V/0403/2015
Verfahren zum Antrag "Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen unterstützen"
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Beschlussvorlage
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V/0403/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Verfahren zum Antrag "Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen unterstützen" Beratungsfolge 10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem „Verfahren zur Verwendung der im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel für Elternini- tiativen/Kindertageseinrichtungen in schwieriger finanzieller Situation“ (Anlage 1) wird zu- gestimmt. 2. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt zur Kenntnis, dass über eine mögliche Fortsetzung der finanziellen Unterstützung jeweils im Rahmen der Haushaltsbe- ratungen zu entscheiden ist. 3. Darüber hinaus stimmt der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien der sofortigen Gewährung folgender finanzieller Unterstützung an zwei Elterninitiativen mit erheblichen Finanzproblemen zu: Die Kindertageseinrichtungen der Elterninitiativen „Kleine Wiese e.V.“ und „K.E.K.K.I. e.V.“ erhalten antragsgemäß einen einmaligen Zuschuss in Höhe von jeweils maximal 15.000 € pro Kita aus den veranschlagten Mitteln. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 100.000,00 € bei der u. g. Produktgruppe veranschlagt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Kindertagesbetreuung Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 100.000 Vorlagen-Nr.: V/0403/2015 Auskunft erteilt: Frau Kratz-Trutti, Frau Hölscher Ruf: 492 51 30, 492 51 42 E-Mail: KratzTrutti@stadt-muenster.de HoelscherL@stadt-muenster.de Datum: 19.05.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0403/2015 Begründung: Zu Beschlusspunkt 1. und 2.: Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschloss in der Sitzung am 29.04.2015 über die Vorlage V/0239/2015 - Verfahren zum Antrag "Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen un- terstützen". Mit der veränderten Beschlussfassung wurde die Verwaltung insbesondere beauftragt, bis zur nächsten Si tzung des Aus schusses für Kinder, Jugendliche und Familien ein Antragsverfahren hinterlegt mit Kriterien zu entwickeln. Das entwickelte Verfahren einschließlich der Kriterien wird in der Anlage 1 ausführlich dargestellt. Bei der Entscheidung, ob eine finanzielle Förderung gewährt wird, werden insbesondere folgende Kriterien zugrunde gelegt: a. Eine finanzielle Unterstützung wird bei Vorliegen einer zeitlich begrenzten, existenziel- len Notsituation gewährt, die vom Antragsteller detailliert darzustellen ist. Gründe hier- für können beispielsweise sein: Eine längere Vertretungssituation, durch die wesentlich erhöhte Personalkosten entst e- hen, d as Anfallen von besonderen Investitionen, die im Zusammenhang mit der B e- triebserlaubnis entstehen oder durch Unfall - und Arbeitsschutzkosten verursacht we r- den b. Der Zuschuss beträgt maximal 15.000,00 € und darf den tatsächlichen Bedarf zur Be- seitigung der Notlage nicht übersteigen. Reichen die bereitgestellten Mittel nicht aus, um alle vorliegenden Anträge positiv bescheiden zu können, werden die Anträge eingruppiger Einrichtungen vorrangig befürwortet. Im Übrigen ist nach Dringlichkeit zu entscheiden. Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, Elterninitiativen/Kindertageseinrichtungen in finanzieller No t- lage die im Rahmen des Haushaltsplans für das Jahr 2015 bereitgestellten Mittel auf dieser Grund- lage zu verwenden. Die Kindertagesbetreuung in Münster wird in den 179 Kindertageseinrichtungen von einer Vielfalt von Trägern gestaltet. 