AN/0604/2026
1. Änderung des Bebauungsplan 5946/02-01 in Köln Widdersdorf "öffentlich zugängliche Golfanlage"
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Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion,
2996 Zeichen
Wir haben Ihr Dokument umgewandelt, es beginnt auf der nächsten Seite Dieses Word‐Dokument wurde aus Sicherheitsgründen in das PDF‐Format umgewandelt. We have converted your document, it starts on the next page This Word document was converted to the PDF format for security reasons. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Die Linke Fraktion FDP/Volt in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf Herr Bezirksbürgermeister Roland Schüler Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester Köln, 30 März 2026 Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplan 5946/02-01 in Köln Widdersdorf „öffentlich zugängliche Golfanlage“ Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden gemeinsamen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung am 04.05. 2026 der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal regt die Änderung des Bebauungsplans 5946/02-01 in Köln Widdersdorf „öffentlicher Golfplatz“und bittet den Stadtentwicklungsausschuss um Zustimmung und Beauftragung der Verwaltung.. Die 1. Änderung des Bebauungsplans soll im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB für die Driving Range des Kölner Golfclubs eine bespielte Kunstasenfläche von ca 1,76 ha festzusetzen. Begründung: Der Bebauungsplan setzt für den Bereich der Driving Range eine „private Grünfläche mit Zweckbestimmung Golfanlage“fest. Die hohe Nachfrage (Golf hat sich zu einem Trendsport entwickelt) veranlasste den Golfclub im Jahre 2019 die von der Driving Range bespielte Abschlagsfläche von ca 1,76 ha mit Kunstrasen ausgelegt. Damit die Ballmaschinen die vielen Abschlagsbälle einsammeln können. Diese Kunstrasenfläche überschreitet in ihrem flächenmäßigen Umfang die Gesamtgröße der im Bebauungsplan festgelegten Größe. Zwecks Legalisierung beantragt die Bezirksvertretung Lindenthal die 1. Änerderung des Bebauungsplans. Der Kölner Golfclub hat zahlreiche Gutachten zum Eingriff mit Kunstrasen vorgelegt. Besonders weist die Kunstrasenfläche keine Schadstoffbelastungen auf, wie das PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) und der Verbleib des Kunstrasens keine Gefahren für den Naturhaushalt ausgehen. Diese Gutachten liegen dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln und der Bezirksvertretung Lindenthal vor. Daher ist die Bezirksvertretung Lindenthal der Auffassung, dass die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs 1 BauGB durchgeführt werden kann. Der Golfplatz ist als Naherholungsgebiet und unter Konsequenter Umsetzung des vom Deutschen Golf Verband entwickelten Umweltprogramm „Golf&Natur“gestaltet worden. Der Golfplatz ist ein ökologischer Beitrag und hat heute einen Biotopwertüberschuss. gez. Ute Ackermann gez. Michael Olligschläger Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN CDU-Fraktion gez. Friedhelm Hilgers gez. Klaus Reinartz SPD-Fraktion Fraktion FDP/Volt gez. Paul Welter Fraktion Die Linke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0604/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 17.04.2026
- Erstellt
- 17.04.2026 10:52