1192/2017
Geschäftsordnung Theaterbeirat
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
806 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 25.04.2017 1192/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2017 Geschäftsordnung Theaterbeirat Die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung wurde von dem Theaterbeirat in seiner Sitzung am 08.03.2017 einstimmig beschlossen und wird dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Kenntnis gege- ben. Grundlage, Aufgabe und Zusammensetzung des Theaterbeirats ergeben sich aus dem Theaterför- derkonzept, das der Ausschuss Kunst und Kultur am 08.11.2016 beschlossen hat (s. dort Ziffer 6 Vergabeform). Mit der anliegenden Geschäftsordnung regelt der Theaterbeirat nunmehr seine Vorge- hensweise bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung seiner Sitzungen. gez. Laugwitz-Aulbach
1192-2017 Anlage GeschäftsordnungTheaterbeirat
4881 Zeichen
Geschäftsordnung des Theaterbeirats vom 08. März 2017 Präambel Diese Geschäftsordnung regelt Art und Weise der Vorbereitung, Durchführung und Nachbe- reitung von Sitzungen des Theaterbeirats. Grundlage, Zusammensetzung und Aufgaben des Theaterbeirats ergeben sich aus dem vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Theaterförder- konzept (Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 8. November 2016). Mit der Einsetzung eines Fachbeirates möchte die Verwaltung ihre Förderentscheidungen auch durch externen Sachverstand reflektieren lassen. Die Arbeit des Beirats zielt auf einen konstruktiven und vertrauensvollen Austausch mit seinen Mitgliedern. Die Voten des Beirats haben empfehlen- den Charakter und dienen der Vorbereitung der Verwaltungsentscheidungen. § 1 Geschäftsführendes Mitglied (1) Geschäftsführendes Mitglied des Theaterbeirats ist der Kulturdezernent / die Kulturde- zernentin der Stadt Köln. (2) Aufgaben des Geschäftsführenden Mitglieds sind insbesondere die Vorbereitung, Lei- tung und Nachbereitung von Sitzungen des Theaterbeirats. § 2 Sitzungen des Theaterbeirats (1) Sitzungen des Theaterbeirats finden zweimal jährlich statt. (2) Weitere Sitzungen des Theaterbeirats finden auf Antrag von mindestens vier Mitglie- dern des Theaterbeirats statt. (3) Die Sitzungen des Theaterbeirats sind nicht öffentlich. (4) Die Einladung zur Sitzung des Theaterbeirats erfolgt durch das Geschäftsführende Mitglied mindestens 14 Tage vor dem geplanten Sitzungstermin. (5) Der Einladung ist eine Tagesordnung beizufügen. Sofern sich nach dem Versand der Einladung Änderungen der Tagesordnung ergeben, ist die Tagesordnung zu aktualisie- ren und dem Theaterbeirat spätestens zu Beginn seiner Sitzung in einer aktuellen Fas- sung vorzulegen. (6) Das Geschäftsführende Mitglied leitet die Sitzung des Theaterbeirats. (7) Das Geschäftsführende Mitglied fertigt eine Niederschrift über den Sitzungsverlauf, in der insbesondere Kriterien für die Entscheidungen und Abstimmungsergebnisse do- kumentiert werden. Die Niederschrift wird den Mitgliedern des Theaterbeirats spätes- tens zwei Wochen nach der Beiratssitzung zur Verfügung gestellt. § 3 Beschlussfähigkeit des Theaterbeirats (1) Der Theaterbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf seiner Mitglieder anwe- send sind. (2) Das Geschäftsführende Mitglied lässt sich in der Regel durch die Fachreferentin / den Fachreferenten im Kulturamt der Stadt Köln vertreten. Die übrigen Beiratsmitglieder nehmen ihre Aufgabe höchstpersönlich wahr und können sich nicht vertreten lassen. § 4 Entscheidungen des Theaterbeirats (1) Der Theaterbeirat trifft seine Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt die Entscheidung als abgelehnt. Dies gilt nicht, wenn es um Ent- scheidungen über Förderempfehlungen des Theaterbeirats geht. In diesen Fällen wird die mit Stimmengleichheit getroffene Förderempfehlung des Theaterbeirats als solche gewertet. (2) Ausnahmsweise können Entscheidungen des Theaterbeirats im schriftlichen Umlauf- verfahren getroffen werden, wenn die Durchführung einer Sitzung des Theaterbeirats nicht mehr rechtzeitig möglich wäre. Die Entscheidung über die Durchführung des Um- laufverfahrens trifft das Geschäftsführende Mitglied unter Darstellung der Eilbedürftig- keit. §§ 2 Abs. 7, 3, 6 und 7 gelten entsprechend. § 6 Befangenheit (1) Die Mitglieder des Theaterbeirats wägen bei jeder zu treffenden Entscheidung des Theaterbeirats eigenverantwortlich ab, ob sie in der Sache befangen sein könnten. Be- jahendenfalls zeigen sie die Befangenheit unaufgefordert dem Geschäftsführenden Mitglied an und nehmen an der jeweiligen Beratung und Entscheidung nicht teil. In der Niederschrift wird die Befangenheit festgehalten. (2) Ein Mitglied nimmt auch dann an einer Beratung und Entscheidung nicht teil, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Beiratsmitglieder seine Befangenheit feststellen. (3) Für die Feststellung der Befangenheit gilt § 31 Gemeindeordnung NRW entsprechend. § 7 Verschwiegenheit Die Mitglieder des Theaterbeirats haben über die Beratung des Theaterbeirats und über sonstige in Zusammenhang mit der Tätigkeit als Beiratsmitglied bekannt gewordene Tatsa- chen Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt vor allem für Meinungsäußerungen der anderen Beiratsmitglieder in den Sitzungen des Theaterbeirats, das Abstimmungsverhalten der Bei- ratsmitglieder, unveröffentlichte und spezifische wirtschaftliche Daten von Zuschussempfän- gern. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit wirkt über das Ende der Mitgliedschaft im Thea- terbeirat hinaus fort. § 8 Aufwandsentschädigung (1) Die Mitgliedschaft im Theaterbeirat ist ein Ehrenamt. (2) Jedes Mitglied erhält für den mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes verbunden Auf- wand eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 510 € pro Jahr aus Mitteln der Stadt Köln.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1192/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27