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V/0403/2015

Verfahren zum Antrag "Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen unterstützen"

Vorlagen 21.05.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 10.06.2015, TOP 11

Beschlussvorlage

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Antrag_Elterninitiative_Kleine_Wiese_eV

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Antrag_Elterninitiative_K.E.K.K.I.eV

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Anlage 1: Verfahren zur Verwendung der im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel für Elterninitiativen in schwieriger finanzieller Situation

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Antrag Ratsfraktionen SPD-Bündnis90-DieGrünen-DieLinke_Fraktion ÖDP-Piraten

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Ansehen

Beschlussvorlage

7000 Zeichen

V/0403/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verfahren zum Antrag "Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen unterstützen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem „Verfahren zur Verwendung der im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel für Elternini-
tiativen/Kindertageseinrichtungen in schwieriger finanzieller Situation“ (Anlage 1) wird zu-
gestimmt. 
 
2. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt zur Kenntnis, dass über eine 
mögliche Fortsetzung der finanziellen Unterstützung jeweils im Rahmen der Haushaltsbe-
ratungen zu entscheiden ist. 
 
3. Darüber hinaus stimmt der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien der sofortigen 
Gewährung folgender finanzieller Unterstützung an zwei Elterninitiativen mit erheblichen 
Finanzproblemen zu: 
 
Die Kindertageseinrichtungen der Elterninitiativen „Kleine Wiese e.V.“ und „K.E.K.K.I. 
e.V.“ erhalten antragsgemäß einen einmaligen Zuschuss in Höhe von jeweils maximal 
15.000 € pro Kita aus den veranschlagten Mitteln. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 in 
Höhe von 100.000,00 € bei der u. g. Produktgruppe veranschlagt.  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Kindertagesbetreuung    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 100.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0403/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Kratz-Trutti, Frau Hölscher 
Ruf: 
492 51 30, 492 51 42 
E-Mail: 
KratzTrutti@stadt-muenster.de  
HoelscherL@stadt-muenster.de 
Datum: 
19.05.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0403/2015 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1. und 2.: 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschloss in der Sitzung am 29.04.2015 über 
die Vorlage V/0239/2015 - Verfahren zum Antrag "Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen un-
terstützen". 
 
Mit der veränderten Beschlussfassung wurde die Verwaltung insbesondere beauftragt, bis zur 
nächsten Si tzung des Aus schusses für Kinder, Jugendliche und Familien ein Antragsverfahren 
hinterlegt mit Kriterien zu entwickeln. 
 
Das entwickelte Verfahren einschließlich der Kriterien wird in der Anlage 1 ausführlich dargestellt. 
 
Bei der Entscheidung, ob eine finanzielle Förderung gewährt wird, werden insbesondere folgende 
Kriterien zugrunde gelegt: 
 
a. Eine finanzielle Unterstützung wird bei Vorliegen einer zeitlich begrenzten, existenziel-
len Notsituation gewährt, die vom Antragsteller detailliert darzustellen ist. Gründe hier-
für können beispielsweise sein: 
Eine längere Vertretungssituation, durch die wesentlich erhöhte Personalkosten entst e-
hen, d as Anfallen von besonderen Investitionen, die im Zusammenhang mit der B e-
triebserlaubnis entstehen oder durch Unfall - und Arbeitsschutzkosten verursacht we r-
den 
 
b. Der Zuschuss beträgt maximal 15.000,00 € und darf den tatsächlichen Bedarf zur Be-
seitigung der Notlage nicht übersteigen. 
 
Reichen die bereitgestellten Mittel nicht aus, um alle vorliegenden Anträge positiv bescheiden zu 
können, werden die Anträge eingruppiger Einrichtungen vorrangig befürwortet. Im Übrigen ist nach 
Dringlichkeit zu entscheiden. 
 
Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, Elterninitiativen/Kindertageseinrichtungen in finanzieller No t-
lage die im Rahmen des Haushaltsplans für das Jahr 2015 bereitgestellten Mittel auf dieser Grund-
lage zu verwenden. 
 
Die Kindertagesbetreuung in Münster wird in den 179 Kindertageseinrichtungen von einer Vielfalt 
von Trägern gestaltet. 50 der 179 Kindertageseinrichtungen befinden sich in Trägerschaft einer 
Elterninitiative. 38 dieser Einrichtungen arbeiten eingruppig.

- 3 - 
V/0403/2015 
 
 
Elterninitiativen als Träger von Kindertageseinrichtungen zeichnen sich durch ein hohes 
Engagement von Eltern aus. Sie gestalten und organisieren alsTräger ihre Kindertageseinrichtung 
selbst. Dieses große ehrenamtliche Engagement, das oft über den geregelten Kitaalltag hinaus 
geht, führt zu einer hohen Identifizierung der Eltern und bildet im Gesamtgefüge eine sehr 
wertvolle Ergänzung zu den übrigen Trägerorganisiationsformen. 
 
Viele Elternitiativen müssen jedoch einen wesentlichen strukturellen Nachteil gegenüber anderen 
Trägern in Kauf nehmen. Die zum Großteil eingruppigen Einrichtungen verfügen anders als 
größere Träger nicht über die Mögichkeit, kurzfristige Bedarfe durch einen flexiblen Einsatz 
anderweitiger trägerinterner Ressourcen zu kompensieren. 
Nicht planbare Investitionen wie z.B. unvorhersehbare Ersatzbeschaffungen können die 
finanziellen Spielräume der Einrichtung ebenso an ihre Grenzen bringen, wie die Notwendigkeit, 
personelle Ausfälle zu kompensieren. Auch die Teilnahme der Fachkräfte an Pflichtfortbildungen 
(Erste Hilfe, Sicherheit, Hygiene o.ä.) kann in eingruppigen Einrichtungen nicht durch das 
Einspringen einer Fachkraft aus einer anderen Gruppe gelöst werden.  
 
Diese Strukturmerkmale von Elterninitiativen führen zu besonderen und nicht kalkulierbaren 
Belastungen, die im Einzelfall von den Einrichtungen nicht mehr kompensiert werden können und 
eine Unterstützung im Notfall erforderlich machen. 
 
Zu Beschlusspunkt 3: 
 
Eingruppige Kindertageseinrichtungen werden seit dem 01.08.2008 durch das Kinderbildungsge-
setz NRW (KiBiz) jährlich mit 15.000,00 € bezuschusst – jedoch nur dann, wenn die Einrichtung 
bereits vor Inkrafttreten des KiBiz nach dem Vorgängergesetz „GTK-NRW (Gesetz über Tagesein-
richtung für Kinder) gefördert wurde. Da dieses Kriterium nicht auf die Elterninitiativen „Kleine Wie-
se e.V.“ und K.E.K.K.I. e.V.“ zutrifft, erhalten diese beiden Einrichtungen den Nachteilsausgleich in 
Höhe von 15.000,00 € jährlich im Rahmen der KiBiz - Mittel nicht.   
Daran gebunden ist auch der öffentliche KiBiz-Zuschussanteil der Stadt Münster. 
 
Die Elterninitiativen „Kleine Wiese e.V.“ und K.E.K.K.I. e.V.“ haben vor dem Hintergrund o.g. 
Zusammenhänge bereits in den vergangenen Jahren Nachteile gegenüber anderen Einrichtungen 
auffangen müssen, die mittlerweile die finanzielle Tragfähigkeit beider Einrichtungen gravierend 
belasten.  
 
Wie in der Vorlage V/0239/2015 dargestellt, liegen der Verwaltung bereits entsprechende A nträge 
beider Elterninitiativen vor.

