V/0134/2006
Rückführung bestimmter Leistungen im Bereich der Schülerfahrkosten auf den gesetzlichen
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3. Ergänzungsvorlage V/0134/2006/3
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V/0134/2006/3 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Rückführung bestimmter Leistungen im Bereich der Schülerfahrkosten auf den gesetzlichen Mindeststandard Beratungsfolge 05.04.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Ab dem Schuljahr 2006/07 (01.08.2006) werden lediglich die nach § 9 der Schülerfahrko s- tenverordnung (SchfkVO) notwendigen Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der j e- weiligen Schulform übernommen, sofern die Entfernungsvoraussetzungen vorliegen. Die bisherige Gleichstellung der bischöflichen Gymnasien wird ab dem 01.08.2006 aufgeho- ben. 2. Die Taxeneinsätze für die Beförderung der Primarstufenschüler/innen der Förderschulen werden ab dem Schuljahr 2006/07 (01.08.2006) zurückgeführt. 3. Die nachfolgenden und beigefügten Anregungen Nr. 8/2006 vom 24.01.2006: „Herr Rudolf Deneke, Schulleiter der Marienschule, bischöfliches Mädchengymnasium, b e- antragt, die Schülerinnen der Marienschule im Hinblick auf den Sonderstatus der Schule von der Neuregelung der Schülerfahrkosten auszunehmen.“ Nr. 14/2006 vom 10.02.2006: „Frau Martina Sundorf und Herr Norbert Sundorf sowie weitere Eltern aus Altenberge, Havix- beck und Laer beantragen, keine rückwirken den Änderungen der Schülerbeförderungsent- gelte vorzunehmen.“ Vorlagen-Nr.: V/0134/2006/3. Erg Auskunft erteilt: Herr Mörchen Ruf: 492 40 50 E-Mail: MoerchW@stadt -muenster.de Datum: 30.03.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0134/2006/3 Schreiben der Gemeinde Altenberge vom 14.02.2006: „Herr Bürgermeister Paus sowie die Herren Vorsitzenden der im Altenberger Rat vertretenen Fraktionen bitten, darauf hinzuwirken, dass im Interesse der betroffenen Eltern die Fahrkos- tenerstattungen für die auswärtigen Schülerinnen und Schüler wie bisher erhalten bleiben bzw. die Neuregelung der Schülerfahrkosten erst bei den neu einzuschulenden Kindern an- zuwenden.“ werden nicht aufgegriffen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt aufzuzeigen, an welchen Stellen mit welcher Begründung im Stadtgebiet Schülerspezialverkehre durchgeführt werden und wo eine Einschränkung mög- lich ist. Dabei soll auch nach neuen Wegen und Möglichkeiten gesucht werden, um kreative und praktikable Lösungen der Beförderung von Kindern der Primarstufe und Förderschulen mit Hilfe der Schulen und Eltern zu organisieren. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die Einführung eines Schülertickets ab dem Jahr 2007 zu prüfen. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung bis zu einer Entscheidung in der Sache durch den Rat eine Ausschreibung für die Schülerspezialverkehre vorbereiten musste, sofern diese weitergeführt werden sollten. Die Ausschreibung ist auf den 01.08.2006 datiert für eine Dauer von fünf Jahren. Gegeb e- nenfalls ist eine Umsetzung der Prüfaufträge erst nach Ablauf der Ausschreibungsdauer möglich. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat die Verwaltung, die Schülerspezialverkehre neu für ein Jahr auszuschre iben und die laufende Ausschreibung, die für fünf Jahre gelten sollte, aufzuheben, um die Ergebnisse des Prüfauftrags zeitnah umsetzen zu können. Begründung: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 29.03.2006 dem Rat empfohlen, die Beschlussvor- schläge der Hauptvorlage sowie der 1. und 2. Ergänzungsvorlage wie oben dargestellt, zu b e- schließen. Die Änderungen stellen sich wie folgt dar: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, die im Jahr 2001 wieder eingerichteten Schülerspezia l- verkehre zum Beginn de s Schuljahres 2006/07 einzustellen, wurde aus Gründen der Gleichb e- handlung aller Schülerspezialverkehre zurückgezogen (vgl. Beschlussziffer 3. der Hauptvorlage). Die Beschlussziffer 5. dieser Ergänzungsvorlage wurde vom Hauptausschuss um den letzten Ab- satz ergänzt (Ergänzung = Fettdruck). I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beschlussvorlage
