AN/0070/2026
Antrag von Bezirksbürgerrmeister Volker Spelthann auf Durchführung einer Aktuellen Stunde gem. § 5 GeschO, betr.: Auswirkungen Bau Turbo
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Antrag nach § 5 OB
2824 Zeichen
Bezirksbürgermeister Volker Spelthann
Herrn Oberbürgermeister
Torsten Burmester
Historisches Rathaus
Mitglieder der Bezirksvertretung Ehrenfeld
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters:
AN/0070/2026
Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen
Stunde
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.02.2026
Antrag von Bezirksbürgerrmeister Volker Spelthann auf Durchführung einer Aktuellen
Stunde gem. § 5 GeschO, betr.: Auswirkungen Bau Turbo
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester,
sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung Ehrenfeld,
gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen beantrage ich für
die kommende Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 02.02.2026 die Durchführung ei-
ner Aktuellen Stunde.
Thema soll der Austausch über die Auswirkungen des am 09.10.2025 vom Bundestag be-
schlossenen sog. Bau Turbo ("Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und
zur Wohnraumsicherung") auf die zukünftige städtebauliche Entwicklung im Stadtbezirk und
die Auswirkungen auf die Kompetenzen der Bezirksvertretung sein.
Begründung
Der Bundestag hat am 9. Oktober 2025, den Bau-Turbo ("Gesetzentwurf zur Beschleunigung
des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung") beschlossen. I
Im Wesentlichen wurden Neuregelungen im Baugesetzbuch vorgenommen.
Ziel dieses Gesetzesvorhabens ist es, der großen Wohnungsnot durch ein beschleunigtes
und entbürokratisiertes Verfahren entgegenzuwirken. In vielen Fällen könnte zukünftig bei
Wohnungsbauvorhaben auf bislang notwendige und langwierige Bebauungsplanverfahren
verzichtet werden. Dies will der Gesetzgeber durch
deutlich ausgeweitete Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes,
weitreichende Möglichkeiten des Abweichens vom bisher notwendigen Erfordernis
des Einfügens in die nähere Umgebung im unbeplanten Innenbereich,
sowie
- 2 -
durch weitgehende Freistellungen von den planungsrechtlichen Restriktionen für den
Wohnungsbau (diese Regelung zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2030)
erreichen.
Alle drei Instrumente setzen die Zustimmung der Stadt Köln voraus, einen Anspruch auf Zu-
stimmung gibt es nicht. Die Stadt Köln kann entscheiden, ob sie bei Wohnungsbauvorhaben
von diesen Regelungen Gebrauch machen möchte oder nicht
Es ist zu erwarten, dass die Verwaltung kurzfristig eine Beschlussvorlage zu dieser Thematik
einbringt.
Vorab ist es notwendig, sich über die Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung im
Stadtbezirk und die Kompetenzen der Bezirksvertretung mit der Verwaltung auszutauschen.
Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses ist dies in einer Aktuellen Stunde geboten.
gez.
Volker Spelthann
Bezirksbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0070/2026
- Typ
- Antrag auf eine Aktuelle Stunde nach § 5
- Datum
- 16.01.2026
- Erstellt
- 16.01.2026 10:49