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V/0089/2018

Evaluation des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster

Vorlagen 29.01.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 28.02.2018, TOP 11

04_Schreiben der AG Wohlfahrt vom 29.05.2017 - Anlage

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Beschlussvorlage

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03_Antrag der SPD-Fraktion im AKJF am 07.09.2016

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02_Konzept komplett

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04_Schreiben der AG Wohlfahrt vom 29.05.2017

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04_Schreiben der AG Wohlfahrt vom 29.05.2017 - Anlage

811 Zeichen

Kriterien und Bewertungen zu Kita-Trägerausschreibungen ir in

> vorhandene Synergien (z. B.
Personalpool/Vertreitungsregelung)

der Stadt Münster
: Bewertung der
Kriterien Kriterien in
‚Punkten
> aan anerkannter Träger
! der Jugendhilfe
m kompete > Pädagogische Fachberatung
4 men d Fi nz > Regionale Geschäftsstelle 25
-/( se > Arbeitgeberkompete leistungen
Eignung) {z. B. Vergütung .n
leistungen)
> Arbeitnehme
2. Referenzen > 15
>
>
. >
\Pädagogisches /
|z. Fachliches 25
Konzept mit
Projekten
4.| 10
igrati pte und-Erfahrungen im Bereich
5 gras Te le des Ärbeitsfeldes "Migration" bzw. mit 10
I u indern und Eltern aus geflüchteten
Offnung >|, Familien
= Höhe und Finanzierung eines
= möglichen Trägereigenanteils
6. Wirtschaftlichkeit| % |@istungsfähigkeit 15

> Investitionsbereitschaft des Trägers

100

Beschlussvorlage

11263 Zeichen

V/0089/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Evaluation des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für  Kinder, Jugendliche und Familien nimmt die Evaluationsergebnisse zur 
Kenntnis. 
2. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien  nimmt das Konzept des im Anhang bei-
gefügten „Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster“ z u-
stimmend zur Kenntnis. 
3. Der am 07.09.2016 im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien eingebrachte Antrag 
der SPD -Fraktion „ -für zukünftige Verfahren zu Trägerausschreibungen für Kindertagesei n-
richtungen einen neuen Kriterienkatalog zu entwickeln, der Min deststandards für die Träge r-
auswahl enthält-“ ist mit der Vorlage eines neuen Kriterienkatalogs zur Trägerauswahl aufg e-
griffen worden. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0089/2018 
Auskunft erteilt: 
Herr Westarp, Frau Pohl 
Ruf: 
492-5134 
E-Mail: 
Westarp@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.02.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0089/2018 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
a. Der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen in Münster 
führt auch in Zukunft zu einer Vielzahl neuer Kindertageseinrichtungen, für die geeignete Trä-
ger gefunden werden müssen. Hierbei müssen die gestiegenen gesetzlichen, finanziellen und 
gesellschaftlichen Anforderungen an Kitaträger eine angemessene Beachtung finden. 
 
b. Mit Vorlage V/0376/2017 „Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens für Kindertages-
einrichtungen in der Stadt Münster“ wurde dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien am 20.06.2017 ein Vorschlag für das Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtun-
gen in der Stadt Münster vorgelegt und für die nächsten acht Trägervergaben für das Jahr 
2017 beschlossen. 
 
c. Der von der SPD-Fraktion eingebrachte Änderungsantrag in der Sitzung des Ausschusses für 
Kinder, Jugendli che und Familien vom 20.06.2017 „ ein Punkte -System zur Bewertung der 
eingehenden Bewerbungen zu entwickeln“, wurde nicht aufgegriffen. 
 
d. Abschließend wurde die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche 
und Familien am 20.06.2017 beauftragt, die Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens 
nach den acht Trägervergaben „zu evaluieren und dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien anschließend unter Berücksichtigung des Schreibens der AG Wohlfahrt vom 
29.05.2017, des in dieser Sitzung vorgelegten Antrags der SPD-Fraktion und unter Einbin-
dung der AG 5 nach § 78 SGB VIII (Tagesbetreuung für Kinder) erneut eine Vorlage zur Be-
schlussfassung vorzulegen, um über das weitere Verfahren bei der Trägerauswahl für Kinder-
tageseinrichtungen für die dann folgenden Ausschreibungen zu entscheiden.“ 
 
 
2. Evaluation und Verfahren laut Vorlage V/0376/2017 
 
2.1. Sachstand 
Das mit der Vorlage V/0376/2017 beschlossene Trägerauswahlverfahren wurde in 2017 insgesamt 
achtmal durchgeführt. Alle acht Vorlagen zur Trägerauswahl sind in 2017 von den politischen Gremi-
en beschlossen worden und dem Verwaltungsvorschlag ist in allen Fällen entsprochen worden.  
 
2.2. Bewerber und pädagogisches Angebote 
Die Anzahl der Bewerber pro ausgeschriebener Kindertageseinrichtung stieg im Vergleich zu den 
Vorjahren auf eine Anzahl von 3 bis 8 Bewerbern (durchschnittlich 5,3). In den Jahren 2013-2016 
bewarben sich 2 bis 6 Bewerber (durchschnittlich 3,2) pro ausgeschriebener Kindertageseinrichtung.  
Unter den Bewerbern in 2017 waren auch immer bundesweit tätige Träger, die an dem Betrieb von 
Kindertageseinrichtungen in Münster interessiert sind. Durch die Ausschreibung der Einrichtungen auf 
der Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien konnte die Transparenz der Aus-
schreibungen erhöht und eine verstärkte Trägerpluralität in der Stadt Münster erreicht werden. Diese 
Trägerpluralität führt zu einem breiteren pädagogischen Angebot im Bereich der Kindertagesbetreu-
ung in Münster. 
Gleichzeitig ist die Anzahl der bereits in Münster ansässigen Träger, die sich an dem Ausschrei-
bungsverfahren beteiligt haben, gestiegen, sodass im Prozess auch ortsansässige Träger gestärkt 
werden konnten. 
 