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V/0134/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Rückführung bestimmter Leistungen im Bereich der Schülerfahrkosten auf den gesetzlichen Mindeststandard Beratungsfolge 21.02.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Einbringung 14.03.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.03.2006 Hauptausschuss Anhörung 05.04.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Ab dem Schuljahr 2006/07 (01.08.2006) werden lediglich die nach § 9 der Schülerfahrkos- tenverordnung (SchfkVO) notwendigen Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der je- weiligen Schulform übernommen, sofern die Entfernungsvoraussetzungen vorliegen. Die bisherige Gleichstellung der bischöflichen Gymnasien wird ab dem 01.08.2006 aufgeho- ben. 2. Die Taxeneinsätze für die Beförderung der Primarstufenschüler/innen der Förderschulen werden ab dem Schuljahr 2006/07 (01.08.2006) zurückgeführt. 3. Die im Jahr 2001 wieder eingerichteten Schülerspezialverkehre zur Marienschule Roxel, Mo- saik-Schule, Idaschule sowie zur Davertsc hule Amelsbüren (Anbindung des Hauses Getter) werden zum Beginn des Schuljahres 2006/07 (01.08.2006) eingestellt. Vorlagen-Nr.: V/0134/2006 Auskunft erteilt: Herr Mörchen Ruf: 492 40 50 E-Mail: MoerchW@stadt-muenster.de Datum: 16.02.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0134/2006 Begründung: 1. Übernahme der Schülerfahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform / Aufhebung der Gleichstellung der bischöflichen Gymnasien Nach § 9 der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW (SchfkVO) haben Schü- ler/innen grundsätzlich keinen Anspruch auf Gewährung von Schülerfahrkosten, wenn sie nicht die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform bzw. Schulart, bei Förderschulen und den berufsbildenden Schulen auch des gewählten Schultyps besuchen. Von dieser Ver- fahrensmöglichkeit hat die Stadt Münster seit Anfang der 70er Jahre keinen Gebrauch ge- macht. Schülerfahrkosten wurden auch dann übernommen werden, wenn nicht die nächstge- legene Schule der jeweiligen Schulform besucht wurde. Vor dem Hintergrund eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 28.01.1972, nach dem Schülerinnen und Schüler lediglich Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule haben, hat sich der damalige Schulaus- schuss des Rates der Stadt Münster in seiner Sitzung am 09.05.1973 erneut mit diesem Thema befasst und beschlossen, auch weiterhin den § 9 der Schülerfahrkostenverordnung in Münster nicht anzuwenden. Dieses Verfahren wurde in der Folgezeit vom jeweiligen Schul- ausschuss immer wieder bestätigt. Diese Grundsatzentscheidung bildete auch die Grundlage für den Ratsbeschluss vom 06.02.1980 zur Gleichstellung von Schüler/innen der Gymnasien in freier Trägerschaft mit den Schüler/innen der städtischen Gymnasien. Konsequenz dieser Entscheidung war und ist, dass die Stadt Münster auch weiterhin Ausgleichszahlungen für die Schüler/innen der privaten Gymnasien in Münster leistet, für die das bischöfliche Generalvikariat als Schulträ- ger dieser Schulen keine Fahrkosten für die Schüler/innen vom Land NW erstattet bekommt, die nicht die nächstgelegene Schule besuchen. Vor dem Hintergrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung hat die Verwaltung vorge- schlagen, die Nichtanwendung des § 9 der Schülerfahrkostenverordnung zum Beginn des Schuljahres 2006/07 (01.08.2006) aufzuheben. Die voraussichtlich zu erzielenden Einspa- rungen für diese freiwilligen Leistungen betragen jährlich rd. 500.000,00 €. Sofern der Rat diesem Einsparvorschlag folgt, bedeutet dieses: Grundsätzlich werden zukünftig nur noch Schülerfahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform übernommen, wenn die entsprechenden Entfer- nungsvoraussetzungen (Primarstufe mehr als 2 Kilometer, Sekundarstufe I mehr als 3,5 Kilometer, Sekundarstufe II mehr als 5 Kilometer) vorliegen. Diese neue Regelung gilt sowohl für alle Schülerinnen und Schüler, die zum kommenden Schuljahr in die Jahrgangsstufe 5 einer weiterführenden Schule wechseln, als auch für die Schülerinnen und Schüler, die bereits jetzt eine weiterführende Schule besuchen und für die bisher auf freiwilliger Basis Schülerfahrkosten übernommen werden. Es besteht kein Be- standsschutz. Bei auswärtigen Schülerinnen und Schülern wird die Entfernung zur nächstgelegenen Schule und die zu zahlende Preisstufe für die Schülerbeförderung festgestellt. Möchte diese Schüle- rin / dieser Schüler weiterhin eine Schule in Münster besuchen, werden lediglich die Fahr- kosten erstattet, die bis zur nächstgelegenen Schule anfallen würden. Die Mehrkosten, die durch den Besuch einer Schule in Münster entstehen, müssen von den Eltern getragen wer- den. - 3 - V/0134/2006 Schülerfahrkosten werden weiterhin übernommen, wenn ein bilingualer Bildungsgang an einem Gymnasium angewählt wird / wurde. Von der gesetzlichen Regelung gibt es folgende Ausnahmen: - Für Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr die Jahrgangsstufe 6 der Orientierungsstufe, die Jahrgangsstufe 10 der Hauptschule und die Jahrgänge 12 und 13 der gymnasialen Oberstufe besuchen, werden im Schuljahr 2006/07 Schülerfahr- kosten übernommen. Für die Jahrgansstufe 12 des Schuljahres 2006/07 werden auch im Schuljahr 2007/08 (dann Jahrgansstufe 13) Schülerfahrkosten übernommen. - Schülerfahrkosten werden ebenfalls weiterhin übernommen, wenn ein Gymnasium mit anderer Eingangsfremdsprache als Englisch angewählt worden ist und das Gymnasi- um mit dieser Eingangsfremdsprache für die Schüler/innen das nächstgelegene Gym- nasium im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist. Diese Regelung gilt jedoch nur für die Schüler/innen, die bereits jetzt ein entsprechendes Gymnasium besu- chen. Für die Schülerinnen und Schüler, die zum Beginn des Schuljahres 2006/07 die Klasse 5 eines entsprechenden Bildungsganges anwählen, können trotz anderer Ein- gangsfremdsprache zukünftig keine Schülerfahrkosten übernommen werden. - Für Schülerinnen und Schüler, die zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schul- form wechseln möchten, werden die Schülerfahrkosten zunächst für ein weiteres Schuljahr weiterhin übernommen, wenn die nächstgelegene Schule in der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht mehr aufnahmefähig ist. - Grundsätzlich werden evtl. entstehende Schülerfahrkosten übernommen, wenn die nächstgelegene Schule nicht mehr aufnahmefähig ist und dann die „nächste“ nächst- gelegene Schule der jeweiligen Schulform besucht wird. Im Zuge der Vorarbeiten zur Umsetzung der Sparmaßnahme haben sich bisher folgende Fragestellungen / Problembereiche ergeben: Schüler des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ist für vi ele Schüler/innen am jetzigen Standort „Hin- denburgplatz“ das nächstgelegene Gymnasium. Dieses wird am Standort Gievenbeck nicht mehr zutreffen. Das bedeutet, dass Schüler/innen nach der neuen Grundsatzregel keine Fahrkosten mehr erhalten. Aussiedler und ausländische Schülerinnen und Schüler Spätausgesiedelte und ausländische Schüler /innen werden mit Zustimmung des Schulträ- gers an der Fürstenbergschule, der Fürstin-von-Gallitzin-Realschule, der Geistschule und dem Gymnasium Paulinum gefördert. An diesen Schulen werden die Lehrerstellenzuschläge zur Einrichtung von speziellen Förderklassen, die sonst je nach Zahl der Schüler/innen auf die einzelnen Schule verrieselt werden, zusammengefasst. Damit soll eine bessere Förde- rung der Schüler/innen erreicht werden. Für viele Schüler/innen stellen diese Schulen nicht die nächstgelegene Schule dar. Das be- deutet, dass dann viele Schüler/innen keine Fahrkosten mehr erhalten würden und evtl. zu anderen Schulen wechseln. Eine besondere Förderung in Förderklassen wäre nicht weiter gewährleistet. - 4 - V/0134/2006 2. Rückführung der Taxeneinsätze für di e Schülerbeförderung der Primarstufenschü- ler/innen der Förderschulen Zurzeit werden ca. 350 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Förderschulen mit dem Taxi zur jeweiligen Schule gefahren. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von insgesamt rd. 600.000,00 € je Schuljahr. Die Taxeneinsätze für diese Schülerinnen und Schüler sollen ab dem Schuljahr 2006/07 zu- rückgeführt werden. Daraus ergibt sich eine Einsparung in Höhe von rd. 280.000,00 €. Für die bisher per Taxi beförderten Schüler/innen würden zukünftig entweder die Kosten des ÖPNV übernommen oder eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Dem Schulträger obliegt keine Beförderungspflicht. Nach der Schülerfahrkostenverordnung müssen Taxeneinsätze nur für geistigbehinderte und körperbehinderte Schülerinnen und Schüler übernommen werden, wenn folgende Voraus- setzungen vorliegen: - ein Privat-PKW steht nicht zur Verfügung oder dessen Einsatz ist nachweislich nicht zumutbar (wenn z. B. das Familienfahrzeug von einem Elternteil für die Fahrt zur Ar- beitsstelle zwingend benutzt werden muss, weil diese nicht anders erreichbar ist) und - eine geeignete Mitfahrgelegenheit ausscheidet und - ein besonders begründeter Ausnahmefall vorliegt wie z. B. o ein besonders schwerer Grad der Behinderung insbesondere bei einer körperli- chen Behinderung, die für eine Beförderung Zusatzeinrichtungen erforderlich macht (eine Behinderung ohne körperliche Beeinträchtigung, selbst bei einem Behinderungsgrad von 70 % reicht nicht aus). o Eltern sind finanziell objektiv nicht in der Lage, ihr Kind wegen des Eigenanteil bei der Taxenbeförderung zur Schule zu bringen (hier müsste die Bedürftigkeit über das Sozialamt oder Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ermittelt wer- den). o der kürzeste Schulweg ist außergewöhnlich lang und dadurch entstehen außer- gewöhnlich hohe Fahrkosten. Diese Ausnahmetatbestände, die alle erfüllt sein müssen, sind durch Verwaltungsgerichts- bzw. Oberverwaltungsgerichtsurteile festgelegt worden. Die Ausnahmetatbestände, die eine Taxenbeförderung rechtfertigen, sind damit an so hohe Voraussetzungen geknüpft, dass es zukünftig so gut wie keine Taxenbeförderung mehr ge- ben wird bzw. muss, zumal sich die Förderschulen für Geistigbehinderte bzw. Körperbehin- derte nicht in der Trägerschaft der Stadt Münster befinden. Härtefälle sind im Einzelfall zu prüfen. Insgesamt wendet die Stadt Münster rd. 600.000,00 € für die Taxenbeförderung im Bereich der Förderschulen auf, von denen 280.000,00 € als Konsolidierungsbeitrag gemeldet sind. - 5 - V/0134/2006 3. Auflösung wiedereingerichteter Schülerspezialverkehre In der Stadt Münster besteht eine Vielzahl von Schülerspezialverkehren, die Grundschü- ler/innen aus den Randgebieten Münsters in bestimmte städtische Grundschulen befördern. Ergänzend zu diesen bestehenden Schülerspezialverkehren wurden im Jahr 2001 vor fol- gendem Hintergrund bereits eingestellte Spezialverkehre zur - Marienschule Roxel (29 Kinder) - Mosaik-Schule (46 Kinder) - Idaschule (8 Kinder) - Davertschule Amelsbüren (Anbindung Haus Getter) (6 Kinder) wieder eingeführt: Schülerbeförderungen, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu regeln sind, werden re- gelmäßig auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft. Das hat in der Vergangenheit zur Einstellung von Schülerspezialverkehren geführt. So sollten z. B. zu Beginn der Sommerferien 2001 Schülerspezialverkehre in den Stadtteilen H andorf, Hiltrup und Gelmer eingestellt werden. Nach ausführlichen Diskussionen in den parla mentarischen Gremien hat der Rat am 28.03.2001 den Beschluss gefasst, diese Schülerspezialverkehre dauerhaft weiterzuführen. Darüber hinaus wurde der Beschluss gefasst, in