2742/2019/1
Einteilung der Wahlbezirke zur Kommunalwahl 2020
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/I Vorlagen-Nummer 2742/2019/1 Freigabedatum 25.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einteilung der Wahlbezirke zur Kommunalwahl 2020 Beschlussorgan Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2020 Gremium Datum Beschluss: Der Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2020 beschließt die Einteilung der Wahlbezirke gemäß der als Anlage beigefügten Darstellung und Beschreibung und beauftragt die Verwaltung mit der Um- setzung. Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2020 26.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Ausgangslage: Gemäß § 1 zu Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 01. Oktober 2013 zur Einteilung in Wahlbezirke zu den Kommunalwahlen 2020 teilen die Wahlausschüsse der Gemeinden spätestens bis zum 29. Feb- ruar 2020 das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Absatz 2 des Kom- munalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW) in Wahlbezirken zu wählen sind. Das Wahlgebiet „Stadt Köln“ (§ 1 Abs. 2 KWahlG) ist in die nach § 3 Abs. 2 Buchstabe a KWahlG vorgeschriebenen 45 Wahlbezirke eingeteilt. Diese 45 Wahlbezirke untergliedern sich in Stimmbezir- ke (§ 5 Abs. 1 KWahlG). Aufgrund der besseren Gewährleistung der Wahlgleichheit hat der Landesgesetzgeber eine höchst zulässige Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet vor- gesehen, vgl. § 4 Abs. 2 S. 3 KWahlG. Die Abweichung darf nicht mehr als 25 Prozent nach oben oder unten betragen. Diese Toleranzgrenze ist bei der Einteilung zwingend einzuhalten. Gemäß des am 11. April 2019 vom Landtag beschlossenen „Gesetzes zur Änderung des Kommu- nalwahlgesetzes und zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften“ ist in § 4 Abs. 2 S. 4 KWahlG geregelt, dass bei der Ermittlung der Einwohnerzahl unberücksichtigt bleibt, wer nicht Deut- scher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt. Gemäß der aktuellen Rechtslage richten sich nach § 78 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) die Bevölkerungszahlen für die Wahlbezirkseinteilung im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG nach der vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT. NRW) halbjährlich fortgeschriebenen Bevölke- rungszahl, welche 42 Monate nach Beginn der Wahlperiode veröffentlicht ist. Laut Erlass des Landeswahlleiters vom 12. April 2019 wird § 78 KWahlO einen neu formulierten Ab- satz 2 beinhalten, der als Bezugsgröße für die Wahlbezirkseinteilung auf deutsche Einwohner und Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit für die Wahlbezirkseinteilung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 KWahlG abstellt. Diese Einwohnerzahl soll durch eine Übergangsregelung für § 78 KWahlO für die anstehenden Kommunalwahlen im Herbst 2020 einmalig zum Stichtag 30. April 2019 nach dem Melderegister bestimmt werden. Damit bliebe der übliche Abstand von 18 Monaten zum Ende der Wahlperiode gewahrt. Laut Erlass des Landeswahlleiters vom 12. April 2019 ist mit dem Inkrafttreten der fortgeschriebenen Kommunalwahlordnung nicht vor Herbst 2019 zu rechnen. Mit Blick auf die beabsichtigte Fortschreibung der Kommunalwahlordnung hat der Landeswahlleiter in seinem Erlass vom 12. April 2019 darum gebeten, die Meldedaten zum Stichtag 30.04.2019, 24 Uhr zu sichern. Daraus ergibt sich für die Stadt Köln: Einwohnerzahl im Sinne des § 4 Abs. 2 KWahlG: 967.199 Durchschnittliche Einwohnerzahl pro Wahlbezirk: 21.493 Toleranzkorridor: mindestens 16.120, höchstens 26.867 3 Aus dem Abgleich mit den aktuellen Einwohnerzahlen der Wahlbezirke resultieren folgende Abwei- chungen vom Toleranzkorridor und zwingende Anpassungsnotwendigkeiten: Im Stadtbezirk 2 – Rodenkirchen überschreitet der Wahlbezirk 13 (Raderberg, Zollstock) mit 27.718 Einwohnern die obere Toleranzgrenze (+28,96%). Im Stadtbezirk 3 – Lindenthal überschreitet der Wahlbezirk 21 (Weiden II, Lövenich, Widdersdorf) mit 28.483 Einwohnern die obere Toleranzgrenze (+32,52%). Im Stadtbezirk 5 – Nippes überschreitet der Wahlbezirk 32 (Nippes I) mit 28.545 Einwohnern die obere Toleranzgrenze (+32,81%). Im Stadtbezirk 6 – Chorweiler unterschreitet der Wahlbezirk 27 (Chorweiler, Blumenberg) mit 13.525 Einwohnern die untere Toleranzgrenze (-37,07%). Darüber hinaus sind mit Blick auf die Kompensationskapazitäten der Wahlbezirke, die an jene Wahlbezirke grenzen, welche die 25%ige Toleranzgrenze überschreiten, die Bevölkerungsentwicklung