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Unfallgefahr in verkehrsberuhigten Straßen

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/1537/2017 vom 24.10.2017

Stand: Am 09.11.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

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  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/1537/2017 Stand: 13.08.2026 Sachstandsbericht Unfallgefahr in verkehrsberuhigten Straßen - Antrag der SPD-Fraktion - Beschluss: 1. Die Verwaltung wird gebeten entsprechende Maßnahmen zu treffen, dass in verkehrsbe- ruhigten Straßen tatsächlich die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird. 2. Die Verwaltung wird weiter gebeten, Falschparken in verkehrsberuhigten Straßen zu un- terbinden. 3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es sinnvoll ist, Ergänzungsschilder mit den Re- geln für Verkehrsberuhigte Straßen zusätzlich zu den bestehenden Schildern anzubrin- gen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Zu 1.: Für verkehrsberuhigte Bereiche gibt es vom Gesetzgeber keine festgelegten konkre- ten Geschwindigkeitsangaben. Dies stellt derzeit eine Herausforderung für den techni- schen Außendienst des Verkehrsdienstes der Stadt Köln dar, da es schwierig ist, kon- krete Geschwindigkeitsverstöße festzustellen. In verkehrsberuhigten Bereichen wird allgemein von einer „Schrittgeschwindigkeit" gesprochen. Es ist jedoch wichtig zu be- tonen, dass es sich hierbei um eine individuelle Ermessensentscheidung handelt. In der Vergangenheit wurden vor Gericht unterschiedliche Sachverhalte bezüglich der Schrittgeschwindigkeit mit Geschwindigkeiten zwischen 7 und 20 km/h verhandelt. Zu 2.: Bei den täglichen Kontrollen durch den Verkehrsdienst werden auch Verkehrsberu- higte Bereiche bearbeitet. Wer in verkehrsberuhigten Bereichen ein Fahrzeug führt, der darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen. Konkrete Verstöße können bei der Einsatzleitzentrale unter der Rufnummer 0221/221- 2 32000 gemeldet werden. Den eingehenden Hinweisen gehen die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes im Rahmen ihrer personellen Kapazitäten und nach Priorisierung des Gefährdungsgrades nach. Die ordnungsbehördlichen Maßnahmen reichen von der Ausstellung einer schriftlichen Verwarnung bis hin zur Sicherstellung des Fahr- zeugs. Zu 3.: Bei der geforderten Ergänzung handelt es sich um kein Verkehrsschild der Straßen- verkehrs-Ordnung. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber d avon aus, dass Fahrzeug- führenden die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung bekannt sein müssen. Darüber hinaus kann der Grundsatz, dass die Anordnung der Beschilderung auf das notwen- dige Minimum zu beschränken sei, wegen der Reizüberflutung im Straßenraum auch auf die geforderte Zusatzbeschilderung übertragen werden. Aus den genannten Grün- den sieht die Verwaltung von einer zusätzlichen Beschilderung ab. Nächste Schritte: Zu 1.: Die Verwaltung prüft jedoch derzeit, ob und unter welchen Voraussetzungen, insbe- sondere, da die Schrittgeschwindigkeit gesetzlich nicht definiert ist, in Zukunft rechts- sichere Messungen durchgeführt werden können. Zu 2.: Entfällt Zu 3.: Entfällt Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Zu 1.: Entfällt Zu 2.: Entfällt Zu 3.: Entfällt
  • Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.10.2017 AN/1537/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.11.2017 Unfallgefahr in verkehrsberuhigten Straßen - Antrag der SPD-Fraktion - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird gebeten entsprechende Maßnahmen zu treffen, dass in verkehrsberuhigten Straßen tatsächlich die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird. 2. Die Verwaltung wird weiter gebeten, Falschparken in verkehrsberuhigten Straßen zu unterbinden. 3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es sinnvoll ist Ergänzungsschilder mit den Regeln für Verkehrsberuhigte Straßen zusätzlich zu den bestehenden Schildern anzubringen. Begründung: Bezüglich verkehrsberuhigter Straßen scheint es immer noch große Unwissenheit bei allen Verkehrsteilnehmern zu geben. Aufgrund mehrerer Beinaheunfälle sehen wir dringenden Handlungsbedarf, bevor Schlimmeres geschieht. Spricht man viel zu schnell fahrende Autofahrer an, so ist ihnen häufig nicht bewusst, dass Schrittgeschwindigkeit gilt. So wird häufig erklärt, die Straße liege in einer Tempo 30 Zone und somit gelte Tempo 30! Die meisten Radfahrer wissen - 2 - sowieso nicht, dass die Schrittgeschwindigkeit auch für sie gilt. Kürzlich wurde ein Kind von einem Radfahrer beinahe angefahren. Er konnte ausweichen und stürzte dabei. Glücklicherweise trug er nur ein paar Schrammen davon. Kinder sind zwischen falsch parkenden Fahrzeugen nicht zu erkennen und im Glauben in einer Spielstraße“ sicher zu sein springen sie vor viel zu schnell fahrende Fahrzeuge und Fahrräder. Ebenso glauben viele Eltern, dass in dieser Straße ihre Kinder Spiele aller Art ausführen könnten, denn es sei ja eine Spielstraße. Bei der Beschädigung eines PKW durch einen Lederball wurde seitens der Eltern kürzlich argumentiert, dass PKW Halter mit Beschädigungen dieser Art in einer Spielstraße zu rechnen hätten. Eigentlich sollte jeder Verkehrsteilnehmer wissen, wie er sich in einer verkehrsberuhigten Straße, die fälschlich als Spielstraße benannt wird, zu verhalten hat. Dennoch setzen sich die meisten Verkehrsteilnehmer über die Regeln hinweg. Bis auf das Fahrschulfahrzeug fährt niemand Schritt und wenn kein Fahrschüler an Bord ist, dann fährt auch der Fahrlehrer zu schnell. Die verkehrsberuhigten Straßen werden häufig als Abkürzung genutzt und ohne die erhöhte Geschwindigkeit macht das ja keinen Sinn. Radfahrer wissen es häufig wirklich nicht besser, aber die vorgegebene Unwissenheit bei PKW Haltern ist erschreckend. Wir bitten daher die Verwaltung sowohl aufklärend, wie auch nötigenfalls abstrafend vermehrt tätig zu werden. Gez. Baumann
  • Sachstandsbericht BV alt_25.07.2024

