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AN/1011/2025

ÄA zu Beschluss über die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens (verfahrensleitender Beschluss);

Änderungsantrag BV8 (Linke) 25.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.06.2025

Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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Änderungsantrag (Die Linke BV8)

8846 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.06.2025 
AN/1011/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 
TOP 8.2.1 
 
ÄA Beschluss über die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens 
(verfahrensleitender Beschluss);  Arbeitstitel: Neubrücker Ring in Köln-Neubrück 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
DIE LINKE Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Kalk bittet Sie, folgenden 
Änderungsantrag auf die Tagesordnung der 32. Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Kalk 
in der Wahlperiode 2020–2025 am Donnerstag, den 26.06.2025, aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
1. Punkt 1 der Beschlussvorlage und der Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung 
werden derart ergänzt, dass die Einwohner*innenbeteiligung auch aufsuchend 
organisiert wird. Jeder Neubrücker und jeder Rath/Heumarer Haushalt erhält eine 
persönliche Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Die örtlichen Initiativen sind 
organisatorisch und inhaltlich in die Öffentlichkeitsbeteiligung einzubeziehen. 
Außerdem werden Infostände auf dem Wochenmarkt angeboten. 
 
2. Punkt 2 der Beschlussvorlage wird ergänzt und lautet dann: 
 
beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 2) erst nachdem 
diese zunächst im Rahmen der Abendveranstaltung zur frühzeitigen 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

- 2 - 
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Anlass und Ziel der Planung 
sowie die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens vorgestellt und beraten wurden. 
Die Anregungen der Einwohnerinnen zu den Leitlinien sind hierbei zu 
berücksichtigen. 
 
3. Die Leitlinien selbst sind wie folgt zu ändern beziehungsweise zu ergänzen bevor 
sie der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt werden: 
 
a. Im gesamten Text ist der Begriff „Bürger*innen“ durch den Begriff 
„Einwohner*innen“ zu ersetzen 
 
b. Auf Seite 2 wird der 1. Satz in Absatz 3 wie folgt geändert (Änderungen in 
fett): 
Zunächst werden im Rahmen einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Anlass und Ziel der 
Planung sowie die hier vorgeschlagenen Leitlinien des 
Qualifizierungsverfahrens vor- und zur Diskussion gestellt. 
 
c. Der 3. Satz in Absatz 3 wird wie folgt geändert (Änderungen in fett): 
Die Ergebnisse werden dokumentiert und bei der Formulierung der 
Aufgabenstellung berücksichtigt sowie anschließend an die 
Planungsteams und das Bewertungsgremium, sowie die Politik zur 
Beschlussfassung weitergeleitet. 
 
d. Hinter dem 1. Satz des 4. Absatzes wird eingefügt. Hierbei sind 
Örtlichkeiten in Neubrück und Rath/Heumar zu nutzen.  
 
e. Der 1. Satz des 5. Absatzes wird wie folgt geändert (Änderungen in fett): 
Zum Abschluss des Qualifizierungsverfahren werden alle eingereichten 
Arbeiten öffentlich in Neubrück und Rath/Heumar ausgestellt. 
 
f. Auf Seite 3 wird unter der Überschrift „Städtebau/Nutzungen“ ein 7. 
Spiegelstrich eingefügt der lautet: 
Bei der Quartiers- und Gebäudegestaltung sind die Grundlagen der 
architektonischen Bewegung des Solarpunks zu berücksichtigen 
 
g. Auf Seite 3 wird unter der Überschrift „Freiraum/Landschaftsraum“ der 2. 
Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett): 
Schaffung von für Mensch und Tier attraktiven, qualitativ und ökologisch 
hochwertigen und naturnah gestalteten, sowie naturbelassenen 
öffentlichen und öffentlich zugänglichen Grün- und Freiräumen sowie

- 3 - 
Spielflächen 
 
h. Auf Seite 3 wird unter der Überschrift „Freiraum/Landschaftsraum“ ein 6. 
Spiegelstrich wird eingefügt, der lautet: 
Eine „Waldinsel“ (Tiny Forest, Miniaturwald) ist anzulegen . 
 
i. Auf Seite 4 wird unter der Überschrift Erschließung/Verkehr/Mobilität der 1. 
Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett): 
Schaffung eines immissions- und autofreien Quartiers 
 
j. Auf Seite 4 wird unter der Überschrift Erschließung/Verkehr/Mobilität der 2. 
Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett): 
Ausbildung einer für alle Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmenden 
verträglichen Erschließung mit hoher Aufenthaltsqualität und 
klimaangepasster Gestaltung, deren Anbindung für den motorisierten 
Verkehr ausschließlich über den Rather Kirchweg erfolgt 
 
k. Auf Seite 4 wird unter der Überschrift Erschließung/Verkehr/Mobilität nach 
dem 2. Spiegelstrich ein weiterer (3.) Spiegelstrich: 
Es ist zu berücksichtigen, dass der Neubrücker Ring zukünftig zu 
einer stadtverträglichen Fahrradstraße umgestaltet werden wird. 
 
l. Auf Seite 4 wird unter der Überschrift Erschließung/Verkehr/Mobilität der 
derzeitige 3. Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett): 
Entwicklung attraktiver Wegeverbindungen (mehr als 2) über den 
Neubrücker Ring zum bestehenden Quartierszentrum Neubrücks unter der 
Berücksichtigung ÖPNV-Anbindung inkl. der zukünftigen 
Stadtbahnhaltestellen, auch als Grünbrücke.  
 
