AN/1537/2017
Unfallgefahr in verkehrsberuhigten Straßen
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Antrag nach § 3 (SPD BV5)
2845 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Bernd Schößler
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.10.2017
AN/1537/2017
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.11.2017
Unfallgefahr in verkehrsberuhigten Straßen
- Antrag der SPD-Fraktion -
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird gebeten entsprechende Maßnahmen zu treffen, dass in verkehrsberuhigten
Straßen tatsächlich die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird.
2. Die Verwaltung wird weiter gebeten, Falschparken in verkehrsberuhigten Straßen zu
unterbinden.
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es sinnvoll ist Ergänzungsschilder mit den Regeln für
Verkehrsberuhigte Straßen zusätzlich zu den bestehenden Schildern anzubringen.
Begründung:
Bezüglich verkehrsberuhigter Straßen scheint es immer noch große Unwissenheit bei allen
Verkehrsteilnehmern zu geben. Aufgrund mehrerer Beinaheunfälle sehen wir dringenden
Handlungsbedarf, bevor Schlimmeres geschieht. Spricht man viel zu schnell fahrende Autofahrer
an, so ist ihnen häufig nicht bewusst, dass Schrittgeschwindigkeit gilt. So wird häufig erklärt, die
Straße liege in einer Tempo 30 Zone und somit gelte Tempo 30! Die meisten Radfahrer wissen
- 2 -
sowieso nicht, dass die Schrittgeschwindigkeit auch für sie gilt. Kürzlich wurde ein Kind von einem
Radfahrer beinahe angefahren. Er konnte ausweichen und stürzte dabei. Glücklicherweise trug er
nur ein paar Schrammen davon. Kinder sind zwischen falsch parkenden Fahrzeugen nicht zu
erkennen und im Glauben in einer Spielstraße“ sicher zu sein springen sie vor viel zu schnell
fahrende Fahrzeuge und Fahrräder. Ebenso glauben viele Eltern, dass in dieser Straße ihre Kinder
Spiele aller Art ausführen könnten, denn es sei ja eine Spielstraße.
Bei der Beschädigung eines PKW durch einen Lederball wurde seitens der Eltern kürzlich
argumentiert, dass PKW Halter mit Beschädigungen dieser Art in einer Spielstraße zu rechnen
hätten. Eigentlich sollte jeder Verkehrsteilnehmer wissen, wie er sich in einer verkehrsberuhigten
Straße, die fälschlich als Spielstraße benannt wird, zu verhalten hat. Dennoch setzen sich die
meisten Verkehrsteilnehmer über die Regeln hinweg. Bis auf das Fahrschulfahrzeug fährt niemand
Schritt und wenn kein Fahrschüler an Bord ist, dann fährt auch der Fahrlehrer zu schnell. Die
verkehrsberuhigten Straßen werden häufig als Abkürzung genutzt und ohne die erhöhte
Geschwindigkeit macht das ja keinen Sinn. Radfahrer wissen es häufig wirklich nicht besser, aber
die vorgegebene Unwissenheit bei PKW Haltern ist erschreckend.
Wir bitten daher die Verwaltung sowohl aufklärend, wie auch nötigenfalls abstrafend vermehrt tätig
zu werden.
Gez. Baumann
Sachstandsbericht BV
2506 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/1537/2017
Stand: 25.07.2024
Sachstandsbericht
Unfallgefahr in verkehrsberuhigten Straßen
- Antrag der SPD-Fraktion -
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird gebeten entsprechende Maßnahmen zu treffen, dass in verkehrsbe-
ruhigten Straßen tatsächlich die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird.
2. Die Verwaltung wird weiter gebeten, Falschparken in verkehrsberuhigten Straßen zu un-
terbinden.
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es sinnvoll ist, Ergänzungsschilder mit den Re-
geln für Verkehrsberuhigte Straßen zusätzlich zu den bestehenden Schildern anzubrin-
gen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu 1.:
Für verkehrsberuhigte Bereiche gibt es vom Gesetzgeber keine festgelegten konkre-
ten Geschwindigkeitsangaben. Dies stellt derzeit eine Herausforderung für den techni-
schen Außendienst des Verkehrsdienstes der Stadt Köln dar, da es schwierig ist, kon-
krete Geschwindigkeitsverstöße festzustellen. In verkehrsberuhigten Bereichen wird
allgemein von einer „Schrittgeschwindigkeit" gesprochen. Es ist jedoch wichtig zu be-
tonen, dass es sich hierbei um eine individuelle Ermessensentscheidung handelt. In
der Vergangenheit wurden vor Gericht unterschiedliche Sachverhalte bezüglich der
Schrittgeschwindigkeit mit Geschwindigkeiten zwischen 7 und 20 km/h verhandelt.
Zu 2.:
Bei den täglichen Kontrollen durch den Verkehrsdienst werden auch Verkehrsberu-
higte Bereiche bearbeitet. Wer in verkehrsberuhigten Bereichen ein Fahrzeug führt,
der darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen
zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen.
Konkrete Verstöße können bei der Einsatzleitzentrale unter der Rufnummer 0221/221 -
2
32000 gemeldet werden. Den eingehenden Hinweisen gehen die Mitarbeitenden des
Verkehrsdienstes im Rahmen ihrer personellen Kapazitäten und nach Priorisierung
des Gefährdungsgrades nach. Die ordnungsbehördlichen Maßnahmen reichen von
der Ausstellung einer schriftlichen Verwarnung bis hin zur Sicherstellung des Fahr-
zeugs.
Zu 3.:
Nächste Schritte:
Zu 1.:
Die Verwaltung prüft jedoch derzeit, ob und unter welchen Voraussetzungen, insbe-
sondere, da die Schrittgeschwindigkeit gesetzlich nicht definiert ist, in Zukunft rechts-
sichere Messungen durchgeführt werden können.
Zu 2.:
Entfällt
Zu 3.:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Zu 1.:
Entfällt
Zu 2.:
Entfällt
Zu 3.:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1537/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
- Datum
- 24.10.2017
- Erstellt
- 24.10.2017 09:17