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2595/2020

Anfrage bezüglich neuer Zielgruppen in der LSBT*Q Jugendarbeit

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.08.2020

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender, Sitzung am 01.09.2020, TOP 2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3274 Zeichen

Gez. Voigtsberger 
Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 20.08.2020 
 2595/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 01.09.2020 
 
Anfrage bezüglich neuer Zielgruppen in der LSBT*Q Jugendarbeit 
Anyway e.V. bittet um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung: 
 
(1)Mit welchen Maßnahmen will das Jugendamt im kommenden Kinder- und Jugendförderplan dafür 
Sorge tragen, dass die Bedarfe der oben genannten Zielgruppen berücksichtigt werden? 
 
(2) Gibt es spezialisierte Mitarbeiter*innen im Jugendamt, die bei der Erstellung des Kinder- und Ju-
gendförderplans für LSBT*Q-Themen verantwortlich sind und diese Themen als Querschnittsaufgabe 
vertreten? Wenn nein, welche Notwendigkeit sehen Sie darin? 
 
Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Zu (1): 
1. Aufgrund der Corona-Pandemie musste der geplante Fachtag „Kommunaler Kinder- und Jugend-
förderplan der Stadt Köln 2021-2026 - Impulse aus der Fachpraxis“ im März abgesagt werden. Als 
Ersatz für den praxisorientierten Austausch hat das Fachamt gemeinsam mit der Jugendhilfeplanung 
eine digitale Abfrage zur Bedarfslage der Kinder und Jugendlichen in Köln aufgelegt und allen freien 
Trägern der Jugendhilfe aus den Arbeitsbereichen der Jugendförderung (§11 bis §14 SGB VIII) und 
ihren Fachkräften mit der Bitte um Teilnahme zukommen lassen.  
Die Rückmeldung des spezialisierten Jugendzentrums Anyway e.V. war hier von besonderer Bedeu-
tung, um die Bedarfe der genannten Zielgruppen darstellen zu können. Das umfassende Feedback 
aller anderen beteiligten Jugendhilfeträger und Fachkräfte ergab außerdem, dass die Bedarfe der 
genannten Zielgruppen unbedingt in allen Arbeitsbereichen und Maßnahmen des zukünftigen kom-
munalen Kinder- und Jugendförderplans zu berücksichtigen sind.   
Des Weiteren wurde nach Abstimmung mit dem Amt für Integration und Vielfalt der „Aktionsplan der 
Stadt Köln zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ ebenfalls in die Analyse der Bedarfe 
aller Kinder und Jugendlichen in Köln einbezogen.  
Insgesamt ergibt sich daraus, dass u.a. Diversität, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Ge-
schlechtersensibilität/-gerechtigkeit als Querschnittsaufgaben in den kommunalen Kinder- und Ju-
gendförderplan 2021-2026 einfließen und bei der Entwicklung der Maßnahmen in den nächsten Mo-
naten Berücksichtigung finden müssen.  
 
Zu (2): 
Der AK „Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2021-2026“ setzt sich aus Vertreter*innen der 
Jugendverwaltung und Jugendhilfeplanung und Leitungs- sowie Fachkräften der freien Träger der 
Jugendhilfe zusammen. Gemeinsam fand die Planung des oben genannten Fachtages sowie die 
Auswertung der Ergebnisse der digitalen Abfrage statt. Erste Ideen zu weiteren Maßnahmen für den 
Kinder- und Jugendförderplan wurden darauf aufbauend im AK entwickelt.   
Des Weiteren ist eine neue Fachkraft in der Abteilung „Kinderinteressen und Jugendförderung“ u.a. 
zuständig für alle geschlechtsspezifischen Themen im Rahmen der Jugendarbeit. Hier ist nach einer 
Einarbeitung eine Unterstützung der weiteren Entwicklung des Kinder- und Jugendförderplan möglich.

Beratungsverlauf (1)

01.09.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2595/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.08.2020
Erstellt
19.08.2020 12:07