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3048/2024

Beantwortung einer mündl.Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung des AVR-Ausschusses betreffend die Auswirkung von Grenzkontrollen auf das Aufkommen an unterzubringenden Geflüchteten

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 10.10.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 04.11.2024, TOP 3.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2623 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562 
 
Vorlagen-Nummer 10.10.2024 
 3048/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 04.11.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung des AVR-
Ausschusses vom 16.09.2024 betreffend die Auswirkung von Grenzkontrollen auf das 
Aufkommen an unterzubringenden Geflüchteten 
Die AfD-Fraktion hatte in der Sitzung des AVR-Ausschusses am 16.09.2024 zum TOP 4.10 
die mündliche Anfrage gestellt, welche Auswirkungen die Grenzkontrollen haben könnten.  
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:  
 
Zu den Auswirkungen der angeordneten Grenzkontrollen auf Bundes- und Landesebene kann 
keine Aussage getroffen werden. Es kann nur zum Aufkommen der in Köln städtisch unterzu-
bringenden Geflüchteten in der Zeit der Grenzkontrollen informiert werden.  
 
Grenzkontrollen zu Österreich gibt es bis 11.11.2024. Im Oktober 2023 hatte das Innenminis-
terium Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz angeordnet, die an-
dauern. Vom 07.06. bis 19.07.2024 erfolgten an allen deutschen Grenzen Kontrollen wegen 
der Fußball-Europameisterschaft. Vom 20.07. bis 30.09.2024 fanden wegen der Olympischen 
und Paraolympischen Spiele in Paris Kontrollen an der französischen Grenze statt. Vom 
16.09. bis 15.12.2024 erfolgen Grenzkontrollen an den Landesgrenzen zu Frankreich, Däne-
mark, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg. Zu deren Auswirkungen kann noch nichts 
gesagt werden.  
 
Die Zahl der städtisch unterzubringenden Geflüchteten ist in der ersten Jahreshälfte 2024 ge-
sunken von 10.427 (01.01.2024) auf 8.644 (31.05.2024). Dies war wesentlich darauf zurück-
zuführen, dass die Bezirksregierung Arnsberg die Unterbringungszuweisungen von Asylbe-
werber*innen an die Kommunen in der ersten Jahreshälfte 2024 reduziert und diese verstärkt 
in Landeseinrichtungen untergebracht hat. Außerdem sind die Sommermonate in der Regel 
die einreiseschwachen Monate.  
 
Trotz der Grenzkontrollen ist die Zahl der städtisch unterzubringenden Geflüchteten in Köln in 
der zweiten Jahreshälfte 2024 wieder angestiegen von 8.644 (31.5.2024) auf 9.119 
(30.09.2024). Derzeit werden pro Woche zwischen 50 bis 60 zugewiesene Asylbewerber*in-
nen und 10 bis 30 unerlaubt Eingereiste von der Stadt Köln neu untergebracht.  
 
Grenzkontrollen sind nur ein Faktor, der die Zahl der unterzubringenden Geflüchteten bei der 
Stadt Köln beeinflusst; eine unmittelbare Wirkung ist nicht klar quantifizierbar.  
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

04.11.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3048/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
10.10.2024
Erstellt
02.10.2024 08:54