der wachsenden Stadt Köln sowie die größtmögliche Zukunftsfähigkeit der Wahlbezirkseinteilung die Wahlbezirke auch dahingehend zu betrachten, inwieweit sie hinsichtlich der Einwohnerzahl be- reits knapp über oder unter dem Durchschnitt liegen. Die Abweichungen der Durchschnittswerte be- tragen im: Stadtbezirk 1 – Innenstadt, Wahlbezirk 06 (Altstadt/Süd III, Deutz) -24,99%. Stadtbezirk 2 – Rodenkirchen, Wahlbezirk 12 (Bayenthal, Marienburg, Raderthal, Rodenkirchen I) +22,04%, Wahlbezirk 14 (Rodenkirchen II, Weiß, Sürth) +23,83%. Stadtbezirk 3 – Lindenthal, Wahlbezirk 20 (Müngersdorf II, Junkersdorf, Weiden I) +21,14%. Stadtbezirk 4 – Ehrenfeld, Wahlbezirk 22 (Ehrenfeld I, Neuehrenfeld I) +23,15%, Wahlbezirk 24 (Ehrenfeld III, Bickendorf I, Ossendorf) +23,87%. Stadtbezirk 6 – Chorweiler, Wahlbezirk 28 (Lindweiler, Esch, Pesch/Auweiler) -21,28% Diese Wahlbezirke sind bei der Anpassung der Wahlbezirkseinteilung zusätzlich in den Fokus zu nehmen, weil sie einerseits beim Ausgleich benachbarter Wahlbezirke, welche die 25%ige Toleranz- grenze bereits überschreiten, tangiert werden und andererseits mit einer größtmöglichen Angleichung der Wahlbezirksgrößen zukunftsfähiger aufgestellt werden sollen. Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist zudem darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zu- sammenhänge möglichst gewahrt werden. Sind Bezirke nach der Gemeindeordnung vorhanden, so soll die Bezirkseinteilung nach Möglichkeit eingehalten werden, vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 KWahlG. Dies ist zwar eine „Sollvorschrift“, da aber auch die Bezirksvertretungen gewählt werden, ist insoweit die ge- setzlich geforderte Nichtüberschneidung von Wahlbezirks- und Stadtbezirksgrenzen quasi zwingend. Vorschlag der Verwaltung: Die Anpassung der Wahlbezirke erfolgt durch die Verlagerung einzelner Stimmbezirke. Eine Anpassung der Stimmbezirke selbst ist dafür nicht erforderlich. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 KWahlG soll kein Stimmbezirk mehr als 2.500 Einwohner umfassen. Die Einteilung der Stimmbezirke hat lediglich wahlorganisatorische Bedeutung. Hintergrund der empfohlenen Obergrenze ist, Verzöge- rungen in den Wahlräumen durch zu großen Andrang zu vermeiden und anschließend ein zügiges Auszählen der Stimmen zu gewährleisten. Insgesamt überschreiten zwar 11 von 800 Stimmbezirken diese Empfehlung, allerdings liegt die Wahlbeteiligung in allen diesen Stimmbezirken (zum Teil sehr deutlich) unter dem Durchschnitt und sind die 0- bis 15-Jährigen als Nicht-Wahlberechtigte in den Einwohnerzahlen enthalten. Bei Betrachtung der zur Kommunalwahl 2020 tatsächlich Wahlberechtig- ten je Stimmbezirk überschreitet keiner der Stimmbezirke die Größenordnung von 2.500 Wahlberech- tigten. Insoweit ist keine wahlorganisatorische Problematik zu erwarten. Ungeachtet dessen prüft die Verwaltung wahlorganisatorische Optimierungen der Stimmbezirke. Unter Berücksichtigung aller vorgenannten Rahmenbedingungen schlägt die Verwaltung die nachfol- gende Einteilung der Wahlbezirke vor: Stadtbezirk 1 – Innenstadt Die Wahlbezirke 01 – 06 bleiben gegenüber den Kommunalwahlbezirken 2014 unverändert. 4 Zwar wäre die Anpassung des Wahlbezirks 06 (Altstadt/Süd III, Deutz) wünschenswert, weil er mit 16.120 Einwohnern -24,99% unterhalb des Durchschnitts und damit gerade noch innerhalb des Tole- ranzbereichs liegt. Veränderungen scheitern aber insbesondere an dem Verbot der Veränderung von Wahlbezirken über die Grenzen von Stadtbezirken hinaus, § 4 Abs. 2 Satz 2 KWahlG. Ein anderer Zuschnitt der Stadtbezirke hätte dauerhafte Veränderungen des Zuständigkeits- und Verantwortungs- bereichs der Bezirksvertretungen, umfangreiche Veränderungen im Kölner Stadtrecht (z. B. Änderung der Hauptsatzung) sowie negative Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit von (Wahl-)Statistiken und Raumbezugssystemen zur Folge. Eine Stärkung des Wahlbezirks 06 wäre zwar durch die Zuführung weiterer Stimmbezirke aus der linksrheinischen inneren Altstadt möglich. Dies würde allerdings zu einer weiteren Fragmentierung der inneren Altstadt/Süd bzw. /Nord führen und widerspräche der gesetzlichen Anforderung, räumli- che Zusammenhänge zu wahren. Die Verwaltung prognostiziert aufgrund der nachfolgend genannten Faktoren eine insgesamt positive Entwicklung der Einwohnerzahlen, so dass sich die Situation hier sukzessive abschwächt: Köln ist als Zuzugskommune grundsätzlich eine wachsende Stadt Städtebauliche Perspektiven in Deutz Geplante