V/0089/2018
Evaluation des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster
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04_Schreiben der AG Wohlfahrt vom 29.05.2017 - Anlage
811 Zeichen
Kriterien und Bewertungen zu Kita-Trägerausschreibungen ir in
> vorhandene Synergien (z. B.
Personalpool/Vertreitungsregelung)
der Stadt Münster
: Bewertung der
Kriterien Kriterien in
‚Punkten
> aan anerkannter Träger
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m kompete > Pädagogische Fachberatung
4 men d Fi nz > Regionale Geschäftsstelle 25
-/( se > Arbeitgeberkompete leistungen
Eignung) {z. B. Vergütung .n
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\Pädagogisches /
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Konzept mit
Projekten
4.| 10
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5 gras Te le des Ärbeitsfeldes "Migration" bzw. mit 10
I u indern und Eltern aus geflüchteten
Offnung >|, Familien
= Höhe und Finanzierung eines
= möglichen Trägereigenanteils
6. Wirtschaftlichkeit| % |@istungsfähigkeit 15
> Investitionsbereitschaft des Trägers
100
Beschlussvorlage
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V/0089/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Evaluation des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Beratungsfolge 28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt die Evaluationsergebnisse zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt das Konzept des im Anhang bei- gefügten „Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster“ z u- stimmend zur Kenntnis. 3. Der am 07.09.2016 im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien eingebrachte Antrag der SPD -Fraktion „ -für zukünftige Verfahren zu Trägerausschreibungen für Kindertagesei n- richtungen einen neuen Kriterienkatalog zu entwickeln, der Min deststandards für die Träge r- auswahl enthält-“ ist mit der Vorlage eines neuen Kriterienkatalogs zur Trägerauswahl aufg e- griffen worden. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0089/2018 Auskunft erteilt: Herr Westarp, Frau Pohl Ruf: 492-5134 E-Mail: Westarp@stadt-muenster.de Datum: 13.02.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0089/2018 Begründung: 1. Ausgangslage a. Der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen in Münster führt auch in Zukunft zu einer Vielzahl neuer Kindertageseinrichtungen, für die geeignete Trä- ger gefunden werden müssen. Hierbei müssen die gestiegenen gesetzlichen, finanziellen und gesellschaftlichen Anforderungen an Kitaträger eine angemessene Beachtung finden. b. Mit Vorlage V/0376/2017 „Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens für Kindertages- einrichtungen in der Stadt Münster“ wurde dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fami- lien am 20.06.2017 ein Vorschlag für das Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtun- gen in der Stadt Münster vorgelegt und für die nächsten acht Trägervergaben für das Jahr 2017 beschlossen. c. Der von der SPD-Fraktion eingebrachte Änderungsantrag in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendli che und Familien vom 20.06.2017 „ ein Punkte -System zur Bewertung der eingehenden Bewerbungen zu entwickeln“, wurde nicht aufgegriffen. d. Abschließend wurde die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien am 20.06.2017 beauftragt, die Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens nach den acht Trägervergaben „zu evaluieren und dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien anschließend unter Berücksichtigung des Schreibens der AG Wohlfahrt vom 29.05.2017, des in dieser Sitzung vorgelegten Antrags der SPD-Fraktion und unter Einbin- dung der AG 5 nach § 78 SGB VIII (Tagesbetreuung für Kinder) erneut eine Vorlage zur Be- schlussfassung vorzulegen, um über das weitere Verfahren bei der Trägerauswahl für Kinder- tageseinrichtungen für die dann folgenden Ausschreibungen zu entscheiden.“ 2. Evaluation und Verfahren laut Vorlage V/0376/2017 2.1. Sachstand Das mit der Vorlage V/0376/2017 beschlossene Trägerauswahlverfahren wurde in 2017 insgesamt achtmal durchgeführt. Alle acht Vorlagen zur Trägerauswahl sind in 2017 von den politischen Gremi- en beschlossen worden und dem Verwaltungsvorschlag ist in allen Fällen entsprochen worden. 