BKA 0779
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 164. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 24.06.2022
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (TOP 02_Niederschrift)
19447 Zeichen
Niederschrift
über das wesentliche Ergebnis der
164. Sitzung des Braunkohlenausschusses
am Freitag, dem 24. Juni 2022,
von 09:00 Uhr bis 10:10 Uhr,
im Zechenhaus am Tagebau Garzweiler
Vorsitz: Stefan Götz (CDU)
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
30.06.2022
– 2 –
Vor Eintritt in die Tagesordnung
Stefan Götz (Vorsitzender) begrüßt die Mitglieder des Braunkohlenausschusses, alle Gäste
und Sachverständigen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung.
Er weist darauf hin, dass Film–, Bild- und Tonaufnahmen nicht gestattet sind.
Stefan Götz (Vorsitzender) teilt mit, dass Rüdiger Bornhold (FW) nach etwa zweijähriger
schwerer Krankheit am 11.06.2022 im Alter von 81 Jahren verstorben sei. Er war von 2010 bis
zur letzten Wahlperiode Mitglied im Braunkohlenausschuss und seit 2010 Mitglied im Regio-
nalrat.
Die Teilnehmenden der Sitzung erheben sich für eine Gedenkminute von Ihren Plätzen.
Stefan Götz (Vorsitzender) stellt fest, dass der Braunkohlenausschuss mit Schreiben vom
25.05.2022 form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Beschlussfähigkeit sei gegeben. Die
Tagesordnung sei mit dem Einladungsschreiben bzw. mit Schreiben vom 25.05.2022 zugestellt
worden.
Sodann erfolgt der Einstieg in die Tagesordnung.
TOP 01 Feststellung der Tagesordnung
Die Umsiedlungen am Tagebau Garzweiler II und deren Sozialverträglichkeit sollen laut Stefan
Götz (Vorsitzender) als eigenständiger Tagesordnungspunkt Thema der nächsten Sitzung des
Braunkohlenausschusses sein.
Weitere Anmerkungen gibt es nicht.
Die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.
TOP 02 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 163. Sit-
zung des Braunkohlenausschusses am 07. März 2022 in Leverkusen
Drucksache Nr. BKA 0778
Hierzu gibt es keine Anmerkungen.
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
30.06.2022
– 3 –
Beschluss:
Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift.
TOP 03 Anträge
Die Anträge waren inhaltlich bereits Gegenstand der letzten Sitzung. Daher wird unmittelbar
zur Abstimmung übergegangen.
3.1 Vorstellung der Ursprungsbeschlüsse zu den Braunkohleseen
Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 18.02.2022
Drucksache Nr. BKA 0769
Beschlussfassung:
Der Antrag wird gegen die Stimmen der Fraktionen DIE GRÜNEN abgelehnt.
3.2 Vorstellung Zwischenstand Arbeitskreis Grundwasser
Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 18.02.2022
Drucksache Nr. BKA 0770
Beschlussfassung:
Für den Antrag stimmt die Fraktion DIE GRÜNEN, die Fraktion CDU und die Fraktion SPD.
Die Fraktion der FDP und der Vertreter der AFD enthalten sich. Der Antrag w ird damit
mehrheitlich angenommen.
3.3 Nutzung der Kiesgewinnung bei Kerpen-Buir zum Aufbau von Böschungen im
Tagebau Hambach
Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 21.02.2022
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
30.06.2022
– 4 –
Drucksache Nr. BKA 0771
Beschlussfassung:
Der Antrag wird gegen die Stimmen der Fraktionen DIE GRÜNEN abgelehnt.
3.4 Benennung von Mitgliedern der Zivilgesellschaft im AK Hambach
Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 21.02.2022
Drucksache Nr. BKA 0772
Beschlussfassung:
Für den Antrag stimmt die Fraktion DIE GRÜNEN und ein stimmberechtigtes Mitglied
der SPD-Fraktion. Die Naturschutzverbände enthalten sich. Die restlichen stimmberech-
tigten Mitglieder stimmen dagegen. Der Antrag wird somit mehrheitlich abgelehnt.