ca. 6.900 Wohnungen in Deutzer Hafen Stadtbezirk 2 – Rodenkirchen Der Wahlbezirk 13 mit einer Abweichung von 28,96% überschreitet die Toleranzgrenze. Um diese zu reduzieren, wird aus dem Wahlbezirk 13 der Stimmbezirk 20301 dem Wahlbezirk 12 zugeordnet. Durch die Zusammenführung der südlichen Teile Raderbergs und Bayenthals im Wahlbezirk 12 wer- den die räumlichen / strukturellen Zusammenhänge größtmöglich gewahrt. Infolgedessen erreicht der Wahlbezirk 12 eine Abweichung von +30,90%. Es werden daher die Stimmbezirke 20801 und 20805 dem Wahlbezirk 14 zugeordnet. Dadurch wird der engere räumliche Zusammenhang zum Wahlbezirk 14 und Stadtteil Rodenkirchen wieder hergestellt. Dies führt zu einer Abweichung beim Wahlbezirk 14 mit +34,00%. Zur Entlastung werden die Stimm- bezirke 21006, 21007 und 21008 dem Wahlbezirk 15 zugeordnet; darüber werden Teile der Stadtteile des Stadtbezirks 2 im Wahlbezirk 15 zusammengeführt. Mit +20,74% (Wahlbezirk 12), +20,10% (Wahlbezirk 13), +18,78% (Wahlbezirk 14) und +13,37% (Wahlbezirk 15) liegen nach der Neueinteilung alle Wahlbezirke unkritisch innerhalb des Toleranzbe- reichs. Stadtbezirk 3 – Lindenthal Der Wahlbezirk 21 mit einer Abweichung von 32,52% überschreitet die Toleranzgrenze. Zur Reduzie- rung werden die Stimmbezirke 30706, 30712 und 30804 dem Wahlbezirk 20 zugeordnet. Dadurch werden weitere Stimmbezirke des Stadtteils Weiden mit den im Wahlbezirk 20 bereits vorhandenen Stimmbezirken Weidens zusammengeführt. In der Folge erreicht der Wahlbezirk 20 eine Abweichung von +34,82%. Zur Reduzierung werden die Stimmbezirke 30505 und 30606 dem Wahlbezirk 19 zugeordnet. Der Stimmbezirk 30505 aus dem Wahlbezirk 20 ist der einzige mit einer gemeinsamen Grenze zum Wahlbezirk 19. Die Zuordnung des benachbarten Stimmbezirks 30606 zum Wahlbezirk 19 wahrt mit geringeren räumlichen / flächenmä- ßigen Auswirkungen den größtmöglichen Zusammenhang. Um beim Wahlbezirk 17 mit +19,19%% einer weiteren Annäherung an die Toleranzgrenze entgegen zu wirken werden die Stimmbezirke 30211 und 30212 dem Wahlbezirk 16 zugeordnet. Damit werden zwei weitere Stimmbezirke des Stadtteils Sülz mit den dem Wahlbezirk 16 bereits zugeordneten Stimmbezirken aus Sülz zusammengeführt, d. h. der räumliche Zusammenhang bleibt gewahrt. Mit +3,00% (Wahlbezirk 16), +9,64% (Wahlbezirk 17), +12,10% (Wahlbezirk 18), +13,34% (Wahlbe- zirk 19), +18,12% (Wahlbezirk 20) und +18,84% (Wahlbezirk 21) liegen nach der Neueinteilung alle Wahlbezirke unkritisch innerhalb des Toleranzbereichs. Stadtbezirk 4 – Ehrenfeld Die Wahlbezirke 22 (+23,15%) und 24 (+23,87%) nähern sich der Toleranzgrenze; deshalb werden 5 aus dem Wahlbezirk 22 die Stimmbezirke 40201 und 40202 dem Wahlbezirk 23 zugeordnet. Diese dem Stadtbezirk Neuehrenfeld zugehörigen Stimmbezirke, welche als einzige dem Wahlbezirk 22 und nicht 23 zugeordnet sind, werden damit wieder im Wahlbezirk 23 zusammengeführt. Aus dem Wahlbezirk 24 werden die Stimmbezirke 40303 und 40304 dem Wahlbezirk 25 zugeordnet. Damit werden zwei weitere Stimmbezirke des Stadtteils Bickendorf mit den dem Wahlbezirk 25 be- reits zugeordneten Stimmbezirken aus Bickendorf zusammengeführt, d. h. der räumliche Zusammen- hang bleibt gewahrt. Mit +14,24% (Wahlbezirk 22), +11,03% (Wahlbezirk 23), +13,10% (Wahlbezirk 24) und +15,20% (Wahlbezirk 25) liegen nach der Neueinteilung alle Wahlbezirke unkritisch innerhalb des Toleranzbe- reichs. Stadtbezirk 5 – Nippes Der Wahlbezirk 32 mit einer Abweichung von 32,81% überschreitet die Toleranzgrenze. Zur Reduzie- rung werden aus dem Wahlbezirk 32 die Stimmbezirke 50106 und 50112 dem Wahlbezirk 31 zuge- ordnet. Hier besteht im Vergleich zu den südlichen, eher innenstadtnahen Stimmbezirken der größte räumliche und strukturelle Zusammenhang des Stadtteils Nippes zum benachbarten Mauenheim. Mit -19,96% (Wahlbezirk 30), +3,73% (Wahlbezirk 31), +12,42% (Wahlbezirk 32), -4,89% (Wahlbezirk 33) und -4,95% (Wahlbezirk 34) liegen nach der Neueinteilung alle Wahlbezirke unkritisch innerhalb des Toleranzbereichs. Stadtbezirk 6 – Chorweiler Der Wahlbezirk 27 mit einer Abweichung von - 37,07% überschreitet die untere Toleranzgrenze. Zur Kompensation werden aus dem Wahlbezirk 26 die Stimmbezirke 60801 und 60802 dem Wahlbezirk 27 zugeordnet. Insbesondere die angrenzenden Wohngebiete von Volkhoven / Weiler bilden einen räumlichen Zusammenhang zum benachbarten Chorweiler. Dies bewirkt mit einer Abweichung von -24,97% beim Wahlbezirk 26 eine kritische Annäherung an die untere Toleranzgrenze. Es werden daher aus