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AN/0089/2024

Änderungsantrag zu Top „Auswahlverfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten ab dem 01.01.2024 (2411/2023)“ Top 1.1

KLIMA-GUT Änderungsantrag nach § 13 17.01.2024

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 05.09.2024

KLIMA FREUNDE-GUT Änderungsantrag nach § 13

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KLIMA FREUNDE-GUT Änderungsantrag nach § 13

8827 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2024 
AN/0089/2024 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 18.01.2024 
 
Änderungsantrag zu Top „Auswahlverfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke in 
großflächigen Gewerbegebieten ab dem 01.01.2024 (2411/2023)„ Top 1.1 
 
Sehr geehrter Herr Michel, 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses am 
14.01.2023. 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung ab dem 01.01.2024 städtische Gewerbegrundstücke nach einem aktu-
alisierten Verfahren zu vergeben. Das Verfahren basiert auf dem in Anlage 1 zu „Auswahlverfahren für 
die Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten ab dem 01.01.2024 (2411/2023)“ 
genannten Kriterien. Dazu sind die Kriterien aus der Vorlage 2411/2023 zu ändern, um die Klimaziele der 
Stadt Köln zu stärken:  
 
1. Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadt Köln bis 2035 
 
1.1. Prüfphase 1:  
Streichen der Kriterien „Photovoltaik“ und „Effizienzbauweise“ Diese beiden sind zu ersetzen durch 
das Kriterium: „Klimaneutrales Energiekonzept“ mit der Anforderung: „Es ist der Nachweis entspre-
chend DIN 14064 zu erbringen, dass das Unternehmen plant klimaneutral zu arbeiten. Der Nach-
weis ist für den Energiebedarf der Gebäude und des laufenden Betriebs zu erbringen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
An den Vorsitzenden 
Des Wirtschaftsausschusses 
Herrn Dirk Michel 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT 
 
Karina Syndicus 
karina.syndicus@stadt -koeln.de 
 
Inga Feuser  
inga.feuser@stadt -koeln.de 
 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln  
Telefon: 0221 -221-35604

- 2 - 
 
1.2. Prüfphase 3:  
Ergänzen um das Kriterium „Klimaschonende Bauweise“. Dafür sind 5 Punkte als Gesamtbewer-
tung zu vergeben. 
  
2. Berücksichtigung der Zukunftsfähigkeit der Kölner Wirtschaft 
 
2.1. Prüfphase 3:  
Streichen des Kriteriums „Unternehmen gehört zu einer der Leitbranchen der Stadt Köln “(inkl. der 
zugehörigen Punktzahl). 
 
2.2. Prüfphase 3:  
Streichen des Kriteriums „Wachstum der Branche lag in den vergangenen 5 Jahren über dem 
Durchschnitt“. Dieses ist zu ersetzen durch das Kriterium: „ Branche lässt in den kommenden 5 
Jahre überdurchschnittliches Wachstum erwarten“. Die zugehörige Punktzahl (5) ist zu überneh-
men. 
  
Für alle oben genannten Kriterien der Prüfphase 3 wird Köln Business Wirtschaftsförderung beauftragt, 
entsprechend der anderen Kriterien der Prüfphase 3 eine Abstufung bis hin zur jeweilig festgelegten Ma-
ximalpunktzahl zu erarbeiten und anzuwenden. 
 
 
Begründung 
 
Wir begrüßen, dass die KölnBusiness Wirtschaftsförderung (KBW) die Vergabekriterien für Gewerbeflä-
chen anpasst. Damit wird ein Instrument geschaffen, um städtische Liegenschaften transparent und nach-
vollziehbar für Unternehmen, Politik und Verwaltung zu vergeben. Die in Anlage 1 aufgeführten Kriterien 
führen jedoch nur in begrenztem Umfang zu Maßnahmen, die zum mit 1377/2021 beschlossenem Ziel der 
gesamtstädtischen Klimaneutralität der Stadt Köln bis 2035 beitragen.  
 
Das gilt in besonderer Weise, da der vorliegende Beschluss Teil des Klimaaktionsplans (2243/2023) ist. 
Da der Klimaaktionsplan das zentrale Instrument der Stadt Köln für die Umsetzung von Maßnahmen zum 
Klimaschutz ist, sollten einzelne Beschlüsse aus diesem Plan auch wirklich den Klimaschutz in Köln vo-
ranbringen. 
 
Zudem hat sich KBW folgender Vision verschrieben: „KölnBusiness ist die führende Wirtschaftsförderung 
in Deutschland – für die Zukunftsfähigkeit von Köln.“ Es fehlen in der Beschlussvorlage aber Kriterien, die 
diese Zukunftsfähigkeit unterstützen und besonders zukunftsfähige Unternehmen fördern. 
 
Vergabekriterien für Gewerbeflächen sind ein sehr gutes Instrument, um – zu mindestens bei Neuansied-
lungen – Klimaschutz und Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft zu forcieren, indem THG-Emittent:innen beein-
flusst werden. Die Beschlussvorlage ist im Vergleich zum Bisherigen ein Fortschritt, vergibt aber eine 
große Chance: Sie müsste zielgerichteter auf Klimaschutz und Zukunftsfähigkeit ausgerichtet werden. Um 
das zu verbessern, sind die mit diesem Antrag zu beschließenden Änderungen notwendig. 
 
