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AN/1537/2017

Unfallgefahr in verkehrsberuhigten Straßen

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 24.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.11.2017, TOP 8.1.7

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV5)

2845 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.10.2017 
AN/1537/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.11.2017 
 
Unfallgefahr in verkehrsberuhigten Straßen 
- Antrag der SPD-Fraktion - 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten entsprechende Maßnahmen zu treffen, dass in verkehrsberuhigten 
Straßen tatsächlich die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird. 
            
 2. Die Verwaltung wird weiter gebeten, Falschparken in verkehrsberuhigten Straßen zu 
unterbinden. 
 
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es sinnvoll ist Ergänzungsschilder mit den Regeln für  
Verkehrsberuhigte Straßen zusätzlich zu den bestehenden Schildern anzubringen. 
 
 
Begründung: 
 
Bezüglich verkehrsberuhigter Straßen scheint es immer noch große Unwissenheit bei allen  
Verkehrsteilnehmern zu geben. Aufgrund mehrerer Beinaheunfälle sehen wir dringenden  
Handlungsbedarf, bevor Schlimmeres geschieht. Spricht man viel zu schnell fahrende Autofahrer 
an, so ist ihnen häufig nicht bewusst, dass Schrittgeschwindigkeit gilt. So wird häufig erklärt, die 
Straße liege in einer Tempo 30 Zone und somit gelte Tempo 30! Die meisten Radfahrer wissen

- 2 - 
sowieso nicht, dass die Schrittgeschwindigkeit auch für sie gilt. Kürzlich wurde ein Kind von einem 
Radfahrer beinahe angefahren.  Er konnte ausweichen und stürzte dabei. Glücklicherweise trug er 
nur ein paar Schrammen davon. Kinder sind zwischen falsch parkenden Fahrzeugen nicht zu 
erkennen und im Glauben in einer Spielstraße“ sicher zu sein springen sie vor viel zu schnell 
fahrende Fahrzeuge und Fahrräder. Ebenso glauben viele Eltern, dass in dieser Straße ihre Kinder 
Spiele aller Art ausführen könnten, denn es sei ja eine Spielstraße.  
 
Bei der Beschädigung eines PKW durch einen  Lederball wurde seitens der Eltern kürzlich 
argumentiert, dass PKW Halter mit Beschädigungen dieser Art in einer  Spielstraße zu rechnen 
hätten. Eigentlich sollte jeder Verkehrsteilnehmer wissen, wie er sich in einer verkehrsberuhigten 
Straße, die fälschlich als Spielstraße benannt wird, zu verhalten hat. Dennoch setzen sich die 
meisten Verkehrsteilnehmer über die Regeln hinweg. Bis auf das Fahrschulfahrzeug fährt niemand 
Schritt und wenn kein Fahrschüler an Bord ist, dann fährt auch der Fahrlehrer zu schnell. Die 
verkehrsberuhigten Straßen werden häufig als Abkürzung genutzt und ohne die erhöhte 
Geschwindigkeit macht das ja keinen Sinn. Radfahrer wissen es häufig wirklich nicht besser, aber 
die vorgegebene Unwissenheit bei PKW Haltern ist  erschreckend.  
 
Wir bitten daher die Verwaltung  sowohl aufklärend, wie auch nötigenfalls abstrafend vermehrt tätig 
zu werden. 
 
 
 
 
Gez. Baumann

Sachstandsbericht BV

2506 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1537/2017
Stand: 25.07.2024 
Sachstandsbericht  
Unfallgefahr in verkehrsberuhigten Straßen 
- Antrag der SPD-Fraktion - 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten entsprechende Maßnahmen zu treffen, dass in verkehrsbe-
ruhigten Straßen tatsächlich die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird. 
 
2. Die Verwaltung wird weiter gebeten, Falschparken in verkehrsberuhigten Straßen zu un-
terbinden. 
 
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es sinnvoll ist, Ergänzungsschilder mit den Re-
geln für Verkehrsberuhigte Straßen zusätzlich zu den bestehenden Schildern anzubrin-
gen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu 1.: 
Für verkehrsberuhigte Bereiche gibt es vom Gesetzgeber keine festgelegten konkre-
ten Geschwindigkeitsangaben. Dies stellt derzeit eine Herausforderung für den techni-
schen Außendienst des Verkehrsdienstes der Stadt Köln dar, da es schwierig ist, kon-
krete Geschwindigkeitsverstöße festzustellen. In verkehrsberuhigten Bereichen wird 
allgemein von einer „Schrittgeschwindigkeit" gesprochen. Es ist jedoch wichtig zu be-
tonen, dass es sich hierbei um eine individuelle Ermessensentscheidung handelt. In 
der Vergangenheit wurden vor Gericht unterschiedliche Sachverhalte bezüglich der 
Schrittgeschwindigkeit mit Geschwindigkeiten zwischen 7 und 20 km/h verhandelt. 
 
Zu 2.: 
Bei den täglichen Kontrollen durch den Verkehrsdienst werden auch Verkehrsberu-
higte Bereiche bearbeitet. Wer in verkehrsberuhigten Bereichen ein Fahrzeug führt, 
der darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen 
zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen. 
Konkrete Verstöße können bei der Einsatzleitzentrale unter der Rufnummer 0221/221 -

2 
 
32000 gemeldet werden. Den eingehenden Hinweisen gehen die Mitarbeitenden des 
Verkehrsdienstes im Rahmen ihrer personellen Kapazitäten und nach Priorisierung 
des Gefährdungsgrades nach. Die ordnungsbehördlichen Maßnahmen reichen von 
der Ausstellung einer schriftlichen Verwarnung bis hin zur Sicherstellung des Fahr-
zeugs. 
Zu 3.:  
 
Nächste Schritte: 
Zu 1.: 
Die Verwaltung prüft jedoch derzeit, ob und unter welchen Voraussetzungen, insbe-
sondere, da die Schrittgeschwindigkeit gesetzlich nicht definiert ist, in Zukunft rechts-
sichere Messungen durchgeführt werden können. 
 
Zu 2.: 
Entfällt 
Zu 3.:  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Zu 1.:  
Entfällt 
Zu 2.:  
Entfällt 
Zu 3.:

Beratungsverlauf (1)

09.11.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1537/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
24.10.2017
Erstellt
24.10.2017 09:17