dem Wahlbezirk 29 die Stimmbezirke 60201 und 60202 dem Wahlbezirk 26 zugeordnet. Auch hier bildet das in den Stimmbezirken 60201 und 60202 abge- bildete Zentrum Fühlingens einen räumlichen Zusammenhang mit dem benachbarten Chorweiler. Mit -15,73% (Wahlbezirk 26), -22,78% (Wahlbezirk 27), -21,28% (Wahlbezirk 28) und -12,03% (Wahlbezirk 29) liegen nach der Neueinteilung alle Wahlbezirke unkritisch innerhalb des Toleranzbe- reichs. Stadtbezirk 7 – Porz Die Wahlbezirke 07 – 11 bleiben gegenüber den Kommunalwahlbezirken 2014 unverändert. Aufgrund der Größe der Wahlbezirke innerhalb des Toleranzrahmens von +/-25% ergibt sich kein Handlungsbedarf (+4,72% Wahlbezirk 7, -10,52% Wahlbezirk 8, -16,4% Wahlbezirk 9, -18,04% Wahlbezirk 10, +6,19% Wahlbezirk 11). Stadtbezirk 8 – Kalk Die Wahlbezirke 41 – 45 bleiben gegenüber den Kommunalwahlbezirken 2014 unverändert. Aufgrund der Größe der Wahlbezirke innerhalb des Toleranzrahmens von +/-25% ergibt sich kein Handlungsbedarf (-3,32% Wahlbezirk 41, +5,82% Wahlbezirk 42, -13,56% Wahlbezirk 43, -8,93% Wahlbezirk 44, -18,13% Wahlbezirk 45). Stadtbezirk 9 – Mülheim Die Wahlbezirke 35 – 40 bleiben gegenüber den Kommunalwahlbezirken 2014 unverändert. Aufgrund der Größe der Wahlbezirke innerhalb des Toleranzrahmens von +/-25% ergibt sich kein Handlungsbedarf (-5,82% Wahlbezirk 35, +6,21% Wahlbezirk 36, +4,59% Wahlbezirk 37, +13,74% Wahlbezirk 38, -4,17% Wahlbezirk 39, -14,50% Wahlbezirk 40). Eine geografische Darstellung der neu zugeschnittenen Wahlbezirke nebst Beschreibung ist als An- lage beigefügt. 6 Anlage
Anlage 1 - Wahlbezirke zur Kommunalwahl 2020
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Seite 1 Anlage zur Beschlussvorlage 2741/2019/1 Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2020 Einteilung der Wahlbezirke zur Kommunalwahl 2020 Seite 2 Stadtbezirk 1 - Innenstadt Seite 3 Wahlbezirk 1 – Altstadt Süd I Zum Wahlbezirk 1 gehört das Gebiet zwischen: Ubierring, Karolingerring, Sachsenring, Salierring ausschl. und weiter: Trierer Str. (1-27, 2-10) einschl.; ausschl.: Am Pantaleonsberg; einschl. Am Weidenbach (39-43, 30-30); weiter ausschl.: Weyerstr., Mauritiussteinweg, Reinoldstr., Clemensstr., Im Laach, Hahnenstr.; Neumarkt einschl.; weiter ausschl.: Schildergasse, Kronengasse, Antonsgasse, Nord-Süd-Fahrt, Neuköllner Str., Blaubach, Mühlenbach, Filzengraben bis Strommitte. Wahlbezirk 2 – Neustadt Süd I Zum Wahlbezirk 2 gehört das wie folgt beschriebene Gebiet des Stadtteils Neustadt Süd: entlang der Bahntrasse in nordwestlicher Richtung grenzend an die Stadtteile Bayenthal, Raderberg, Zollstock und Sülz in gedachter Linie zu Fort V, Bahnhof Süd beide ausschl.; weiter einschl.: Moselstr. (1-7, 2-36); weiter ausschl.: Trierer Str., Pfälzer Str. (1-35, 30-58), Pantaleonswall, Kartäuserwall, Severinswall bis Strommitte. Wahlbezirk 3 – Altstadt Süd II, Neustadt Süd II Zum Wahlbezirk 3 gehört das einschl. zwischen Bachemer Str., Aachener Str. bis Kreuzung Universitätsstr. östlich gelegene Gebiet und das entlang der Stadtteilgrenzen Neustadt Nord und Altstadt Nord südlich gelegene Gebiet. Ausschl.: Neumarkt, Lungengasse, Baumstr., Thieboldsgasse, Griechenpforte, Rothgerberbach; einschl.: Am Weidenbach (21-37, 2-26), Am Pantaleonsberg; ausschl.: Waisenhausgasse, Trierer Str. (1-27, 2-10), Salierring; einschl.: Barbarossaplatz und Pfälzer Str. (1-35, 30-58). Wahlbezirk 4 – Altstadt Nord I, Neustadt Nord I Zum Wahlbezirk 4 gehört von den Stadtteilen Altstadt Nord und Neustadt Nord das nördlich der Aachener Str., Hahnenstr., Neumarkt, Cäcilienstr. und Pipinstr. alle ausschl.; Heumarkt einschl. bis Strommitte in nördlicher Richtung gelegene Gebiet. Im Norden wird das Gebiet begrenzt durch die Linie Theodor-Heuss-Ring, Ebertplatz, Eigelstein alle ausschl.; Ursulastr. (1-17), Victoriastr. (15-25), Kyotostr. (1, 19-27); ausschl.: Am Kümpchenshof, Hansaring, Maybachstr.; einschl. Erftstr., Subbelrather Str. (1-13, 16-16) bis Innere Kanalstr.. Wahlbezirk 5 – Altstadt Nord II, Neustadt Nord II Zum Wahlbezirk 5 gehört das zwischen Erftstr. ausschl. und Innere Kanalstr. einschl. gelegene Gebiet grenzend an die Stadtteile Neuehrenfeld, Nippes, Riehl bis Strommitte. Südlich bis: Theodor-Heuss-Ring, Ebertplatz, Eigelstein, Ursulaplatz, Ursulastr. (2-32), Victoriastr. (2-30), Kyotostr. (gerade Haus-Nr.), Am Kümpchenshof bis Hansaring alle Haus- Nrn. einschl. Wahlbezirk 6 – Altstadt Süd III, Deutz Zum Wahlbezirk 6 gehört das Gebiet der Altstadt Süd zwischen Heumarkt ausschl., Pipinstr., Cäcilienstr. (1-7), Neuköllner Str., Blaubach (alle einschl.); ausschl.: Waidmarkt; einschl.: Mühlenbach, Filzengraben bis Strommitte und der Stadtteil Deutz. Seite 4 Stadtbezirk 2 Rodenkirchen Seite 5 Wahlbezirk 12 – Bayenthal, Marienburg, Raderthal, Rodenkirchen I, Raderberg II Zum Wahlbezirk 12 gehören die Stadtteile Bayenthal, Marienburg, Raderthal, sowie das wie folgt beschriebene Stadtteilgebiet von Rodenkirchen: ab dem Autobahnkreuz A4/A555 in Richtung Südosten bis zur Schillingsrotter Str. (einschl. 