50 der 179 Kindertageseinrichtungen befinden sich in Trägerschaft einer Elterninitiative. 38 dieser Einrichtungen arbeiten eingruppig. - 3 - V/0403/2015 Elterninitiativen als Träger von Kindertageseinrichtungen zeichnen sich durch ein hohes Engagement von Eltern aus. Sie gestalten und organisieren alsTräger ihre Kindertageseinrichtung selbst. Dieses große ehrenamtliche Engagement, das oft über den geregelten Kitaalltag hinaus geht, führt zu einer hohen Identifizierung der Eltern und bildet im Gesamtgefüge eine sehr wertvolle Ergänzung zu den übrigen Trägerorganisiationsformen. Viele Elternitiativen müssen jedoch einen wesentlichen strukturellen Nachteil gegenüber anderen Trägern in Kauf nehmen. Die zum Großteil eingruppigen Einrichtungen verfügen anders als größere Träger nicht über die Mögichkeit, kurzfristige Bedarfe durch einen flexiblen Einsatz anderweitiger trägerinterner Ressourcen zu kompensieren. Nicht planbare Investitionen wie z.B. unvorhersehbare Ersatzbeschaffungen können die finanziellen Spielräume der Einrichtung ebenso an ihre Grenzen bringen, wie die Notwendigkeit, personelle Ausfälle zu kompensieren. Auch die Teilnahme der Fachkräfte an Pflichtfortbildungen (Erste Hilfe, Sicherheit, Hygiene o.ä.) kann in eingruppigen Einrichtungen nicht durch das Einspringen einer Fachkraft aus einer anderen Gruppe gelöst werden. Diese Strukturmerkmale von Elterninitiativen führen zu besonderen und nicht kalkulierbaren Belastungen, die im Einzelfall von den Einrichtungen nicht mehr kompensiert werden können und eine Unterstützung im Notfall erforderlich machen. Zu Beschlusspunkt 3: Eingruppige Kindertageseinrichtungen werden seit dem 01.08.2008 durch das Kinderbildungsge- setz NRW (KiBiz) jährlich mit 15.000,00 € bezuschusst – jedoch nur dann, wenn die Einrichtung bereits vor Inkrafttreten des KiBiz nach dem Vorgängergesetz „GTK-NRW (Gesetz über Tagesein- richtung für Kinder) gefördert wurde. Da dieses Kriterium nicht auf die Elterninitiativen „Kleine Wie- se e.V.“ und K.E.K.K.I. e.V.“ zutrifft, erhalten diese beiden Einrichtungen den Nachteilsausgleich in Höhe von 15.000,00 € jährlich im Rahmen der KiBiz - Mittel nicht. Daran gebunden ist auch der öffentliche KiBiz-Zuschussanteil der Stadt Münster. Die Elterninitiativen „Kleine Wiese e.V.“ und K.E.K.K.I. e.V.“ haben vor dem Hintergrund o.g. Zusammenhänge bereits in den vergangenen Jahren Nachteile gegenüber anderen Einrichtungen auffangen müssen, die mittlerweile die finanzielle Tragfähigkeit beider Einrichtungen gravierend belasten. Wie in der Vorlage V/0239/2015 dargestellt, liegen der Verwaltung bereits entsprechende A nträge beider Elterninitiativen vor. - 4 - V/0403/2015 Daher schlägt die Verwaltung vor, über die Gewährung eines einmaligen Zuschusses mit dieser Vorlage zu entscheiden und damit die finanzielle Notlage auszugleichen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: 1. Verfahren zur Verwendung der im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel für Elterninitiativen in schwieriger finanzielle Situation 2. Antrag der Ratsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der Fraktion ÖDP/Piraten 3. Antrag der Elterninitiative „Kleine Wiese e.V.“ 4. Antrag der Elterninitiative „K.E.K.K.I. e.V.“