- 4 - 
V/0403/2015 
Daher schlägt die Verwaltung vor, über die Gewährung eines einmaligen Zuschusses mit dieser 
Vorlage zu entscheiden und damit die finanzielle Notlage auszugleichen. 
 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
1. Verfahren zur Verwendung der im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel für Elterninitiativen 
in schwieriger finanzielle Situation 
2. Antrag der Ratsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der Fraktion 
ÖDP/Piraten 
3. Antrag der Elterninitiative „Kleine Wiese e.V.“ 
4. Antrag der Elterninitiative „K.E.K.K.I. e.V.“

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3128 Zeichen

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| Münster, den 11.12.2014
Oberbürgermeister der Stadt Münster 1
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  i .xı«,.. |
Anna Pohl Bu .

48127 Münster

Betr.: Antrag auf einen einmaligen Zuschuss aus dem Notfalltopf für Elterninitiativen / Ratsbeschluss
10.12.2014

Sehr geehrte Frau Pohl,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir einen einmaligen Zuschuss aus dem Notfalitopf für Elterninitiativen in Höhe von
15.000 €.

Die Kleine Wiese ist als Einrichtung für 9 Kinder unter 3 Jahren schon über zwei Jahrzehnte in Münster
etabliert. Mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das 2008 in Kraft getreten ist, hatten wir endlich die
Möglichkeit, uns personell und konzeptionell gut aufzustellen und konnten so unsere Arbeit mit den
Kleinkindern zunehmend verbessern.

Leider bekommen wir keinen Eingruppenzuschlag, da wir vor dem KiBiz nicht nach dem GTK gefördert
wurden.

Als Elterninitiative bemühen wir uns bereits sehr, durch selbst erbrachte Leistungen (Vorstandsarbeit,
Renovierungen, Elterndienste bei Krankheitsvertretung) die Kosten möglichst gering zu halten. Durch das
Fehlen des Eingruppenzuschlages, die gestiegenen Personalkosten und wenig ansteigenden
Kinderpauschalen sind wir aber dennoch seit einiger Zeit an unsere finanziellen Grenzen gestoßen und
verzeichnen in diesem Jahr monatlich ein Minus von 528,42 € (vgl. Anhang). Wir gehen davon aus, dass
dieses strukturelle Defizit im kommenden Jahr vor allem aufgrund der anstehenden Tariferhöhungen weiter
ansteigen wird.

Aus diesem Grund, vor allem aber wegen unserer räumlichen Situation und der zeitlich begrenzten
Betriebsgenehmigung (bis März 2016) suchen wir seit ca. 4 Jahren nach neuen Räumen, die uns erlauben,
wenigstens ein zehntes Kind aufzunehmen oder eine zweite Gruppe zu eröffnen. In unseren jetzigen
Räumlichkeiten ist ein zehntes Kind aufgrund des sehr begrenzten Raumangebotes ohne direkten Zugang
zur kleinen Außenfläche leider keine Option.

Seit knapp zwei Jahren sind wir in konkreten Gesprächen mit der Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien und einem privaten Investor. Ziel ist der Bau einer zweizügigen Einrichtung im nördlichen
Innenstadibereich Münsters.

Alle Seiten sind guten Willens das Projekt zu verwirklichen, es fehlt jedoch noch das entscheidende „OK“,

ck; EL Kıeine wlese

das wir in den nächsten Wochen erwarten.

Trotzdem gilt es dann noch mindestens den Zeitraum bis März 2016 zu überbrücken. Für diese Zeit
benötigen wir dringend finanzielle Unterstützung, Bei der beantragten Unterstützung handeit es sich um
eine einmalige Unterstützung, da sich unsere angespannte finanzielle Situation durch den Umzug in neue
Räumlichkeiten und die damit verbundene Möglichkeit, mehr Kinder aufzunehmen normalisieren würde.

Im Anhang finden Sie.eine Auflistung unserer Ausgaben i im Jahr 2013 und 2014. Gerne sind wir bereit,
entsprechende Nachweise. und Kontoauszüge anzuführen. .