2.2. Bewerber und pädagogisches Angebote Die Anzahl der Bewerber pro ausgeschriebener Kindertageseinrichtung stieg im Vergleich zu den Vorjahren auf eine Anzahl von 3 bis 8 Bewerbern (durchschnittlich 5,3). In den Jahren 2013-2016 bewarben sich 2 bis 6 Bewerber (durchschnittlich 3,2) pro ausgeschriebener Kindertageseinrichtung. Unter den Bewerbern in 2017 waren auch immer bundesweit tätige Träger, die an dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen in Münster interessiert sind. Durch die Ausschreibung der Einrichtungen auf der Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien konnte die Transparenz der Aus- schreibungen erhöht und eine verstärkte Trägerpluralität in der Stadt Münster erreicht werden. Diese Trägerpluralität führt zu einem breiteren pädagogischen Angebot im Bereich der Kindertagesbetreu- ung in Münster. Gleichzeitig ist die Anzahl der bereits in Münster ansässigen Träger, die sich an dem Ausschrei- bungsverfahren beteiligt haben, gestiegen, sodass im Prozess auch ortsansässige Träger gestärkt werden konnten. 2.3. Wirtschaftlichkeit Die gebotenen Trägeranteile der Bewerber sind seit 2017 von zuvor durchschnittlich 2,9% auf 5,6% gestiegen. Unter dem aktuellen Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit des Haushaltes der Stadt Münster kann diese Entwicklung begrüßt werden (andere Großstädte, wie z.B. Köln erwarten von Kitaträgern die Übernahme des gesetzlich vorgeschriebenen Trägeranteils in Höhe von 4% bei Elterninitiativen, 9% bei öffentlichen Trägern und 12% bei kirchlichen Trägern). Die Erhöhung des - 3 - V/0089/2018 Trägeranteils lässt sich auf eine Kostenreduzierung der Stadt Münster voraussichtlich von jährlich rd. 250.000 Euro beziffern. Das lässt sich im Folgenden nachvollziehen: Vorlage Kita Betriebs- kosten Träger- anteil % Träger- anteil € V/0784/2017 Hansestraße, Hiltrup 489.381 € 4,0% 19.575 € V/0785/2017 Interim ehemaligen Wartburghauptschule /Hüfferstraße 571.400 € 4,0% 22.856 € V/0786/2017 Interimsmaßnahme in Albachten (Pavillon) /Dauerhafte Kita Albachten 588.100 € 9,0% 52.929 € V/0787/2017 Kita an der Meyerbeerstraße, Mecklenbeck 802.888 € 9,0% 72.260 € V/0880/2017 Kita Alt Angelmodde, Angelmodde 600.100 € 4,0% 24.004 € V/0881/2017 Kita an der Eichendorffstraße, Angelmodde 1.027.000 € 9,0% 92.430 € V/0882/2017 Kita am Markweg, Münster-Mitte 819.800 € 9,0% 73.782 € V/0883/2017 Kita an der Middelerstraße, Wolbeck 1.190.000 € 5,5% 65.450 € Ø 5,6% 423.286 € 6.088.669 € Ø 2,9% 176.571 € Mehreinnahmen ggü. Vorjahren 246.715 € Eine Reduzierung der Bedeutung der Wirtschaftlichkeit, wie im Schreiben der AG Wohlfahrt gefordert, wird nicht angestrebt. 3. Modifizierung des Verfahrens Im Rahmen der Durchführung der acht Auswahlverfahren nach der in der Vorlage V/0376/2017 be- schriebenen „Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in Müns- ter“ hat sich das Verfahren nach Einschätzung der Verwaltung bewährt und soll im Wesentlichen, wie in der Vorlage V/0376/2017 beschrieben, beibehalten werden. Folgende Punkte sollen zukünftig an- gepasst werden: Der einzuladende Träger führt die Bewerbungsgespräche möglichst unter Beteiligung der Ge- schäftsführung, in Verbindung mit einer Kitaleitung/Fachberatung (siehe Vorlage V/0376/2017, Punkt 2.). Die Frage nach Zusatzbeiträgen wird in den Gesprächsleitfaden für die Bewerbungsgespräche aufgenommen (siehe Anhang 2, Punkt 2.). Die vollständigen Konzeptunterlagen der Bewerber werden für die politischen Gremien nicht mehr an die Vorlage ergänzt, sondern nur noch im Ratsinformationssystem zum Download zur Verfügung gestellt. Das bisher genannte Kriterium „Besondere Merkmale/Eignung“ wird neu verortet (siehe An- hang 1, Punkt 3.3.): Das Kriterium wird umbenannt in „Besondere Merkmale des Trägers“ und soll zukünftig nicht mehr als Kriterium unter dem Punkt „Fachlichkeit/Pädagogik“ geführt werden. Das neue Kriterium „Besondere Merkmale des Trägers“ wird somit als eigenes Kriterium, außerhalb der gleichwertigen Kriterien „Wirt- schaftlichkeit“ und „Fachlichkeit/Pädagogik“ zur Entscheidung hinzugezogen werden. Die Definition und der Orientierungsrahmen des Kriteriums wurden entsprechend angepasst. Von der im Antrag der SPD-Fraktion und im Schreiben der Wohlfahrtsverbände geforderten Bewer- tung durch ein Punktesystem der Trägerschaftsbewerber wird weiterhin abgesehen, da einerseits die pädagogischen Angebotsformen der Träger zu vielfältig sind und andererseits die pädagogischen Inhalte nicht objektiv mit Punkten zu erfassen sind. Im Rahmen der Auswahl eines Bewerbers wird weiterhin bei der Beachtung der Auswahlkriterien von einer gleichwertigen Gewichtung der „Wirtschaftlichkeit“ und der „Fachlichkeit/Pädagogik“ ausgegan- - 4 - V/0089/2018 gen. Das Kriterium „Besondere Merkmale des Trägers“ ist neu definiert und fließt als eigenständiges Kriterium in die Bewertung der Bewerber mit ein. Die Beachtung sozialer Aspekte (wie z.B. angemessene tarifliche Bezahlung und Arbeitsplatzsicher- heit), wie von der SPD-Fraktion und der AG Wohlfahrt gefordert, können im Auswahlverfahren für einen Träger weiterhin nicht dezidiert geprüft werden, da sie einen Eingriff in die Strukturen der Trä- gerautonomie bedeuten. Denkbar wäre allenfalls die Abfrage, ob eine tarifliche Bezahlung erfolgt, ohne aber deren Qualität (z.B. analog TVÖD) festzulegen. Eine entsprechende Ergänzung wird daher von der Verwaltung weiterhin nicht vorgeschlagen. Das Verfahren inkl. der oben genannten Veränderungen wurde in der AG 78/5 am 16.02.2018 erläu- tert und beraten. Die AG nimmt die Evaluationsergebnisse zur Kenntnis und begrüßt die Umsetzung des im Anhang beigefügten Konzepts zur Trägerauswahl für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster. Vor dem Hintergrund der geplanten „Neuausrichtung der Finanzierung der Kindertagesbe- treuung in NRW“ empfiehlt die AG, dass das Konzept im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fa- milien nach zwei Jahren erneut vorgelegt werden soll. 4. Fazit Durch die Anpassung des modifizierten „Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in Münster“ konnten in 2017 positive Effekte erzielt werden. So wurden zum einen ortsansässige Träger gestärkt, zum anderen konnte aber auch durch Bewer- bungen bundesweit tätiger Träger die Trägerpluralität in Münster erhöht werden. Ebenso konnten hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit die durchschnittlich gebotenen Trägeranteile erhöht werden, sodass sich Kostenreduzierungen bei der Stadt Münster ergeben. Darüber hinaus wird durch die Veröffentlichung des Verfahrensablaufes auf den Internetseiten der Stadt Münster den Bewerbern eine transparente Einsicht in das hiesige Bewerbungsverfahren gege- ben und eine Bewerbung für eine Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung niedrigschwellig zugäng- lich gemacht. Sowohl münstersche als auch überregionale Kitaträger (anerkannte Träger der Ju- gendhilfe) können sich über den aktuellen Stand der neuen Ausschreibungsverfahren informieren und an den Bewerbungsverfahren teilnehmen. Gleichzeitig führt die Ausdifferenzierung und Spezifizierung der Auswahlkriterien mit zugeordneten Standards zu einer transparenten Entscheidungsfindung der Verwaltung, die als Grundlage für die politische Entscheidung über die Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung dient. Die Optimierung der Dokumentation und Transparenz der fachlichen Anforderungen durch Vorlage umfangreicher fachlicher Unterlagen erleichtert und objektiviert die Entscheidungen für die politischen Gremien. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in Münster Antrag der SPD-Fraktion vom 07.09.2016 Schreiben der AG Wohlfahrt vom 29.05.2016
03_Antrag der SPD-Fraktion im AKJF am 07.09.2016
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on. SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Bahnhofstraße 9 , 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.,spd-muenster.de Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien möge beschließen: ‚Die Verwaltung wird beauftragt, für zukünftige Verfahren zu Trägerausschreibungen für Kindertageseinrichtungen einen neuen Kriterienkatalog zu entwickeln, der Mindeststandards für die Trägerauswahl enthält. Diese Mindeststandards sollen die bisherigen Kriterien für die Qualität der Träger enthalten, diese gewichten, sowie zusätzlich soziale Aspekte (z.B. angemessene tarifliche Bezahlung, Arbeitsplatzsicherheit) berücksichtigen. In einem Punktesystem soll ermittelt werden, in welchem Umfang der Träger diese Standards einhält und welche Aspekte er darüber hinaus berücksichtigt. Träger, die die Mindeststandards nicht in einem Grundumfang erfüllen, werden in Zukunft bei der Trägerauswahl nicht berücksichtigt. - Begründung: Erfolgt mündlich SPD-Fraktion Katharina Köhnke Anne Schulze Wintzler
02_Konzept komplett
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Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in Münster Konzept - Gesprächsleitfaden - Auswertungsformular Stand 30.01.2018 Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Stand 30.01.2018 2 1. Ausschreibungsverfahren/Bewerbungsverfahren Voraussetzung für das inkrafttreten des Trägerauswahlverfahren ist ein Errichtungsbeschluss einer mind. zweigruppigen Kindertageseinrichtung durch den Rat der Stadt Münster, in dem die Vergabe der Trägerschaft f ür die Einrichtung an einen geeigneten und anerkannten freien Träger der Ki n- der- und Jugendhilfe beschlossen wurde. Über das bisherige Verfahren der Stadt Münster werden die Träger von Kindertageseinrichtungen in Münster sowie die in der Arbeitsgemeinsch aft gem. § 78 SGB VIII (AG 5 – Kindertagesbetreu- ung) tätigen Träger über die Planungen der Stadt Münster zum Neubau einer Einrichtung und über das Ausschreibungsverfahren für die Betriebsträgerschaft informiert. Gleichzeitig erfolgt eine Pres- semitteilung in der lokalen Tagespresse. Im Folgenden werden die Träger bisher gebeten, ihr Inte- resse an einer Übernahme der Trägerschaft schriftlich mitzuteilen. Zukünftig soll das Ausschreibungsverfahren darüber hinaus mit Unterstützung