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PY> gs ri „® ‚Heine wese | Münster, den 11.12.2014 Oberbürgermeister der Stadt Münster 1 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien i .xı«,.. | Anna Pohl Bu . 48127 Münster Betr.: Antrag auf einen einmaligen Zuschuss aus dem Notfalltopf für Elterninitiativen / Ratsbeschluss 10.12.2014 Sehr geehrte Frau Pohl, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragen wir einen einmaligen Zuschuss aus dem Notfalitopf für Elterninitiativen in Höhe von 15.000 €. Die Kleine Wiese ist als Einrichtung für 9 Kinder unter 3 Jahren schon über zwei Jahrzehnte in Münster etabliert. Mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das 2008 in Kraft getreten ist, hatten wir endlich die Möglichkeit, uns personell und konzeptionell gut aufzustellen und konnten so unsere Arbeit mit den Kleinkindern zunehmend verbessern. Leider bekommen wir keinen Eingruppenzuschlag, da wir vor dem KiBiz nicht nach dem GTK gefördert wurden. Als Elterninitiative bemühen wir uns bereits sehr, durch selbst erbrachte Leistungen (Vorstandsarbeit, Renovierungen, Elterndienste bei Krankheitsvertretung) die Kosten möglichst gering zu halten. Durch das Fehlen des Eingruppenzuschlages, die gestiegenen Personalkosten und wenig ansteigenden Kinderpauschalen sind wir aber dennoch seit einiger Zeit an unsere finanziellen Grenzen gestoßen und verzeichnen in diesem Jahr monatlich ein Minus von 528,42 € (vgl. Anhang). Wir gehen davon aus, dass dieses strukturelle Defizit im kommenden Jahr vor allem aufgrund der anstehenden Tariferhöhungen weiter ansteigen wird. Aus diesem Grund, vor allem aber wegen unserer räumlichen Situation und der zeitlich begrenzten Betriebsgenehmigung (bis März 2016) suchen wir seit ca. 4 Jahren nach neuen Räumen, die uns erlauben, wenigstens ein zehntes Kind aufzunehmen oder eine zweite Gruppe zu eröffnen. In unseren jetzigen Räumlichkeiten ist ein zehntes Kind aufgrund des sehr begrenzten Raumangebotes ohne direkten Zugang zur kleinen Außenfläche leider keine Option. Seit knapp zwei Jahren sind wir in konkreten Gesprächen mit der Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und einem privaten Investor. Ziel ist der Bau einer zweizügigen Einrichtung im nördlichen Innenstadibereich Münsters. Alle Seiten sind guten Willens das Projekt zu verwirklichen, es fehlt jedoch noch das entscheidende „OK“, ck; EL Kıeine wlese das wir in den nächsten Wochen erwarten. Trotzdem gilt es dann noch mindestens den Zeitraum bis März 2016 zu überbrücken. Für diese Zeit benötigen wir dringend finanzielle Unterstützung, Bei der beantragten Unterstützung handeit es sich um eine einmalige Unterstützung, da sich unsere angespannte finanzielle Situation durch den Umzug in neue Räumlichkeiten und die damit verbundene Möglichkeit, mehr Kinder aufzunehmen normalisieren würde. Im Anhang finden Sie.eine Auflistung unserer Ausgaben i im Jahr 2013 und 2014. Gerne sind wir bereit, entsprechende Nachweise. und Kontoauszüge anzuführen. . Wir würden uns sehr über-eine positive Rückmeldung freuen. Mit freundlichen Grüßen PaP- rl 2 ee - Ralf Borski (1. Vorstand) Werner Heim: xg (2. Vorstand) Marit Schröder (Kassenwärtin) Regine Leie (Leitung)
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Antrag auf einen einmaligen Zuschuss aus dem Notfalltopf für Elterninitiativen / Ratsbe- schluss vom 10.12.2014 Email vom 08.04.2015 Sehr geehrter Herr Braun, hiermit beantragen wir einen einmaligen Zuschuss aus dem-Notfalltopf für Elterninitiativen in Höhe von 15.000 €. . Wir erhalten aufgrund der Fristenregelung zum Übergang vom GTK zum. KiBiz keinen Eingruppenzuschlag . Diese Mittel fehlen uns beim Betrieb unserer kleine Einrichtung. Wir werden unsere finanzielle Situation im Einzelnen darlegen. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie in Kürze. Mit freundlichem Gruß Inken Grüber Finanzwart Kindergruppe KERKIe. V.
