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V/0834/2013

Städtische Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2013 für 2012

Vorlagen 28.10.2013

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 27.11.2013, TOP 3.1

Beschlussvorlage

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Anlage V_0834_2013_Niederschrift_Sportstättenkommission_2013

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Beschlussvorlage

4558 Zeichen

V/0834/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtische Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2013 für 2012 
hier: Ergebnisse der Sportstättenbesichtigungsfahrt am 23.10.2013 und Genehmigung von 
Zuschussauszahlungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.11.2013 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Niederschrift vom 24.10.2013 über die Besichtigungsfahrt des Arbeitskreises „Spor t-
stätten“ des Sportausschusses am 23.10.2013 wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Die abschließenden Empfehlungen des Arbeitskreises „Sportstätten“ sind von der Verwal-
tung für die Zuschussvergabe 2013 für 2012 wie folgt umzusetzen: 
 
2.1 Sportstätte Marine-Jugend Münster e.V. 
 
Das Bootshaus (160 m²) und die Geräteräume (72 m²) werden anerkannt. Eine Veränd e-
rung gegenüber der Zuschussberechnung in der Vorlage Nr. V/0470/2013 ist nicht erfo r-
derlich. 
 
2.2 Sportstätte TV Wolbeck 1962 e. V. 
 
Das 1.198 m² große Funktionsgebäude mit Gymnastikhalle (Erweiterung „Haus des 
Sports“) wird anerkannt. 
Eine Veränderung gegenüber der Zuschussberechnung in der Vorlage Nr. V/0470/2013 
ist nicht erforderlich. 
 
2.3 Sportstätte SG DJK Dyckburg e. V. 
 
Das 257 m² große Soccerfeld (Kunstrasen) wird anerkannt. Die erstmalige, anteilige Z u-
schussgewährung erfolgt 2014 für 2013. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0834/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Schunke 
Ruf: 
492 52 13 
E-Mail: 
SchunkeErnst@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.11.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0834/2013 
2.4 Sportanlage Hakenesheide (DJK GW Gelmer 1950 e. V.) 
 
Die Fertigstellung des Beachvolleyballfeldes auf der kommunalen, an den Verein überlas-
senen Sportanlage wird zur Kenntnis genommen. 
 
3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Sportvereine SG DJK Dyckburg e. V. 
und RV St. Hubertus Wolbeck e. V. die richtliniengemäß geforderten Mindes tmitgliedsbei-
träge für 2013 erheben. 
 
 Die durch Sportausschussbeschluss vom 02.07.2013 zurückgestellten Betriebskostenz u-
schüsse 2013 für 2012 sind den Sportvereinen SG DJK Dyckburg e. V. (= 3.749,46 €) und 
RV St. Hubertus Wolbeck e. V. (= 3.286,08 €) jetzt auszuzahlen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Veränderung zur Vorlage Nr. V/0470/2013: 
 
Ziffer 2. des Beschlussvorschlages 
 
SG DJK Dyckburg e. V.; Zuschusserhöhung  = 3.749,46 € 
RV St. Hubertus Wolbeck e. V.; Zuschusserhöhung = 3.286,08 € 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanl a-
gen und –stätten 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2013 3.468.900,00  
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1.: 
 
Mit Beschluss des Sportausschusses vom 02.07.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, die B e-
triebs- und Mietkostenzuschüsse 2013 für 2012 an die entsprechenden Sportvereine auszuzahlen 
(Beschlussvorlage an den Sportausschuss Nr. V/0470/2013). 
 
Dem vom Sportausschuss eingesetzten Arbeitskreis „Sportstätten“ obliegt die jährliche Prüfung, ob 
der Zustand der Sportstätten die Gewährung der Zuschüsse nach Ziffer I der Sportförderr ichtlinie 
der Stadt Münster rechtfertigt. 
 
2013 wurden drei vereinseigene Sportstätten besichtigt. 
 
Die Niederschrift über das Ergebnis der Besichtigungsfahrt des Arbeitskreises ist als Anlage zur 
Vorlage beigefügt. 
 
Zu Ziffer 2.: 
 
Die Verwaltung schließt sich den in der Niederschrift enthaltenen einvernehmlichen Empfehlungen 
des Arbeitskreises an.

- 3 - 
V/0834/2013 
Zu Ziffer 3.: 
 
Aufgrund der in der Sitzung am 02.07.2013 beschlossenen Vorlage Nr. V/0470/2013 wurde den 
Sportvereinen 
 
- SG DJK Dyckburg e. V. (Mindestmitgliedsbeiträge) 
- RV St. Hubertus Wolbeck e. V. (Mindestmitgliedsbeiträge) 
 
aufgrund fehlender Bewilligungsvoraussetzungen lediglich 50 % des städtischen Betriebskoste n-
zuschusses ausgezahlt. 
 