des Internets für eine breitere Basis von Trägern zugänglich gemacht und die Verfahrensabläufe transparenter dar- gestellt werden. So wird es z usätzlich zu dem bisher üblichen Verfahren in Zukunft auf der Inter- netseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien eine neue Rubrik geben, in der über den Ablauf von Trägerauswahlverfahren informiert wird. Hier werden zudem die Auswahlkriterien, s o- wie der Ablauf des Verfahrens, Fristen und Ansprechpartner veröffentlicht. Gleichzeitig werden die in Zukunft geplanten Kindertageseinrichtungen und eine voraussichtliche Zeitkette für das Bewer- bungsverfahren angegeben. Somit ist eine deutlich höhere Transparenz bei dem Ausschreibung s- verfahren gegeben. Die Träger haben die Möglichkeit ein unverbindliches Interesse an einer Trägerschaft der ausge- schriebenen Einrichtungen, inkl. der Angabe des voraussichtlichen Trägeranteils und der Einre i- chung aussagefähiger konzeptioneller Unterlagen , abzugeben und werden dann , wie bisher , zu einem Bewerbungsgespräch geladen. Anschließend muss der Träger eine ver bindliche Bewe r- bung einreichen, die die Vorstellungen zum Betrieb der Einrichtung verdeutlichen. Bei einer ve r- bindlichen Bewerbung werden die Bewerbungsunterlagen (z.B. fachliche Konzepte) den Gremien der Stadt Münster , im Rahmen der Beschlussvorlagen an d en Rat, öffentlich zur Entschei dung vorgelegt. 2. Anforderungsprofil Das Anforderungsprofil für eine Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung wird, wie in dem bisher bestehenden Verfahren, vor der Ausschreibung mitgeteilt. Darüber hinaus soll das Anforderung s- profil in Zukunft auf der Internetseite ausgewiesen und in den Anschreiben an die Träger veröffent- licht werden. Eine Bewerbung ist anerkannten Trägern der Kinder - und Jugendhilfe unter Einhal- tung der veröffentlichen Fristen gestattet. Weiterhin werden nur Träger, die die geforderten Unte r- lagen innerhalb der veröffentlichten Frist einreichen, in dem weiteren Trägerauswahlverfahren be- rücksichtigt. 3. Auswahlkriterien/Gespräch Mit der Bewerbung übersenden die Träger ihre Konzeptionen für die neue Einrichtung. Zusätzlich führt die Verwaltung mit allen Bewerbern umfangreiche Bewerbungsgespräche. Die Bewerbungs- unterlagen, sowie die Bewerbungsgespräche, dienen als Grundlage für die Auswahl des Trägers. Um auch bei den Gesprächen eine Gleichbehandlung der Bewerber zu ermöglichen, wurde der Gesprächsleitfaden für das Bewerbungsgespräch weiterentwickelt und die Dokumentation opt i- miert (siehe Anlage 1). Bei der Auswahl der Trägerschaft wird ein e gleichwertige Gewichtung der Kriterien „Wirtschaftlich- keit“ und der „Fachlichkeit/Pädagogik“ vorgenommen. Zusätzlich wir d das Kriterium „Besondere Merkmale des Trägers“ zur Entscheidung für einen Träger hinzugezogen. Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Stand 30.01.2018 3 3.1. Wirtschaftlichkeit Das Kriterium der „Wirtschaftlichkeit“ orientiert sich an den einschlägigen Gesetzesvorlagen. Aktu- ell folgt daraus: § 20 KiBiz Zuschuss des Jugendamtes (1) Das Jugendamt gewährt dem Träger der Einrichtung einen Zuschuss für die Aufgaben nach diesem Gesetz, wenn der Finanzierungsanteil des Trägers an den Kindpauschalen nach § 19 ge- leistet wird. Dieser Zuschuss beträgt 88 Prozent der Kindpauschalen nach § 19, wenn es sich um eine Kirche oder Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts handelt (kirchliche Trägerschaft). Wenn es sich um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 6 Absatz 1 handelt, der nicht zugleich in kirchlicher Trägerschaft ist (andere freie Trägerschaft), erhöht sich der Zuschuss auf 91 Prozent. Soweit es sich beim Träger um einen Verein handelt, dem Erziehungsberechtigte von mindestens 90 Prozent der die Einrichtung besuchenden Kinder angehören, die nach ihrer Zahl oder der Satzung sowohl die für die laufende Beschlussfassung als auch die für die Änderung der Satzung erforderliche Mehrheit haben (Elterninitiativen), erhöht sich der Zuschuss auf 96 Pro- zent. Anm.: Das Gesetz regelt einen festen Zuschuss, keinen Mindestzuschuss. Es geht also nicht da- rum, dass Träger einen „Höchstsatz“ bieten können. Bieten sie weniger als die sich aus dem Ge- setz ergebenden Eigenanteile, bringen sie vielmehr zum Ausdruck, dass sie eine freiwillige kommunale Leistung erwarten. Bleiben Träger unter dem gesetzlich geforderten Betrag, muss dies beachtet und bewertet werden. 