Begründung:  
 
Das Leitlinienpapier ist wie die Schuhkartonsiedlung aus der Machbarkeitsstudie nicht 
originell, sondern aus alten vorgefertigten Teilen zusammengestellt. Wenn man zum 
Beispiel liest: „Der Beteiligungsprozess sorgt für Transparenz, soll Interesse an dem 
Vorhaben w ecken und Menschen aus dem Stadtteil und darüber hinaus zur Mitwirkung 
motivieren.“ verkennt das völlig, dass es bereits übergroßes Interesse gibt und die 
Menschen stark zur Mitwirkung motiviert sind. Die Veranstaltungen des Bündnisses für 
die Felder und weiterer Akteurinnen zum Thema platzen aus allen Nähten. Da kann ein 
solcher Satz nur ironisch oder unter Ignorierung der Lage in den Text gerutscht sein. So 
spannt sich aktuell die Stimmung rund um die städtebaulichen Entwicklungen mit den 
beiden Bebauungsplanverfahren am Rather See in der Bürgerschaft sogar an.

- 4 - 
Dennoch sind noch nicht alle Einwohnerinnen Neubrücks und Rath/Heumars wirklich 
darüber informiert, was quasi vor ihrer Haustür auf Wunsch einer Immobilieninvestorin 
geschehen soll. Die Aufklärung darüber und die Beteiligungsmöglichkeiten darf nicht 
alleine Initiativen und Vereinen überlassen werden. Daher ist eine aufsuchende 
Beteiligung notwendig. 
 
Die Begriffe "Bürger" und "Einwohner" werden oft synonym verwendet, haben aber 
unterschiedliche Bedeutungen, insbesondere im Kontext von Kommunalrecht. Eine 
Einwohner*in ist jede Person, die ihren Wohnsitz in einer Gemeinde hat, unabhängig 
von ihrer Staatsangehörigkeit. Eine Bürger*in ist hingegen eine Einwohner*in, die zudem 
das Wahlrecht bei Kommunalwahlen besitzt, also in der Regel eine deutsche 
Staatsangehörige oder eine Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates, die in 
Deutschland wahlberechtigt ist. 
Warum Menschen, die hier langjährig Wohnen kein Wahlrecht haben, ist die eine 
Ungerechtigkeit. Eine weitere ist es, wenn diese Menschen per Leitlinien-Beschluss aus 
der Beteiligung ausgeschlossen werden. Es stünde der Verwaltung gut an, dass auch 
bei anderen Gelegenheiten von Beteiligung zu berücksichtigen. Als Beispiel hätte die 
Einwohner*innen-Befragung zum Godorfer Hafen dienen können.  
Die Ideen, die Solarpunk unterstützen, sind vielleicht nicht so weit hergeholt, wie sie 
scheinen. Ähnlich wie der Brutalismus ein klarer Bruch mit der architektonischen 
Tradition war, versucht Solarpunk, einen drastisch anderen Ansatz für die Architektur 
des 21. Jahrhunderts zu fördern. Durch die bisherige konventionelle Architektur werden 
entweder die klimatischen Bedrohungen für unseren Planeten nicht angegangen oder 
die Dinge verschlimmern sich. Die Erkenntnis, dass unsere derzeitige Art des Bauens 
grundsätzlich eine existenzielle Bedrohung darstellt, erfordert eine radikal neue 
Architekturphilosophie, die Solarpunk anbietet. Was der Solarpunk-Architektur stilistisch 
am nächsten kommt, dürfte derzeit Singapurs Garden City sein: eine politische 
Initiative, die ins Leben gerufen wurde, um die dicht besiedelte Stadt in eine urbane 
Umgebung voller Grün zu verwandeln. Darum sollte Köln durchaus ein bisschen 
Singapur wagen.

- 5 - 
Wenn man an einer wirklichen Vernetzung Neubrücks mit Neuneubrück interessiert ist, 
darf der Neubrücker Ring nicht einmal durch so viel motorisierten Verkehr belastet 
werden, wie dies bisher der Fall ist. Eine ausschließliche Erschließung Neuneubrücks 
über diese Straße wirkt daher hier besonders kontraproduktiv. Sollte man bei den 
verkehrlichen Untersuchungen feststellen, dass sich die Autoverkehre dort weder 
reduzieren noch umleiten lassen, sollte auf das gesamte Projekt verzichtet und eine 
alternative Planung eingeleitet werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsvorsitzender      Stellvertretender  
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1011/2025
Typ
Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
25.06.2025
Erstellt
25.06.2025 13:15