Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Stadt AG LST vom 08.06.2017
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2867/2017 vom 21.09.2017
Stand: Am 21.09.2017 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/5 21.09.2017 Vorlagen-Nummer 2867/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.09.2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Stadt AG LST vom 08.06.2017 Delegationsreisen In der Stadt AG Sitzung fragte Herr Blank an, ob bei der Auswahl von Delegationsmitgliedern für Rei- sen in Partnerstädte auch Mitglieder der Kölner LSBTI Community gefragt würden bzw. wie generell die Auswahl der Delegationsmitglieder erfolgt. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Kriterien für die Auswahl von Delegationsmitgliedern bei Reisen in die Kölner Partnerstädte sind in dem vom Kölner Stadtrat im Dezember 2008 beschlossenen Städtepartnerschaftskonzept geregelt und werden seit diesem Zeitpunkt dieser Vorgabe entsprechend gehandhabt. In den Kapiteln 2.3 „Jubiläen und Veranstaltungen von herausragender Bedeutung“ sowie 3.2 „Reisen in die Partnerstädte“, sind Regelungen enthalten, wie bei offiziellen Reisen in Partnerstädte zu verfah- ren ist. In diesen heißt es: „Um angesichts der hohen Zahl der Partnerstädte die knappen Ressourcen möglichst wirkungsvoll einzusetzen, beschränkt sich die Stadt Köln darauf, nur die 10-, 25-, 50- und 75 jährigen Städtepart- nerschaftsjubiläen offiziell zu feiern. (..) Im Zuge dieser Jubiläen gibt es (…) in der Regel in beiden Partnerstädten einen offiziellen Festakt, der mit gegenseitigen Delegationsbesuchen verbunden ist. An diesen speziellen Delegationsreisen sollen neben der Oberbürgermeisterin oder einer offiziellen OB-Vertretung in der Regel bis zu vier Ratsmitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen teilnehmen. Ähnliches gilt für Veranstaltungen von herausragender Bedeutung wie die Internationale Kommunal- konferenz, die der israelische Städtetag ULAI anlässlich seines 70-jährigen Jubiläums und des 60- jährigen Jubiläums der Gründung des Staates Israel im März 2008 in Jerusalem veranstaltet hat.“ Weiter heißt es: „ Bei offiziellen Reisen in Kölner Partnerstädte werden die/der Vorsitzende des betreffenden Städte- partnervereins bzw. eine von dessen Vorstand zu benennende Person eingeladen, die Oberbürger- meisterin oder ihre Vertretung zu begleiten.“ Findet im Rahmen von Delegationsreisen ein Fachaustausch statt, entscheidet die Oberbürgermeis- terin in Abhängigkeit von den jeweiligen Fachthemen über die Teilnahme weiterer Verwaltungsmit- glieder wie z.B. Dezernentinnen und Dezernenten. Eine besondere Auswahl der Delegationsmitglieder nach dem Kriterium Zugehörigkeit zu einem Per- sonenkreis erfolgt nicht. Davon unabhängig sind Reisen, die z. B. von anderen städtischen Dienststellen, Schulen, von den 2 Städtepartnerschafts- oder auch anderen Vereinen, selbst initiiert, organisiert und finanziert sowie von der Stadt evtl. gemäß den Richtlinien zur Förderung von Städtepartnerschaftsmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Hier entscheiden die jeweils organisierenden Institutionen eigenverantwortlich, auch abhängig von den thematischen Inhalten der Reise, wen sie ansprechen bzw. an ihren Reisen teilnehmen lassen. gez. Reker
Beratungsverlauf
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21.09.2017
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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