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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Antrag von Bezirksbürgerrmeister Volker Spelthann auf Durchführung einer Aktuellen Stunde gem. § 5 GeschO, betr.: Auswirkungen Bau Turbo

Antrag auf eine Aktuelle Stunde nach § 5 AN/0070/2026 vom 16.01.2026

Stand: Am 02.02.2026 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Antrag nach § 5 OB

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    Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Historisches Rathaus Mitglieder der Bezirksvertretung Ehrenfeld Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: AN/0070/2026 Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen Stunde Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.02.2026 Antrag von Bezirksbürgerrmeister Volker Spelthann auf Durchführung einer Aktuellen Stunde gem. § 5 GeschO, betr.: Auswirkungen Bau Turbo Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester, sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung Ehrenfeld, gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen beantrage ich für die kommende Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 02.02.2026 die Durchführung ei- ner Aktuellen Stunde. Thema soll der Austausch über die Auswirkungen des am 09.10.2025 vom Bundestag be- schlossenen sog. Bau Turbo ("Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung") auf die zukünftige städtebauliche Entwicklung im Stadtbezirk und die Auswirkungen auf die Kompetenzen der Bezirksvertretung sein. Begründung Der Bundestag hat am 9. Oktober 2025, den Bau-Turbo ("Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung") beschlossen. I Im Wesentlichen wurden Neuregelungen im Baugesetzbuch vorgenommen. Ziel dieses Gesetzesvorhabens ist es, der großen Wohnungsnot durch ein beschleunigtes und entbürokratisiertes Verfahren entgegenzuwirken. In vielen Fällen könnte zukünftig bei Wohnungsbauvorhaben auf bislang notwendige und langwierige Bebauungsplanverfahren verzichtet werden. Dies will der Gesetzgeber durch  deutlich ausgeweitete Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes,  weitreichende Möglichkeiten des Abweichens vom bisher notwendigen Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung im unbeplanten Innenbereich, sowie - 2 -  durch weitgehende Freistellungen von den planungsrechtlichen Restriktionen für den Wohnungsbau (diese Regelung zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2030) erreichen. Alle drei Instrumente setzen die Zustimmung der Stadt Köln voraus, einen Anspruch auf Zu- stimmung gibt es nicht. Die Stadt Köln kann entscheiden, ob sie bei Wohnungsbauvorhaben von diesen Regelungen Gebrauch machen möchte oder nicht Es ist zu erwarten, dass die Verwaltung kurzfristig eine Beschlussvorlage zu dieser Thematik einbringt. Vorab ist es notwendig, sich über die Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung im Stadtbezirk und die Kompetenzen der Bezirksvertretung mit der Verwaltung auszutauschen. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses ist dies in einer Aktuellen Stunde geboten. gez. Volker Spelthann Bezirksbürgermeister

Beratungsverlauf

  1. 02.02.2026

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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