der Vergangenheit eingestellte Schülerspe- zialverkehre auf Antrag wieder einzuführen. Dieser Beschluss hat zu der Wiedereinführung der o. a. Schülerspezialverkehre geführt. Bei der Einführung dieser Schülerspezialverkehre sind die betroffenen Eltern seinerzeit schriftlich darüber informiert worden, dass die Durchführung dieser Spezialverkehre auf frei- williger Basis erfolgt und wieder eingestellt werden können, wenn sich die bereits damalige schwierige Finanzlage der Stadt Münster weiter verschlechtert. Vor dem Hintergrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung schlägt die Verwaltung des- halb vor, die im Jahr 2000 wieder eingeführten Schülerspezialverkehre einzustellen. Hier- durch kann eine Einsparung in Höhe von rd. 70.000,00 € erzielt werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Schüleranmeldungen zur Klasse 1 des Schuljahres 2006/07 an der Mosaik-Schule wird zu dem Schülerspezialverkehr Mosaik-Schule folgender Hinweis gegeben: Der Schülerspezialverkehr zur Mosaik-Schule beginnt am Horstmarer Landweg und bindet die Wartburg-Schule, Mosaik-Schule und Michaelschule an. Vom Grundsatz her sind ledig- lich 5 Kinder der Mosaik-Schule berechtigt, diesen Schülerspezialverkehr zu nutzen. Der Einsatz eines Kleinbusses hätte täglich Kosten in Höhe von mehr als 40,00 € verursacht. Mit der Fertigstellung der Mosaik-Schule in Gievenbeck ist auf Wunsch der Schulleitung die- ser Schule seinerzeit vereinbart worden, dass mit diesem Schülerspezialverkehr weitere Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Horstmarer Landweg befördert werden, die ei- nen Anspruch auf eine Schulwegjahreskarte haben. Mit dieser Stützmaßnahme sollte an der Mosaik-Schule ein möglichst ausgewogenes Schülerklientel erreicht werden. Die Kosten die- ses Schülerspezialverkehres betragen jährlich rd. 7.500,00 €. Zurzeit werden 41 Kinder auf freiwilliger Basis befördert. Würden lediglich die 5 berechtigten Kinder befördert, wären ähn- lich hohe Kosten zu verzeichnen. - 6 - V/0134/2006 Zur Klasse 1 des Schuljahres 2006/07 sind an der Mosaik-Schule mehr Kinder angemeldet worden als dort räumlich untergebracht werden können. Im Januar 2006 ist nach Gesprä- chen mit der Schulleitung der Mosaik-Schule und der Schulaufsicht vom Amt für Schule und Weiterbildung entschieden worden, zum Schuljahr 2006/07 eine Klasse in die Michaelschule auszulagern. Um die Akzeptanz dieser notwendigen Auslagerung bei den betroffenen Eltern zu erhöhen, ist überlegt worden, die auszul agernden Schülerinnen und Schüler im Rahmen des eingerichteten Schülerspezialverkehrs, der auch die Michaelschule bedient, zu beför- dern. Würde dieses umgesetzt, reduziert sich der Konsolidierungsbeitrag für diesen Bereich um 7.500,00 € auf rd. 62.000,00 €. Über die vorgeschlagene Rückführung der freiwilligen Leistungen im Bereich der Schüler- fahrkosten sind die Umlandgemeinden, die Träger der privaten Ersatzschulen, die Schullei- tungen der städtischen Schulen sowie die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen der 4. Grundschuljahrgänge im Januar 2006 schriftlich informiert worden. Auf der Basis dieser Informationen haben sich die Gemeinde Altenberge (Bürgermeister und die Vorsitzenden des Gemeinderates), der Schulleiter der Marienschule, bischöfliches Gym- nasium, Schulleitung und Schulpflegschaft der Erich Kästner-Schule, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Sprache, die Sprecherin des Arbeitskreises der Realschulen sowie die Arbeitsgruppe der Sprecher/innen der Schulformen in der Stadt Münster teilweise kritisch geäußert und zum Teil auf Ausnahmeregelungen hingewiesen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
1. Ergänzungsvorlage V/0134/2006/1
