Änderungsantrag zu TOP1.3, AN/0748/2025, Pilotprojekt zum Erwerb des Rettungsschwimmpasses
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Volt) AN/1041/2025 vom 30.06.2025
Stand: Am 02.07.2025 im Gremium „Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft“ ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Volt)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Volt-Fraktion FDP-Fraktion An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und WEiterbildung Herrn Helge Schlieben An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.06.2025 AN/1041/2025 Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 Änderungsantrag zu TOP1.3, AN/0748/2025, Pilotprojekt zum Erwerb des Rettungsschwimmpasses Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Schlieben, die genannten Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 1.3, AN/0748/2025, auf die Tagesordnung der Sitzung des Schulausschuss am 02.07.2025 zu setzen: Beschluss: Der Beschlusstext wird wie folgt geändert: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Pilotprojekt zum Erwerb des Rettungsschwimmpasses ab dem Schuljahr 2025/2026 an der Sportschule Apostelgymnasium zu begleiten und zu evaluieren. Über die Ergebnisse des Pilotprojekts sollen der Ausschuss Schule und Weiter- bildung, der Sportausschuss und die Kölner Schulen informiert werden, um bei positiver Be- wertung eine Ausweitung auf weitere Schulen zu ermöglichen. Im Rahmen des Projekts soll in der Oberstufe der Erwerb des Rettungsschwimmpasses an- geboten werden. Hierfür sind, sofern erforderlich, Schwimmhallenzeiten bereitzustellen, die den vorgeschriebenen Trainingsanforderungen entsprechen. Perspektivisch sollen die Lehr- kräfte entsprechend qualifiziert werden. Die DLRG Köln unterstützt beratend und bei der Ab- legung der Prüfung. Im Rahmen der Umsetzung können geringfügige Kosten im dreistelligen bis unteren vierstel- ligen Bereich anfallen, beispielsweise für die Abnahme der Prüfung. Die Verwaltung wird be- auftragt, zu prüfen, ob diese Kosten aus den der Verwaltung zur Verfügung stehenden Mit- teln beglichen werden können. Andernfalls können die Gelder im Bereich Sportförderung - 2 - verwendet werden: Teilergebnisplan der Produktgruppe 0801 – Sportförderung / Unterhal- tung von Sportstätten – Teilplanzeile 15. Dies bezieht sich ausschließlich auf die Gelder für 2025, explizit nicht auf die für 2026 bereitgestellten Finanzmittel in dieser Teilplanzeile. Begründung: Die Förderung der Rettungsfähigkeit möglichst vieler Menschen trägt erheblich zur Sicherheit der Allgemeinheit bei. Besonders junge Menschen sollten frühzeitig die Gelegenheit erhal- ten, diese essenziellen Fähigkeiten zu erlernen. Schulen, insbesondere Sportschulen, bieten hierfür einen idealen Rahmen, da der Schulalltag oft auch den Nachmittag umfasst und es vielen Schüler*innen schwerfällt, entsprechende Ausbildungen in ihrer Freizeit zu absolvie- ren. Besonders wünschenswert wäre es, wenn die erworbenen Rettungsfähigkeiten zukünftig in den Bädern Kölns zur Anwendung kommen, sobald die Absolvent*innen das 18. Lebensjahr erreicht haben. Dies würde nicht nur die persönliche Qualifikation der Jugendlichen stärken, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit in den städtischen Bädern leisten. Die Einbindung der DLRG Köln als beratende Instanz gewährleistet zudem eine hohe fachliche Qualität der Ausbildung. Mit freundlichen Grüßen Gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen Fraktionsgeschäftsführer CDU Gez. Christian Joisten gez. Lucas Sickmöller Fraktionsgeschäftsführer SPD Fraktionsgeschäftsführer Volt gez. Ulrich Breite Fraktionsgeschäftsführer FDP
Beratungsverlauf
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02.07.2025
Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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