42a-63, ausschl. 65-90), von dort in einer gedachten Linie Richtung Norden bis Kreuzung Bahnstr./Maternusstr., von dort Richtung Osten bis Kreisverkehr Ecke Maternusstr./Hauptstr. (einschl. 1-94), von dort in nordöstlicher Richtung bis zum Rhein, entlang des Rheins bis zur Autobahn A4; westlich begrenzt durch die Bonner Landstr., sowie südlich begrenzt durch Am Neuen Forst ausschl. Außerdem das wie folgt beschriebene Stadtteilgebiet von Raderberg: die Brühler Str. (einschl. 1a-136), südlich begrenzt durch Annastr. (einschl.), außerdem einschl. Rheinsteinstr. sowie Sooneckstr. und Stahleckstr. Wahlbezirk 13 – Raderberg I, Zollstock Zum Wahlbezirk 13 gehören der Stadtteil Zollstock und das Stadtteilgebiet von Raderberg soweit nicht zum Wahlbezirk 12 gehörend. Wahlbezirk 14 – Rodenkirchen II, Weiß, Sürth I Zum Wahlbezirk 14 gehören Teile vom Stadtteil Rodenkirchen, soweit nicht zum Wahlbezirk 12 gehörend, der Stadtteil Weiß und das wie folgt beschriebene Stadtteilgebiet von Sürth: Nördlich und östlich begrenzt durch die Stadtteilgrenze Sürth/Rodenkirchen und Sürth/Weiß südlich bis zum Rhein; von dort in südwestlicher Richtung bis zur Stadtteilgrenze Sürth/Godorf. Von dort in nordöstlicher Richtung entlang der Industriestr. L300 bis Mönchsgüterweg (ausschl.). Entlang der Wesselinger Str. in Verlängerung Sürther Hauptstr. einschl. sowie einschl. Im Faldergarten und Im Gärtnerhof (1, 3, 5, 9, 11 einschl.). Von dort in nordwestlicher Richtung entlang Im Faldergarten (15, 17, 24, 28, 30, 32, 34, 36 einschl.) bis Kreuzung Im Faldergarten/ Bahnhofstr. In nördlicher Richtung entlang der Heinrich- Erpenbach-Str. (1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 48-114 einschl.) desweiteren in nordwestlicher Richtung bis Industriestr. L300 einschl., nördlich bis Stadtgrenze Rodenkirchen/Sürth. Wahlbezirk 15 – Rondorf, Hahnwald, Sürth II, Godorf, Immendorf, Meschenich, Zum Wahlbezirk 15 gehören die Stadtteile Rondorf, Hahnwald, Godorf, Immendorf und Meschenich sowie das Stadtteilgebiet von Sürth, soweit nicht zu Wahlbezirk 14 gehörend. Seite 6 Stadtbezirk 3 – Lindenthal Seite 7 Wahlbezirk 16 – Klettenberg, Sülz I Zum Wahlbezirk 16 gehören der Stadtteil Klettenberg und das wie folgt beschriebene Gebiet des Stadtteils Sülz: Östlich sowie nördlich begrenzt durch die Stadtteilgrenzen, in westlicher Richtung von Stadtteilgrenze Lindenthal bis Kreuzung Zülpicher Str./Universitätsstr., entlang der Berrenrather Str. in südwestlicher Richtung bis Kreuzung Berrenrather Str./ Sülzburgstr. Sowie die Manderscheider Str. , Dauner Str ,Sülzburgstraße einschl. (1-82), Gerolsteiner Straße und der Wichterichstraße (einschl.). Wahlbezirk 17 – Sülz II Zum Wahlbezirk 17 gehören der Stadtteil Sülz, soweit nicht zum Wahlbezirk 16 gehörend. Wahlbezirk 18 – Lindenthal I Zum Wahlbezirk 18 gehört das wie folgt beschriebene Gebiet des Stadtteils Lindenthal: östlich begrenzt durch die Stadtbezirksgrenze Lindenthal/Innenstadt, südlich durch die Stadtteilgrenze Lindenthal/Sülz, westlich begrenzt durch die Stadtteilgrenze Lindenthal/Junkersdorf sowie nördlich begrenzt durch die Stadtteilgrenze Lindenthal/Müngersdorf folgend in östlicher Richtung bis Fürst-Pückler-Str. (einschl.). Von dort dem Straßenverlauf der Rautenstrauchstr (ausschl.) folgend, einschl. Landgrafenstr., Wüllnerstr. (1, 3 ausschl.), einschl. Dürener Str. (44-212). Wahlbezirk 19 – Lindenthal II, Braunsfeld, Müngersdorf I, Junkersdorf II Zum Wahlbezirk 19 gehören der Stadtteil Lindenthal, soweit nicht zum Wahlbezirk 18 gehörend, der Stadtteil Braunsfeld und der wie folgt beschriebene Teil von Müngersdorf: südlich begrenzt durch die Stadtteilgrenzen von Müngersdorf/Lindenthal und Müngersdorf/Junkersdorf, ab der Kreuzung Salzburger Weg/ Bert-Fenger-Straße in nördlicher Richtung der Stadtteilgrenze Müngersdorf/Junkersdorf folgend bis zur Aachener Straße. Des Weiteren westlich begrenzt durch den Straßenverlauf des Brauweilerwegs sowie der Lovis-Corinth-Str. (ausschl.) bis zur Bahntrasse. Nördl. der Bahntrasse das Gebiet im Bereich