2.3. Wirtschaftlichkeit 
Die gebotenen Trägeranteile der Bewerber sind seit 2017 von zuvor durchschnittlich 2,9% auf 5,6% 
gestiegen. Unter dem aktuellen Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit des Haushaltes der 
Stadt Münster kann diese Entwicklung begrüßt werden (andere Großstädte, wie z.B. Köln erwarten 
von Kitaträgern die Übernahme des gesetzlich vorgeschriebenen Trägeranteils in Höhe von 4% bei 
Elterninitiativen, 9% bei öffentlichen Trägern und 12% bei kirchlichen Trägern). Die Erhöhung des

- 3 - 
V/0089/2018 
Trägeranteils lässt sich auf eine Kostenreduzierung der Stadt Münster voraussichtlich von jährlich rd. 
250.000 Euro beziffern. Das lässt sich im Folgenden nachvollziehen: 
 
Vorlage Kita Betriebs-
kosten 
Träger-
anteil % 
Träger- 
anteil € 
V/0784/2017 Hansestraße, Hiltrup 489.381 € 4,0% 19.575 € 
V/0785/2017 Interim ehemaligen Wartburghauptschule 
/Hüfferstraße 571.400 € 4,0% 22.856 € 
V/0786/2017 Interimsmaßnahme in Albachten (Pavillon) 
/Dauerhafte Kita Albachten 588.100 € 9,0% 52.929 € 
V/0787/2017 Kita an der Meyerbeerstraße, Mecklenbeck 802.888 € 9,0% 72.260 € 
V/0880/2017 Kita Alt Angelmodde, Angelmodde 600.100 € 4,0% 24.004 € 
V/0881/2017 Kita an der Eichendorffstraße, Angelmodde 1.027.000 € 9,0% 92.430 € 
V/0882/2017 Kita am Markweg, Münster-Mitte 819.800 € 9,0% 73.782 € 
V/0883/2017 Kita an der Middelerstraße, Wolbeck 1.190.000 € 5,5% 65.450 € 
   
Ø 5,6% 423.286 € 
  
6.088.669 € Ø 2,9% 176.571 € 
 
Mehreinnahmen ggü. Vorjahren 246.715 € 
 
Eine Reduzierung der Bedeutung der Wirtschaftlichkeit, wie im Schreiben der AG Wohlfahrt gefordert, 
wird nicht angestrebt. 
 
 
3. Modifizierung des Verfahrens 
 
Im Rahmen der Durchführung der acht Auswahlverfahren nach der in der Vorlage V/0376/2017 be-
schriebenen „Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in Müns-
ter“ hat sich das Verfahren nach Einschätzung der Verwaltung bewährt und soll im Wesentlichen, wie 
in der Vorlage V/0376/2017 beschrieben, beibehalten werden. Folgende Punkte sollen zukünftig an-
gepasst werden: 
 
 Der einzuladende Träger führt die Bewerbungsgespräche möglichst unter Beteiligung der Ge-
schäftsführung, in Verbindung mit einer Kitaleitung/Fachberatung (siehe Vorlage V/0376/2017, 
Punkt 2.). 
 Die Frage nach Zusatzbeiträgen wird in den Gesprächsleitfaden für die Bewerbungsgespräche 
aufgenommen (siehe Anhang 2, Punkt 2.). 
 Die vollständigen Konzeptunterlagen der Bewerber werden für die politischen Gremien nicht 
mehr an die Vorlage ergänzt, sondern nur noch im Ratsinformationssystem zum Download zur 
Verfügung gestellt. 
 Das bisher genannte Kriterium „Besondere Merkmale/Eignung“ wird neu verortet (siehe An-
hang 1, Punkt 3.3.): 
Das Kriterium wird umbenannt in „Besondere Merkmale des Trägers“ und soll zukünftig nicht mehr als 
Kriterium unter dem Punkt „Fachlichkeit/Pädagogik“ geführt werden. Das neue Kriterium „Besondere 
Merkmale des Trägers“ wird somit als eigenes Kriterium, außerhalb der gleichwertigen Kriterien „Wirt-
schaftlichkeit“ und „Fachlichkeit/Pädagogik“ zur Entscheidung hinzugezogen werden. Die Definition 
und der Orientierungsrahmen des Kriteriums wurden entsprechend angepasst. 
 
Von der im Antrag der SPD-Fraktion und im Schreiben der Wohlfahrtsverbände geforderten Bewer-
tung durch ein Punktesystem der Trägerschaftsbewerber wird weiterhin abgesehen, da einerseits die 
pädagogischen Angebotsformen der Träger zu vielfältig sind und andererseits die pädagogischen 
Inhalte nicht objektiv mit Punkten zu erfassen sind.  
Im Rahmen der Auswahl eines Bewerbers wird weiterhin bei der Beachtung der Auswahlkriterien von 
einer gleichwertigen Gewichtung der „Wirtschaftlichkeit“ und der „Fachlichkeit/Pädagogik“ ausgegan-

- 4 - 
V/0089/2018 
gen. Das Kriterium „Besondere Merkmale des Trägers“ ist neu definiert und fließt als eigenständiges 
Kriterium in die Bewertung der Bewerber mit ein. 
Die Beachtung sozialer Aspekte (wie z.B. angemessene tarifliche Bezahlung und Arbeitsplatzsicher-
heit), wie von der SPD-Fraktion und der AG Wohlfahrt gefordert, können im Auswahlverfahren für 
einen Träger weiterhin nicht dezidiert geprüft werden, da sie einen Eingriff in die Strukturen der Trä-
gerautonomie bedeuten. Denkbar wäre allenfalls die Abfrage, ob eine tarifliche Bezahlung erfolgt, 
ohne aber deren Qualität (z.B. analog TVÖD) festzulegen. Eine entsprechende Ergänzung wird daher 
von der Verwaltung weiterhin nicht vorgeschlagen. 
 