Wir würden uns sehr über-eine positive Rückmeldung freuen.

Mit freundlichen Grüßen

PaP- rl 2 ee -
Ralf Borski (1. Vorstand) Werner Heim: xg (2. Vorstand)

Marit Schröder (Kassenwärtin) Regine Leie (Leitung)

Antrag_Elterninitiative_K.E.K.K.I.eV

633 Zeichen

Antrag auf einen einmaligen Zuschuss aus dem Notfalltopf für Elterninitiativen / Ratsbe-
schluss vom 10.12.2014

Email vom 08.04.2015

Sehr geehrter Herr Braun,

hiermit beantragen wir einen einmaligen Zuschuss aus dem-Notfalltopf
für Elterninitiativen in Höhe von 15.000 €.

. Wir erhalten aufgrund der Fristenregelung zum Übergang vom GTK zum.
KiBiz keinen Eingruppenzuschlag .
Diese Mittel fehlen uns beim Betrieb unserer kleine Einrichtung.

Wir werden unsere finanzielle Situation im Einzelnen darlegen.
Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie in Kürze.

Mit freundlichem Gruß
Inken Grüber

Finanzwart
Kindergruppe KERKIe. V.

Anlage 1: Verfahren zur Verwendung der im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel für Elterninitiativen in schwieriger finanzieller Situation

4287 Zeichen

Anlage 1 
Trägervielfalt sicherstellen -  Elterninitiativen unterstützen 
-  Verfahren zur Verwendung der im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel für 
Elterninitiativen in schwieriger finanzieller Situation – 
 
1. Grundsatz 
 
Der Rat der Stadt Münster hat im Rahmen des Haushaltsplanes 2015  100.000,00 € 
bereitgestellt. Mit diesen Mitteln sollen Elterninitiativen in besonders schwieriger 
finanzieller Situation unterstützt werden, damit sie nicht aufgeben müssen. Die 
Unterstützung trägt dazu bei, den seit dem 01.08.2013 bestehenden Rechtsanspruch auf 
einen Kinderbetreuungsplatz für alle Kinder ab einem Jahr zu gewährleisten. Ziel ist es, 
Münster auch weiterhin als familienfreundliche Stadt zu gestalten und das ehrenamtliche 
Engagement der Eltern, welches den Betrieb von Kindertageseinrichtungen in 
Trägerschaft von Elterninitiativen erst möglich macht, zu fördern. 
 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
 
 
2. Antragsberechtigung 
 
Antragsberechtigt sind alle Elterninitiativen, die Träger einer Kindertageseinrichtung in 
Münster sind. 
 
 
3. Antragstellung 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster informiert alle 
antragsberechtigten Elterninitiativen und Eltern helfen Eltern per Mail über die 
Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung nach diesem Verfahren erhalten zu können. 
 
Die Antragstellung erfolgt schriftlich formlos und ist jährlich bis zum 15.09.2015 an die 
Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Abteilung Tagesbetreuung für 
Kinder, 48127 Münster, zu richten. 
 
Die Antragsteller müssen die existenzielle finanzielle Notlage und die Höhe des 
finanziellen Förderbedarfs so detailliert darstellen, dass die Notlage erkennbar nicht 
durch eigene finanzielle Möglichkeiten behoben werden kann. Dazu ist auch die Höhe 
ggf. vorhandener Rücklagen anzugeben, da diese vorrangig einzusetzen sind. Der 
Personaleinsatz soll sich an den Beschreibungen der Gruppenformen in der Anlage zu § 
19 Abs. 1 KiBiz orientieren.  
 
Darüber hinaus ist darzustellen, wie die Situation mittel- bzw. langfristig positiv verändert 
werden soll, da keine dauerhafte Unterstützung aus diesen Mitteln erfolgen kann.