der Belvederestr. (147-159 einschl.) sowie Gerhard-Marcks-Weg (1, 3 einschl.), nördlich begrenzt durch die Stadtteilgrenze Müngersdorf/Widdersdorf. Östlich begrenzt durch die Stadtteilgrenze Müngersdorf/Vogelsang und die Stadtbezirksgrenze Lindenthal/Ehrenfeld sowie Stadtteilgrenze Müngersdorf/Braunsfeld. Außerdem der wie folgt beschriebene Teil von Junkersdorf: nördlich begrenzt durch die Stadtteilgrenze Junkersdorf/Müngersdorf, einschl. das Gebiet Stüttgerhofweg (2, 4, 6, 10-50 inkl.). Ab der Kreuzung Stüttgerhofweg/Salzburger Weg in südlicher Richtung bis zur Kreuzung Salzburger Weg/Dürener Str. In östlicher Richtung bis zur Stadtteilgrenze Junkersdorf/Lindenthal, deren Verlauf folgend in nördlicher Richtung bis zur Stadtteilgrenze Junkersdorf/Müngersdorf. Wahlbezirk 20 – Müngersdorf II, Junkersdorf I, Weiden I, Lövenich II Zum Wahlbezirk 20 gehören der Stadtteil Müngersdorf, soweit nicht zum Wahlbezirk 19 gehörend, der Stadtteil Junkersdorf, soweit nicht zum Wahlbezirk 19 gehörend, und der wie folgt beschriebene Teil von Weiden und Lövenich: Ab dem Autobahnkreuz A1/ A4 in Richtung Westen bis zur Moltkestr. (ausschl.) über die Bahntrasse einschl. Moltkestr (66 -120) und der Brauweilerstr (1-25) einschl. Ab der Kreuzung Brauweilerstr./ Ludwig-Jahn-Str. nach Osten entlang der Bahntrasse bis zum Egelspfad einschl. Wahlbezirk 21 – Weiden II, Lövenich I, Widdersdorf Zum Wahlbezirk 21 gehört der Stadtteil Widdersdorf sowie die Stadtteilgebiete von Weiden und Lövenich soweit nicht zum Wahlbezirk 20 gehörend. Seite 8 Stadtbezirk 4 – Ehrenfeld Seite 9 Wahlbezirk 22 – Ehrenfeld I Zum Wahlbezirk 22 gehört das wie folgt beschriebene Gebiet des Stadtteils Ehrenfeld: Westlich der Stadtteilgrenzen von Neustadt Nord, nördlich von Lindenthal, Braunsfeld, östlich von Müngersdorf entlang der Bahntrasse in östlicher Richtung bis ausschl. Herbrandstr., einschl. Venloer Str. zwischen Bahntrasse und Kreuzung Lessingstr., einschl.: Lessingstr., und südlich der Subbelrather Str. einschl., zwischen Schlösserstr. ausschl. bis Innere Kanalstr. Wahlbezirk 23 – Ehrenfeld II, Neuehrenfeld Zum Wahlbezirk 23 gehört der Stadtteil Neuehrenfeld, sowie das wie folgt beschriebene Gebiet des Stadtteils Ehrenfeld: Das Gebiet einschl.: Subbelrather Str. (303-409, 300-436), Marienstr. (71–115, 90–122), Alpenerstr. (29–37, 26–34); ausschl.: Hackländerstr., einschl. Takustr. (1-35d). Wahlbezirk 24 – Ehrenfeld III, Bickendorf I, Ossendorf Zum Wahlbezirk 24 gehören der Stadtteil Ossendorf sowie das Stadtteilgebiet von Ehrenfeld soweit nicht zu den Wahlbezirken 22 und 23 zugehörig und das wie folgt beschriebene Stadtteilgebiet von Bickendorf: Östlich begrenzt durch die Stadtteilgrenze Bickendorf/Ehrenfeld, nord-östlich begrenzt durch die Stadtteilgrenze Ossendorf/Bickendorf bis zur Bahntrasse, der Bahntrasse südlich folgend bis einschl. Erlenweg. Das Gebiet nördl. vom Am Langen Stein (ausschliessl.), östlich der Kreuzung Akazienweg/Am Fliederbusch, einschl. Am Fliederbusch, einschl. Am Brunnenbogen, einschl. Grüner Brunnenweg östlich der Hausnummer 88 einschl., ausschl. der Hausnummer 87, östlich des Weißdornwegs ausschl., einschl. Venloer Straße 716-728, südlich begrenzt durch die Venloer Str. (ausschl.) bis Stadtteilgrenze Bickendorf/Ehrenfeld. Wahlbezirk 25 – Bickendorf II, Vogelsang, Bocklemünd/Mengenich Zum Wahlbezirk 25 gehören die Stadtteile Vogelsang und Bocklemünd/Mengenich sowie das Stadtteilgebiet von Bickendorf, soweit nicht zu Wahlbezirk 24 gehörend. Seite 10 Stadtbezirk 5 – Nippes Seite 11 Wahlbezirk 30 – Niehl I, Longerich Zum Wahlbezirk 30 gehören der Stadtteil Longerich und vom Stadtteil Niehl I das wie folgt beschriebene nördliche Gebiet: Industriestraße einschl., von Stadtteilgrenze Weidenpesch/Sebastianstraße bis Amsterdamer Straße, gedachte Linie von Amsterdamer Straße/Industriestraße bis Strommitte, Strommitte in nördlicher Richtung bis Stadtteilgrenze Merkenich und in nordwestlicher Richtung begrenzt bis Autobahnkreuz A57/A1. Wahlbezirk 31 – Mauenheim, Bilderstöckchen, Nippes III Zum Wahlbezirk 31 gehören die Stadtteile Mauenheim, Bilderstöckchen und das wie folgt beschriebene Gebiet des Stadtteils Nippes: von der Wagenhallenstr. ausschl. in nördlicher Richtung bis zur Kreuzung An der Drehscheibe einschl./Kempener Str. einschl. (139-147, 86a-92), weiter in östlicher Richtung bis zur Kreuzung Simon-Meister-Str. einschl. (19d-33, 24-54) und Gocher Str. einschl. (34-44, 27-47). Entlang der Merheimer Str. einschl. (216- 334, 217-285) in nördlicher Richtung bis