Das Verfahren inkl. der oben genannten Veränderungen wurde in der AG 78/5 am 16.02.2018 erläu-
tert und beraten. Die AG nimmt die Evaluationsergebnisse zur Kenntnis und begrüßt die Umsetzung 
des im Anhang beigefügten Konzepts zur Trägerauswahl für Kindertageseinrichtungen in der Stadt 
Münster. Vor dem Hintergrund der geplanten „Neuausrichtung der Finanzierung der Kindertagesbe-
treuung in NRW“ empfiehlt die AG, dass das Konzept im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien nach zwei Jahren erneut vorgelegt werden soll. 
 
 
4. Fazit 
 
Durch die Anpassung des modifizierten „Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in 
Münster“ konnten in 2017 positive Effekte erzielt werden. 
So wurden zum einen ortsansässige Träger gestärkt, zum anderen konnte aber auch durch Bewer-
bungen bundesweit tätiger Träger die Trägerpluralität in Münster erhöht werden. Ebenso konnten 
hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit die durchschnittlich gebotenen Trägeranteile erhöht werden, sodass 
sich Kostenreduzierungen bei der Stadt Münster ergeben. 
Darüber hinaus wird durch die Veröffentlichung des Verfahrensablaufes auf den Internetseiten der 
Stadt Münster den Bewerbern eine transparente Einsicht in das hiesige Bewerbungsverfahren gege-
ben und eine Bewerbung für eine Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung niedrigschwellig zugäng-
lich gemacht. Sowohl münstersche als auch überregionale Kitaträger (anerkannte Träger der Ju-
gendhilfe) können sich über den aktuellen Stand der neuen Ausschreibungsverfahren informieren und 
an den Bewerbungsverfahren teilnehmen. 
Gleichzeitig führt die Ausdifferenzierung und Spezifizierung der Auswahlkriterien mit zugeordneten 
Standards zu einer transparenten Entscheidungsfindung der Verwaltung, die als Grundlage für die 
politische Entscheidung über die Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung dient. 
Die Optimierung der Dokumentation und Transparenz der fachlichen Anforderungen durch Vorlage 
umfangreicher fachlicher Unterlagen erleichtert und objektiviert die Entscheidungen für die politischen 
Gremien. 
 
 
 
I.V. 
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in Münster 
Antrag der SPD-Fraktion vom 07.09.2016 
Schreiben der AG Wohlfahrt vom 29.05.2016

03_Antrag der SPD-Fraktion im AKJF am 07.09.2016

1039 Zeichen

on.

SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster

Bahnhofstraße 9

, 48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
 spdfrak@muenster.de
www.,spd-muenster.de

Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien möge beschließen:

‚Die Verwaltung wird beauftragt, für zukünftige Verfahren zu Trägerausschreibungen

für Kindertageseinrichtungen einen neuen Kriterienkatalog zu entwickeln, der

Mindeststandards für die Trägerauswahl enthält.

Diese Mindeststandards sollen die bisherigen Kriterien für die Qualität der Träger
enthalten, diese gewichten, sowie zusätzlich soziale Aspekte (z.B. angemessene

tarifliche Bezahlung, Arbeitsplatzsicherheit) berücksichtigen.

In einem Punktesystem soll ermittelt werden, in welchem Umfang der Träger diese
Standards einhält und welche Aspekte er darüber hinaus berücksichtigt.

Träger, die die Mindeststandards nicht in einem Grundumfang erfüllen, werden in

Zukunft bei der Trägerauswahl nicht berücksichtigt.

- Begründung:

Erfolgt mündlich

SPD-Fraktion
Katharina Köhnke
Anne Schulze Wintzler

02_Konzept komplett

18260 Zeichen

Trägerauswahlverfahren für  
Kindertageseinrichtungen in Münster 
 
 
 
 
 
 
 
Konzept - Gesprächsleitfaden - Auswertungsformular 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand 30.01.2018

Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster      Stand 30.01.2018 
 
 
2 
 
1. Ausschreibungsverfahren/Bewerbungsverfahren 
 
Voraussetzung für das inkrafttreten des Trägerauswahlverfahren ist ein Errichtungsbeschluss einer 
mind. zweigruppigen Kindertageseinrichtung durch den Rat der Stadt Münster, in dem die Vergabe 
der Trägerschaft f ür die Einrichtung an einen geeigneten und anerkannten freien Träger der Ki n-
der- und Jugendhilfe beschlossen wurde.  
 