4. Kriterien für eine finanzielle Unterstützung 
 
Bei der Entscheidung, ob eine finanzielle Förderung gewährt wird, werden insbesondere 
folgende Kriterien zugrunde gelegt: 
 
a. Eine finanzielle Unterstützung wird bei Vorliegen einer zeitlich begrenzten, 
existenziellen Notsituation gewährt, die vom Antragsteller detailliert darzustellen 
ist. Gründe hierfür können beispielsweise sein: 
Eine längere Vertretungssituation, durch die wesentlich erhöhte 
Personalkosten entstehen, das Anfallen von besonderen Investitionen, die 
im Zusammenhang mit der Betriebserlaubnis entstehen oder durch Unfall- 
und Arbeitsschutzkosten verursacht werden 
b. Der Zuschuss beträgt maximal 10.000,00 € und darf den tatsächlichen Bedarf zur 
Beseitigung der Notlage nicht übersteigen. 
 
c. Reichen die bereitgestellten Mittel nicht aus, um alle vorliegenden Anträge positiv 
bescheiden zu können, werden die Anträge eingruppiger Einrichtungen vorrangig 
befürwortet. Im Übrigen ist nach Dringlichkeit zu entscheiden. 
 
5. Bewilligung / Auszahlung 
 
Die Entscheidung über die Gewährung eines finanziellen Zuschusses obliegt dem Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien auf Grundlage dieses Verfahrens und der darin 
festgelegten Kriterien. Die Mittel werden unmittelbar nach der Bewilligung ausgezahlt. 
 
Zum Kindergartenjahresabschluss – spätestens bis zum 01.10. des Jahres – ist ein 
schriftlich formloser Verwendungsnachweis über die zweckentsprechende Verwendung 
der Mittel vorzulegen. Wird dieser nicht vorgelegt, kann dies zur Rückforderung der Mittel 
oder zur Aussetzung weiterer Fördermittel führen. 
 
6. Verfügbare Mittel / Zeitrahmen 
 
Aktuell wurden im Haushaltsjahr 2015  100.000,00 € bereitgestellt. Mittel, die aufgrund 
der Antragslage nicht bis zum Jahresende verwendet wurden, sollen in das nächste 
Haushaltsjahr übertragen werden, um im Folgejahr nach gleichem Verfahren und 
zweckentsprechende Bezuschussung weitere Anträge zu ermöglichen. 
Über eine Fortsetzung der finanziellen Unterstützung in den Folgejahren ist jeweils im 
Rahmen der Haushaltsetatplanungen zu entscheiden.

Antrag Ratsfraktionen SPD-Bündnis90-DieGrünen-DieLinke_Fraktion ÖDP-Piraten

939 Zeichen

Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen unterstützen

In der Stadt Münster gibt es verschiedene Träger von
Kindertageseinrichtungen, wie Elterninitiativen, Kirchen, Betriebe oder
andere Träger.

Diese Trägervielfalt bleibt erhalten. Bei Bedarf wird die Finanzierung
von Kitas {insbesondere der eingruppigen Elterninitiativen)
sichergestellt; denn gerade diese haben Probleme mit den KiBiz-
Pauschalen auszukommen.

Daher werden im Jahr 2015 100.000 € in den Haushalt eingestellt, um
Kitas in schwieriger finanzieller Situation zu unterstützen, damit sie
nicht aufgeben müssen. Hierzu wird von der Verwaltung ein Verfahren
entwickelt, das regelt, unter welchen Bedingungen auf dieses Geld in
Anspruch genommen werden kann. Bis zur Verfahrensentwicklung
wird eine Sperrvermerk für diesen Betrag eingerichtet.

Ratsfraktion

BÜNDNIS 90 „m
DIE GRÜNEN P®

an MÜNeTER

Fraktion im Rat der Stadt Münster

DIE LINKE.

Ratsfraktion Münster

Beratungsverlauf (1)

10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0403/2015
Typ
Vorlagen
Datum
21.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37