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3300/2021

Beantwortung einer Anfrage zum Thema sexistische Bedrohung und Gewalt im Netz der FDP-Fraktion (AN/1438/2021)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.11.2021

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 17.01.2022, TOP 2.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

10761 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/I-3 
 
Vorlagen-Nummer 20.10.2021 
 3300/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.11.2021 
Digitalisierungsausschuss 17.01.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage zum Thema sexistische Bedrohung und Gewalt im Netz der FDP-
Fraktion (AN/1438/2021) 
1. Welche Angebote gibt es in Köln für die Betroffenen von sexistischer Bedrohung und Ge-
walt im Netz?  
 
Von sexistischer Bedrohung und Gewalt im Netz betroffene Frauen und Mädchen können Beratung 
bei den vielfältigen Beratungsstellen des Arbeitskreises gegen Gewalt an Frauen in Anspruch neh-
men. Die Stadt Köln informiert über diese Beratungsmöglichkeiten auf dieser Internetseite: 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/gleichstellung/beratung-und-hilfe. 
 
Hier finden sich Links und Kontaktdaten von Einrichtungen für Zielgruppen wie Mädchen und junge 
Frauen, geflüchtete Frauen oder akut von Gewalt betroffene Frauen. Auch die Kontaktdaten der Poli-
zei und des Hilfetelefons sind hinterlegt, die ebenfalls zum Thema unterstützen.  
 
Die Polizei in Köln hält ein spezielles Angebot im Bereich Kriminalprävention/Opferschutz vor. Es um-
fasst die Beratung von Betroffenen sowie Fortbildungsangebote für verschiedene Zielgruppen.  
 
Im Rahmen der diesjährigen Orange Days rund um den 25. November, dem Internationalen Tag ge-
gen Gewalt an Frauen, sind Webinare zum Thema Digitale Gewalt gegen Frauen in Kooperation mit 
der Polizei Köln angedacht.  
 
 
2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, wenn eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder 
die Social-Media Präsenz der Stadt betroffen sind? 
 
Das Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit der Stadt Köln (ZKS) hat zum Thema „Schützen 
Sie sich vor Übergriffen im Netz – Null Toleranz für Hasskommentare und Anfeindungen“ eine Bro-
schüre mit Sicherheitstipps (in Anlehnung an die Hinweise des Bundesamtes für Sicherheit in der 
Informationstechnik - BSI) für den Umgang mit sozialen Medien zusammen- und zur Verfügung ge-
stellt. Ebenfalls sind Mitarbeiter*innen explizit im Intranet zum Thema informiert worden. 
 
Darüber hinaus stellt seit Mai 2020 das ZKS mit dem Zentralen Melde- und Auskunftssystem bei Ge-
fährdung von städtischen Mitarbeitenden (ZeMAG) ein System für die Erfassung von gefährlichen 
Personen aufgrund von (verbalen und körperlichen) Übergriffen auf Mitarbeitende, zur Verfügung. 
Über eine Eingabemaske im Intranet können von allen Mitarbeitenden in einem datenschutzkonfor-
men und geregelten Verfahren Übergriffe gemeldet werden. Zugriffsberechtigte Dienststellen und 
einzelne Mitarbeiter*innen können sich darüber informieren, ob eine bestimmte Person übergriffig

2 
 
wurde oder schon einmal auffällig war. Im Falle von Bedrohungen oder sexuellen Belästigungen 
(selbstverständlich auch im Social Media-Bereich) wird ausnahmslos Strafanzeige erstattet. Ebenfalls 
können je nach Einzelfall auch Hausverbote ausgesprochen werden. 
 
Neben dem Rechtsschutz, den die Stadt Köln ihren Mitarbeitenden unter bestimmten Bedingungen 
gewährt, regeln die Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz als 
auch die Dienstvereinbarung zur Vermeidung und Bekämpfung von Mobbing das Verfahren zum Um-
gang für Beschäftigte.  
 
Ferner sind hier die Ansprechpartner*innen (Personal- und Verwaltungsmanagement als zuständige 
Beschwerdestelle/ Disziplinarstelle) geregelt. 
 
