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3544/2024

Nationales Bewerbungsverfahren des Deutschen Fußball-Bundes zur Ausrichtung der UEFA Women´s EURO 2029

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.12.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

12363 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522 
 
Vorlagen-Nummer 
 3544/2024 
Freigabedatum 
03.12.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Nationales Bewerbungsverfahren des Deutschen Fußball-Bundes zur Ausrichtung der 
UEFA Women´s EURO 2029 
hier: Unterzeichnung Teilnahmeerklärung duch die Stadt Köln und der Kölner 
Sportstätten GmbH  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln befürwortet die Bewerbung Kölns und stimmt der Unterzeichnung der 
Teilnahmeerklärung – gemeinsam mit dem Betreiber des RheinEnergieSTADIONS, der Köl-
ner Sportstätten GmbH – am Nationalen Bewerbungsverfahren für die Bewerbung des Deut-
schen Fußball-Bund e.V. (DFB) als Ausrichter der UEFA Women’s EURO 2029 zu. Auf Basis 
der vorliegenden Tournament Requirements und aus den Erfahrungen von ähnlichen Groß-
veranstaltungen ist mit einem städtischen finanziellen Aufwand von rund 8 Mio. Euro zu rech-
nen. Dabei sind die Finanzmittel im Rahmen des künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren im 
Haushalt abzubilden.  
 
Die erforderlichen Aufwendungen werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes-
ses 2027/2028 im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendun-
gen, zugesetzt. 
 
Für die Finanzierung der Maßnahme stehen derzeit keine Mittel im Haushaltsplanentwurf 
2025/2026 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Die saldierten Belastun-
gen werden die Jahresergebnisse entsprechend verschlechtern. 
 
 
Sportausschuss 05.12.2024 
Finanzausschuss 09.12.2024 
Rat 12.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Erläuterung 
in der Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung:  
 
Seit dem 24. September 2024 ist offiziell, dass sich der Deutsche Fußball-Bund (DFB) um die 
Ausrichtung der Frauen Europameisterschaft 2029 bewirbt. Sollte die Bewerbung erfolgreich 
sein, wäre Deutschland im Jahr 2029 nach 28 Jahren erneut Gastgeber einer Frauen-EM im 
Fußball.  
 
Voraussichtlich finden die 31 Spiele im Zeitraum Juni bis Juli 2029 in mindestens acht Stadien 
statt. Die Bid Requirements der UEFA liegen dem DFB seit dem 01. Oktober 2024 vor. Seit 
diesem Zeitpunkt ist ebenso die Bewerbungsphase offiziell gestartet. Die Requirements bein-
halten die Abgabe eines Stadium- sowie eines Host City Agreements und behandeln elf inhalt-
liche Sektoren zur Austragung der UEFA Women’s EURO 2029. Zusätzlich ist ein Airport Au-
thority Confirmation Letter zu unterzeichnen. Wie der DFB mitteilte, werden neben Deutsch-
land vier weitere Mitbewerber ihre Pläne bei der UEFA vortragen (Dänemark und Schweden, 
Polen, Italien, Portugal).  
 
Am 15. Oktober 2024 hat eine erste digitale Informationsveranstaltung durch den DFB stattge-
funden. Zu dieser digitalen Konferenz wurden ausgewählte Städte und Stadien eingeladen, 
welche bereits Erfahrungen in der Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen vorweisen und

3 
deren Stadien eine Mindestkapazität von 20.000 Sitzplätzen haben.   
 
Im Rahmen der vom DFB gesetzten Frist bis zum Freitag, 25. Oktober 2024, konnten diese 
Städte/Stadien durch Einreichung einer rechtlich noch unverbindlichen Interessenbekundung 
ihr Interesse für die Ausrichtung von Spielen der UEFA Women’s EURO 2029 abgeben. Hier-
mit verbunden war zudem die Zusage der Vertraulichkeit und der Teilnahme am Auftakt-
workshop zum Nationalen Bewerbungsverfahren, der am 12. November 2024 stattfand.  
 
Die Interessensbekundung der Stadt Köln wurde am 23. Oktober 2024 durch Frau Oberbür-
germeisterin Henriette Reker sowie die beiden Geschäftsführenden der Kölner Sportstätten 
GmbH, Lutz Wingerath und Gerhard Reinke, unterzeichnet und an den DFB versendet.  
 