Wie in den Vorjahren ist den Sportvereinen die Möglichkeit zugestanden worden, bis zum 
30.09.2013 dem Sportamt nachzuweisen, dass sie die Höhe der Mindestmitgliedsbeiträge e rfüllt 
haben. 
 
Die in Ziffer 3. genannten Sportvereine 
 
- SG DJK Dyckburg e. V. (Mindestmitgliedsbeiträge; Jugendliche = 4,50 €, Erwachsene = 
7,50 €, Familien = 15,00 €) 
- RV St. Hubertus Wolbeck e. V. (Mindestmitgli edsbeiträge; Jugendliche = 5,41 €, E r-
wachsene = 7,91 €) 
 
sind zwischenzeitlich den Auflagen nachgekommen, so dass die bereits bewilligten aber zurückge-
stellten Zuschüsse nunmehr ausgezahlt werden können. 
 
 
I. V. 
 
gez.  
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage: 
Niederschrift über die Sportstättenbesichtigungsfahrt am 23.10.2013

Anlage V_0834_2013_Niederschrift_Sportstättenkommission_2013

2522 Zeichen

STADT MÜNSTER             24.10.2013 
Arbeitskreis "Sportstätten" 
des Sportausschusses 
des Rates der Stadt Münster 
 
 
N i e d e r s c h r i f t 
über die Sportstättenbesichtigungsfahrt 23.10.2013 
 
 
 
Das Ergebnis der Besichtigungsfahrt wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises auf der Ab-
schlussbesprechung erarbeitet und als Empfehlung an den Sportausschuss wie folgt einstimmig
 
beschlossen: 
 
Besichtigungsfahrt am 23.10.2013
 
 
Beginn:  13.45 Uhr 
Ende:   16.20 Uhr 
Fahrtstrecke:  37 km 
 
Teilnehmer:
 
 
Vertreter des Sportausschusses 
Herr Dr. Fehmer 
Frau Schulze Horn 
Herr Suhre 
 
Vertreter des Stadtsportbund Münster e. V.
 
Herr Wiese 
 
Verwaltung 
Herr Schunke 
 
 
1. Marine-Jugend Münster e. V.; Sportstätte Nieberdingstraße 
  
 Vereinsvertreter:  Frau Sroka, Herren Sroka und Kirsky 
 
1.1 Das Bootshaus (160 m²) und die Geräteräume (72 m²) werden für 2012 anerkannt. Der 
städt. Betriebskostenzuschuss (= 1.068,08 €) ist bereits Bestandteil der Zuschussberech-
nung 2013 für 2012 (V/0470/2013). 
 
1.2 Größe und Pflegezustand der Sportstätte gaben keinen Grund zu Beanstandungen. 
 
 
 
2. TV Wolbeck 1962 e. V.; Sportstätte Brandhoveweg 
 
 Vereinsvertreter: Herr Dr. Westphely 
 
2.1 Größe und Pflegezustand der ab 01.04.2012 in Benutzung genommenen Erweiterung (= 
1.198 m²) des Funktionsgebäudes („Haus des Sports“) gaben keinen Grund zu Beanstan-
dungen.  
 
2.2 Der für 2012 bewilligte anteilige Betriebskostenzuschuss (9/12 = 9.508,57 €) ist bereits Be-
standteil der Zuschussberechnung 2013 für 2012 (V/0470/2013). 
...

- 2 - 
 
 
 
 
 
3. SG DJK Dyckburg e. V.; Sportstätte Dyckburgstraße 
 
 Vereinsvertreter: Herr Schnell 
 
3.1 Größe und Pflegezustand des ab 01.10.2013 in Benutzung genommenen Soccerspielfeldes 
(= 257 m² Kunstrasen) gaben keinen Grund zu Beanstandungen. 
 
3.2 Die erstmalige anteilige Zuschussgewährung erfolgt mit der Mittelvergabe 2014 für 2013. 
 
 
 
4. DJK GW Gelmer 1950 e. V.; Sportanlage Hakenesheide  
 
 Vereinsvertreter: Herren Hemesath und Otto 
 
Der Arbeitskreis konnte sich von der Fertigste llung des Beachvolleyballfeldes überzeugen. Die 
Sportstätte wurde mit städtischen Mitteln für die Schaffung von Sportgelegenheiten finanziert.  
Pflege und Unterhalt des Beachvolleyballfeldes obliegt dem Verein im Rahmen des Überlassungs-
vertrages für die gesamte Sportanlage Hakenesheide. 
 
 
 
 
Die Abschlussbesprechung fand ab 16.00 Uhr im Clubraum des Sportvereins DJK GW Gelmer 
1950 e. V. statt. 
 
 
gez. 
Ernst Schunke 
Schriftführung

Beratungsverlauf (1)

27.11.2013 Sportausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Nieberdingstraße
  • Dyckburgstraße
  • Brandhoveweg
  • Hakenesheide

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0834/2013
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37