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/1537/2017 Stand: 25.07.2024 Sachstandsbericht Unfallgefahr in verkehrsberuhigten Straßen - Antrag der SPD-Fraktion - Beschluss: 1. Die Verwaltung wird gebeten entsprechende Maßnahmen zu treffen, dass in verkehrsbe- ruhigten Straßen tatsächlich die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird. 2. Die Verwaltung wird weiter gebeten, Falschparken in verkehrsberuhigten Straßen zu un- terbinden. 3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es sinnvoll ist, Ergänzungsschilder mit den Re- geln für Verkehrsberuhigte Straßen zusätzlich zu den bestehenden Schildern anzubrin- gen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Zu 1.: Für verkehrsberuhigte Bereiche gibt es vom Gesetzgeber keine festgelegten konkre- ten Geschwindigkeitsangaben. Dies stellt derzeit eine Herausforderung für den techni- schen Außendienst des Verkehrsdienstes der Stadt Köln dar, da es schwierig ist, kon- krete Geschwindigkeitsverstöße festzustellen. In verkehrsberuhigten Bereichen wird allgemein von einer „Schrittgeschwindigkeit" gesprochen. Es ist jedoch wichtig zu be- tonen, dass es sich hierbei um eine individuelle Ermessensentscheidung handelt. In der Vergangenheit wurden vor Gericht unterschiedliche Sachverhalte bezüglich der Schrittgeschwindigkeit mit Geschwindigkeiten zwischen 7 und 20 km/h verhandelt. Zu 2.: Bei den täglichen Kontrollen durch den Verkehrsdienst werden auch Verkehrsberu- higte Bereiche bearbeitet. Wer in verkehrsberuhigten Bereichen ein Fahrzeug führt, der darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen. Konkrete Verstöße können bei der Einsatzleitzentrale unter der Rufnummer 0221/221 - 2 32000 gemeldet werden. Den eingehenden Hinweisen gehen die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes im Rahmen ihrer personellen Kapazitäten und nach Priorisierung des Gefährdungsgrades nach. Die ordnungsbehördlichen Maßnahmen reichen von der Ausstellung einer schriftlichen Verwarnung bis hin zur Sicherstellung des Fahr- zeugs. Zu 3.: Nächste Schritte: Zu 1.: Die Verwaltung prüft jedoch derzeit, ob und unter welchen Voraussetzungen, insbe- sondere, da die Schrittgeschwindigkeit gesetzlich nicht definiert ist, in Zukunft rechts- sichere Messungen durchgeführt werden können. Zu 2.: Entfällt Zu 3.: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Zu 1.: Entfällt Zu 2.: Entfällt Zu 3.:

Beratungsverlauf

  1. 09.11.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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