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AN/0474/2025

Anfrage bzgl. Bürgerbeteiligung und Bedarfsanalyse zum Bebauungsplan Nr. 63569/01 („Heinrichshofweg“)

AfD Anfrage nach § 4 28.04.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 26.06.2025, TOP 2.1

AfD Anfrage nach § 4

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AfD Anfrage nach § 4

3016 Zeichen

An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsaus-
schusses Frau Sabine Pakulat  
 
An die Oberbürgermeisterin der Stadt  
Köln Frau Henriette Reker 
  
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens @stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.04.2025 
AN/0474/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 
 
Anfrage bzgl. Bürgerbeteiligung und Bedarfsanalyse zum Bebauungsplan Nr. 63569/01 
(„Heinrichshofweg„) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 63569/01 („Heinrichshofweg“ in Köln -Fühlingen) sollen die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet geschaffen werden. Vorgesehen sind ca. 200 bis 
250 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau, eine Pflegeeinrichtung, eine Kindertagesstätte sowie ein Nah-
versorgungsangebot. Ergänzend hierzu sieht die Planung mehrere Kleinkinderspielplätze vor. 
 
Vor diesem Hintergrund ersuchen wir Auskunft darüber, in welcher Form die Bürger Fühlingens frühzeitig in den 
Planungsprozess eingebunden wurden und inwiefern deren Bedarfe und Anregungen bereits vor der Erstellung 
der städtebaulichen Entwürfe Berücksichtigung fanden. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwor-
tung folgender Fragen: 
 
1. Wurde bei der Planung berücksichtigt, ob in Fühlingen altersgerechte Aufenthalts- und Freizeitmöglich-
keiten für Jugendliche  benötigt werden, anstatt ausschließlich Kleinkinderspielplätze vorzusehen? 
2. Aus welchen Gründen wurden die derzeitigen Anwohner Fühlingens nicht befragt, ob Interesse am Er-
werb oder an der eigenständigen Bebauung der Grundstücke  besteht? 
3. Wurde bzgl. des Bedarfs an einem Nahversorger eine spezifische Bedarfsanalyse durchgeführt oder ba-
siert die Planung primär auf der Tatsache, dass in Fühlingen bislang kein Nahversorger vorhanden ist? 
4. Wurde analysiert, ob die aktuelle Parkplatzsituation in Fühlingen einen zusätzlichen Stellplatzbedarf er-
fordert, der auf einem Teil des Grundstücks eingeplant werden kann?

- 2 - 
 
Der Köln-Katalog sieht für die Äußere Stadt eine durchschnittliche Quartiersdichte von 0,8 vor. Allerdings 
berücksichtigt diese allgemeine Vorgabe nicht die spezifischen Charakteristika einzelner Stadtteile des Köl-
ner Nordens. In urban geprägten Gebieten wie Chorweiler, Chorweiler-Nord oder Seeberg könnten höhere 
Dichten realisiert werden, so dass in Fühlingen eine geringere Dichte ausgeglichen werden könnte. 
Obwohl die geplante Quartiersdichte für Fühlingen mit 0,7 geringfügig unter dem empfohlenen Wert liegt, 
stellt sich folgende Frage: 
 
5. Inwiefern wurden bei der Erstellung des Bebauungsplans Nr. 63569/01 diese quartiersspezifischen Un-
terschiede berücksichtigt, um dem dörflichen Charakter des Viertels  Rechnung zu tragen? 
 
 
gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Heinrichshofweg
  • Gülichplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/0474/2025
Typ
AfD Anfrage nach § 4
Datum
28.04.2025
Erstellt
28.04.2025 09:13