.2022
- Erstellt
- 02.02.2022 11:29