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2867/2017

Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Stadt AG LST vom 08.06.2017

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 21.09.2017

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender, Sitzung am 21.09.2017, TOP 9.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3236 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB/5 
 
21.09.2017 
Vorlagen-Nummer 
 2867/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.09.2017 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Stadt AG LST vom 08.06.2017 
Delegationsreisen 
In der Stadt AG Sitzung fragte Herr Blank an, ob bei der Auswahl von Delegationsmitgliedern für Rei-
sen in Partnerstädte auch Mitglieder der Kölner LSBTI Community gefragt würden bzw. wie generell 
die Auswahl der Delegationsmitglieder erfolgt. 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
Die Kriterien für die Auswahl von Delegationsmitgliedern bei Reisen in die Kölner Partnerstädte sind 
in dem vom Kölner Stadtrat im Dezember 2008 beschlossenen Städtepartnerschaftskonzept geregelt 
und werden seit diesem Zeitpunkt dieser Vorgabe entsprechend gehandhabt. 
 
In den Kapiteln 2.3 „Jubiläen und Veranstaltungen von herausragender Bedeutung“ sowie 3.2 „Reisen 
in die Partnerstädte“, sind Regelungen enthalten, wie bei offiziellen Reisen in Partnerstädte zu verfah-
ren ist. In diesen heißt es: 
„Um angesichts der hohen Zahl der Partnerstädte die knappen Ressourcen möglichst wirkungsvoll 
einzusetzen, beschränkt sich die Stadt Köln darauf, nur die 10-, 25-, 50- und 75 jährigen Städtepart-
nerschaftsjubiläen offiziell zu feiern. (..) Im Zuge dieser Jubiläen gibt es (…) in der Regel in beiden 
Partnerstädten einen offiziellen Festakt, der mit gegenseitigen Delegationsbesuchen verbunden ist.  
An diesen speziellen Delegationsreisen sollen neben der Oberbürgermeisterin oder einer offiziellen 
OB-Vertretung in der Regel bis zu vier Ratsmitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen teilnehmen. 
Ähnliches gilt für Veranstaltungen von herausragender Bedeutung wie die Internationale Kommunal-
konferenz, die der israelische Städtetag ULAI anlässlich seines 70-jährigen Jubiläums und des 60-
jährigen Jubiläums der Gründung des Staates Israel im März 2008 in Jerusalem veranstaltet hat.“ 
 
Weiter heißt es: 
 
„ Bei offiziellen Reisen in Kölner Partnerstädte werden die/der Vorsitzende des betreffenden Städte-
partnervereins bzw. eine von dessen Vorstand zu benennende Person eingeladen, die Oberbürger-
meisterin oder ihre Vertretung zu begleiten.“  
 
Findet im Rahmen von Delegationsreisen ein Fachaustausch statt, entscheidet die Oberbürgermeis-
terin in Abhängigkeit von den jeweiligen Fachthemen über die Teilnahme weiterer Verwaltungsmit-
glieder wie z.B. Dezernentinnen und Dezernenten. 
Eine besondere Auswahl der Delegationsmitglieder nach dem Kriterium Zugehörigkeit zu einem Per-
sonenkreis erfolgt nicht. 
 
Davon unabhängig sind Reisen, die z. B. von anderen städtischen Dienststellen, Schulen, von den

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Städtepartnerschafts- oder auch anderen Vereinen, selbst initiiert, organisiert und finanziert sowie von 
der Stadt evtl. gemäß den Richtlinien zur Förderung von Städtepartnerschaftsmaßnahmen finanziell 
unterstützt werden. Hier entscheiden die jeweils organisierenden Institutionen eigenverantwortlich, 
auch abhängig von den thematischen Inhalten der Reise, wen sie ansprechen bzw. an ihren Reisen 
teilnehmen lassen. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

21.09.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2867/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
21.09.2017
Erstellt
14.09.2017 13:12