Als betriebliche Beratungsstellen stehen für eine persönliche und vertrauliche Beratung dienststellen-
übergreifend zur Verfügung:  
 das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 
 die gewählten Interessenvertretungen (Personalrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, 
Schwerbehindertenvertretung) 
 Mitarbeiterunterstützungsteam (M.U.T.). 
 
Mit der Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz positioniert sich die 
Stadt Köln eindeutig, benennt Maßnahmen und Sanktionen gegen sexuelle Übergriffe und Belästi-
gungen und regelt das Verfahren bei Verstößen, samt disziplinarischer Maßnahmen sowie arbeits-
rechtliche Maßnahmen.  
 
 
3. In welcher Form wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt über das Thema und 
Unterstützungsangebote für Betroffene informiert? 
 
Im kommenden Jahr plant das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen von „Wis-
sen to go“ Informationsangebote zum Thema „Spionage und Smartphones“. Ein Kriminalhauptkom-
missar des Polizeipräsidiums Köln, tätig im Bereich Kriminalprävention/ Opferschutz Cybercrime, 
vermittelt Techniken, die gegen Spionage durch Smartphones und in der digitalen mobilen Lebens-
welt vorbeugen können. 
Weiterhin sind die Dienstvereinbarungen und weiterführende Informationen im Intranet einsehbar. 
 
Speziell zur DV Mobbing gibt es für Führungskräfte, insbesondere in Hinblick auf neue Mitarbei-
ter*innen ein Informationsgebot. 
 
Fortbildungsangebote, die Notfallmappe und Beratungsmöglichkeiten runden das Informations- und 
Unterstützungsangebot ab. 
  
 
4. Wie werden die bereits bestehenden Anlaufstellen für die Opfer von sexualisierter Gewalt 
auf den Umgang mit Betroffenen von sexistischer Bedrohung und Gewalt im Netz vorbereitet? 
 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern hat in 2020 ein Schulungsangebot für die Frau-
enorganisationen im „Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen“ zum Thema Cybergewalt gegeben. Die 
Anlaufstellen wurden so über Formen von und Interventionen bei Cybergewalt sowie zur Prävention 
von einer Expertin in diesem Bereich fortgebildet. Wie unter Frage 1 beschrieben sind im Rahmen der 
diesjährigen Orange Days weitere Veranstaltungen zum Thema in Kooperation mit der Polizei Köln 
angedacht.  
 
5. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexis-
tischer Bedrohung und Gewalt im Netz? 
 
Beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung ist die 
Fachstelle „Medienpädagogik, Medienschutz“ angegliedert.

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Neben den Kooperationen mit der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Beratung von Kindern, 
Jugendlichen und Erwachsenen zum Thema Jugendmedienschutz, werden durch diese Stelle ver-
schiedenste Projekte rund um das Thema „Medien“ in Köln und Umgebung betreut. Darunter fällt et-
wa das Jugendforum NRW auf der „gamescom“, und die Spielebroschüre „Digitale Spiele pädago-
gisch beurteilt“. Diese wird im nunmehr 30. Jahr in Kooperation mit medienerfahrenen Trägern durch 
die Stadt Köln herausgegeben. 
 
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen durch digitale – und hier gerade auch – sexualisierte Ge-
walt gehört zu den zentralen Themen einer aktuellen Kinder- und Jugendmedienarbeit. Durch die 
pandemische Situation und die mit ihr einhergehenden physischen Kontaktbeschränkungen hat das 
Thema erneut an Brisanz gewonnen – für viele Kinder und Jugendliche war das Fenster zur virtuellen 
Räumen in Zeiten von „Lockdowns“ der verbleibende Kontakt zur Außenwelt. Gerade Kinder und jün-
gere Jugendliche sind in einer derartigen Situation besonders sensibel – so etwa für ausbleibende 
oder negative Resonanz auf Selbstdarstellung in Social Media verbale Angriffe in virtuellen Räumen 
wie discord und sexualisierten Kontaktanbahnungsversuchen in in-Game-Chats.  
Ein besonders ungeschützter Bereich ist dabei die in-Game-Kommunikation bei Online-Multiplayer-
Games. Diente dieses mittlerweile selbstverständliche Feature ursprünglich zur Abstimmung von 
Strategien und Taktiken bei teamorientierten Spielen, werden darüber „beiläufig“ natürlich alle erdenk-
lichen alltäglichen Themen unter Spielenden verhandelt wie Schule, Familie, Beziehung etc. Da 
Spielende selbst zu ihren Team-Mates über faktisch keine Informationen etwa zu realem Namen, 
Alter, Wohnort etc. verfügen, gleichzeitig über die Teamsituation aber eine grundsätzliche affektive 
Verbindung zwischen den Teilnehmenden besteht, kommt es regelmäßig zu versuchten, sexualisier-
ten Kontaktanbahnungen und Übergriffen („Cybergrooming“).  
 