Im Rahmen des Bid Workshop des DFB am 12. November 2024 wurden nähere Rahmenbe-
dingungen für das nationale Verfahren vorgestellt. Bis zum 27. November 2024 musste eine 
rechtlich verbindliche Teilnahmeerklärung durch die Spielorte sowie deren wichtigste Stake-
holder unterzeichnet und dem DFB übermittelt werden. Die verbindliche Teilnahmeerklärung 
der Stadt Köln wurde am 26. November an den DFB übersendet. Die Erklärung unterliegt der 
aufschiebenden Bedingung einer entsprechenden Zustimmung des Rates der Stadt Köln und 
des Aufsichtsrates der Kölner Sportstädten GmbH (die nächste Aufsichtsratssitzung findet am 
13.12.24 statt).  
 
 
Köln wird seit längerem von nationalen und internationalen Sportfachverbänden, Sportveran-
staltern und Agenturen als attraktiver und hervorragend geeigneter Austragungsort für natio-
nale und internationale Sportgroßveranstaltungen wahrgenommen. Neben der guten Sport-
stätteninfrastruktur (RheinEnergieSTADION, LANXESS arena, Sportanlage Fühlinger See 
und zukünftig Albert-Richter-Velodrom) ist Köln auch mit seinen touristischen Angeboten und 
Unterkunftsmöglichkeiten sowohl für das nationale als auch internationale Publikum hochinte-
ressant. Zudem verfügt Köln über beste nationale und internationale Verkehrsanbindungen 
und hat u. a. im Rahmen der UEFA EURO 2024 erst in der jüngsten Vergangenheit bei der 
Umsetzung von Sportgroßveranstaltungen mit dem erfahrenen Organisationsteam beim 
Sportamt und einer Vielzahl weiterer Akteure eine gute Visitenkarte abgegeben. 
 
 
Ferner haben die Stadt Köln und die Kölner Sportstätten GmbH durch das seit dem Jahr 2010 
stattfindende DFB-Pokalfinale der Frauen eine Leuchtturmfunktion im Frauen- und Mädchen-
fußball inne. Das im Vorfeld durch die Stadt Köln veranstaltete Fan- und Familienfest auf den 
Stadionvorwiesen und die Mädchenturniere unterstreichen diese Funktion. In den letzten bei-
den Jahren wurde das DFB-Pokalfinale der Frauen in Köln in einem ausverkauften Stadion 
ausgetragen. Vergleicht man dieses Besucheraufkommen mit den durchschnittlich 1.000 Zu-
schauerinnen und Zuschauern bei einem Bundesligaspiel der Damen wird deutlich, dass das 
Zusammenspiel zwischen den Partnern Kölner Sportstätten GmbH, Sportamt der Stadt Köln 
und Fußball-Verband Mittelrhein e.V. eine Erfolgsgeschichte ist.  
 
Köln würde bei einer Absage an die Teilnahme am Nationalen Bewerbungsverfahren für die 
Bewerbung des DFB als Ausrichter der UEFA Women’s EURO 2029 auf die internationale 
Sichtbarkeit, die durch eine breite, weltweite, auch digitale mediale Berichterstattung ermög-
licht wird, verzichten und als Austragungsort im Mädchen- und Frauen-Fußball Image einbü-
ßen. Es ist damit zu rechnen, dass Köln bei einer Absage dieses nationalen Bewerbungspro-
zesses seitens des DFB nicht mehr als Bewerbungskandidat für künftige Sportgroßveranstal-
tungen (Länderspiele, EM, WM, etc.) favorisiert werden würde. 
 
Die derzeit nur grob zu schätzenden finanziellen Aufwendungen in Höhe von rund 8 Mio. Euro 
sollten auch mit den zu erwartenden ökonomischen und gesellschaftlichen Effekten abgegli-
chen werden. 
 
Diese setzen sich aus der Steigerung des Bekanntheitsgrades der Sport- und Tourismusdesti-
nation Köln, der nachhaltigen Festigung eines positiven Stadt-Images, der Steigerung von 
Umsätzen im Zeitraum der Europameisterschaft in Tourismus, Hotellerie, Gastronomie und 
Einzelhandel, sowie der weiteren Förderung und Fokussierung auf den Mädchen- und

4 
Frauen(fußball)Sport in Köln und der Region zusammen. Laut den aktuell vorliegenden Zah-
len des Statistischen Bundesamtes zur Anzahl der ausländischen Gäste rund um die Spielorte 
der UEFA EURO 2024 konnten Köln und der Rhein-Erft Kreis im Juni und Juli 2024 fast 40 % 
mehr ausländische Gäste als im Vorjahreszeitraum verzeichnen. Eine vergleichbare positive 
Entwicklung ist auch bei der Bewerbung um die UEFA Women’s EURO 2029 zu erwarten. 
 