3.5 Anhörung zu den Planungen zur Manheimer Bucht
Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 23.02.2022
Drucksache Nr. BKA 0773
Beschlussfassung:
Für den Antrag stimmt die Fraktion DIE GRÜNEN und die Naturschutzverbände. Die rest-
lichen stimmberechtigten Mitglieder stimmen dagegen. Der Antrag wird somit mehr-
heitlich abgelehnt.
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
30.06.2022
– 5 –
TOP 4 Einführung in die Befahrung
Stefan Götz (Vorsitzender) erteilt das Wort an Michael Eyll-Vetter (RWE), der anhand der
anliegenden Präsentation (Anlage 1) eine Übersicht über die spätere Befahrung und den aktu-
ellen Stand des Verfahrens zum Prüfauftrag zum Stehenlassen des 3. Umsiedlungsabschnittes
gibt.
Dr. Alexandra Renz (MWIDE) hält fest, dass die von Herrn Eyll-Vetter vorgestellte südöstliche
Seelage in Richtung Frimmersdorf nur einen Vorschlag darstellen könne. Eine behördliche Prü-
fung habe bislang nicht stattgefunden und sei auch nicht Gegenstand der Leitentscheidung
2021 gewesen. Hier müsste noch ein intensiver Austausch stattfinden, insbesondere da augen-
scheinlich ein Eingriff bzw. Ausdehnung auf Gebiete angedacht sei, die deutlich außerhalb des
Bereichs des Braunkohlenplans Garzweiler II lägen.
Michael Eyll-Vetter (RWE) stimmt dem zu, und sagt zu, dass die entsprechende Vorhabens-
beschreibung zeitnah zwecks Prüfung vorgelegt werde.
TOP 5 Anfragen
5.1 Sachstand zum Wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept
Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 05.04.2022
Drucksache Nr. BKA 0777
Gudrun Zentis (DIE GRÜNEN) merkt an, dass einige Fragen noch nicht beantwortet worden
seien und von der BR Köln noch nachgeliefert werden müssten. Die Anfrage solle noch einmal
auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung genommen, wenn die restlichen Antworten bis
dahin vorlägen. Sie bedankt sich ausdrücklich beim Erftverband für die bisherige ausführliche
Beantwortung der Fragen.
[Anmerkung der Geschäftsstelle: Die ergänzende Beantwortung wurde den Mitgliedern des
Braunkohlenausschusses am 06. Juli 2022 per Mail zur Verfügung gestellt (Anlage 2).]
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
30.06.2022
– 6 –
TOP 6 Mitteilungen
6.1 des Vorsitzenden
Stefan Götz (Vorsitzender) teilt mit, dass es Überlegungen gebe nochmals eine ganztägige
Klausurtagung des Braunkohlenauschusses zu veranstalten, sobald nähere Informationen zu
einem weiteren Vorzug des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung vorlägen, wie etwa die
im Koalitionsvertrag als zeitnah angekündigte neue Leitentscheidung.
Zudem berichtet er, dass der Termin der nächsten BKA -Sitzung vom 21. Oktober auf den 25.
November 2022 verschoben werde. Am 21. Oktober 2022 werde stattdessen eine Sitzung des
AK RWTL stattfinden.
Der AK Garzweiler II werde das nächste Mal am 04. November 2022 tagen.
6.2 der Bezirksregierung
Gerit Ulmen (BR Köln) berichtet kurz über den Fortgang des Verfahrens der RWTL. Seit dem
Vorentwurfsbeschluss im vergangenen Jahr wurden das Scoping und die Frühzeitige Unter-
richtung durchgeführt, sowie die Gespräche mit der Wasserstraßen - und Schifffahrtsverwal-
tung des Bundes (WSV) bezüglich der Steigerung der Rheinwasserentnahme aufgenommen.