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V/0134/2006/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Rückführung bestimmter Leistungen im Bereich der Schülerfahrkosten auf den gesetzlichen Mindeststandard Beratungsfolge 14.03.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 05.04.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. - 3. Wie Hauptvorlage 4. Die nachfolgenden und beigefügten Anregungen Nr. 8/2006 vom 24.01.2006: „Herr Rudolf Deneke, Schulleiter der Marienschule, bischöfliches Mädchengymnasium, beantragt, die Schülerinnen der Marienschule im Hinblick auf den Sonderstatus der Schu- le von der Neuregelung der Schülerfahrkosten auszunehmen.“ Nr. 14/2006 vom 10.02.2006: „Frau Martina Sundorf und Herr Norbert Sundorf sowie weitere Eltern aus Altenberge, Havixbeck und Laer beantragen, keine rückwirkenden Änderungen der Schülerbeförd e- rungsentgelte vorzunehmen.“ Schreiben der Gemeinde Altenberge vom 14.02.2006: „Herr Bürgermeister Paus sowie die Herren Vorsitzenden der im Altenberger Rat vertrete- nen Fraktionen bitten, darauf hinzuwirken, dass im Interesse der betroffenen Eltern die Fahrkostenerstattungen für die auswärtigen Schülerinnen und Schüler wie bisher erhalten bleiben bzw. die Neuregelung der Schülerfahrkosten erst bei den neu einzuschulenden Kindern anzuwenden.“ werden nicht aufgegriffen. Vorlagen-Nr.: V/0134/2006/1. Erg Auskunft erteilt: Herr Mörchen Ruf: 492 40 50 E-Mail: MoerchW@stadt -muenster.de Datum: 01.03.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0134/2006/1 Begründung: Die Anregungen beziehen sich auf den Beschlussvorschlag 1 der Ratsvorlage Nr. V/0134/2006, nach dem ab dem Schuljahr 2006/07 lediglich die nach § 9 der Schülerfahrkostenverordnung not- wendigen Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform übernommen wer- den sollen, sofern die Voraussetzungen vorliegen und die bisherige Gleichstel lung der bischöfli- chen Gymnasien ab dem 01.08.2006 aufgehoben wird. Die vorgenannten Anregungen sind in die Überlegungen zur Rückführung der Schülerfahrkosten auf den gesetzlichen Standard mit einbezogen und geprüft worden. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung wird vorgeschlagen, den Anregungen nicht zu folgen, da a n- sonsten Ausnahmetatbestände geschaffen werden, die die Schülerfahrkostenverordnung nicht vorsieht. Von der gesetzlichen Regelung gibt es lediglich die in der Vorlage unter Ziffer 1. auf Seite 3 genannten Ausnahmen. Sofern überhaupt Ausnahmeregelungen getroffen werden, sollten diese auf Härtefälle und / oder auf pädagogisch begründbare Fälle begrenzt werden. Auch für den bilingualen Bildungsgang Deutsch-Englisch an der Marienschule, bischöfliches Gym- nasium, kann nach den Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung aus folgendem Grund keine Ausnahme zugelassen werden: Für die Übernahme der Schülerfahrkosten gilt grundsätzlich das Schulträgerprinzip. Für die M a- rienschule als bischöfliches Gymnasium erfolgt die Refinanzierung der Schülerfahrkosten über das Land NRW. Sofern der bilinguale Bildungsgang an diesem Gymnasium von Schüler/innen besucht wird, für die die Marienschule das nächstgelegene Gymnasium darstellt, werden die Schülerfahr- kosten vom Land übernommen, sofern die Entfernungsvoraussetzungen vorliegen. Sofern für die Schüler/innen das Immanuel-Kant-Gymnasium Münster-Hiltrup mit dem bilingualen Bildungsgang Deutsch-Englisch das nächstgelegene Gymnasium darstellt und die Schüler/innen die Marienschu- le als nicht nächstgelegene Schule besuchen, werden vom Land lediglich die Schülerfah rkosten bis zur nächstgelegenen Schule, d. h. in diesem Falle bis zum Immanuel-Kant-Gymnasium, über- nommen. Eine Übernahme des evtl. möglichen Differenzbetrages durch die Stadt Münster ist aus- geschlossen. gez. Dr. Hanke Stadträtin
2. Ergänzungsvorlage V/0134/2006/2