Über das bisherige Verfahren der Stadt Münster werden  die Träger von Kindertageseinrichtungen 
in Münster sowie die in der Arbeitsgemeinsch aft gem. § 78 SGB VIII (AG 5 – Kindertagesbetreu-
ung) tätigen Träger über die Planungen der Stadt Münster zum Neubau einer Einrichtung und über 
das Ausschreibungsverfahren für die Betriebsträgerschaft informiert. Gleichzeitig erfolgt eine Pres-
semitteilung in der lokalen Tagespresse. Im Folgenden werden die Träger bisher gebeten, ihr Inte-
resse an einer Übernahme der Trägerschaft schriftlich mitzuteilen.  
Zukünftig soll das Ausschreibungsverfahren darüber hinaus mit Unterstützung des Internets für 
eine breitere Basis von Trägern zugänglich gemacht und die Verfahrensabläufe transparenter dar-
gestellt werden. So wird es z usätzlich zu dem bisher üblichen Verfahren in Zukunft auf der Inter-
netseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien eine neue Rubrik geben, in der über den 
Ablauf von Trägerauswahlverfahren informiert wird. Hier werden zudem die Auswahlkriterien, s o-
wie der Ablauf des Verfahrens, Fristen und Ansprechpartner veröffentlicht. Gleichzeitig werden die 
in Zukunft geplanten Kindertageseinrichtungen und eine voraussichtliche Zeitkette für das Bewer-
bungsverfahren angegeben. Somit ist eine deutlich höhere Transparenz bei dem Ausschreibung s-
verfahren gegeben. 
Die Träger haben die Möglichkeit ein unverbindliches Interesse an einer Trägerschaft der ausge-
schriebenen Einrichtungen, inkl. der Angabe des voraussichtlichen Trägeranteils und der Einre i-
chung aussagefähiger konzeptioneller Unterlagen , abzugeben und werden dann , wie bisher , zu 
einem Bewerbungsgespräch geladen. Anschließend muss der Träger eine ver bindliche Bewe r-
bung einreichen, die die Vorstellungen zum Betrieb der Einrichtung verdeutlichen. Bei einer ve r-
bindlichen Bewerbung werden die Bewerbungsunterlagen (z.B. fachliche Konzepte) den Gremien 
der Stadt Münster , im Rahmen der Beschlussvorlagen an d en Rat, öffentlich zur Entschei dung 
vorgelegt. 
 
 
2. Anforderungsprofil 
 
Das Anforderungsprofil für eine Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung wird, wie in dem bisher 
bestehenden Verfahren, vor der Ausschreibung mitgeteilt. Darüber hinaus soll das Anforderung s-
profil in Zukunft auf der Internetseite ausgewiesen und in den Anschreiben an die Träger veröffent-
licht werden. Eine Bewerbung ist anerkannten Trägern der Kinder - und Jugendhilfe unter Einhal-
tung der veröffentlichen Fristen gestattet. Weiterhin werden nur Träger, die die geforderten Unte r-
lagen innerhalb der veröffentlichten Frist einreichen, in dem weiteren Trägerauswahlverfahren be-
rücksichtigt. 
 
 
3. Auswahlkriterien/Gespräch 
 
Mit der Bewerbung übersenden die Träger ihre Konzeptionen für die neue Einrichtung. Zusätzlich 
führt die Verwaltung mit allen Bewerbern umfangreiche Bewerbungsgespräche.  Die Bewerbungs-
unterlagen, sowie die Bewerbungsgespräche, dienen als Grundlage für die Auswahl des Trägers. 
Um auch bei den Gesprächen  eine Gleichbehandlung der Bewerber zu ermöglichen, wurde der 
Gesprächsleitfaden für das Bewerbungsgespräch weiterentwickelt und die Dokumentation opt i-
miert (siehe Anlage 1).  
Bei der Auswahl der Trägerschaft wird ein e gleichwertige Gewichtung der Kriterien „Wirtschaftlich-
keit“ und der „Fachlichkeit/Pädagogik“ vorgenommen. Zusätzlich wir d das Kriterium „Besondere 
Merkmale des Trägers“ zur Entscheidung für einen Träger hinzugezogen.

Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster      Stand 30.01.2018 
 
 
3 
 
3.1. Wirtschaftlichkeit 
 
Das Kriterium der „Wirtschaftlichkeit“ orientiert sich an den einschlägigen Gesetzesvorlagen. Aktu-
ell folgt daraus: 
 
§ 20 KiBiz 
Zuschuss des Jugendamtes 
 
(1) Das Jugendamt gewährt dem Träger der Einrichtung einen Zuschuss für die Aufgaben nach 
diesem Gesetz, wenn der Finanzierungsanteil des Trägers an den Kindpauschalen nach § 19 ge-
leistet wird. Dieser Zuschuss beträgt 88 Prozent der Kindpauschalen nach § 19, wenn es sich um 
eine Kirche oder Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts handelt (kirchliche Trägerschaft). 
Wenn es sich um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 6 Absatz 1 handelt, der 
nicht zugleich in kirchlicher Trägerschaft ist (andere freie Trägerschaft), erhöht sich der Zuschuss 
auf 91 Prozent. Soweit es sich beim Träger um einen Verein handelt, dem Erziehungsberechtigte 
von mindestens 90 Prozent der die Einrichtung besuchenden Kinder angehören, die nach ihrer 
Zahl oder der Satzung sowohl die für die laufende Beschlussfassung als auch die für die Änderung 
der Satzung erforderliche Mehrheit haben (Elterninitiativen), erhöht sich der Zuschuss auf 96 Pro-
zent. 
 
Anm.: Das Gesetz regelt einen festen Zuschuss, keinen Mindestzuschuss. Es geht also nicht da-
rum, dass Träger einen „Höchstsatz“ bieten können. Bieten sie weniger als die sich aus dem Ge-
setz ergebenden Eigenanteile, bringen sie vielmehr zum Ausdruck, dass sie eine freiwillige 
kommunale Leistung erwarten. Bleiben Träger unter dem gesetzlich geforderten Betrag, muss 
dies beachtet und bewertet werden. 
 
 
3.2. Fachlichkeit/Pädagogik 
 
Die Fachlichkeit/Pädagogik wird anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien ausgewertet. Den 
Kriterien sind jeweils zu beachtende Standards/Orientierungsrahmen, die aus dem KiBiz abgeleitet 
wurden, zugeordnet. Weitere angebotene, aber nicht benannte, Standar ds/Orientierungsrahmen 
können zusätzlich in die Bewertung einfließen. Als Grundlage für die Bewertung der Bewerber di e-
nen das ausführliche Bewerbungsgespräch, sowie die eingereichten Bewerbungsunterlagen bzw. 
Fachkonzepte in Bezug auf die Auswahlkriterien.  Um allen Trägern eine Gleichbehandlung zu g e-
währleisten wurde der Gesprächsleitfaden zur Durchführung der Bewerbungsgespräche weite r-
entwickelt (siehe Anlage 1). So kann sichergestellt werden, dass alle Träger die Möglichkeit erha l-
ten, sich zu den einzelnen Kriterien zu äußern. 
Die Neuaufstellung der Kriterien mit klar zugeordneten Standards führt zu transparenteren Qual i-
tätsmerkmalen, die einen umfänglicheren Überblick über die zu beachtenden Merkmale einer g u-
ten Trägerschaft geben. 
 