In diesen Gesprächen wurden verschiedene Entnahmekonzepte für die Rheinwasserentnahme
diskutiert, zuletzt habe man sich auf ein von der WSV als Kompromiss zwischen Befüllzeitraum
und Belangen der Schifffahrt vorgeschlagenes gestaffeltes Entnahmekonzept verständigt. Da-
mit belaufe sich der Befüllzeitraum für den Tagebau Hambach auf prognostizierte 48 Jahre.
Diese Prognose stütze sich auf die Befüllung des Tagebau Hambachs mit drei Leitungen, wie
es auch in der Vorhabenbeschreibung vorgesehen sei.
Im Ältestenrat des BKA wurde als weiteres Vorgehen abgestimmt, dieses Verfahren mit einer
Kapazität von drei Leitungen fortzuführen, wie im Vorentwurfsbeschluss vorgesehen, um si-
cherzustellen, dass im Jahr 2030 Wasser aus dem Rhein zu den Tagebauen fließen kann. Dane-
ben wurde die Bergbautreibende aufgerufen, weitere Möglichkeiten zu finden, wie der Tage-
bau Hambach anderweitig noch schneller befüllt werden könnte. Als weitere Möglichkeiten sei
beispielsweise eine Rurwasserentnahme, im Gespräch. Die Mögli chkeit der Realisierung einer
vierten Leitung (die von verschiedener Seite angeregt wurde) im genehmigten Korridor der
Rheinwassertransportleitungen und die möglicherweise entstehenden Auswirkungen auf den
Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozess werde in Absprache mit dem Ältestenrat nun gut-
achterlich geprüft. Das Gutachten werde zurzeit ausgeschrieben. Ein Ergebnis sollte bis zum
Herbst vorliegen.
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
30.06.2022
– 7 –
Am 25.11 könne dann voraussichtlich der Aufstellungsbeschluss im Braunkohlenausschuss ge-
fasst werden.
Der Beschluss des Ältestenrats:
Der Ältestenrat des Braunkohlenausschusses beauftragt die Regionalplanungsbehörde Köln
mit dem vorliegenden Entnahmekonzept in die Abstimmung mit der ZKR einzutreten.
Das Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler II Sachlicher Teilplan Rheinwassertrans-
portleitung ist als ein Baustein der Befüllung der Tagebauseen wie im Vorentwurfsbeschluss
vorgelegt durchzuführen (Sicherung eines 70m Korridors für drei Leitungen), um den Befül-
lungsstart im Jahr 2030 zu ermöglichen.
Der Ältestenrat des Braunkohlenausschusses beauftragt die Regionalplanungsbehörde Köln,
die Angaben der Bergbautreibenden hinsichtlich der Realisierbarkeit einer 4. Leitung im ge-
nehmigten Korridor gutachterlich testieren zu lassen.
Die Bergbautreibende ist aufgerufen, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln weitere
vollzugsfähige Möglichkeiten aufzuzeigen und in die Braunkohlenplanung einzubringen, um
eine Befüllung der Tagebauseen innerhalb von 40 Jahren zu ermöglichen.
Stefan Götz (Vorsitzender) bedankt sich und schließt die Sitzung um 10:10 Uhr. Im Anschluss
findet die Befahrung statt.
gez. Stefan Götz
(Vorsitzender des Braunkohlenausschusses)
gez. Josef Johann Schmitz
(stellvertretender Vorsitzender des Braunkohlenausschusses)
Aufgestellt: Fabian Esser
(Geschäftsstelle)
Befahrung des T agebaus Garzweiler im Rahmen
der 164. Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln
am 24.06.2022
Michael Eyll-Vetter, Sparte Entwicklung Braunkohle
Anlage
Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln24.06.2022
Aktuelle Braunkohlenplanverfahren
Tagebau Inden:
BKA hat bestätigt, dass für die
vorgesehene Anpassung des T agebaus
keine Braunkohlenplanänderung
erforderlich ist.
Tagebau Hambach:
Braunkohlenplanänderung am
28.05.2021 eingeleitet aufgrund
Leitentscheidung 2021;
Vorentwurfsbeschluss bereits Ende 2021
gefasst; aktuell Erarbeitung der Unterlagen
zur Umweltprüfung.
