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Geänderte Rahmenbedingungen im Schülerspezialverkehr

Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0598/2018 vom 19.04.2018

Stand: Am 04.09.2018 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Linke Anfrage nach § 4

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Dr. Helge Schlieben Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 19.04.2018 AN/0598/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 14.05.2018 Geänderte Rahmenbedingungen im Schülerspezialverkehr Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu setzen. Die Bedingungen, nach denen der Schülerspezialverkehr von Schüler/innen mit Behinderung gehandhabt wird, haben sich verändert, anscheinend aufgrund eines neuen Rahmenvertrages. Rückmeldungen aus Schulen lassen einige neue Bedingungen als nicht praktikabel erscheinen. Teilweise führt die Erfüllung dieser Bedingungen zu Situationen, die dem Schüler/innenwohl abträglich sind. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen. 1. Änderungen der Fahrtzeit oder Absagen müssen jetzt mindestens 12-15 Tage im Voraus angemeldet werden, da sonst Stornokosten entstehen. Kurzfristige Änderungen werden in der Regel wegen der Stornokosten nicht übernommen. Das ist insbesondere bei spontanem Schulausfall (Hitzefrei) ärgerlich, weil die anfälligsten Schüler dann noch stundenlang nach dem Unterricht in der Schule bleiben müssen. Unklar ist auch, wie das bei plötzlich im Unterricht auftretenden Krankheitsfällen gehandhabt werden soll. Ist der Verwaltung diese Problematik bekannt, und wenn ja, welche Verfahrensweise empfiehlt sie den Schulen? 2. Nun ist – im Gegensatz zu früher – vorgesehen, dass die Schule nachprüft, ob die einzelnen Fahrten tatsächlich stattgefunden haben. Da ein Kind in der Regel 3-4 Fahrer hat, ist diese Arbeit aufwendig. Dafür ist aber keine zusätzliche Stelle bzw. Stellenanteile vorgesehen. Diese Aufgabe bedeutet Mehrarbeit für Lehrer/innen oder Verwaltungskräfte, die aber keine Kapazitäten mehr frei haben. Aus welchen Stellenanteilen soll diese Arbeit geleistet werden und wer hat sie angeordnet (Kommune, Land, Dritter)? 3. Den Schüler/innen werden nur noch die Fahrtkosten zur nächst gelegenen Schule bezahlt. Es gibt Klagen, dass dabei die örtlichen Verhältnisse und/oder die pädagogischen Erfordernisse nicht berücksichtigt werden. a) Wer trifft die Entscheidung darüber, ob die Fahrtkosten für die weiter entfernte Schule erstattet werden, wenn seitens Eltern, Schüler/innen oder Schulen der Wunsch besteht, dass eine/e Schüler/in nicht die nächstgelegene Schule besucht. Wie sind die entsprechenden Personen qualifiziert? b) Inwieweit und an welcher Stelle werden pädagogische Beurteilungen über die am besten geeignete Schule im Verfahren gehört und miteinbezogen? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 04.09.2018

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 3.1.2, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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