3.2. Fachlichkeit/Pädagogik Die Fachlichkeit/Pädagogik wird anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien ausgewertet. Den Kriterien sind jeweils zu beachtende Standards/Orientierungsrahmen, die aus dem KiBiz abgeleitet wurden, zugeordnet. Weitere angebotene, aber nicht benannte, Standar ds/Orientierungsrahmen können zusätzlich in die Bewertung einfließen. Als Grundlage für die Bewertung der Bewerber di e- nen das ausführliche Bewerbungsgespräch, sowie die eingereichten Bewerbungsunterlagen bzw. Fachkonzepte in Bezug auf die Auswahlkriterien. Um allen Trägern eine Gleichbehandlung zu g e- währleisten wurde der Gesprächsleitfaden zur Durchführung der Bewerbungsgespräche weite r- entwickelt (siehe Anlage 1). So kann sichergestellt werden, dass alle Träger die Möglichkeit erha l- ten, sich zu den einzelnen Kriterien zu äußern. Die Neuaufstellung der Kriterien mit klar zugeordneten Standards führt zu transparenteren Qual i- tätsmerkmalen, die einen umfänglicheren Überblick über die zu beachtenden Merkmale einer g u- ten Trägerschaft geben. Im Folgenden werden di e Kriterien mit den neu beschriebenen Standards/Orientierungsrahmen erläutert. Kriterium: Rahmenkonzept - Darstellung der eigenen Kompetenzen - Darstellung der eigenen Werthaltung - Schwerpunkte des Trägers - Erfahrungen des Trägers im Bereich der Kindertagesbetreuung - Leistungsbeschreibung - Frühkindliche Bildung, Sprachliche Bildung - Dokumentation - Öffnungszeiten (z.B. Bereitschaft zu Angeboten der flexiblen Öffnungszeiten) Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Stand 30.01.2018 4 Fachliche Konzepte, die die Grundhaltung des Trägers und Arbeitsweisen des Trägers verdeutl i- chen, müssen vorliegen. Diese Konzepte, die sich an aktuellen gesellschaftlichen Erfordernissen und einem umfassenden Erziehungs-, Bildungs-, und Betreuungsauftrag ausrichten, sind Grundvo- raussetzung für den Betrieb einer Einrichtung. Aussagen, wie z.B. zu Möglichkeiten von flexiblen Kindertagesbetreuungsangeboten oder aber Erfahrungen eines Trägers in diesem Bereich, entsprechen den aktuellen gesellschaftlichen Erfo r- dernissen und ermöglichen Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kriterium: Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik - Bereitschaft, die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund/Behinderungen im päd. Alltag zu begleiten/fördern - Besondere Förderungsangebote für Kinder mit Behinderungen - Aussagen zu konzeptionellen Angeboten, sowie inhaltliche Erfahrungen in der Zusamme n- arbeit mit Kindern in Bezug auf Migrationsvorgeschichte/Behinderung/Genderthematik - Aussagen zu personellen (und sprachlichen Ressourcen) und der Zusammenarbeit mit Ko- operationspartnern zum Thema Migration/Behinderung/Gender Der Zuzug und die Integration von Migranten*innen stellen an Träger von Kindertageseinrichtu n- gen besondere Anforderungen. Sprachliche und kulturelle Barrieren müssen gemeistert, schnelle und kompetente Betreuung s-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen erarbeitet und ein b e- stehendes oder zu entwickelndes Netzwerk etabliert werden. Gleiches gilt für die sehr aktuellen Themen der Inklusion und der Genderthematik. Träger, die bereits Erfahrungen, Konzepte und Perso nal für dieses Segment haben, können qual i- fiziert und gut auf den Bedarf reagieren. Kriterium: Gesundheitsförderung - Bewegungsförderung - Psychosoziales Wohlbefinden - Gesunde Ernährung - Unfallprävention - Gewaltprävention - Suchtprävention - Körpererfahrung - Zahngesundheit - Hygiene Gesundheitsförderung spielt bereits im Kindergartenalter eine wichtige Rolle in der Entwicklung der Kinder und gehört somit zum festen Bestandteil des pädagogischen Kitaalltags. Die einzelnen Standards der Gesundheitsförderung sollten Best andteil des Konzepts sein und im Kitaalltag u m- gesetzt werden. Hier können auch gemeinsame Kooperationen mit Anbietern der Gesundheitsfö r- derung beachtet werden. Kriterium: Sozialraumorientierung und Kooperationspartner - Planung/Sicherstellung einer Einbeziehung der Stadtteilakteure und deren Ressourcen - Synergien durch bereits vorhandene Trägerstrukturen im sozialen Umfeld sowie Einbezi e- hung gewachsener Strukturen und anderer Anbieter im Stadtteil - Kooperationsbezüge und Vernetzungsbestrebungen im Stadtteil und zu anderen Profess i- onen (z.B. Schule, Gesundheitswesen, Kindertagespflege) - Bereitschaft, die Arbeit an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern im Sozialraum unter B e- rücksichtigung und Einbeziehung vorhandener Infrastrukturangebote auszurichten - Bereitschaft sich zum Familienzentrum zu entwickeln Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Stand 30.01.2018 5 - Bereitschaft ein kooperatives Übergangsmanagement von der Tagespflege in die Kita und der Kita in die Grundschule zu fördern - Kooperationen mit dem Gesundheitswesen (z.B. Hebammen, Kinderkrankenschwestern, Ärzten) Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Sozialraum der Einric h- tung ermöglichen die Nutzung von Synergien, die die Wirtschaftlichkeit einer Einrichtung erhöhen (siehe auch Wirtschaftlichkeit). Stadtteilbezogene