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung STADT | | MUN ER Vorlagen-Nr.: V10134/2006/2. Erg Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Mörchen Ruf: 492 40 50 E-Mail: MoerchW@stadt-muenster.de Datum: 24.03.2006 Betrifft Rückführung bestimmter Leistungen im Bereich der Schülerfahrkosten auf den gesetzlichen Mindeststandard Beratungsfolge 29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 05.04.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. bis 3.: Wie Hauptvorlage 4. Wie 1. Ergänzungsvorlage 58 Die Verwaltung wird beauftragt aufzuzeigen, an welchen Stellen mit welcher Begründung im Stadtgebiet Schülerspezialverkehre durchgeführt werden und wo eine Einschränkung mög- lich ist. Dabei soll auch nach neuen Wegen und Möglichkeiten gesucht werden, um kreative und praktikable Lösungen der Beförderung von Kindern der Primarstufe und Förderschulen mit Hilfe der Schulen und Eltern zu organisieren. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die Einführung eines Schülertickets ab dem Jahr 2007 zu prüfen. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung bis zu einer Entscheidung in der Sache durch den Rat eine Ausschreibung für die Schülerspezialverkehre vorbereiten musste, sofern diese weitergeführt werden sollten. Die Ausschreibung ist auf den 01.08.2006 datiert für eine Dauer von fünf Jahren. Gegebe- nenfalls ist eine Umsetzung der Prüfaufträge erst nach Ablauf der Ausschreibungsdauer möglich. V/0134/2006/2 Begründung: Ergänzend zu den Beschlussvorschlägen der Hauptvorlage und der Ergänzungsvorlage 1 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 22.03.2006 den unter Ziffer 5. aufgeführten Beschluss gefasst: In der Stadt Münster bestehen 14 Schülerspezialverkehre (freiwillige Leistungen), mit denen Grundschüler/innen vorwiegend aus den Randgebieten Münsters in städtische Schulen befördert werden. Nähere Informationen hierzu können der Anlage 1 entnommen werden. Die Verwaltung wird den Prüfauftrag des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegen- schaften umsetzen. Das bedeutet, dass sowohl mit den Schulen und den Eltern eine Vielzahl von Gesprächen geführt werden müssen, um evtl. Alternativlösungen für eine mögliche Beförderung der Kinder zu suchen und zu organisieren. Diese Gespräche können bis zum Beginn der Sommer- ferien, d. h. bis zum 23.06.2006 auch unter Berücksichtigung der notwendigen Neuorganisation der Taxeneinsätze für die Förderschüler/innen nicht abgeschlossen werden. Ergänzend dazu ist folgendes zu berücksichtigen: Die Beförderungsverträge für die Schülerspezialverkehre laufen am 31.07.2006 aus. Für eine naht- lose Weiterführung sind sie deshalb im Januar 2006 europaweit erneut für die Dauer von 5 Jahren ausgeschrieben worden. In dieser Ausschreibung wurden auch die Schülerspezialverkehre mit aufgenommen, die zur Ein- sparung angeboten werden, da zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar war, ob der Rat der Stadt Münster diese Leistungskürzung beschließt. Sofern die Schülerspezialverkehre nicht durch Ratsbeschluss verändert werden, bedeutet dieses, dass evtl. mögliche Alternativlösungen, die sich aus dem o. g. Prüfauftrag ergeben, entsprechend den Ausschreibungsbedingungen ohne Schadensersatzrisiko erst nach Ablauf der Vertragszeit von 5 Jahren, also im Jahr 2011, umgesetzt werden können. Die Ausschreibung kann entweder insgesamt oder in Teilbereichen aufgehoben werden, wenn der Rat jetzt die Kürzung oder Einstellung der ausgeschriebenen Leistungen beschließt und damit nachträglich die Grundlagen für die Ausschreibung verändert. Parallel zu dem Prüfauftrag zu den Schülerspezialverkehren wird die Verwaltung ebenfalls die Ein- führung eines Schülertickets ab dem Jahr 2007 prüfen. Im Zusammenhang mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, ab dem Schuljahr 2006/07 ledig- lich die nach & 9 der Schülerfahrkostenverordnung notwendigen Fahrkosten bis zur nächsten Schule der jeweiligen Schulform zu übernehmen, hatte die Verwaltung vorsorglich zwei Fragestel- lungen / Problembereiche genannt, die seinerzeit in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht abschließend geklärt werden konnten. Hierzu gehörten die Übernahme der Schülerfahrkos- ten für: - Schüler/innen