Im Folgenden werden di e Kriterien mit den neu beschriebenen Standards/Orientierungsrahmen 
erläutert. 
 
 
Kriterium: Rahmenkonzept 
- Darstellung der eigenen Kompetenzen 
- Darstellung der eigenen Werthaltung 
- Schwerpunkte des Trägers 
- Erfahrungen des Trägers im Bereich der Kindertagesbetreuung 
- Leistungsbeschreibung 
- Frühkindliche Bildung, Sprachliche Bildung 
- Dokumentation 
- Öffnungszeiten (z.B. Bereitschaft zu Angeboten der flexiblen Öffnungszeiten)

Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster      Stand 30.01.2018 
 
 
4 
 
 
Fachliche Konzepte, die die Grundhaltung des Trägers und Arbeitsweisen des Trägers verdeutl i-
chen, müssen vorliegen. Diese Konzepte, die sich an aktuellen gesellschaftlichen Erfordernissen 
und einem umfassenden Erziehungs-, Bildungs-, und Betreuungsauftrag ausrichten, sind Grundvo-
raussetzung für den Betrieb einer Einrichtung. 
Aussagen, wie z.B. zu  Möglichkeiten von flexiblen Kindertagesbetreuungsangeboten oder aber 
Erfahrungen eines Trägers in diesem Bereich, entsprechen den aktuellen gesellschaftlichen Erfo r-
dernissen und ermöglichen Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 
 
 
Kriterium: Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik 
- Bereitschaft, die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund/Behinderungen im päd. 
Alltag zu begleiten/fördern 
- Besondere Förderungsangebote für Kinder mit Behinderungen 
- Aussagen zu konzeptionellen Angeboten, sowie inhaltliche Erfahrungen in der Zusamme n-
arbeit mit Kindern in Bezug auf Migrationsvorgeschichte/Behinderung/Genderthematik 
- Aussagen zu personellen (und sprachlichen Ressourcen) und der Zusammenarbeit mit Ko-
operationspartnern zum Thema Migration/Behinderung/Gender 
 
Der Zuzug und die Integration von Migranten*innen stellen an Träger von Kindertageseinrichtu n-
gen besondere Anforderungen. Sprachliche und kulturelle Barrieren müssen gemeistert, schnelle 
und kompetente Betreuung s-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen erarbeitet und ein b e-
stehendes oder zu entwickelndes Netzwerk etabliert werden. Gleiches gilt für die sehr aktuellen 
Themen der Inklusion und der Genderthematik. 
Träger, die bereits Erfahrungen, Konzepte und Perso nal für dieses Segment haben, können qual i-
fiziert und gut auf den Bedarf reagieren. 
 
 
Kriterium: Gesundheitsförderung 
- Bewegungsförderung 
- Psychosoziales Wohlbefinden 
- Gesunde Ernährung 
- Unfallprävention 
- Gewaltprävention 
- Suchtprävention 
- Körpererfahrung 
- Zahngesundheit 
- Hygiene 
 
Gesundheitsförderung spielt bereits im Kindergartenalter eine wichtige Rolle in der Entwicklung der 
Kinder und gehört somit zum festen Bestandteil des pädagogischen Kitaalltags. Die einzelnen 
Standards der Gesundheitsförderung sollten Best andteil des Konzepts sein und im Kitaalltag u m-
gesetzt werden. Hier können auch gemeinsame Kooperationen mit Anbietern der Gesundheitsfö r-
derung beachtet werden. 
 
 
Kriterium: Sozialraumorientierung und Kooperationspartner 
- Planung/Sicherstellung einer Einbeziehung der Stadtteilakteure und deren Ressourcen 
- Synergien durch bereits vorhandene Trägerstrukturen im sozialen Umfeld sowie Einbezi e-
hung gewachsener Strukturen und anderer Anbieter im Stadtteil 
- Kooperationsbezüge und Vernetzungsbestrebungen im Stadtteil und zu anderen Profess i-
onen (z.B. Schule, Gesundheitswesen, Kindertagespflege) 
- Bereitschaft, die Arbeit an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern im Sozialraum unter B e-
rücksichtigung und Einbeziehung vorhandener Infrastrukturangebote auszurichten 
- Bereitschaft sich zum Familienzentrum zu entwickeln

Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster      Stand 30.01.2018 
 
 
5 
 
- Bereitschaft ein kooperatives Übergangsmanagement von der Tagespflege in die Kita und 
der Kita in die Grundschule zu fördern 
- Kooperationen mit dem Gesundheitswesen (z.B. Hebammen, Kinderkrankenschwestern, 
Ärzten) 
 
Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Sozialraum der Einric h-
tung ermöglichen die Nutzung von Synergien, die die Wirtschaftlichkeit einer Einrichtung erhöhen 
(siehe auch Wirtschaftlichkeit). Stadtteilbezogene Angebote werden b edarfsgerecht aufeinander 
abgestimmt und weiterentwickelt, wenn die Akteure des Stadtteils sich hierzu entsprechend rege l-
mäßig vernetzen. Vernetzung kann u.a. in Stadtteilarbeitskreisen oder auch Familienzentren erfo l-
gen.  
Bereits vorhandene Erfahrungen in der Konzeptentwicklung von Kitas zu Familienzentren verdeut-
lichen ergänzend ein hohes Interesse im Bereich der Vernetzung und einer breiter aufgestellten 
Angebotsvielfalt vor Ort. 
 