Tagebau Garzweiler:
Braunkohlenplanänderung eingeleitet
aufgrund Leitentscheidung 2016;
aktuelle Planung berücksichtigt Anpassung an
die Leitentscheidung 2021; weiteres Szenario
ohne bergbauliche Inanspruchnahme des
3. Umsiedlungsabschnitts wird entwickelt.
Rheinwassertransportleitung:
Braunkohlenplan Rheinwassertransportleitung für
T gb. Grz am 17.06.2020 genehmigt.
Aufgrund Leitentscheidung 2021 Einleitung
Änderung: Kapazitätserweiterung und
Verlängerung nach Hambach.
Erarbeitungsbeschluss wird noch in 2022
erwartet.
Seite 2
Befahrung T agebau Garzweiler und
Umsiedlungsstandort Erkelenz-Nord
Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln24.06.2022
Tagebau Garzweiler
Luftbild (Stand 12/2021)
Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln24.06.2022
Seite 4
Tagebau Garzweiler und Umsiedlungsstandort Erkelenz-Nord
Befahrungsroute gesamt (reine Fahrtzeit rund 2h)
Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln24.06.2022
Zechenhaus
Lössdepots
Bandanlage
Buswendeplatz
Skywalk
Erkelenz-Nord
Östliches Restloch
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Stationen im Tagebau Garzweiler
Lössdepots (Planstand 2026)
Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln24.06.2022
• Im Vorfeld T agebau Hambach stehen nicht genügend Lössmengen zur
Verfügung, um Rekultivierung der landwirtschaftlichen und
forstwirtschaftlichen Flächen zu ermöglichen
• Deshalb sah und sieht Wiedernutzbarmachungskonzept vor, Löss aus
T agebau Garzweiler zum Ausgleich des Defizits im T agebau Hambach
bereitzustellen
• Erhalt des Hambacher Forst und die damit einhergehende Verringerung der
Vorfeldinanspruchnahme führen zu Erhöhung der ursprünglich
vorgesehenen Mengen
• Zum Ende des T agebaubetriebs benötigte Lössmengen sind in Depots
zwischenzulagern
• Das südliche Lössdepot dient zur Wiedernutzbarmachung der bis zum
T agebauende noch in Betrieb befindlichen Flächen im T agebau Garzweiler
• Das nördliche Lössdepot dient zur Wiedernutzbarmachung des T agebaus
Hambach und ist nahe an der Zugbeladung angeordnet
Seite 6
Stationen im Tagebau Garzweiler
Lössdepots
Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln24.06.2022
• Bis zum T agebauende besteht Notwendigkeit, Kohle und Abraum über
Bandanlage bis Anbindung Schienentransport zu befördern.
• Über Bandanlage werden außerdem beide Lössdepots beschickt.
• Rekultivierung zwischen Lössdepots erfolgt sukzessive, so dass Flächen nach
und nach gemäß ABP hergestellt werden.
• Lössdepots werden ebenfalls sukzessive rekultiviert.
• Lage des nördlichen Lössdepots ergibt sich aus Nähe zur Zugbeladung.
• K22 ist nur nachrichtlich im Plan dargestellt; genaue Lage muss in
Linienbestimmungsverfahren festgelegt werden (sinnvoll ab Mitte der 2020
Jahre, wenn absehbar, wie viele Massen über welchen Zeitraum noch im
nördlichen Lössdepot gebraucht werden).
Seite 7
Stationen im Tagebau Garzweiler
Bandanlage (Kapazitätserweiterung östliches Restloch)
Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln24.06.2022
• Aufgrund Leitentscheidung 2021 ist Inanspruchnahme Keyenberg erst 2026 möglich.
• Weiterentwicklung oberste Sohle vor Keyenberg nicht planmäßig möglich, Abbaufortschritt wurde ggü. Planansatz gedrosselt.
• Zur Kompensation und Sicherstellung Verkippung östliches Restloch bis 2030, muss Kapazität der Förderbänder um eine Bandanlage erhöht
werden.
