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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion und der Volt-Fraktion betreffend "Fahrdienstleister UBER" (AN/0380/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0905/2024 vom 11.03.2024

Stand: Am 11.03.2024 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle I/32/322/1 Vorlagen-Nummer 11.03.2024 0905/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 11.03.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion und der Volt-Fraktion betreffend "Fahrdienstleister UBER" (AN/0380/2024) Die CDU-Fraktion und die Volt-Fraktion bitten schriftlich um die Beantwortung folgender Fra- gen: 1) Wie viele (Miet-)Fahrzeuge fahren aktuell für Uber innerhalb der Stadt Köln, und welche Daten des Fahrdienstes Uber werden gesammelt? 2) Wie viele Genehmigungen nach § 2 in Verbindung mit § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wurden für Uber-Fahrer erteilt? 3) Wurden Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der für Uber ar- beitenden Fahrer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (z. B. § 13 Abs. 1 PBefG) durchgeführt? 4) Wurden dabei Verstöße festgestellt und Bußgelder verhängt, und wenn, welche Verstöße und in welcher Höhe wurden Bußgelder festgesetzt (bitte aufschlüsseln)? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu 1) Die Verwaltung hat keine Kenntnis, wie viele Mietfahrzeuge aktuell für den Vermittler UBER innerhalb der Stadt Köln fahren. Über den Vermittler UBER werden aktuell keine Daten ge- sammelt. Zu 2) Es wurden keine Genehmigungen für UBER-Fahrer erteilt. Genehmigungen nach § 2 i.V.m. § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) werden an Miet- wagenunternehmen erteilt, die mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr Personen beför- dern. UBER als Betreiber einer Mobilitätsplattform ist nur Vermittler einer Beförderung im Sinne des § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 b PBefG und muss nicht im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG sein. Zu 3) Es finden regelmäßig gemeinsame Kontrollen des Amtes für öffentliche Ordnung, des Zoll so- wie der Polizei statt, bei denen unter anderem Fahrer*innen von Mietwagen, die z.B. von U- BER, Bolt und FreeNow vermittelt werden, kontrolliert werden. 2 Zu 4) Sofern Verstöße gegen personenbeförderungsrechtliche Vorschriften gegen das Unterneh- men oder den/die Fahrer*in festgestellt wurden, werden diese im Rahmen von Ordnungswid- rigkeitenanzeigen durch die Verwaltung geahndet. Konkrete Angaben über die Art der Verstöße und in welcher Höhe Bußgelder gegen Unter- nehmen oder Fahrer*innen festgesetzt wurden, die explizit von UBER vermittelt wurden, lie- gen der Verwaltung nicht vor, da keine getrennte Erhebung nach den verschiedenen Vermitt- lern erfolgt. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 11.03.2024

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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