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AN/0598/2018

Geänderte Rahmenbedingungen im Schülerspezialverkehr

Die Linke. Anfrage nach § 4 19.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 14.05.2018, TOP 3.2.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3098 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
An den Ausschussvorsitzenden 
Dr. Helge Schlieben 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 19.04.2018 
AN/0598/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 14.05.2018 
 
Geänderte Rahmenbedingungen im Schülerspezialverkehr 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten 
Ausschusssitzung zu setzen. 
Die Bedingungen, nach denen der Schülerspezialverkehr von Schüler/innen mit Behinderung 
gehandhabt wird, haben sich verändert, anscheinend aufgrund eines neuen Rahmenvertrages. 
Rückmeldungen aus Schulen lassen einige neue Bedingungen als nicht praktikabel erscheinen. 
Teilweise führt die Erfüllung dieser Bedingungen zu Situationen, die dem Schüler/innenwohl 
abträglich sind. 
Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen. 
1. Änderungen der Fahrtzeit oder Absagen müssen jetzt mindestens 12-15 Tage im Voraus 
angemeldet werden, da sonst Stornokosten entstehen. Kurzfristige Änderungen werden in 
der Regel wegen der Stornokosten nicht übernommen. Das ist insbesondere bei 
spontanem Schulausfall (Hitzefrei) ärgerlich, weil die anfälligsten Schüler dann noch 
stundenlang nach dem Unterricht in der Schule bleiben müssen. Unklar ist auch, wie das 
bei plötzlich im Unterricht auftretenden Krankheitsfällen gehandhabt werden soll. Ist der 
Verwaltung diese Problematik bekannt, und wenn ja, welche Verfahrensweise empfiehlt sie 
den Schulen? 
2. Nun ist – im Gegensatz zu früher –  vorgesehen, dass die Schule nachprüft, ob die 
einzelnen Fahrten tatsächlich stattgefunden haben. Da ein Kind in der Regel 3-4 Fahrer 
hat, ist diese Arbeit aufwendig. Dafür ist aber keine zusätzliche Stelle bzw. Stellenanteile 
vorgesehen. Diese Aufgabe bedeutet Mehrarbeit für Lehrer/innen oder Verwaltungskräfte, 
die aber keine Kapazitäten mehr frei haben.

Aus welchen Stellenanteilen soll diese Arbeit geleistet werden und wer hat sie angeordnet 
(Kommune, Land, Dritter)? 
3. Den Schüler/innen werden nur noch die Fahrtkosten zur nächst gelegenen Schule bezahlt. 
Es gibt Klagen, dass dabei die örtlichen Verhältnisse und/oder die pädagogischen 
Erfordernisse nicht berücksichtigt werden. 
a) Wer trifft die Entscheidung darüber, ob die Fahrtkosten für die weiter entfernte Schule 
erstattet werden, wenn seitens Eltern, Schüler/innen oder Schulen der Wunsch besteht, 
dass eine/e Schüler/in nicht die nächstgelegene Schule besucht.  Wie sind die  
entsprechenden Personen qualifiziert?  
b) Inwieweit und an welcher Stelle werden pädagogische Beurteilungen über die am 
besten geeignete Schule im Verfahren gehört und miteinbezogen?  
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.05.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0598/2018
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
19.04.2018
Erstellt
19.04.2018 10:02