 
 
Finanzierung: 
 
Auf Basis der heute bekannten Kostensituation zur UEFA EURO 2024 kann ein Rückschluss 
auf die zu erwartenden Kosten zur UEFA Women’s EURO 2029 gezogen werden. Hierbei ist 
zu berücksichtigen, dass die Zahl der Ausrichtungstage sowie das Fan-Aufkommen niedriger 
liegen wird. Entsprechend reduzieren sich auch die Aufwendungen im Rahmen der Sicherheit 
und Organisation, zumal aufgrund der Stadiongröße in Köln nicht von einem Final-Standort 
auszugehen ist. 
 
Auf dieser Basis werden derzeit rund 8 Mio. Euro Gesamtkosten erwartet. Diese umfassen die 
Ausrichtung der Fan-Zone, Sicherheits-, Mobilitäts- und kommunikative Maßnahmen sowie 
das Volunteerprogramm, Nachhaltigkeitsmaßnahmen, die Bereitstellung von Trainingsstätten 
und Verwaltungskosten.  
 
Die Umsetzung des Sport-Großereignisses bedarf bereits ab dem Bewerbungsprozess (nach 
Abgabe der Teilnahmeerklärung) eines starken Personalaufwands bei dem betreuenden 
Fachamt 52 (Sportamt) sowie der Unterstützung externer Fachberater*innen, dem jeweils 
Rechnung zu tragen ist. 
 
Für die kommenden Haushaltsjahre ist mit den folgenden Aufwänden zu rechnen: 
 
2028:  500.000, - Euro  
2029:   7.500.000, - Euro 
 
Gesamtkosten:  rund 8 Mio. Euro 
 
Die erforderlichen Aufwendungen werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes-
ses 2027/2028 im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendun-
gen, zugesetzt. 
 
Für die Finanzierung der Maßnahme stehen derzeit keine Mittel im Haushaltsplanentwurf 
2025/2026 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Die saldierten Belastun-
gen werden die Jahresergebnisse entsprechend verschlechtern.

5 
Weiterer Zeitplan:  
 
Im digitalen Workshop am 15. Oktober 2024 wurde seitens des DFB der weitere Prozess des 
nationalen Bewerbungsverfahrens wie folgt erläutert: 
 
Der DFB hat sich bewusst für ein zweistufiges Bewerbungsverfahren (1. Nationale Auswahl 
der Host Cities und 2. Internationales UEFA Verfahren) entschieden, um die Ressourcen aller 
Beteiligten zu schonen.  
 
Der Zeitplan des nationalen Bewerbungsverfahrens sah vor, dass die Städte/Stadien ihr Inte-
resse an der Teilnahme am nationalen Bewerbungsverfahren bis Mittwoch, 27. November 
2024, durch Einreichen der unterzeichneten Teilnahmeerklärung rechtlich verbindlich erklären. 
 
Mit Einreichung der unterzeichneten Teilnahmeerklärung bestätigen die Stadt und der Stadi-
onbetreiber, die Mindestanforderungen zu erfüllen und stimmen ebenso der frist- und formge-
rechten Abgabe der Bewerbungsunterlagen bis zum 22. Januar 2025 an den DFB zu.  
 
Die bestplatzierten Städte/Stadien des Rankings werden dem DFB-Präsidium für die Auswahl-
entscheidung am 10. Februar 2025 vorgeschlagen. Die vom DFB-Präsidium ausgewählten 
Standorte werden Teil der internationalen Bewerbung und erhalten nach Bekanntgabe durch 
die UEFA den offiziellen Fragenkatalog/die UEFA Requirements zur Bearbeitung. 
 
Der DFB ist aufgefordert das sogenannte Preliminary Bid Dossier bis zum 12. März 2025 an 
die UEFA zu übersenden.  
 
Die Entscheidung über die Vergabe der UEFA Women’s EURO 2029 wird voraussichtlich im 
Dezember 2025 durch das UEFA Exekutivkomitee getroffen. 
 
Erst im internationalen Verfahren werden die vorausgewählten Spielorte detailliert zu den 
UEFA-Anforderungen Auskunft geben müssen.  
 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die kurzfristige Entscheidungsnotwendigkeit ergibt sich aus dem Gremienvorbhalt, welcher 
der Teilnahmeerklärung beigefügt wurde. Der notwendige Gremienbeschluss ist bis zum 14. 
Dezember 2024 an den DFB nachzureichen. Aufgrund der Kurzfristigkeit in der einzuhalten-
den Frist zur Übermittlung der notwendigen Unterlagen für das nationale Bewerbungsverfah-
ren war eine vorherige Einbindung der politischen Gremien nicht möglich.

Beratungsverlauf (3)

05.12.2024 Sportausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
09.12.2024 Finanzausschuss
TOP 10.32 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2024 Rat
TOP 10.35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3544/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.12.2024
Erstellt
07.11.2024 15:00