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Grundstück Markusstr. 45-49 in Köln-Raderberg, Nutzung der alten Sparkassenfiliale

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3966/2018 vom 03.06.2020

Stand: Am 17.12.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/2 63/S42/0770/2018 Vorlagen-Nummer 3966/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 Grundstück Markusstr. 45-49 in Köln-Raderberg, Nutzung der alten Sparkassenfiliale Herr Torsten Ilg, Freie Wähler Köln in der Bezirksvertretung Rodenkirchen, fragt im Zusammenhang mit der Entkernung der alten Sparkassenfiliale, Markusstr. 45-49, an: Frage 1: Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Verwaltung derzeit über die Nachnutzung des Gebäudes? Antwort zu Frage 1: (Beantwortung in nicht öffentlicher Sitzung) Im Oktober 2018 wurde ein Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Teilbereichs eines Wohn- und Geschäftshauses in einen Briefzustellstützpunkt ohne Besucherverkehr eingereicht. Der Antrag wur- de wegen erheblicher Mängel zurückgegeben und ist damit gegenstandslos. Frage 2: Gesetztenfalls es würde bei der Stadt Köln ein (Bau-) Antrag auf Genehmigung eines „DHL- Verteilzentrums“ in diesem Gebäude gestellt werden, bitte ich die Verwaltung um eine erste Einschät- zung und Beantwortung der Frage, welche verkehrstechnischen Problem und ggf. Veränderungen der Verkehrsführung dann auf die Bewohner der umliegenden Anwohnerstraßen zukommen würden. Antwort zu Frage 2: Ohne prüfbare Antragsunterlagen kann diese Frage nicht beantwortet werden. Frage 3: Wäre es grundsätzlich denkbar, dass die Verwaltung auch ohne Votum der politischen Gremien (Be- zirk/Rat), den Lieferverkehr eines solchen Verteilzentrums, z.B. durch die Liblarer Straße befürworten und genehmigen könnte und würde? Antwort zu Frage 3: Die Erteilung einer Baugenehmigung ist ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung und erfor- dert grundsätzlich nicht die Mitwirkung des Rates und/oder der Bezirksvertretung. Die Bezirksvertre- tung erhält gem. § 2 Nr. 6.7 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln bei Baumaßnahmen mit einer Flä- che von über 3.000 m2 die Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine eventuell notwendige Änderung der Verkehrsführung würde jedoch im Genehmigungsverfahren mit dem zuständigen Fachamt abgestimmt.

Beratungsverlauf

  1. 17.12.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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