Anlage 1: Verfahren zur Verwendung der im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel für Elterninitiativen in schwieriger finanzieller Situation
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Anlage 1 Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen unterstützen - Verfahren zur Verwendung der im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel für Elterninitiativen in schwieriger finanzieller Situation – 1. Grundsatz Der Rat der Stadt Münster hat im Rahmen des Haushaltsplanes 2015 100.000,00 € bereitgestellt. Mit diesen Mitteln sollen Elterninitiativen in besonders schwieriger finanzieller Situation unterstützt werden, damit sie nicht aufgeben müssen. Die Unterstützung trägt dazu bei, den seit dem 01.08.2013 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für alle Kinder ab einem Jahr zu gewährleisten. Ziel ist es, Münster auch weiterhin als familienfreundliche Stadt zu gestalten und das ehrenamtliche Engagement der Eltern, welches den Betrieb von Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen erst möglich macht, zu fördern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 2. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind alle Elterninitiativen, die Träger einer Kindertageseinrichtung in Münster sind. 3. Antragstellung Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster informiert alle antragsberechtigten Elterninitiativen und Eltern helfen Eltern per Mail über die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung nach diesem Verfahren erhalten zu können. Die Antragstellung erfolgt schriftlich formlos und ist jährlich bis zum 15.09.2015 an die Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Abteilung Tagesbetreuung für Kinder, 48127 Münster, zu richten. Die Antragsteller müssen die existenzielle finanzielle Notlage und die Höhe des finanziellen Förderbedarfs so detailliert darstellen, dass die Notlage erkennbar nicht durch eigene finanzielle Möglichkeiten behoben werden kann. Dazu ist auch die Höhe ggf. vorhandener Rücklagen anzugeben, da diese vorrangig einzusetzen sind. Der Personaleinsatz soll sich an den Beschreibungen der Gruppenformen in der Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz orientieren. Darüber hinaus ist darzustellen, wie die Situation mittel- bzw. langfristig positiv verändert werden soll, da keine dauerhafte Unterstützung aus diesen Mitteln erfolgen kann. 4. Kriterien für eine finanzielle Unterstützung Bei der Entscheidung, ob eine finanzielle Förderung gewährt wird, werden insbesondere folgende Kriterien zugrunde gelegt: a. Eine finanzielle Unterstützung wird bei Vorliegen einer zeitlich begrenzten, existenziellen Notsituation gewährt, die vom Antragsteller detailliert darzustellen ist. Gründe hierfür können beispielsweise sein: Eine längere Vertretungssituation, durch die wesentlich erhöhte Personalkosten entstehen, das Anfallen von besonderen Investitionen, die im Zusammenhang mit der Betriebserlaubnis entstehen oder durch Unfall- und Arbeitsschutzkosten verursacht werden b. Der Zuschuss beträgt maximal 10.000,00 € und darf den tatsächlichen Bedarf zur Beseitigung der Notlage nicht übersteigen. c. Reichen die bereitgestellten Mittel nicht aus, um alle vorliegenden Anträge positiv bescheiden zu können, werden die Anträge eingruppiger Einrichtungen vorrangig befürwortet. Im Übrigen ist nach Dringlichkeit zu entscheiden. 5. Bewilligung / Auszahlung Die Entscheidung über die Gewährung eines finanziellen Zuschusses obliegt dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien auf Grundlage dieses Verfahrens und der darin festgelegten Kriterien. Die Mittel werden unmittelbar nach der Bewilligung ausgezahlt. Zum Kindergartenjahresabschluss – spätestens bis zum 01.10. des Jahres – ist ein schriftlich formloser Verwendungsnachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel vorzulegen. Wird dieser nicht vorgelegt, kann dies zur Rückforderung der Mittel oder zur Aussetzung weiterer Fördermittel führen. 6. Verfügbare Mittel / Zeitrahmen Aktuell wurden im Haushaltsjahr 2015 100.000,00 € bereitgestellt. Mittel, die aufgrund der Antragslage nicht bis zum Jahresende verwendet wurden, sollen in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden, um im Folgejahr nach gleichem Verfahren und zweckentsprechende Bezuschussung weitere Anträge zu ermöglichen. Über eine Fortsetzung der finanziellen Unterstützung in den Folgejahren ist jeweils im Rahmen der Haushaltsetatplanungen zu entscheiden.
Antrag Ratsfraktionen SPD-Bündnis90-DieGrünen-DieLinke_Fraktion ÖDP-Piraten
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Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen unterstützen
In der Stadt Münster gibt es verschiedene Träger von
Kindertageseinrichtungen, wie Elterninitiativen, Kirchen, Betriebe oder
andere Träger.
Diese Trägervielfalt bleibt erhalten. Bei Bedarf wird die Finanzierung
von Kitas {insbesondere der eingruppigen Elterninitiativen)
sichergestellt; denn gerade diese haben Probleme mit den KiBiz-
Pauschalen auszukommen.
Daher werden im Jahr 2015 100.000 € in den Haushalt eingestellt, um
Kitas in schwieriger finanzieller Situation zu unterstützen, damit sie
nicht aufgeben müssen. Hierzu wird von der Verwaltung ein Verfahren
entwickelt, das regelt, unter welchen Bedingungen auf dieses Geld in
Anspruch genommen werden kann. Bis zur Verfahrensentwicklung
wird eine Sperrvermerk für diesen Betrag eingerichtet.
Ratsfraktion
BÜNDNIS 90 „m
DIE GRÜNEN P®
an MÜNeTER
Fraktion im Rat der Stadt Münster
DIE LINKE.
Ratsfraktion Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0403/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.05.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37