zur Kreuzung Mauenheimer Gürtel ausschl./ Merheimer Str. an der Bahntrasse. Wahlbezirk 32 – Nippes I Zum Wahlbezirk 32 gehört das wie folgt beschriebene Gebiet des Stadtteils Nippes, soweit nicht zu Wahlbezirk 31 gehörend: Von Stadtteilgrenze Niehl bis Kuenstr. ausschl. Ab Niehler Str. einschl. (46-248, 43-231) in westlicher Richtung über Gocher Str. einschl. (1-25, 2-32) und Eisenachstr. einschl. bis zur Bahntrasse. In Richtung Süden wird der Wahlbezirk durch die Stadtteilgrenze Neustadt/Nord begrenzt. Wahlbezirk 33 – Nippes II, Riehl, Niehl II Zum Wahlbezirk 33 gehören der Stadtteil Nippes, soweit nicht den Wahlbezirken 31 und 32 zugeordnet, der Stadtteil Riehl und vom Stadtteil Niehl das wie folgt beschriebene Gebiet: Niehler Str. einschl., von Stadtteilgrenze Nippes/Niehler Gürtel bis Friedrich-Karl-Str., Friedrich-Karl-Str. ausschl., Niehler Str. bis Duisburger Str., Friedrich-Karl-Str. einschl., Duisburger Str. bis Amsterdamer Str., Friedrich-Karl-Str. ausschl., Amsterdamer Str. bis Boltensternstr./Am Niehler Hafen, Am Niehler Hafen ausschl., Friedrich-Karl-Str. bis Stadtteilgrenze Riehl. Wahlbezirk 34 – Niehl III, Weidenpesch Zum Wahlbezirk 34 gehören der Stadtteil Niehl soweit nicht zu den Wahlbezirken 30 und 33 gehörend und der Stadtteil Weidenpesch. Seite 12 Stadtbezirk 6 – Chorweiler Seite 13 Wahlbezirk 26 – Seeberg, Heimersdorf, Fühlingen, Volkhoven/Weiler I Zum Wahlbezirk 26 gehören die Stadtteile Seeberg, Heimersdorf und Fühlingen sowie das wie folgt beschriebene Stadtteilgebiet von Volkhoven/Weiler: In südwestlicher und südöstlicher Richtung begrenzt durch die Bahntrasse reicht das Gebiet in nördlicher Richtung bis an die Kreuzung Mercatorstr. aussschl./Merianstr. einschl. Der Merianstr. südlich folgend bis zum Fühlinger Weg ausschl. Wahlbezirk 27 – Chorweiler, Blumenberg,Volkhoven/Weiler II Zum Wahlbezirk 27 gehören die Stadtteile Chorweiler, Blumenberg und Volkhoven/Weiler soweit nicht zu Wahlbezirk 26 gehörend. Wahlbezirk 28 – Lindweiler, Pesch, Esch/Auweiler Zum Wahlbezirk 28 gehören die Stadtteile Lindweiler, Pesch und Esch/Auweiler. Wahlbezirk 29 – Merkenich, Roggendorf/Thenhoven, Worringen Zum Wahlbezirk 29 gehören die Stadtteile Merkenich, Roggendorf/Thenhoven und Worringen. Seite 14 Stadtbezirk 7 – Porz Seite 15 Wahlbezirk 7 – Poll, Westhoven, Ensen Zum Wahlbezirk 7 gehören die Stadtteile Poll, Westhoven und Ensen. Wahlbezirk 8 – Gremberghoven, Eil, Porz I, Finkenberg Zum Wahlbezirk 8 gehören die Stadtteile Gremberghoven, Eil und Finkenberg sowie das östlich der Bundesbahnlinie Köln-Troisdorf gelegene Gebiet (einschließlich Kaiserstraße) des Stadtteils Porz. Wahlbezirk 9 – Urbach, Elsdorf, Grengel Zum Wahlbezirk 9 gehören die Stadtteile Urbach, Elsdorf und Grengel. Wahlbezirk 10 – Wahnheide, Wahn, Lind, Libur Zum Wahlbezirk 10 gehören die Stadtteile Wahnheide, Wahn, Lind und Libur. Wahlbezirk 11 – Porz II, Zündorf, Langel Zum Wahlbezirk 11 gehören die Stadtteile Langel und Zündorf sowie das Gebiet des Stadtteils Porz, soweit nicht zum Wahlbezirk 8 gehörend. Seite 16 Stadtbezirk 8 - Kalk Seite 17 Wahlbezirk 41 – Brück, Rath/Heumar Zum Wahlbezirk 41 gehören die Stadtteile Rath/Heumar und Brück. Wahlbezirk 42 – Humboldt/Gremberg I, Kalk Zum Wahlbezirk 42 gehören der Stadtteil Kalk und vom Stadtteil Humboldt/Gremberg der wie folgt beschriebene Teil: Gremberger Straße (ausschl.) - von Stadtteilgrenze Deutz bis Taunusstraße, Taunusstraße (ausschl.) – von Gremberger Straße bis Wattstraße, Wattstraße (einschl.) – von Taunusstraße bis Rolshover Straße, Rolshover Straße (einschl.) – von Wattstraße bis Stadtteilgrenze Kalk. Wahlbezirk 43 – Humboldt/Gremberg II, Vingst Zum Wahlbezirk 43 gehören die Stadtteile Vingst und Humboldt/Gremberg, soweit nicht zum Wahlbezirk 42 gehörend. Wahlbezirk 44 – Höhenberg, Merheim Zum Wahlbezirk 44 gehören die Stadtteile Höhenberg und Merheim. Wahlbezirk 45 – Ostheim, Neubrück Zum Wahlbezirk 45 gehören die Stadtteile Ostheim und Neubrück. Seite 18 Stadtbezirk 9 – Mülheim Seite 19 Wahlbezirk 35 – Mülheim I, Buchforst, Buchheim Zum Wahlbezirk 35 gehören die Stadtteile Buchforst, Buchheim und die Stegerwaldsiedlung des Stadtteils Mülheim zwischen Pfälzischer Ring (100-102) einschl.; Sporthallenweg ausschl., Sachsenbergstr. einschl. bis Strommitte. In nördlicher Richtung Mülheimer Hafen einschl., Auenweg (173-175) einschl., in gedachter Linie Richtung Pfälzischer Ring. Wahlbezirk 36 – Mülheim II Zum Wahlbezirk 36 gehört vom Stadtteil Mülheim das Gebiet zwischen Auenweg (173-175) ausschl., Strommitte