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AN/0666/2019

Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen bei Konzeptvergaben Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 - AN/1429/2018

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 09.05.2019

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 14.05.2019, TOP 1.1.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2457 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Liegenschaftsausschusses 
Herrn Jörg Frank 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.05.2019 
 
AN/0666/2019 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 14.05.2019 
 
Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen bei Konzeptvergaben Beschluss der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 - AN/1429/2018 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag zur Be-
schlussvorlage 0065/2019 in die Tagesordnung des Liegenschaftsausschusses am 
14.05.2018 aufzunehmen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 
 
Der Rat beschließt, in Hinsicht auf die Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus ihrer 
Sitzung am 05.11.2018 – AN/1429/2018 – folgendes Verfahren für Konzeptausschreibungen 
für städtische Wohnungsbaugrundstücke:  
 
„Die Bezirksvertretungen werden über Vergaben von Wohnungsbaugrundstücken nach Kon-
zeptqualität in ihrem Stadtbezirk in Form einer Mitteilung informiert, wenn die Entscheidung 
über eine Konzeptausschreibung im Liegenschaftsausschuss ansteht. Im Anschluss werden 
die Bezirksvertretungen über die Vergabeentscheidung des Liegenschaftsausschusses bzw. 
des Rates zeitnah unterrichtet.  
Im Rahmen der geplanten Evaluation des Verfahrens der Konzeptvergabe wird auch diese 
Vorgehensweise mit bewertet.“ 
 
 
Begründung:

- 2 - 
 
Die Antragsteller möchten auf diese Weise gewährleisten, dass die Bezirksvertretungen zu-
künftig angemessen einbezogen werden. 
 
Die Beratung der Mitteilungen in den Bezirksvertretungen löst keine aufschiebende Wirkung 
für die Entscheidung über das „ob“ einer Konzeptausschreibung sowie die Festlegung der 
anzulegenden Kriterien aus. Diese Entscheidung trifft gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016 
(Session-Nr. 1775/2016) der Liegenschaftsausschuss in öffentlicher Sitzung. 
 
Die jeweiligen Beschlussvorlagen sind öffentlich und daher über das Ratsinformationssystem 
auch den Mitgliedern der BV und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Lino Hammer 
CDU- Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.05.2019 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

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Details

Aktenzeichen
AN/0666/2019
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
09.05.2019
Erstellt
09.05.2019 10:00