des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums am Standort in Gievenbeck sowie - Spätaussiedler/innen und ausländische Schülerinnen und Schüler. V/0134/2006/2 Die mit der evtl. Übernahme von Schülerfahrkosten verbundenen Fragestellungen konnten inzwi- schen mit folgendem Ergebnis geklärt werden: Schüler/innen des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums Für die Schülerinnen und Schüler, die sich vor dem Ratsbeschluss zur Verlagerung des Gymnasi- ums nach Gievenbeck an dieser Schule angemeldet haben, werden die Schülerfahrkosten weiter- hin übernommen, sofern die Entfernungsvoraussetzungen vorliegen. Im Regelfall wird es sich hierbei um Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe handeln. Für alle anderen Schü- lerinnen und Schüler werden die Schülerfahrkosten nach den Regelungen des & 9 der Schüler- fahrkostenverordnung übernommen. Aussiedler und ausländische Schülerinnen und Schüler Spätausgesiedelte und ausländische Schüler/innen werden mit Zustimmung des Schulträgers an der Fürstenbergschule, der Fürstin-von-Gallitzin-Schule, der Geistschule und dem Gymnasium Paulinum in speziellen Förderklassen und nach dem Wechsel in die jeweilige Regelklasse in För- dergruppen ergänzend gefördert. Für die Integration dieser Schülerinnen und Schüler erhalten die Schulen vom Land entsprechende Integrationsstellen. Die Zusammenfassung dieser Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen ist auf eine Vereinbarung zwischen dem Schulträger und der je- weils zuständigen Schulaufsicht zurückzuführen, um eine optimale und konzentrierte Ausnutzung der vom Land gewährten Integrationsstellen (Lehrerstellen) zu erreichen. Nach den Verwaltungs- vorschriften zu $ 9 handelt es sich hierbei um eine schulorganisatorische Maßnahme, die Schüler- fahrkosten für dieses Schülerklientel können weiterhin übernommen werden. Auswirkungen auf den voraussichtlichen Gesamtkonsolidierungsbeitrag im Bereich der Schüler- fahrkosten sind hierdurch nicht zu erwarten. 1.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Liste über die bestehenden Schülerspezialverkehre V/0134/2006/2 Anlage 1 Bestehende Schülerspezialverkehre Schule Anzahl Kosten je Schüler/innen Schuljahr Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup (Miniverkehr) 4 5.900,00 € Clemensschule Hiltrup (Miniverkehr) 4 5.900,00 € Annetteschule Nienberge - 67 78.000,00 € Grundschule Sprakel 40 38.300,00 € Gievenbecker Grundschulen - Michaelschule 46 40.000,00 € - Wartburgschule 30 17.100,00 € - Mosaikschule s. u. Handorfer Grundschulen - Matthias-Claudius-Schule 13 13.000,00 € - Kard.-v.-Galen-Schule 30 33.800,00 € Astrid-Lindgren-Schule Gelmer 18 19.500,00 € Uppenbergschule 38 29.200,00 € Wolbeck-Angelmodde-Gremmendorf - Schulzentrum Wolbeck 13 28.300,00 € - Annetteschule Angelmodde 10 13.100,00 € - Nikolaischule Wolbeck 17 28.300,00 € z Eichendorffschule Angelmodde 8 13.100,00 € Amelsbüren-Mecklenbeck-Hiltrup - Schulzentrum Hiltrup 15 21.200,00 € - Davertschule Amelsbüren 21 29.800,00 € - Grundschule Loevelingloh 66 94.000,00 € ab dem Schuljahr 2001/2002 neu eingeführte Schülerspezialverkehre: - Marienschule Roxel 30 46.000,00 € - Mosaikschule (Linienverlängerung des bereits Bestehenden Schülerspezialverk. „Gievenbeck“) 42 9.000,00 € Von den 42 Schüler/innen sind 37 nicht fahrberechtigt, da bei ihnen die Entfernungsvoraussetzungen der SchfkVO nicht erfüllt sind; sie werden freiwillig zusätzlich befördert. - Idaschule 8 7.800,00 € - Davertschuel Amelsbüren (Anbindung Hs.Getter) _6 10.200,00 € insgesamt 526 581.300,00 € Demgegenüber wären für 489 Schüler/innen (526 ./. 37) lediglich ca. 180.000,00 € für Schulwegkarten bzw. PKW-Erstattung aufzuwenden.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Horstmarer Landweg
- Loevelingloh 66
- Haus Getter
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0134/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 16.02.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37