 
Energiekonzept und Bauweise für mehr Klimaschutz 
 
Die Leitlinie Klimaschutz, auf die bei den Kriterien „Photovoltaik“ und „Effizienzbauweise“ verwiesen wird, 
fordern 1kWp PV (das ist nur ungefähr ein Balkonkraftwerk) und KfW-Effizienzgebäude 40 EE (mit optio-
nalem Energiekonzept nur für das Gebäude). Das Kriterium für „Photovoltaik“ unterschreitet in den aller-
meisten Fällen die seit dem 1.1.2024 geltende NRW-Landesbauordnung, die für Nicht-Wohngebäude die 
Errichtung von PV-Anlagen auf „allen geeigneten Dachflächen“ fordert und PV-Anlagen über großen Kfz-
Stellflächen als Pflicht einführt.

- 3 - 
 
Der Betrieb des Gewerbes wird in der Leitlinie und den Vergabekriterien komplett ausgeblendet. Ein Un-
ternehmen kann aber noch so viel Photovoltaik auf dem Dach installieren und effiziente Lager- oder Pro-
duktionshallen bauen, wenn anschließend im Gewerbebetrieb zusätzlich Strom und Wärme genutzt wer-
den, die nicht aus Speichern oder erneuerbaren Quellen kommen bzw. THG-Emissionen erzeugen. Der 
Effekt würde zum Bespiel negativ verstärkt, wenn Hallentore ständig aufstehen.  
 
Ein umgesetztes klimaneutrales Energiekonzept für den Betrieb des Gewerbes vermeidet diese Unzu-
länglichkeiten und trägt damit zielgerichtet und effektiv zum städtischen Ziel der Klimaneutralität bei. 
 
In der Leitlinie Klimaschutz wird vorgeschrieben, dass ein (dort optionales) Energiekonzept für Gebäude 
in Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle Klimaschutz erarbeitet werden muss. Dabei muss das 
Energiekonzept keine Klimaneutralität nachweisen, sondern es wird lediglich der Verwaltung zur Bewer-
tung vorgelegt. Mit dem Nachweis der Klimaneutralität nach DIN 14064 wird sowohl Klimaneutralität für 
das Gebäude und für den Betrieb sichergestellt als auch - durch die verpflichtende Bestätigung durch den 
TÜV Rheinland - die Verwaltung entlastet.  
 
Der Nachweis nach DIN 14067 muss im ersten Schritt nicht die Fahrzeugflotte abdecken. Diese wird im 
Beschluss zumindest durch die Kriterien in Bezug auf den E-Fahrzeug -Anteil und die Ladesäulen adres-
siert.  
 
Konsequenterweise müssten aber auch ein klimaneutrales Mobilitätskonzept und die Verkehrsbelastung 
ergänzt werden. Eine diesbezügliche Weiterentwicklung des Kriterienkatalogs durch KBW wäre begrü-
ßenswert und würde den Klimaschutz stärken und für die Entlastung der Umwelt und der Bürgerinnen und 
Bürger sorgen.  
 
Das Kriterium „Individuelle Architektur“ in der Prüfphase 3 belohnt zwar eine Bauweise jenseits der Klötz-
chen-Hallen-Architektur, aber sie kann sogar mehr Energieverbrauch verursachen als ein normaler Klotz. 
In Bezug auf den globalen Klimawandel ist eine ressourcenschonende und emissionsarme Bauweise ziel-
führender als individuelle Architektur. Um Ästhetik und Klimawandel gleichberechtigt zu behandeln, ist die 
klimaschonende Bauweise mit der gleichen Punktzahl - also 5 Punkten - zu bewerten, wie die individuelle 
Architektur. 
 
Nach vorne blicken für Zukunftsfähigkeit 
 
Die Kölner Leitbranchen (Forschung & Wissenschaft, Health and Life Sciences, Informations- und Kom-
munikationstechnologie, Kultur- und Kreativwirtschaft, Logistik und Großhandel, Produktion, Versiche-
rungswirtschaft) sind sehr weit gefasst. Diese Branchenvielfalt hat sich - vor allem während der Corona-
Pandemie - bewährt. Fast jedes Unternehmen, das sich um Flächen bewirbt, wird somit zu den geforder-
ten Leitbranchen gehören. Zudem fehlen Branchen, die für die Zukunftsfähigkeit Kölns wichtig sind (Sozi-
alunternehmen, Reparaturbetriebe, Handwerk (fällt derzeit unter Produktion), etc.). Die Zugehörigkeit zu 
Leitbranchen ist somit kein reales, geschweige denn zur oben genannten Vision von KBW beitragendes 
Auswahlkriterium und wird dementsprechend mit dem Änderungsantrag ersatzlos gestrichen. Und damit 
auch die 5 erreichbaren Punkte. In Verbindung mit den oben genannten zusätzlichen 5 Punkten für die 
„klimaschonende Bauweise“ wird dadurch die Gesamtpunktzahl der Prüfphase 3 gleich gehalten sowie 
Klimaschutz höher gewichtet. 
 
Die Anforderungen und Gegebenheiten ändern sich gerade in der Wirtschaft sehr schnell. Um die KBW-
Vision der zukunftsfähigen Wirtschaft zu unterstützen, sollte das zukünftige Potenzial anstatt der Erfolge 
in der Vergangenheit bewertet werden. Die unsichere Potenzial-Bewertung ist schwieriger als die gesi-
cherten Zahlen der Vergangenheit. Aber ohne den Anspruch dies leisten zu können, scheint eine Vision 
wie die KBW sie entworfen hat, nicht sinnvoll. 
 
gez. Peter Jüde, SE WiA, wirtschaftspolitischer Sprecher 
gez Karina Syndicus, Ratsgruppenvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Wirtschaftsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0089/2024
Typ
KLIMA-GUT Änderungsantrag nach § 13
Datum
17.01.2024
Erstellt
17.01.2024 09:53