nordwärts bis einschl.: Uferstr., Mülheimer Freiheit, Keupstr., Clevischer Ring (1-117, 2-122), Berliner Str. (1-229, 2-232); ausschl.: Hacketäuerstr., Tiefentalstr.; einschl.: Bredemeyerstr., Rixdorfer Str., Schönrather Str. (1-7), Im Winkel, Manforter Str. entlang der Düsseldorfer Str. bis an die Stadtteilgrenze Stammheim. Dann weiter entlang der Bahntrasse in südlicher Richtung bis zur Von-Galen-Str. ausschl., Gut Neurath einschl., entlang der BAB in südlicher Richtung bis an die Stadtteilgrenzen von Buchforst und Buchheim entlang der Bahntrasse weiter in gedachter westlicher Linie Richtung Auenweg. Wahlbezirk 37 – Mülheim III, Stammheim, Flittard Zum Wahlbezirk 37 gehören vom Stadtteil Mülheim das Gebiet nördlich der Uferstr. und Mülheimer Freiheit ausschl.; einschl.: Dünnwalder Str., Clevischer Ring, Hacketäuer Str., Tiefental Str.; ausschl.: Schönrather Str. (1-7), Im Winkel, Manforter Str., Düsseldorfer Str., entlang der Stadtteilgrenze zu Stammheim. Entlang der Bahntrasse in südlicher Richtung einschl.: Höhenhauser Ring, Von-Galen-Str., Schönrather Str. (167a - 171), entlang des Autobahnzubringers, die BAB in nördlicher Richtung bis zur Stadtteilgrenze Stammheim. Des Weiteren die Stadtteile Stammheim und Flittard. Wahlbezirk 38 – Dünnwald, Höhenhaus Zum Wahlbezirk 38 gehören die Stadtteile Dünnwald und Höhenhaus. Wahlbezirk 39 – Dellbrück Zum Wahlbezirk 39 gehört der Stadtteil Dellbrück. Wahlbezirk 40 – Holweide Zum Wahlbezirk 40 gehört der Stadtteil Holweide.
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2742_2019_1
2773 Zeichen
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2742/2019/1 Änderungen zur Beschlussvorlage 1. Änderung im Text „Begründung“ auf Seite 4 unten letzter Abschnitt und Seite 5 oben (1 - 3 Abschnitt) in Bezug auf den Stadtbezirk Ehrenfeld: „Stadtbezirk 4 – Ehrenfeld Die Wahlbezirke 22 (+23,15%) und 24 (+23,87%) nähern sich der Toleranzgrenze; deshalb wer- den aus dem Wahlbezirk 22 die Stimmbezirke 40201 und 40202 dem Wahlbezirk 23 zugeordnet. Diese dem Stimmbezirk Neuehrenfeld zugehörigen Stimmbezirke, welche als einzige dem Wahl- bezirk 22 und nicht 23 zugeordnet sind, werden damit wieder im Wahlbezirk 23 zusammengeführt. Aus dem Wahlbezirk 24 wird der Stimmbezirk 40101 dem Wahlbezirk 25 zugeordnet. Mit +14,24% (Wahlbezirk 22), +11,03% (Wahlbezirk 23), +13,06% (Wahlbezirk 24) und +15,24% (Wahlbezirk 25) liegen nach der Neueinteilung alle Wahlbezirke unkritisch innerhalb des Toleranz- bereichs.“ 2. Änderung in der Anlage 1 der Beschlussvorlage: Die enthaltenen Seiten 8 und 9 werden durch die beiden nachfolgenden Seiten ersetzt; die übrigen Seiten der Anlage 1 gelten unverändert. 2 Stadtbezirk 4 – Ehrenfeld 3 Wahlbezirk 22 – Ehrenfeld I Zum Wahlbezirk 22 gehört das wie folgt beschriebene Gebiet des Stadtteils Ehrenfeld: Westlich der Stadtteilgrenzen von Neustadt Nord, nördlich von Lindenthal, Braunsfeld, östlich von Müngersdorf entlang der Bahntrasse in östlicher Richtung bis Herbrandstr. ausschl.; einschl.: Lessingstr., Venloer Str. zwischen Lessingstr. und Innere Kanalstr., einschl. Subbelrather Str. zwischen Schlösserstr. aus- schl. bis Innere Kanalstr. Wahlbezirk 23 – Ehrenfeld II, Neuehrenfeld Zum Wahlbezirk 23 gehört der Stadtteil Neuehrenfeld, sowie das wie folgt beschriebene Gebiet des Stadtteils Ehrenfeld: Das Gebiet einschl.: Subbelrather Str. (303-409, 300-436), Marienstr. (71–115, 90–122), Alpenerstr. (29–37, 26–34); ausschl.: Hackländerstr. Wahlbezirk 24 – Ehrenfeld III, Bickendorf I, Ossendorf Zum Wahlbezirk 24 gehört der Stadtteil Ossendorf sowie das wie folgt beschriebene Stadtteilgebiet von Ehrenfeld und Bickendorf: ausschl.: Lessingstr. bis Subbelrather Str.; einschl.: Hackländerstr., Leyendeckerstr.; ausschl.: Marienstr. (123-163, 124-134); einschl. ab Subbelrather Str. (433/450) stadtauswärts. Ab Ecke Äußere Kanalstraße/Venloer Str. stadtauswärts, Venloer Str. ausschl. bis Häuschensweg; weiter einschl.: Venloer Str. (708, 710, 716-728), nördlich bis einschl. Rotdornweg, in Richtung Nordwest bis zur Bahntrasse; Mühlenweg ausschl. Wahlbezirk 25 – Bickendorf II, Vogelsang, Bocklemünd/Mengenich Zum Wahlbezirk 25 gehören die Stadtteile Vogelsang und Bocklemünd/Mengenich sowie das Stadt- teilgebiet von Bickendorf und Ehrenfeld, soweit nicht zu Wahlbezirk 24 gehörend.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (153)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2742/2019/1
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.09.2019
- Erstellt
- 25.09.2019 09:13