Angebote werden b edarfsgerecht aufeinander abgestimmt und weiterentwickelt, wenn die Akteure des Stadtteils sich hierzu entsprechend rege l- mäßig vernetzen. Vernetzung kann u.a. in Stadtteilarbeitskreisen oder auch Familienzentren erfo l- gen. Bereits vorhandene Erfahrungen in der Konzeptentwicklung von Kitas zu Familienzentren verdeut- lichen ergänzend ein hohes Interesse im Bereich der Vernetzung und einer breiter aufgestellten Angebotsvielfalt vor Ort. Kriterium: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften - Offene und transparent e Zusammenarbeit mit den Eltern der Kitakinder (Informationsau s- tausch) - Konzepte zur strukturierten Elternarbeit - Informationsabende - Aufklärung über entwicklungsspezifische Angelegenheiten - Regelmäßige Elterngespräche, Elternabende - Elternmitwirkung - Professionelles Eingewöhnungskonzept Kitaträger haben die Aufgabe Elternarbeit als Erziehungs- und Bildungspartnerschaften zu integrie- ren. Mit Blick auf die Bildungsbiografie aller Kinder kommt dieser Aufgabe eine große Bedeutung zu. Durch diese Arbeit sollen die Individualisierung, die Stärkenorientierung und eine gleichberech- tigte Teilhabe aller Kinder und deren Eltern sichergestellt werden. Hierfür sollten in der Regel meh- rere regelmäßige Elterngespräche im Jahr vereinbart werden, um die Entwicklung des Kindes, dessen besondere Stärken/Fähigkeiten und Interessen, Förderungsmöglichkeiten und weitere o r- ganisatorische Planungen der Kindertageseinrichtungen zu thematisieren. Gleichzeitig soll eine Kooperation der Eltern, dem Personal und dem Kitaträger durch Konzepte der Einrichtung sichergestellt werden (z.B. Elternversammlung Elternbeirat, usw.). Kriterium: Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen - Organisationskultur/-leitbild - Ausreichende Personalausstattung - Personalentwicklung - Fachberatung - Organisationsentwicklung - Teilnahme an Fachgremien / AG’s - Vernetzung innerhalb Münster - Verfahren der Qualitätsentwicklung/-sicherung - Kinderschutz Die Anforderungen an Trägern von Kindertageseinrichtungen befinden sich, analog zur gesel l- schaftlichen Entwick lung, laufend im Wandel. Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus diesem Grund ist eine funktionierende und sich weiterentwickelnde Trägerkultur eine notwendige Voraussetzung für den Betrieb einer Kinde r- tageseinrichtung. Hierzu gehören auch die regelmäßige Teilnahme an Arbeitskreisen, Fortbi l- dungsangebote für Mitarbeiter*innen, eine Vernetzung innerhalb Münsters und klare Verfahrensab- Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Stand 30.01.2018 6 läufe in Bezug auf den Kinderschutz. Das Vorhalten von qualifizierter Fa chberatung ist weiterhin ein notwendiger Standard. 3.3. Besondere Merkmale des Trägers Bei diesem Kriterium können weitere besondere Angebote des Trägers in die Bewertung einfli e- ßen, die über die zuvor benannten Kriterien und Orientierungsrahmen nicht abgede ckt werden, jedoch eine Bereicherung für das Kitaangebot darstellen. Gleichzeitig kann der Punkt der g e- wünschten Trägerpluralität/Trägervielfalt in Münster in der Bewertung berücksichtigt werden, sowie besondere Anforderungen, welche aus den Bedarfen des Stadtteils entstehen. 4. Entscheidung Zum Abschluss des Verfahrens wird anhand der vorliegenden Bewerbungsunterlagen und des geführten Bewerbungsgespräches von Seiten der Verwaltung das anhängende Auswertungsfor- mular ausgefüllt (siehe Anlage 2 ). Somit ist eine transparente Bewertungsgrundlage vorhanden, die dann im Rahmen der politischen Vorlage und dem entsprechenden Vorschlag zur Vergabe der Trägerschaft von Seiten der Verwaltung veröffentlicht wird. Dementsprechend ist eine Nachvol l- ziehbarkeit der Entscheidungsfindung für alle Beteiligten, inklusive der politischen Gremien, doku- mentiert und gewährleistet. Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Stand 30.01.2018 7 Anlage 1: Gesprächsleitfaden Bewerbungsgespräch zum Trägerauswahlverfahren für die neue Kindertageseinrichtung: Termin: Träger: Leitfaden: Fragen zur Trägerschaft (Allgemeine Kriterien für die Vergabe) 01. Trägervorstellung und Motivation zur Bewerbung: Stellen Sie ihren Träger vor, was ist ihr Trägerverständnis bezogen auf diese Ei n- richtung? Was ist Ihre Motivation, sich für diese Trägerschaft zu bewerben? 02. Wirtschaftlichkeit: Welchen Trägeranteil können Sie für die Kindertageseinrichtung anbieten? Wie sichern Sie diesen dauerhaft? Werden Zusatzbeiträge erhoben? 03. Rahmenkonzept: Erläutern Sie bitte Ihr Konzept für diese Kindertageseinrichtung. Erklären Sie ihre Angebotsschwerpunkte für diese Kita hinsichtlich flexibler B e- treuungsangebote, der (möglichen) Entwicklung zum Familienzentrum, der eig e- nen Kompetenzen, der eigenen Werthaltung und der Schwerpunkte Ihres Trägers. 04. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik: Treffen Sie bitte Aussagen zu Querschnittsaufgaben (beispielsweise interkulture l- ler Ansatz, geschlechtsdifferenzierter Arbeitsw eise, Partizipation sowie Integration von Menschen mit Behinderungen). Welche konzeptionellen und personellen Ressourcen stehen Ihnen für diese Au f- gaben zur Verfügung? 05. Gesundheitsförderung: Erläutern Sie angebotene Konzepte bzgl. der Gesundheitsförderung der Kinder in der Kita. 06. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner: Beschreiben Sie, wie sie zukünftig diese Kita im Stadtteil vernetzen und wie sie mit den Akteuren im Stadtteil zusammenarbeiten wollen. Erläutern Sie Ihre Vor stellungen zur Kooperation Kita und Schule (Tagespflege und Kita). 07. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften: Wie sieht Ihrer Meinung nach eine gelungene Zusammenarbeit mit den Eltern der Kitakinder aus und wie stellen Sie diese sicher? 08. Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen: Wie ist Ihre Organisationskultur verankert und mit welchen Maßnahmen sichern Sie die vorhandene Qualität ab, bzw. entwickeln diese weiter (z.B. Personalei n- satz, -entwicklung)? 09. Besondere Merkmale/Eignung: Welche zusätzlichen/besonderen Angebote können Sie anbieten? Warum ist Ihnen dieser Standort wichtig? Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Stand 30.01.2018 8 Anlage 2: Auswertungsformular Ausgeschriebene Einrichtung: Name und Adresse des Trägers: 1. Trägerhintergrund / Trägerdarstellung Mögliche Beschreibung des Trägers und seiner Betätigungsfelder, Verbandszugehörigkeit, Leitbild etc. 2. Wirtschaftlichkeit Angebotener Trägeranteil 3. Fachlichkeit/Pädagogik 3.1. Rahmenkonzept Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Stand 30.01.2018 9 3.2. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik 3.3. Gesundheitsförderung 3.4. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner 3.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften 3.6. Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen 4. Besondere Merkmale/Eignung
04_Schreiben der AG Wohlfahrt vom 29.05.2017
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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände
der Freien Wohlfahrtspflege in Münster
Unser Zeichen Telefon /E-Mail Datum
0251 37 88 27 / g.sturm@DRK-muenster.de
Trägervergabeverfahren für Kindertageseinrichtungen in Münster
- Empfehlungen für eine Änderung der Vergabekriterien
Sehr geehrte Mitglieder des AKJF
Ein Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen zur Deckung
des Rechtsanspruchs wird in den folgenden Jahren in der Stadt Münster ein großes
kommunales und politisches Thema sein. In den vergangenen Jahren haben bewährte Kita-
Träger diese kommunale Aufgabe und somit den Kita -Ausbau bereits mit großen
Anstrengungen unterstützt und sich auch im Innenverhältn is dazu teilweise neu aufstellen
müssen. Die aktive Trägerlandschaft in Münster ist vor diesem Hintergrund in der Lage, den
weiteren gezielten Ausbau mit kommunaler Unterstützung mitzutragen.
Die Stadt Münster vergibt die Betriebsträgerschaft von Kindertag eseinrichtungen im
Rahmen eines Interessenbekundungs -/Ausschreibungsverfahrens. Die den Bewerbern
zugesandten Ausschreibungskriterien sehen verbindlich vor, dass der zukünftige Träger
sich mit einem prozentual darzustellenden, finanziellen Eigenanteil an d en
Gesamtbetriebskosten der Kindertageseinrichtung beteiligt. Bei der Entscheidungsfindung
zur Trägervergabe ist dem potenziellen Träger nicht transparent, in welchem Umfang auch
das eingereichte pädagogische Konzept und die im Trägergespräch dargestellten
Trägerkompetenzen und –ressourcen in die Bewertung mit einfließen.
Durch die starke Fixierung auf d as Kriterium Wirtschaftlichkeit / Höhe des Trägeranteils in
der Ausschreibung in Verbindung mit einer kaum noch auskömmlichen
Finanzierungsgrundlage durch d as Kinderbildungsgesetz können sowohl die kirchlichen
Träger als auch die sog. „Armen“ Trä ger sich gar nicht oder schwer - erfolgreich - an
Ausschreibungen beteiligen. Ausgenommen sind hier die Elterninitiativen, da diese ihren
Trägeranteil über einen extra Beitrag der Eltern finanzieren.
In der Folge hat sich die Anzahl der Ausschreibungsteilnehmer auf wenige, manchmal
sogar auf nur noch zwei Bewerber reduziert. Viele in der Region bekannte und bewährte
Träger bleiben der Ausschreibung fern. Die Auswahl reduziert sich des Öfteren auf Träger,
die in der Stadt Münster vollkommen unbekannt sind und zumindes t in der Region über
wenig Erfahrung als Betreiber von Kindertageseinrichtungen verfügen.
Dabei hat die Stadt grundsätzlich einen ausgewogenen Kriterienkatalog für die Kita -
Vergabe erstellt.
Caritasverband für die
Stadt Münster e. V.
