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3966/2018

Grundstück Markusstr. 45-49 in Köln-Raderberg, Nutzung der alten Sparkassenfiliale

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.12.2018, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2187 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/63/632/2 
63/S42/0770/2018 
Vorlagen-Nummer 
 3966/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 
 
Grundstück Markusstr. 45-49 in Köln-Raderberg, Nutzung der alten Sparkassenfiliale 
Herr Torsten Ilg, Freie Wähler Köln in der Bezirksvertretung Rodenkirchen, fragt im Zusammenhang 
mit der Entkernung der alten Sparkassenfiliale, Markusstr. 45-49, an: 
 
Frage 1: 
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Verwaltung derzeit über die Nachnutzung des Gebäudes? 
 
Antwort zu Frage 1: (Beantwortung in nicht öffentlicher Sitzung) 
Im Oktober 2018 wurde ein Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Teilbereichs eines Wohn- und 
Geschäftshauses in einen Briefzustellstützpunkt ohne Besucherverkehr eingereicht. Der Antrag wur-
de wegen erheblicher Mängel zurückgegeben und ist damit gegenstandslos. 
 
Frage 2: 
Gesetztenfalls es würde bei der Stadt Köln ein (Bau-) Antrag auf Genehmigung eines „DHL-
Verteilzentrums“ in diesem Gebäude gestellt werden, bitte ich die Verwaltung um eine erste Einschät-
zung und Beantwortung der Frage, welche verkehrstechnischen Problem und ggf. Veränderungen der 
Verkehrsführung dann auf die Bewohner der umliegenden Anwohnerstraßen zukommen würden. 
 
Antwort zu Frage 2: 
Ohne prüfbare Antragsunterlagen kann diese Frage nicht beantwortet werden. 
 
Frage 3: 
Wäre es grundsätzlich denkbar, dass die Verwaltung auch ohne Votum der politischen Gremien (Be-
zirk/Rat), den Lieferverkehr eines solchen Verteilzentrums, z.B. durch die Liblarer Straße befürworten 
und genehmigen könnte und würde? 
 
Antwort zu Frage 3: 
Die Erteilung einer Baugenehmigung ist ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung und erfor-
dert grundsätzlich nicht die Mitwirkung des Rates und/oder der Bezirksvertretung. Die Bezirksvertre-
tung erhält gem. § 2 Nr. 6.7 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln bei Baumaßnahmen mit einer Flä-
che von über 3.000 m2 die Gelegenheit zur Stellungnahme.  
 
Eine eventuell notwendige Änderung der Verkehrsführung würde jedoch im Genehmigungsverfahren 
mit dem zuständigen Fachamt abgestimmt.

Beratungsverlauf (1)

17.12.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Markusstraße 45
  • Liblarer Straße

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Details

Aktenzeichen
3966/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.06.2020
Erstellt
29.11.2018 08:43