AN/1101/2018
Grundstücksverkauf im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt, Baufeld 8 „Sonnentauweg“ und Baufeld 9 „Waldmeisterweg“, 0718/2018
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.07.2018 AN/1101/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 03.07.2018 Grundstücksverkauf im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt, Baufeld 8 „Sonnentauweg„ und Baufeld 9 „Waldmeisterweg“, 0718/2018 hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag in die Tages- ordnung des Liegenschaftsausschusses am 03.07.2018 aufzunehmen: Beschluss: Die o.a. Beschlussvorlage 0718/2018 wird wie folgt geändert und ergänzt: Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnungsbaugrundstücken, dass der Erwerber beim Wohnungsbau die Energierichtlinie ENEV in der jeweils gültigen Fassung als Mindeststan- dard umsetzen muss, dies wird vertraglich vereinbart. Bei beiden Verfahren (Baufeld 8 und Baufeld 9) wird ein Qualifizierungsverfahren zur Sicher- stellung der städtebaulichen und architektonischen Qualität durch eine Mehrfachbeauftra- gung durchgeführt. Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden. a) Baufeld 8 – Konzeptvergabe (Anlage 8 NEU) Abweichend von der Anlage 8 NEU gelten folgende Kriterien: - 2 - I. Funktionale und archite k- tonische Kriterien wie Verwaltungsvorschlag 40 Punkte II. Ökologische, energetische und verkehrsbezogene Krite- rien Einsatz von Baustoffrecycling, Baustof- fen aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Holz), Energieeinsparung; Mobili- tätskonzept; Klimaanpassung 30 Punkte III. Preiswettbewerb wie Verwaltungsvorschlag 30 Punkte Punkte gesamt 100 Punkte Die unter Ziffer II. in Anla ge 8 NEU ausgeführten Kriterien entfallen damit. b) Baufeld 9 – Konzeptvergabe (Anlage 9 NEU) Abweichend von der Anlage 9 NEU gelten folgende Kriterien: I. Wohnungspolitische Krit e- rien Zusätzliche Wohnraumförderung / Mieteinfamilienhäuser - wie Verwal- tungsvorschlag 30 Punkte II. Funktionale und architekto- nische Kriterien Wohnraum für unterschiedliche Le- bensmodelle durch flexible und wandel- bare Grundrisstypen 20 Punkte III. Ökologische, energetische und verkehrsbezogene Krite- rien Einsatz von Baustoffrecycling,Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen z.B. Holz), Energieeinsparung; Mobilitätskon- zept; Klimaanpassung 30 Punkte IV. Preiswettbewerb wie Verwaltungsvorschlag 20 Punkte Punkte gesamt 100 Punkte Die unter Ziffer II. in Anlage 9 NEU aus geführten Kriterien entfallen damit. Die Bewertung der eingereichten Bewerbungen wird die inzwischen gebildete interdisziplinä- re Bewertungskommission, der Fachleute des Liegenschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören, vornehmen und ihre Ergebnisse dem Liegenschaftsausschuss zur Beratung und Entscheidung vorlegen. Begründung: Erfolgt mündlich. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Kirsten Jahn CDU- Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1101/2018
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 03.07.2018
- Erstellt
- 03.07.2018 13:48