• Durch Kapazitätserhöhung (15-20 Mio. m³/a) können Absetzer 742 zur Verfüllung östlichen Restlochs und Absetzer 750 am südlichen
Lössdepot zeitgleich betrieben werden. Bisher alternierender Betrieb, da über eine gemeinsame Bandanlage angeschlossen.
• Vorhaben umfasst Bau und Betrieb einer 2,8 km langen neuen Bandanlage zwischen Bandsammelpunkt und südlichem Lössdepot im
östlichen Restloch.
• Sonderbetriebsplan wurde Anfang Juni 2022 zugelassen, Baubeginn ist erfolgt, Betriebsaufnahme im Oktober 2022.
Seite 8
Stationen im Tagebau Garzweiler
Verfüllung östliches Restloch
Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln24.06.2022
Seite 9
Ende 2022
Ende 2023
Ende 2024
Ende 2025
Ende 2026
Ende 2027
Ende 2025Ende 2024
Ende 2026
Ende 2027 Ende 2028
Ende 2029
Ende 2030
Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln24.06.2022
Anwesen: 584 (100%)
Gutachten: 566 (97%)
Gespräche: 559 (96%)
Einigungen: 514 (88%)
Anzahl Grundstücke: 469
verkauft: 334
davon an Mieter: 12
davon an U.-Kinder: 56
vorgemerkt: 57
bezogen: 218
im Bau: 107
Umsiedlungsorte KKOUB
Umsiedlungsstandort
Zeitlicher Ablauf der
Umsiedlung Aktueller
Stand
Größe (ohne Weiler Wittkaul): 56,7 ha
Teilnahmequote: 61 %
Ansiedlung in Erkelenz: 73 %
Friedhof sowie Sportplätze inkl.
Vereinsheim und Feuerwehrgerätehaus
fertiggestellt
Projekt Altengerechtes Wohnen der Kath.
Kirchengemeinde Erkelenz am
Keyenberger Marktplatz in der
Fertigstellung
Einsegnung der Kirche am 19.06.22
Einweihung Festwiese
Schützenbruderschaft Kuckum am
01.07.22
Fertigstellung
der Mehrzweck-
halle für Ende
des Jahres 2022
geplant
Entwicklung des U.-standortes
3. Umsiedlungsabschnitt
Stand 30.04.2022
Seite 10
Vorhaben gemäß Leitentscheidung 2021
Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln24.06.2022
Änderung Braunkohlenplan
Rückblick: Vorhaben aufgrund Leitentscheidung 2016
• Beschluss zur Leitentscheidung durch Landesregierung NRW am
05.07.2016
• Beschluss des Braunkohlenausschusses vom 03.03.2017, den
Braunkohlenplan Garzweiler II zu ändern
• Klausurtagung des Braunkohlenausschusses am
13. Oktober 2017 mit Vorstellung des Änderungsvorhabens mit
neuer Abbaulinie
• Änderung des Vorhabens sieht Rücknahme Abbaukante im Süd-
Westen vor
• Änderungen beziehen sich auf Abbau nach 2030
• Arbeitskreis des Braunkohlenausschusses hat am 23.03.2018
Empfehlung ausgesprochen, den Vorentwurfsbeschluss zu
fassen
• Vorentwurfsbeschluss zum Änderungsvorhaben
durch Braunkohlenausschuss am 18. 05.2018 gefasst
• Scopingtermin am 11.07.2018 erfolgt
• Sitzung des Arbeitskreises des BKA am 24.08.2020, Beratung
über Kapitel 4 (Immissionen), 5 (Denkmäler), 7 (Verkehr) und 8
(Grundzüge Oberflächengestaltung) erfolgt
• Angaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht)
wurden der BR Köln Anfang Juli 2020 (ohne FFH/Artenschutz)
und final Anfang Oktober 2020 zur Verfügung gestellt
Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln24.06.2022
Seite 12
Vorhaben gemäß Leitentscheidung 2021
Wiedernutzbarmachung/Abstand
• Abstand Uferkante T agebausee zu angrenzenden
Ortschaften Kaulhausen, Kückhoven und Holzweiler:
rd. 500m
• Dadurch Kohleverlust des verkleinerten Vorhabens
LE 2021 gegenüber Vorhaben LE 2016 von rd. 70 Mio. t
• Seefläche rd. 2.220 ha (ggü. Vorhaben gemäß LE 2016
mit rd. 2.180ha)
• Höhe Wasserspiegel: rd. +65 mNN (unverändert)
• Punktueller Abstand zu ungekalktem Kippenbereich ca.
