3544/2024
Nationales Bewerbungsverfahren des Deutschen Fußball-Bundes zur Ausrichtung der UEFA Women´s EURO 2029
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 3544/2024 Freigabedatum 03.12.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Nationales Bewerbungsverfahren des Deutschen Fußball-Bundes zur Ausrichtung der UEFA Women´s EURO 2029 hier: Unterzeichnung Teilnahmeerklärung duch die Stadt Köln und der Kölner Sportstätten GmbH Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln befürwortet die Bewerbung Kölns und stimmt der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung – gemeinsam mit dem Betreiber des RheinEnergieSTADIONS, der Köl- ner Sportstätten GmbH – am Nationalen Bewerbungsverfahren für die Bewerbung des Deut- schen Fußball-Bund e.V. (DFB) als Ausrichter der UEFA Women’s EURO 2029 zu. Auf Basis der vorliegenden Tournament Requirements und aus den Erfahrungen von ähnlichen Groß- veranstaltungen ist mit einem städtischen finanziellen Aufwand von rund 8 Mio. Euro zu rech- nen. Dabei sind die Finanzmittel im Rahmen des künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren im Haushalt abzubilden. Die erforderlichen Aufwendungen werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes- ses 2027/2028 im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendun- gen, zugesetzt. Für die Finanzierung der Maßnahme stehen derzeit keine Mittel im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Die saldierten Belastun- gen werden die Jahresergebnisse entsprechend verschlechtern. Sportausschuss 05.12.2024 Finanzausschuss 09.12.2024 Rat 12.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Erläuterung in der Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Seit dem 24. September 2024 ist offiziell, dass sich der Deutsche Fußball-Bund (DFB) um die Ausrichtung der Frauen Europameisterschaft 2029 bewirbt. Sollte die Bewerbung erfolgreich sein, wäre Deutschland im Jahr 2029 nach 28 Jahren erneut Gastgeber einer Frauen-EM im Fußball. Voraussichtlich finden die 31 Spiele im Zeitraum Juni bis Juli 2029 in mindestens acht Stadien statt. Die Bid Requirements der UEFA liegen dem DFB seit dem 01. Oktober 2024 vor. Seit diesem Zeitpunkt ist ebenso die Bewerbungsphase offiziell gestartet. Die Requirements bein- halten die Abgabe eines Stadium- sowie eines Host City Agreements und behandeln elf inhalt- liche Sektoren zur Austragung der UEFA Women’s EURO 2029. Zusätzlich ist ein Airport Au- thority Confirmation Letter zu unterzeichnen. Wie der DFB mitteilte, werden neben Deutsch- land vier weitere Mitbewerber ihre Pläne bei der UEFA vortragen (Dänemark und Schweden, Polen, Italien, Portugal). Am 15. Oktober 2024 hat eine erste digitale Informationsveranstaltung durch den DFB stattge- funden. Zu dieser digitalen Konferenz wurden ausgewählte Städte und Stadien eingeladen, welche bereits Erfahrungen in der Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen vorweisen und 3 deren Stadien eine Mindestkapazität von 20.000 Sitzplätzen haben. Im Rahmen der vom DFB gesetzten Frist bis zum Freitag, 25. Oktober 2024, konnten diese Städte/Stadien durch Einreichung einer rechtlich noch unverbindlichen Interessenbekundung ihr Interesse für die Ausrichtung von Spielen der UEFA Women’s EURO 2029 abgeben. Hier- mit verbunden war zudem die Zusage der Vertraulichkeit und der Teilnahme am Auftakt- workshop zum Nationalen Bewerbungsverfahren, der am 12. November 2024 stattfand. Die Interessensbekundung der Stadt Köln wurde am 23. Oktober 2024 durch Frau Oberbür- germeisterin Henriette Reker sowie die beiden Geschäftsführenden der Kölner Sportstätten GmbH, Lutz Wingerath und Gerhard Reinke, unterzeichnet und an den DFB versendet. Im Rahmen des Bid Workshop des DFB am 12. November 2024 wurden nähere Rahmenbe- dingungen