Kreisverband Münster e.V.
c/o DRK-Kreisverband Münster e.V., Zumsandestraße 25-27, 48145 Münster
An die
Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und
Familien der Stadt Münster
CC: Herrn Stadtrat Thomas Paal
CC: Frau Amtsleiterin Anna Pohl
29.05.2016
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AG Wohlfahrt c/o Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Münster e.V. – Zumsandestraße 25/27 – 48145 Münster
Tel (0251) 37 88 -0 Fax (0251) 37 88 55
g.sturm@DRK-muenster.de
Die bestehenden Kriterien lauten bisher:
- Referenzen
- Fachliches Konzept
- Synergien im Stadtteil
- Wirtschaftlichkeit
- Migration
Eine ernsthafte Gewichtung der Kriterien ist der Verwaltung allerdings angesichts des
spärlichen Bewerbungseingangs oft unmöglich. Bei in der Region unbekannten Trägern
ohne Verankerung im Stadtteil, ohne bereits bestehende Kooperationen mit der
Stadtverwaltung und ohne Erfahrung im Arbeitsfeld Migration wird der Kriterienkatalog zwar
nicht vollständig erfüllt, kann aber auf der anderen Seite in Ermangelung weiterer Bewerber
auch nicht in Gänze angewendet werden.
So entscheidet letztendlich bei vielen Kita -Ausschreibungen in Münster vor allem der
angebotene Preis (Höhe des Trägeranteils) darüber, wer als Bewerber den Zuschlag erhält.
Relevante Qualitätskriterien (pädagogisches Konzept, Quartiersbezug, Trägerkompetenz,
etc.) die für die Vergabe einer Kindertageseinrichtung eine zentrale Rolle spielen sollten,
finden keine Berücksichtigung, da das Kriterium Wirtschaftlichkeit als entscheidendes und
in Zahlen messbares Kriterium ein besonderes Gewicht im Verfahren bekommt.
Seitens der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGW) in Münster setzen wir
uns bei der Vergabe von Kita -Trägerschaften für eine faire Gewichtung von Qualität und
Wirtschaftlichkeit ein, und das bei größtmöglicher Transparenz in der Anwendung der
Bewertungskriterien.
Der Vorschlag der AGW sieht eine Erweiterung der Kriterien um d en Punkt
Trägerkompetenz (Besondere Eignung) vor:
Die Kriterien würden somit wie folgt lauten:
1. Trägerkompetenz (Besondere Eignung des Trägers)
2. Referenzen
3. pädagogisches/ fachliches Konzept mit Sozialraumbezug
4. Synergien im Stadtteil / Quartiersbezug
5. Migration / Interkulturelle Öffnung
6. Wirtschaftlichkeit
Erläuterung zu 1.: Trägerkompetenz (Besondere Eignung):
Bekannter Akteur (als Kita -Träger) in der Stadt Münster /Geschäftsstelle in der
Stadt/Region oder eine verbindliche Absichtserklärung.
Unterstützungsdienste im Verband (Jugendhilfeeinrichtungen, Fachdienste für
Migration, Beratungsstellen, Fortbildungswerke, etc.)
Personelle Ressourcen als Trägervertreter zur Mitarbeit in Gremien (kommunal, auf
Trägerebene, ggf. im Quartier)
Arbeitgeberleistungen (tarifliche Vergütung, Sozialleistungen), Arbeitnehmervertretung
Besondere Trägereignung: hier können weitere Kompetenzen angeführt werden
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AG Wohlfahrt c/o Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Münster e.V. – Zumsandestraße 25/27 – 48145 Münster
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Darüber hinaus schlagen wir folgende Änderungen vor:
1. In den Ausschreibungsunterlagen sind die für die Entscheidung relevanten Kriterien als
Themenblöcke aufzulisten und mit weiteren Stichworten zu unterlegen.
Die Kriterien und ihre Differenzierungen sind mit maximal zu erreichenden
Bewertungspunkten auszus tatten. Die insgesamt zu erzielende Bewertungspunktzahl
ergibt sich aus der Summe der Differenzierungspunkte. Die Bewertungsskala ist der
Ausschreibung beizufügen. Eine Mindestpunktzahl, die es zu erreichen gilt, wird
beziffert. Wird diese Mindestpunktzahl nicht erreicht, wird der Träger bei der
Ausschreibung ausgeschlossen.
2. Die Erbringung eines finanziellen Eigenanteils ist keine Voraussetzung einer
erfolgreichen Bewerbung, sondern lediglich ein Kriterium des Themenkomplexes
„Wirtschaftlichkeit“ und mit einer dementsprechenden Punktzahl zu bewerten.
3. Die Bewertung der eingegangenen Bewerbungen bis hin zur Vergabeempfehlung sollte
ein Auswahlgremium treffen, dem neben Vertreterinnen un d Vertretern der Verwaltung
auch unabhängige Experten angehören. (Jury).
Ein Gespräch mit der AG Wohlfahrt, Herrn Paal und Frau Pohl über die Kriterien bei der
Vergabe von Trägerschaften für Kindertageseinrichtungen hat am 22.05.2017 stattgefunden.
Wir freuen uns auf einen guten fachlichen Austa usch zum Thema Vergabekriterien und
stehen für Gespräche gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Sturm
Sprecherin AG Wohlfahrt in der Stadt Münster
Anlage
- „Kriterien und Bewertungen zu Kita-Trägervergabeverfahren in der Stadt Münster“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Hansestraße
- Meyerbeerstraße
- Eichendorffstraße
- Middelerstraße
- Bahnhofstraße 9
- Zumsandestraße 25
- Markweg
- Alt Angelmodde
- Hüfferstraße 571
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0089/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37