 
Kriterium: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften 
- Offene und transparent e Zusammenarbeit mit den Eltern der Kitakinder (Informationsau s-
tausch) 
- Konzepte zur strukturierten Elternarbeit 
- Informationsabende 
- Aufklärung über entwicklungsspezifische Angelegenheiten 
- Regelmäßige Elterngespräche, Elternabende 
- Elternmitwirkung 
- Professionelles Eingewöhnungskonzept 
 
Kitaträger haben die Aufgabe Elternarbeit als Erziehungs- und Bildungspartnerschaften zu integrie-
ren. Mit Blick auf die Bildungsbiografie aller Kinder kommt dieser Aufgabe eine große Bedeutung 
zu. Durch diese Arbeit sollen die Individualisierung, die Stärkenorientierung und eine gleichberech-
tigte Teilhabe aller Kinder und deren Eltern sichergestellt werden. Hierfür sollten in der Regel meh-
rere regelmäßige Elterngespräche im Jahr vereinbart werden, um die Entwicklung des Kindes, 
dessen besondere Stärken/Fähigkeiten und Interessen, Förderungsmöglichkeiten und weitere o r-
ganisatorische Planungen der Kindertageseinrichtungen zu thematisieren. 
Gleichzeitig soll eine Kooperation der Eltern, dem Personal und dem Kitaträger durch Konzepte 
der Einrichtung sichergestellt werden (z.B. Elternversammlung Elternbeirat, usw.). 
 
 
Kriterium: Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen 
- Organisationskultur/-leitbild 
- Ausreichende Personalausstattung 
- Personalentwicklung 
- Fachberatung 
- Organisationsentwicklung 
- Teilnahme an Fachgremien / AG’s 
- Vernetzung innerhalb Münster 
- Verfahren der Qualitätsentwicklung/-sicherung 
- Kinderschutz 
 
Die Anforderungen an Trägern von Kindertageseinrichtungen befinden sich, analog zur gesel l-
schaftlichen Entwick lung, laufend im Wandel. Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit 
neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus diesem Grund ist eine funktionierende und 
sich weiterentwickelnde Trägerkultur eine notwendige Voraussetzung für den Betrieb einer Kinde r-
tageseinrichtung. Hierzu gehören auch die regelmäßige Teilnahme an Arbeitskreisen, Fortbi l-
dungsangebote für Mitarbeiter*innen, eine Vernetzung innerhalb Münsters und klare Verfahrensab-

Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster      Stand 30.01.2018 
 
 
6 
 
läufe in Bezug auf den Kinderschutz. Das Vorhalten von qualifizierter Fa chberatung ist weiterhin 
ein notwendiger Standard. 
 
 
3.3. Besondere Merkmale des Trägers 
 
Bei diesem Kriterium  können weitere besondere Angebote  des Trägers in die Bewertung einfli e-
ßen, die über die zuvor benannten Kriterien und Orientierungsrahmen nicht abgede ckt werden, 
jedoch eine Bereicherung für das Kitaangebot darstellen. Gleichzeitig kann der Punkt der g e-
wünschten Trägerpluralität/Trägervielfalt in Münster in der Bewertung berücksichtigt werden, sowie 
besondere Anforderungen, welche aus den Bedarfen des Stadtteils entstehen. 
 
 
4. Entscheidung 
 
Zum Abschluss  des Verfahrens wird anhand der vorliegenden Bewerbungsunterlagen und des 
geführten Bewerbungsgespräches von Seiten der Verwaltung  das anhängende Auswertungsfor-
mular ausgefüllt (siehe Anlage 2 ). Somit ist eine transparente Bewertungsgrundlage vorhanden, 
die dann im Rahmen der politischen Vorlage und dem entsprechenden Vorschlag zur Vergabe der 
Trägerschaft von Seiten der Verwaltung veröffentlicht wird. Dementsprechend ist eine Nachvol l-
ziehbarkeit der Entscheidungsfindung für alle Beteiligten, inklusive der politischen Gremien, doku-
mentiert und gewährleistet.

Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster      Stand 30.01.2018 
 
 
7 
 
Anlage 1: Gesprächsleitfaden Bewerbungsgespräch 
zum Trägerauswahlverfahren für die neue Kindertageseinrichtung: 
 
Termin:  
 
Träger:  
 
Leitfaden: 
 
 Fragen zur Trägerschaft (Allgemeine Kriterien für die Vergabe) 
01. Trägervorstellung und Motivation zur Bewerbung:  
Stellen Sie ihren Träger vor, was ist ihr Trägerverständnis bezogen auf diese Ei n-
richtung? 
Was ist Ihre Motivation, sich für diese Trägerschaft zu bewerben?  
02. Wirtschaftlichkeit: 
Welchen Trägeranteil können Sie für die Kindertageseinrichtung anbieten? 
Wie sichern Sie diesen dauerhaft? Werden Zusatzbeiträge erhoben? 
03. Rahmenkonzept: 
Erläutern Sie bitte Ihr Konzept für diese Kindertageseinrichtung. 
Erklären Sie ihre Angebotsschwerpunkte für diese Kita hinsichtlich flexibler B e-
treuungsangebote, der (möglichen) Entwicklung zum Familienzentrum, der eig e-
nen Kompetenzen, der eigenen Werthaltung und der Schwerpunkte Ihres Trägers. 
04. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik: 
Treffen Sie bitte Aussagen zu Querschnittsaufgaben (beispielsweise interkulture l-
ler Ansatz, geschlechtsdifferenzierter Arbeitsw eise, Partizipation sowie Integration 
von Menschen mit Behinderungen). 
Welche konzeptionellen und personellen Ressourcen stehen Ihnen für diese Au f-
gaben zur Verfügung? 
05. Gesundheitsförderung: 
Erläutern Sie angebotene Konzepte bzgl. der Gesundheitsförderung der Kinder in 
der Kita. 
06. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner: 
Beschreiben Sie, wie sie zukünftig diese Kita im Stadtteil vernetzen und wie sie mit 
den Akteuren im Stadtteil zusammenarbeiten wollen. 
Erläutern Sie Ihre Vor stellungen zur Kooperation Kita und Schule (Tagespflege 
und Kita). 
07. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften: 
Wie sieht Ihrer Meinung nach eine gelungene Zusammenarbeit mit den Eltern der 
Kitakinder aus und wie stellen Sie diese sicher? 
08. Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen: 
Wie ist Ihre Organisationskultur verankert und mit welchen Maßnahmen sichern 
Sie die vorhandene Qualität ab, bzw. entwickeln diese weiter (z.B. Personalei n-
satz, -entwicklung)? 
09. Besondere Merkmale/Eignung: 
Welche zusätzlichen/besonderen Angebote können Sie anbieten?  
Warum ist Ihnen dieser Standort wichtig?

Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster      Stand 30.01.2018 
 
 
8 
 
Anlage 2: 
 
Auswertungsformular 
 
Ausgeschriebene Einrichtung: 
 
Name und Adresse des Trägers: 
 
 
1. Trägerhintergrund / Trägerdarstellung 
Mögliche Beschreibung des Trägers und seiner Betätigungsfelder, Verbandszugehörigkeit, Leitbild 
etc.  
 
 
 
2. Wirtschaftlichkeit 
Angebotener Trägeranteil 
 
 
 
3. Fachlichkeit/Pädagogik 
3.1. Rahmenkonzept

Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster      Stand 30.01.2018 
 
 
9 
 
3.2. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik 
 
 
3.3. Gesundheitsförderung 
 
 
3.4. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner 
 
 
3.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften 
 
 
3.6. Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen 
 
 
4. Besondere Merkmale/Eignung

04_Schreiben der AG Wohlfahrt vom 29.05.2017

7530 Zeichen

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände  
der Freien Wohlfahrtspflege in Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Unser Zeichen Telefon /E-Mail                         Datum 
 0251 37 88 27 / g.sturm@DRK-muenster.de     
 
Trägervergabeverfahren für Kindertageseinrichtungen in Münster 
- Empfehlungen für eine Änderung der Vergabekriterien 
 
Sehr geehrte Mitglieder des AKJF 
 
Ein Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen zur Deckung 
des Rechtsanspruchs wird in den folgenden Jahren in der Stadt Münster ein großes 
kommunales und politisches Thema sein. In den vergangenen Jahren haben bewährte Kita-
Träger diese kommunale Aufgabe und somit den Kita -Ausbau bereits mit großen 
Anstrengungen unterstützt und sich auch im Innenverhältn is dazu teilweise neu aufstellen 
müssen. Die aktive Trägerlandschaft in Münster ist vor diesem Hintergrund in der Lage, den 
weiteren gezielten Ausbau mit kommunaler Unterstützung mitzutragen. 
Die Stadt Münster vergibt die Betriebsträgerschaft von Kindertag eseinrichtungen im 
Rahmen eines Interessenbekundungs -/Ausschreibungsverfahrens. Die den Bewerbern 
zugesandten Ausschreibungskriterien sehen verbindlich vor, dass der zukünftige Träger 
sich mit einem prozentual darzustellenden, finanziellen Eigenanteil an d en 
Gesamtbetriebskosten der Kindertageseinrichtung beteiligt. Bei der Entscheidungsfindung 
zur Trägervergabe ist dem potenziellen Träger nicht transparent, in welchem Umfang auch 
das eingereichte pädagogische Konzept und die im Trägergespräch dargestellten  
Trägerkompetenzen und –ressourcen in die Bewertung mit einfließen. 
 
Durch die starke Fixierung auf d as Kriterium Wirtschaftlichkeit / Höhe des Trägeranteils in 
der Ausschreibung in Verbindung mit einer kaum noch auskömmlichen 
Finanzierungsgrundlage durch d as Kinderbildungsgesetz können sowohl die kirchlichen 
Träger als auch die sog. „Armen“ Trä ger sich gar nicht oder schwer - erfolgreich - an 
Ausschreibungen beteiligen. Ausgenommen sind hier die Elterninitiativen, da diese ihren 
Trägeranteil über einen extra Beitrag der Eltern finanzieren. 
 
In der Folge hat sich die Anzahl der Ausschreibungsteilnehmer auf  wenige, manchmal 
sogar auf nur noch zwei Bewerber reduziert. Viele in der Region bekannte und bewährte 
Träger bleiben der Ausschreibung fern. Die Auswahl reduziert sich des Öfteren auf Träger, 
die in der Stadt Münster vollkommen unbekannt sind und zumindes t in der Region über 
wenig Erfahrung als Betreiber von Kindertageseinrichtungen verfügen.  
 
Dabei hat die Stadt grundsätzlich einen ausgewogenen Kriterienkatalog für die Kita -
Vergabe erstellt.  
 
       
      
                                                      
  
       
 
Caritasverband für die 
Stadt Münster e. V. 
 