Unter dem Titel „Was hast du gerade an?“ informierten z.B. im Rahmen des diesjährigen Jugendfo-
rum NRW auf der digitalen gamescom 2021 Fachkräfte der Initiative Juuuport e.V. zu Gefährdungs-
momenten durch verstecktes Cybergrooming in in-Game-Chats und zeigten Möglichkeiten zur Erken-
nung und Abwehr derartiger Übergriffe auf. Juuuport gehören zum medienpädagogischen Part-
ner*innen-Netzwerk der Stadt Köln, das u.a. über den Arbeitskreis Digitale Kinder- und Jugendarbeit 
organisiert ist.  
 
Andere mit der Stadt Köln vernetzte Träger, die regelmäßig zielgruppenorientiert über sexualisierte 
Gewalt im Zusammenhang mit digitalen Medien informieren und hierzu regelmäßig Fortbildungen und 
Fachinformationen anbieten, sind z.B. Girlsspace e.V., das Jugendzentrum.digital der Jugendzentrum 
Köln gGmbH, die Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW/Computerprojekt Köln e.V., und das jfc 
Medienzentrum e.V.. 
 
Grundannahme der medienpädagogischen Prävention ist dabei stets, dass es nahezu unmöglich ist, 
durch restriktive Maßnahmen oder technische Kontrollinstanzen vollständig, zu verhindern, dass Kin-
der und Jugendliche in virtuellen Räumen in Kontakt zu potentiell gefährdenden Inhalten und/oder 
gefährlichen User*innen geraten. Selbst wenn z.B. Games-Plattformen wie Steam oder Xbox live 
über altersabgestufte Bereiche verfügen, so ist es nicht möglich zu sagen, wer „am anderen Ende“ 
unter welchem Namen und welcher Altersangabe tatsächlich aktiv ist. Dementsprechend liegt der 
Schwerpunkt der Präventionsarbeit immer darauf, sowohl Kinder und Jugendliche als auch Eltern und 
pädagogische Fachkräfte für eventuelle Gefahren zu sensibilisieren, sie aber auch alters- und ziel-
gruppengerecht mit möglichen Abwehr- und Umgangsstrategien auszustatten.  
 
Alle Partner*innen der Stadt Köln verfügen dabei über die notwendige Expertise und – was von min-
destens gleich großer Bedeutung ist – Authentizität, um die Zielgruppen auf Augenhöhe ansprechen 
und unterstützen zu können. Neben der Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Kinder- und Jugend-
hilfe ist dabei auch die Kooperation mit den Hersteller*innen und Anbieter*innen von Games und 
Plattformen wesentlich. In Köln besteht dabei ein vertrauens- und kooperationsgeprägter Austausch. 
Die Fachstelle Jugendmedienschutz der Stadt Köln kann in Kooperation mit ihren Partner*innen zu 
jeder Zeit aktuell und umfassend informieren und unterstützen und steht sowohl Kinder und Jugendli-
chen selbst, als auch Eltern und pädagogischen Fachkräften als kompetente Ansprechpartner*innen 
zur Verfügung.

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Gez. Blome

Beratungsverlauf (3)

08.11.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.11.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.01.2022 Digitalisierungsausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3300/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.11.2021
Erstellt
14.09.2021 14:50