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AN/0604/2026

1. Änderung des Bebauungsplan 5946/02-01 in Köln Widdersdorf "öffentlich zugängliche Golfanlage"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 17.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.05.2026, TOP 8.1.2

Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion,

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Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion,

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
Fraktion Die Linke
Fraktion FDP/Volt
in der Bezirksvertretung Lindenthal
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf
Herr Bezirksbürgermeister
Roland Schüler
Herr Oberbürgermeister
Torsten Burmester
Köln, 30 März 2026
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplan 5946/02-01 in Köln Widdersdorf
„öffentlich zugängliche Golfanlage“
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie, folgenden gemeinsamen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten
Sitzung am 04.05. 2026 der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal regt die Änderung des Bebauungsplans
5946/02-01 in Köln Widdersdorf „öffentlicher Golfplatz“und bittet den
Stadtentwicklungsausschuss um Zustimmung und Beauftragung der Verwaltung..
Die 1. Änderung des Bebauungsplans soll im vereinfachten Verfahren nach §13
BauGB für die Driving Range des Kölner Golfclubs eine bespielte
Kunstasenfläche von ca 1,76 ha festzusetzen.
Begründung:
Der Bebauungsplan setzt für den Bereich der Driving Range eine „private Grünfläche
mit Zweckbestimmung Golfanlage“fest.
Die hohe Nachfrage (Golf hat sich zu einem Trendsport entwickelt) veranlasste den
Golfclub im Jahre 2019 die von der Driving Range bespielte Abschlagsfläche von ca
1,76 ha mit Kunstrasen ausgelegt. Damit die Ballmaschinen die vielen
Abschlagsbälle einsammeln können.
Diese Kunstrasenfläche überschreitet in ihrem flächenmäßigen Umfang die
Gesamtgröße der im Bebauungsplan festgelegten Größe.
Zwecks Legalisierung beantragt die Bezirksvertretung Lindenthal die 1. Änerderung
des Bebauungsplans.
Der Kölner Golfclub hat zahlreiche Gutachten zum Eingriff mit Kunstrasen vorgelegt.
Besonders weist die Kunstrasenfläche keine Schadstoffbelastungen auf, wie das

PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) und der Verbleib des
Kunstrasens keine Gefahren für den Naturhaushalt ausgehen.
Diese Gutachten liegen dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln und
der Bezirksvertretung Lindenthal vor.
Daher ist die Bezirksvertretung Lindenthal der Auffassung, dass die Änderung im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs 1 BauGB durchgeführt werden kann.
Der Golfplatz ist als Naherholungsgebiet und unter Konsequenter Umsetzung des
vom Deutschen Golf Verband entwickelten Umweltprogramm „Golf&Natur“gestaltet
worden. Der Golfplatz ist ein ökologischer Beitrag und hat heute einen
Biotopwertüberschuss.
gez. Ute Ackermann gez. Michael Olligschläger
Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN CDU-Fraktion
gez. Friedhelm Hilgers gez. Klaus Reinartz
SPD-Fraktion Fraktion FDP/Volt
gez. Paul Welter
Fraktion Die Linke

Beratungsverlauf (1)

04.05.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0604/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
17.04.2026
Erstellt
17.04.2026 10:52