 
      Kreisverband Münster e.V. 
 
c/o DRK-Kreisverband Münster e.V., Zumsandestraße 25-27, 48145 Münster 
 
 
An die 
Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und 
Familien der Stadt Münster 
 
CC: Herrn Stadtrat Thomas Paal 
CC: Frau Amtsleiterin Anna Pohl 
 
 
 
 
 
 
29.05.2016

Seite 2 / 3 
 
 
AG Wohlfahrt c/o Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Münster  e.V. – Zumsandestraße 25/27 – 48145 Münster 
Tel (0251) 37 88 -0      Fax (0251) 37 88 55 
g.sturm@DRK-muenster.de 
 
 
 
Die bestehenden Kriterien lauten bisher: 
-  Referenzen 
-  Fachliches Konzept 
-  Synergien im Stadtteil 
-  Wirtschaftlichkeit 
-  Migration 
 
Eine ernsthafte Gewichtung der Kriterien ist der Verwaltung allerdings angesichts des 
spärlichen Bewerbungseingangs oft unmöglich.  Bei in der Region unbekannten Trägern 
ohne Verankerung im Stadtteil, ohne bereits bestehende Kooperationen mit der 
Stadtverwaltung und ohne Erfahrung im Arbeitsfeld Migration wird der Kriterienkatalog zwar 
nicht vollständig erfüllt, kann aber auf der anderen Seite in Ermangelung weiterer Bewerber 
auch nicht in Gänze angewendet werden. 
 
So entscheidet letztendlich bei vielen Kita -Ausschreibungen in Münster vor allem der 
angebotene Preis (Höhe des Trägeranteils) darüber, wer als Bewerber den Zuschlag erhält. 
Relevante Qualitätskriterien (pädagogisches Konzept, Quartiersbezug, Trägerkompetenz, 
etc.) die für die Vergabe einer Kindertageseinrichtung eine zentrale Rolle spielen sollten, 
finden keine Berücksichtigung, da das Kriterium Wirtschaftlichkeit als entscheidendes und 
in Zahlen messbares Kriterium ein besonderes Gewicht im Verfahren bekommt. 
 
Seitens der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGW) in Münster setzen wir 
uns bei der Vergabe von Kita -Trägerschaften für eine faire Gewichtung von Qualität und 
Wirtschaftlichkeit ein, und das bei größtmöglicher Transparenz in der Anwendung der 
Bewertungskriterien.  
 
   Der Vorschlag der AGW sieht eine Erweiterung der Kriterien um d en Punkt 
Trägerkompetenz (Besondere Eignung) vor: 
 
Die Kriterien würden somit wie folgt lauten:  
1. Trägerkompetenz (Besondere Eignung des Trägers) 
2. Referenzen 
3. pädagogisches/ fachliches Konzept mit Sozialraumbezug 
4. Synergien im Stadtteil / Quartiersbezug 
5. Migration / Interkulturelle Öffnung 
6. Wirtschaftlichkeit 
 
 
   Erläuterung zu 1.: Trägerkompetenz (Besondere Eignung): 
 Bekannter Akteur (als Kita -Träger) in der Stadt Münster /Geschäftsstelle in der 
Stadt/Region oder eine verbindliche Absichtserklärung. 
 Unterstützungsdienste im Verband (Jugendhilfeeinrichtungen, Fachdienste  für 
Migration, Beratungsstellen, Fortbildungswerke, etc.) 
 Personelle Ressourcen als Trägervertreter zur Mitarbeit in Gremien (kommunal, auf 
Trägerebene, ggf. im Quartier) 
 Arbeitgeberleistungen (tarifliche Vergütung, Sozialleistungen), Arbeitnehmervertretung 
 Besondere Trägereignung: hier können weitere Kompetenzen angeführt werden

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AG Wohlfahrt c/o Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Münster  e.V. – Zumsandestraße 25/27 – 48145 Münster 
Tel (0251) 37 88 -0      Fax (0251) 37 88 55 
g.sturm@DRK-muenster.de 
 
 
 
 
 
Darüber hinaus schlagen wir folgende Änderungen vor: 
 
 
1. In den Ausschreibungsunterlagen sind die für die Entscheidung relevanten Kriterien als 
Themenblöcke aufzulisten und mit weiteren Stichworten zu unterlegen.  
 
Die Kriterien und ihre Differenzierungen  sind mit maximal zu erreichenden 
Bewertungspunkten auszus tatten. Die insgesamt zu erzielende Bewertungspunktzahl 
ergibt sich aus der Summe der Differenzierungspunkte. Die Bewertungsskala ist der 
Ausschreibung beizufügen. Eine Mindestpunktzahl, die es zu erreichen gilt, wird 
beziffert. Wird diese Mindestpunktzahl  nicht erreicht, wird der Träger  bei der 
Ausschreibung ausgeschlossen. 
 
2. Die Erbringung eines finanziellen Eigenanteils ist keine Voraussetzung einer 
erfolgreichen Bewerbung, sondern lediglich ein Kriterium des Themenkomplexes 
„Wirtschaftlichkeit“ und mit einer dementsprechenden Punktzahl zu bewerten.  
 
3. Die Bewertung der eingegangenen Bewerbungen bis hin zur Vergabeempfehlung sollte 
ein Auswahlgremium treffen, dem neben Vertreterinnen un d Vertretern der Verwaltung 
auch unabhängige Experten angehören. (Jury).  
 
Ein Gespräch mit der AG Wohlfahrt, Herrn Paal und Frau Pohl über die Kriterien bei der 
Vergabe von Trägerschaften für Kindertageseinrichtungen hat am 22.05.2017 stattgefunden.  
 
Wir freuen uns auf einen guten fachlichen Austa usch zum Thema  Vergabekriterien und 
stehen für Gespräche gerne zur Verfügung 
 
  
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gudrun Sturm 
Sprecherin AG Wohlfahrt in der Stadt Münster 
 
 
Anlage 
- „Kriterien und Bewertungen zu Kita-Trägervergabeverfahren in der Stadt Münster“

Beratungsverlauf (1)

28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Hansestraße
  • Meyerbeerstraße
  • Eichendorffstraße
  • Middelerstraße
  • Bahnhofstraße 9
  • Zumsandestraße 25
  • Markweg
  • Alt Angelmodde
  • Hüfferstraße 571

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0089/2018
Typ
Vorlagen
Datum
29.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37