100 m, im Durchschnitt deutlich mehr als 1.000 m
• Bandsammelpunkt wird nicht verlegt, Errichtung
Hilfsdrehpunkt ermöglicht Abbau im westlichen
T agebaubereich
• Aufgrund geringerer Abraummengen durch
Abstandsvergrößerung und T agebaugeometrie ist
Verfüllung Bandsammelpunkt zu T agebauende nicht
möglich – Bereich wird T eil des Sees
Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln24.06.2022
Abstandsvergrößerung
auf 500m
Abstandsvergrößerung
auf 500m
Seite 13
Verkehrsplanung
Leistungsfähige Verbindung westlich der A 44n möglich
Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln24.06.2022
Seite 14
• Bereits durch Festlegungen der Leitentscheidung 2016 verändert
sich Geometrie des T agebaus deutlich – gegenüber genehmigter
Planung aus 1995 liegt T agebausee weiter östlich
• Wiedererrichtung der A61n zwischen den Anschlussstellen Wanlo
und Jackerath wäre für Vorhaben gemäß Leitentscheidung 2016
möglich, Autobahn würde am östlichen Rand des Sees
entlangführen
• Durch Abstandsvergrößerungen vor Kaulhausen, Kückhoven und
Holzweiler gemäß Leitentscheidung 2021 und daraus
resultierendem Verbleib des Bandsammelpunktes in bisheriger
Lage bis zum T agebauende ist Wiedererrichtung der A61in dieser
T rassenführung nicht möglich
• Fehlender Abraum und Anforderungen an Abraumdisposition im
T agebau machen Verfüllung des Bereichs des
Bandsammelpunktes zum T agebauende unmöglich – Bereich wird
T eil des Sees
Wiedernutzbarmachung
Geltungsbereich BKPl Frimmersdorf und Garzweiler II
Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln24.06.2022 Seite 15
Vorhaben BKA-Prüfauftrag vom 13.12.2021
Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln24.06.2022
Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler
Mögliche Änderung für BKA-Prüfszenario
Auftrag zur Erarbeitung Vorhabensbeschreibung in
Sitzung des BKA am 13.12.2021 erteilt:
• Planung für Variante ohne Inanspruchnahme der Ortschaften
Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich und Berverath
• Prüfung eines nochmals früheren T agebauendes
• Vorsorgeplanung, falls Überprüfung durch Bundesregierung bis
Ende 2022 diese Vorgaben ergibt
• Grobe Vorhabensbeschreibung soll bis Herbst 2022 vorliegen
• Spätere detaillierte Planung muss folgende Fragestellungen
beantworten:
I. Wie erreicht man dauerhaft standsichere Böschungen?
Wie erfolgt die Verkippung am Nordrand?
II. Wie weit nach Westen erstreckt sich der See?
III. Wo verläuft das östliche Seeufer?
IV. Was ergibt die Prüfung der wasserwirtschaftlichen Belange im
Nordraum?
Seite 17Sitzung des Braunkohlenausschusses Köln
I
II III
IV
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 164. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 24.06.2022)
575 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0779 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 28.10.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 25.11.2022 2. beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 164. Sitzung des Braun- kohlenausschusses vom 24.06.2022 Vorschlag: Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift. Erläuterungen: Anlage(n): 1. TOP 02_Niederschrift
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0779
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 25.11.2022
- Erstellt
- 28.10.2022 13:49