für das nationale Verfahren vorgestellt. Bis zum 27. November 2024 musste eine rechtlich verbindliche Teilnahmeerklärung durch die Spielorte sowie deren wichtigste Stake- holder unterzeichnet und dem DFB übermittelt werden. Die verbindliche Teilnahmeerklärung der Stadt Köln wurde am 26. November an den DFB übersendet. Die Erklärung unterliegt der aufschiebenden Bedingung einer entsprechenden Zustimmung des Rates der Stadt Köln und des Aufsichtsrates der Kölner Sportstädten GmbH (die nächste Aufsichtsratssitzung findet am 13.12.24 statt). Köln wird seit längerem von nationalen und internationalen Sportfachverbänden, Sportveran- staltern und Agenturen als attraktiver und hervorragend geeigneter Austragungsort für natio- nale und internationale Sportgroßveranstaltungen wahrgenommen. Neben der guten Sport- stätteninfrastruktur (RheinEnergieSTADION, LANXESS arena, Sportanlage Fühlinger See und zukünftig Albert-Richter-Velodrom) ist Köln auch mit seinen touristischen Angeboten und Unterkunftsmöglichkeiten sowohl für das nationale als auch internationale Publikum hochinte- ressant. Zudem verfügt Köln über beste nationale und internationale Verkehrsanbindungen und hat u. a. im Rahmen der UEFA EURO 2024 erst in der jüngsten Vergangenheit bei der Umsetzung von Sportgroßveranstaltungen mit dem erfahrenen Organisationsteam beim Sportamt und einer Vielzahl weiterer Akteure eine gute Visitenkarte abgegeben. Ferner haben die Stadt Köln und die Kölner Sportstätten GmbH durch das seit dem Jahr 2010 stattfindende DFB-Pokalfinale der Frauen eine Leuchtturmfunktion im Frauen- und Mädchen- fußball inne. Das im Vorfeld durch die Stadt Köln veranstaltete Fan- und Familienfest auf den Stadionvorwiesen und die Mädchenturniere unterstreichen diese Funktion. In den letzten bei- den Jahren wurde das DFB-Pokalfinale der Frauen in Köln in einem ausverkauften Stadion ausgetragen. Vergleicht man dieses Besucheraufkommen mit den durchschnittlich 1.000 Zu- schauerinnen und Zuschauern bei einem Bundesligaspiel der Damen wird deutlich, dass das Zusammenspiel zwischen den Partnern Kölner Sportstätten GmbH, Sportamt der Stadt Köln und Fußball-Verband Mittelrhein e.V. eine Erfolgsgeschichte ist. Köln würde bei einer Absage an die Teilnahme am Nationalen Bewerbungsverfahren für die Bewerbung des DFB als Ausrichter der UEFA Women’s EURO 2029 auf die internationale Sichtbarkeit, die durch eine breite, weltweite, auch digitale mediale Berichterstattung ermög- licht wird, verzichten und als Austragungsort im Mädchen- und Frauen-Fußball Image einbü- ßen. Es ist damit zu rechnen, dass Köln bei einer Absage dieses nationalen Bewerbungspro- zesses seitens des DFB nicht mehr als Bewerbungskandidat für künftige Sportgroßveranstal- tungen (Länderspiele, EM, WM, etc.) favorisiert werden würde. Die derzeit nur grob zu schätzenden finanziellen Aufwendungen in Höhe von rund 8 Mio. Euro sollten auch mit den zu erwartenden ökonomischen und gesellschaftlichen Effekten abgegli- chen werden. Diese setzen sich aus der Steigerung des Bekanntheitsgrades der Sport- und Tourismusdesti- nation Köln, der nachhaltigen Festigung eines positiven Stadt-Images, der Steigerung von Umsätzen im Zeitraum der Europameisterschaft in Tourismus, Hotellerie, Gastronomie und Einzelhandel, sowie der weiteren Förderung und Fokussierung auf den Mädchen- und 4 Frauen(fußball)Sport in Köln und der Region zusammen. Laut den aktuell vorliegenden Zah- len des Statistischen Bundesamtes zur Anzahl der ausländischen Gäste rund um die Spielorte der UEFA EURO 2024 konnten Köln und der Rhein-Erft Kreis im Juni und Juli 2024 fast 40 % mehr ausländische Gäste als im Vorjahreszeitraum verzeichnen. Eine vergleichbare positive Entwicklung ist auch bei der Bewerbung um die UEFA Women’s EURO 2029 zu erwarten. Finanzierung: Auf Basis der heute bekannten Kostensituation zur UEFA EURO 2024 kann ein Rückschluss auf die zu erwartenden Kosten zur UEFA Women’s EURO 2029 gezogen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der Ausrichtungstage sowie das Fan-Aufkommen niedriger liegen wird. Entsprechend reduzieren sich auch die Aufwendungen im Rahmen der Sicherheit und Organisation, zumal aufgrund der Stadiongröße in Köln nicht von einem Final-Standort auszugehen ist. Auf dieser Basis werden derzeit rund 8 Mio. Euro Gesamtkosten erwartet. Diese umfassen die Ausrichtung der Fan-Zone, Sicherheits-, Mobilitäts- und kommunikative Maßnahmen sowie das Volunteerprogramm, Nachhaltigkeitsmaßnahmen, die Bereitstellung von Trainingsstätten und Verwaltungskosten. Die Umsetzung des Sport-Großereignisses bedarf bereits ab dem Bewerbungsprozess (nach Abgabe der Teilnahmeerklärung) eines starken Personalaufwands bei dem betreuenden Fachamt 52 (Sportamt) sowie der Unterstützung externer Fachberater*innen, dem jeweils Rechnung zu tragen ist. Für die kommenden Haushaltsjahre ist mit den folgenden Aufwänden zu rechnen: 2028: 500.000, - Euro 2029: 7.500.000, - Euro Gesamtkosten: rund 8 Mio. Euro Die erforderlichen Aufwendungen werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes- ses 2027/2028 im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendun- gen, zugesetzt. Für die Finanzierung der Maßnahme stehen derzeit keine Mittel im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Die saldierten Belastun- gen werden die Jahresergebnisse entsprechend verschlechtern. 5 Weiterer Zeitplan: Im digitalen Workshop am 15. Oktober 2024 wurde seitens des DFB der weitere Prozess des nationalen Bewerbungsverfahrens wie folgt erläutert: Der DFB hat sich bewusst für ein zweistufiges Bewerbungsverfahren (1. Nationale Auswahl der Host Cities und 2. Internationales UEFA Verfahren) entschieden, um die Ressourcen aller Beteiligten zu schonen. Der Zeitplan des nationalen Bewerbungsverfahrens sah vor, dass die Städte/Stadien ihr Inte- resse an der Teilnahme am nationalen Bewerbungsverfahren bis Mittwoch, 27. November 2024, durch Einreichen der unterzeichneten Teilnahmeerklärung rechtlich verbindlich erklären. Mit Einreichung der unterzeichneten Teilnahmeerklärung bestätigen die Stadt und der Stadi- onbetreiber, die Mindestanforderungen zu erfüllen und stimmen ebenso der frist- und formge- rechten Abgabe der Bewerbungsunterlagen bis zum 22. Januar 2025 an den DFB zu. Die bestplatzierten Städte/Stadien des Rankings werden dem DFB-Präsidium für die Auswahl- entscheidung am 10. Februar 2025 vorgeschlagen. Die vom DFB-Präsidium ausgewählten Standorte werden Teil der internationalen Bewerbung und erhalten nach Bekanntgabe durch die UEFA den offiziellen Fragenkatalog/die UEFA Requirements zur Bearbeitung. Der DFB ist aufgefordert das sogenannte Preliminary Bid Dossier bis zum 12. März 2025 an die UEFA zu übersenden. Die Entscheidung über die Vergabe der UEFA Women’s EURO 2029 wird voraussichtlich im Dezember 2025 durch das UEFA Exekutivkomitee getroffen. Erst im internationalen Verfahren werden die vorausgewählten Spielorte detailliert zu den UEFA-Anforderungen Auskunft geben müssen. Begründung für die Dringlichkeit: Die kurzfristige Entscheidungsnotwendigkeit ergibt sich aus dem Gremienvorbhalt, welcher der Teilnahmeerklärung beigefügt wurde. Der notwendige Gremienbeschluss ist bis zum 14. Dezember 2024 an den DFB nachzureichen. Aufgrund der Kurzfristigkeit in der einzuhalten- den Frist zur Übermittlung der notwendigen Unterlagen für das nationale Bewerbungsverfah- ren war eine vorherige Einbindung der politischen Gremien nicht möglich.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3544/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.12.2024
- Erstellt
- 07.11.2024 15:00