AN/1011/2025
ÄA zu Beschluss über die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens (verfahrensleitender Beschluss);
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Änderungsantrag (Die Linke BV8)
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Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.06.2025 AN/1011/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 TOP 8.2.1 ÄA Beschluss über die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens (verfahrensleitender Beschluss); Arbeitstitel: Neubrücker Ring in Köln-Neubrück Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Kalk bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der 32. Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Kalk in der Wahlperiode 2020–2025 am Donnerstag, den 26.06.2025, aufzunehmen: Beschluss: 1. Punkt 1 der Beschlussvorlage und der Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung werden derart ergänzt, dass die Einwohner*innenbeteiligung auch aufsuchend organisiert wird. Jeder Neubrücker und jeder Rath/Heumarer Haushalt erhält eine persönliche Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Die örtlichen Initiativen sind organisatorisch und inhaltlich in die Öffentlichkeitsbeteiligung einzubeziehen. Außerdem werden Infostände auf dem Wochenmarkt angeboten. 2. Punkt 2 der Beschlussvorlage wird ergänzt und lautet dann: beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 2) erst nachdem diese zunächst im Rahmen der Abendveranstaltung zur frühzeitigen Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Anlass und Ziel der Planung sowie die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens vorgestellt und beraten wurden. Die Anregungen der Einwohnerinnen zu den Leitlinien sind hierbei zu berücksichtigen. 3. Die Leitlinien selbst sind wie folgt zu ändern beziehungsweise zu ergänzen bevor sie der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt werden: a. Im gesamten Text ist der Begriff „Bürger*innen“ durch den Begriff „Einwohner*innen“ zu ersetzen b. Auf Seite 2 wird der 1. Satz in Absatz 3 wie folgt geändert (Änderungen in fett): Zunächst werden im Rahmen einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Anlass und Ziel der Planung sowie die hier vorgeschlagenen Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens vor- und zur Diskussion gestellt. c. Der 3. Satz in Absatz 3 wird wie folgt geändert (Änderungen in fett): Die Ergebnisse werden dokumentiert und bei der Formulierung der Aufgabenstellung berücksichtigt sowie anschließend an die Planungsteams und das Bewertungsgremium, sowie die Politik zur Beschlussfassung weitergeleitet. d. Hinter dem 1. Satz des 4. Absatzes wird eingefügt. Hierbei sind Örtlichkeiten in Neubrück und Rath/Heumar zu nutzen. e. Der 1. Satz des 5. Absatzes wird wie folgt geändert (Änderungen in fett): Zum Abschluss des Qualifizierungsverfahren werden alle eingereichten Arbeiten öffentlich in Neubrück und Rath/Heumar ausgestellt. f. Auf Seite 3 wird unter der Überschrift „Städtebau/Nutzungen“ ein 7. Spiegelstrich eingefügt der lautet: Bei der Quartiers- und Gebäudegestaltung sind die Grundlagen der architektonischen Bewegung des Solarpunks zu berücksichtigen g. Auf Seite 3 wird unter der Überschrift „Freiraum/Landschaftsraum“ der 2. Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett): Schaffung von für Mensch und Tier attraktiven, qualitativ und ökologisch hochwertigen und naturnah gestalteten, sowie naturbelassenen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Grün- und Freiräumen sowie - 3 - Spielflächen h. Auf Seite 3 wird unter der Überschrift „Freiraum/Landschaftsraum“ ein 6. Spiegelstrich wird eingefügt, der lautet: Eine „Waldinsel“ (Tiny Forest, Miniaturwald) ist anzulegen . i. Auf Seite 4 wird unter der Überschrift Erschließung/Verkehr/Mobilität der 1. Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett): Schaffung eines immissions- und autofreien Quartiers j. Auf Seite 4 wird unter der Überschrift Erschließung/Verkehr/Mobilität der 2. Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett): Ausbildung einer für alle Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmenden verträglichen Erschließung mit hoher Aufenthaltsqualität und klimaangepasster Gestaltung, deren Anbindung für den motorisierten Verkehr ausschließlich über den Rather Kirchweg erfolgt k. Auf Seite 4 wird unter der Überschrift Erschließung/Verkehr/Mobilität nach dem 2. Spiegelstrich ein weiterer (3.) Spiegelstrich: Es ist zu berücksichtigen, dass der Neubrücker Ring zukünftig zu einer stadtverträglichen Fahrradstraße umgestaltet werden wird. l. Auf Seite 4 wird unter der Überschrift Erschließung/Verkehr/Mobilität der derzeitige 3. Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett): Entwicklung attraktiver Wegeverbindungen (mehr als 2) über den Neubrücker Ring zum bestehenden Quartierszentrum Neubrücks unter der Berücksichtigung ÖPNV-Anbindung inkl. der zukünftigen Stadtbahnhaltestellen, auch als Grünbrücke. Begründung: Das Leitlinienpapier ist wie die Schuhkartonsiedlung aus der Machbarkeitsstudie nicht originell, sondern aus alten vorgefertigten Teilen zusammengestellt. Wenn man zum Beispiel liest: „Der Beteiligungsprozess sorgt für Transparenz, soll Interesse an dem Vorhaben w ecken und Menschen aus dem Stadtteil und darüber hinaus zur Mitwirkung motivieren.“ verkennt das völlig, dass es bereits übergroßes Interesse gibt und die Menschen stark zur Mitwirkung motiviert sind. Die Veranstaltungen des Bündnisses für die Felder und weiterer Akteurinnen zum Thema platzen aus allen Nähten. Da kann ein solcher Satz nur ironisch oder unter Ignorierung der Lage in den Text gerutscht sein. So spannt sich aktuell die Stimmung rund um die städtebaulichen Entwicklungen mit den beiden Bebauungsplanverfahren am Rather See in der Bürgerschaft sogar an. - 4 - Dennoch sind noch nicht alle Einwohnerinnen Neubrücks und Rath/Heumars wirklich darüber informiert, was quasi vor ihrer Haustür auf Wunsch einer Immobilieninvestorin geschehen soll. Die Aufklärung darüber und die Beteiligungsmöglichkeiten darf nicht alleine Initiativen und Vereinen überlassen werden. Daher ist eine aufsuchende Beteiligung notwendig. Die Begriffe "Bürger" und "Einwohner" werden oft synonym verwendet, haben aber unterschiedliche Bedeutungen, insbesondere im Kontext von Kommunalrecht. Eine Einwohner*in ist jede Person, die ihren Wohnsitz in einer Gemeinde hat, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Eine Bürger*in ist hingegen eine Einwohner*in, die zudem das Wahlrecht bei Kommunalwahlen besitzt, also in der Regel eine deutsche Staatsangehörige oder eine Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates, die in Deutschland wahlberechtigt ist. Warum Menschen, die hier langjährig Wohnen kein Wahlrecht haben, ist die eine Ungerechtigkeit. Eine weitere ist es, wenn diese Menschen per Leitlinien-Beschluss aus der Beteiligung ausgeschlossen werden. Es stünde der Verwaltung gut an, dass auch bei anderen Gelegenheiten von Beteiligung zu berücksichtigen. Als Beispiel hätte die Einwohner*innen-Befragung zum Godorfer Hafen dienen können. Die Ideen, die Solarpunk unterstützen, sind vielleicht nicht so weit hergeholt, wie sie scheinen. Ähnlich wie der Brutalismus ein klarer Bruch mit der architektonischen Tradition war, versucht Solarpunk, einen drastisch anderen Ansatz für die Architektur des 21. Jahrhunderts zu fördern. Durch die bisherige konventionelle Architektur werden entweder die klimatischen Bedrohungen für unseren Planeten nicht angegangen oder die Dinge verschlimmern sich. Die Erkenntnis, dass unsere derzeitige Art des Bauens grundsätzlich eine existenzielle Bedrohung darstellt, erfordert eine radikal neue Architekturphilosophie, die Solarpunk anbietet. Was der Solarpunk-Architektur stilistisch am nächsten kommt, dürfte derzeit Singapurs Garden City sein: eine politische Initiative, die ins Leben gerufen wurde, um die dicht besiedelte Stadt in eine urbane Umgebung voller Grün zu verwandeln. Darum sollte Köln durchaus ein bisschen Singapur wagen. - 5 - Wenn man an einer wirklichen Vernetzung Neubrücks mit Neuneubrück interessiert ist, darf der Neubrücker Ring nicht einmal durch so viel motorisierten Verkehr belastet werden, wie dies bisher der Fall ist. Eine ausschließliche Erschließung Neuneubrücks über diese Straße wirkt daher hier besonders kontraproduktiv. Sollte man bei den verkehrlichen Untersuchungen feststellen, dass sich die Autoverkehre dort weder reduzieren noch umleiten lassen, sollte auf das gesamte Projekt verzichtet und eine alternative Planung eingeleitet werden. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1011/2025
- Typ
- Änderungsantrag BV8 (Linke)
- Datum
- 25.06.2025
- Erstellt
- 25.06.2025 13:15