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2414/2023

Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt zum Thema "Drug-Checking in Köln" AN/1283/2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.08.2023

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 22.08.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4338 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer  07.08.2023 
 2414/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 22.08.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt zum 
Thema "Drug-Checking in Köln" AN/1283/2023 
Mit der Anfrage AN/1283/2023 stellen die Fraktionen folgende Fragen: 
 
1. Befindet sich die Verwaltung zum Thema Drug-Checking in Köln bereits in Gesprä-
chen mit dem Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS)? 
 
2. Wie schätzt die Verwaltung den weiteren Verlauf zur Umsetzung von Drug-Checking 
Maßnahmen ein? Wann könnten erste Drug-Checking Maßnahmen in Köln starten? 
 
3. Welche Ressourcen benötigt die Verwaltung, um entsprechende Drug-Checking Maß-
nahmen in Köln umsetzen zu können (Raum-, Personal-, Finanzbedarfe, etc.)? 
 
 
Die Verwaltung teilt dazu folgendes mit: 
 
1. Befindet sich die Verwaltung zum Thema Drug-Checking in Köln bereits in Ge-
sprächen mit dem Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 
(MAGS)? 
Das Gesundheitsamt der Stadt Köln steht zum Thema Drug-Checking in Kontakt mit der Ge-
schäftsstelle der Suchtkooperation NRW. Diese begrüßt das Interesse der Stadt Köln am Mo-
dellvorhaben und hält das Gesundheitsamt über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufen-
den. Das MAGS NRW ist derzeit damit beschäftigt, eine Rechtsverordnung für NRW zu erstel-
len und zu verabschieden. 
 
2. Wie schätzt die Verwaltung den weiteren Verlauf zur Umsetzung von Drug-Che-
cking Maßnahmen ein? Wann könnten erste Drug-Checking Maßnahmen in Köln 
starten? 
Das Gesundheitsamt beteiligt sich mit dem Drogenkonsumraum am Neumarkt an dem durch 
das Bundesministerium für Gesundheit genehmigten Pilotprojekt „Nationales Early Warning 
System (NEWS)“. Das Ziel ist, gesundheitsgefährdende Entwicklungen im Bereich psychoakti-
ver Substanzen und Medikamentenmissbrauch frühzeitig zu erkennen und Konsumierende 
sowie Fachkräfte aus der Drogen-/Suchthilfe, Prävention etc. so schnell wie möglich darüber 
zu informieren. Einen wesentlichen Bestandteil des Projekts bilden dabei Substanzanalysen. 
Konsumierende können Substanzen bei mit NEWS kooperierenden Einrichtungen – wie dem 
Drogenkonsumraum im Gesundheitsamt -  abgeben, wenn die Vermutung besteht, dass diese

2 
 
Substanzen ein besonders hohes Schadenspotenzial haben. Bei Auffälligkeiten werden ent-
sprechende Gefahrenmeldungen veröffentlicht. 
Das Gesundheitsamt plant die Einrichtung von „Drug Checking“ von illegalen harten Drogen 
(z. B. Heroin, Kokain) für Konsument*innen des Drogenkonsumraums am Neumarkt als Mo-
dellprojekt und wird, sobald die gesetzlichen Grundlagen auf Landesebene geschaffen sind, 
dieses auch umsetzen.  
 
3. Welche Ressourcen benötigt die Verwaltung, um entsprechende Drug-Checking 
Maßnahmen in Köln umsetzen zu können (Raum-, Personal-, Finanzbedarfe, etc.)? 
Das Drug-Checking soll für mitgebrachte Substanzen (z. B. Heroin, Kokain) der Konsu-
ment*innen des Drogenkonsumraums erfolgen. In der Überlegung sind unterschiedliche Arten 
des Checkings von Schnelltests bis zu Labortests, die Auskunft über Verteilung der verschie-
denen Substanzen und Beimischungen geben. Grundsätzlich ist in die Überlegungen einzu-
beziehen, dass die Substanzanalyse mit Labor-, zusätzlichen Personalkosten und Sicherheits-
maßnahmen verbunden ist. Zusätzlich ist es immer sinnvoll, ein flankierendes Beratungsange-
bot sowohl als präventive Maßnahme als auch begleitend als Aufbau einer Konsumkompe-
tenz anzubieten. 
Wenn Drug-Checking-Angebote auch in Einrichtungen der Jugendsuchtberatung vorgehalten 
werden sollen, was mit den auf diesem Arbeitsfeld tätigen Trägern der Wohlfahrtspflege noch 
nicht abschließend besprochen wurde, müssten auch dort entsprechende Ressourcen für die 
Substanzanalyse (Laborkosten, Sicherheitsvorkehrungen) vorgehalten und durch die Jugend- 
oder Gesundheitsverwaltung zusätzlich finanziell unterstützt werden. Mit vorhandenen Kapazi-
täten können diese Angebote nicht realisiert werden.  
Unabhängig davon verfolgt das Drogenhilfeangebot mit dem Drogenkonsumraum im Gesund-
heitsamt ein umfangreiches Beratungskonzept (zu Safer-Use, Safer-Sex, Lebens- und Aus-
stiegshilfen sowie die Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote). 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

22.08.2023 Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Neumarkt

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Details

Aktenzeichen
2414/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.08.2023
Erstellt
28.07.2023 16:08