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AN/0070/2026

Antrag von Bezirksbürgerrmeister Volker Spelthann auf Durchführung einer Aktuellen Stunde gem. § 5 GeschO, betr.: Auswirkungen Bau Turbo

Antrag auf eine Aktuelle Stunde nach § 5 16.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 02.02.2026, TOP 1.2

Antrag nach § 5 OB

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Antrag nach § 5 OB

2824 Zeichen

Bezirksbürgermeister Volker Spelthann 
 
 
 
 
Herrn Oberbürgermeister  
Torsten Burmester 
Historisches Rathaus 
 
Mitglieder der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters:  
 
AN/0070/2026 
 
Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen 
Stunde 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.02.2026 
 
Antrag von Bezirksbürgerrmeister Volker Spelthann auf Durchführung einer Aktuellen 
Stunde gem. § 5 GeschO, betr.: Auswirkungen Bau Turbo 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester, 
sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung Ehrenfeld, 
 
gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen beantrage ich für 
die kommende Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 02.02.2026 die Durchführung ei-
ner Aktuellen Stunde. 
 
Thema soll der Austausch über die Auswirkungen des am 09.10.2025 vom Bundestag be-
schlossenen sog. Bau Turbo ("Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und 
zur Wohnraumsicherung") auf die zukünftige städtebauliche Entwicklung im Stadtbezirk und 
die Auswirkungen auf die Kompetenzen der Bezirksvertretung sein. 
 
Begründung 
 
Der Bundestag hat am 9. Oktober 2025, den Bau-Turbo ("Gesetzentwurf zur Beschleunigung 
des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung") beschlossen. I 
 
Im Wesentlichen wurden Neuregelungen im Baugesetzbuch vorgenommen.  
 
Ziel dieses Gesetzesvorhabens ist es, der großen Wohnungsnot durch ein beschleunigtes 
und entbürokratisiertes Verfahren entgegenzuwirken. In vielen Fällen könnte zukünftig bei 
Wohnungsbauvorhaben auf bislang notwendige und langwierige Bebauungsplanverfahren 
verzichtet werden. Dies will der Gesetzgeber durch  
 
 deutlich ausgeweitete Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes,  
 weitreichende Möglichkeiten des Abweichens vom bisher notwendigen Erfordernis 
des Einfügens in die nähere Umgebung im unbeplanten Innenbereich,  
sowie

- 2 - 
 
 durch weitgehende Freistellungen von den planungsrechtlichen Restriktionen für den 
Wohnungsbau (diese Regelung zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2030) 
 
erreichen.  
 
Alle drei Instrumente setzen die Zustimmung der Stadt Köln voraus, einen Anspruch auf Zu-
stimmung gibt es nicht. Die Stadt Köln kann entscheiden, ob sie bei Wohnungsbauvorhaben 
von diesen Regelungen Gebrauch machen möchte oder nicht 
 
Es ist zu erwarten, dass die Verwaltung kurzfristig eine Beschlussvorlage zu dieser Thematik 
einbringt.  
 
Vorab ist es notwendig, sich über die Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung im 
Stadtbezirk und die Kompetenzen der Bezirksvertretung mit der Verwaltung auszutauschen.  
 
Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses ist dies in einer Aktuellen Stunde geboten. 
 
gez. 
Volker Spelthann 
Bezirksbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

02.02.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0070/2026
Typ
Antrag auf eine Aktuelle Stunde nach § 5
Datum
16.01.2026
Erstellt
16.01.2026 10:49