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Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen bei Konzeptvergaben Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 - AN/1429/2018
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/0666/2019 vom 09.05.2019
Stand: Am 14.05.2019 im Liegenschaftsausschuss ungeändert empfohlen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.05.2019 AN/0666/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 14.05.2019 Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen bei Konzeptvergaben Beschluss der Be- zirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 - AN/1429/2018 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag zur Be- schlussvorlage 0065/2019 in die Tagesordnung des Liegenschaftsausschusses am 14.05.2018 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: Der Rat beschließt, in Hinsicht auf die Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus ihrer Sitzung am 05.11.2018 – AN/1429/2018 – folgendes Verfahren für Konzeptausschreibungen für städtische Wohnungsbaugrundstücke: „Die Bezirksvertretungen werden über Vergaben von Wohnungsbaugrundstücken nach Kon- zeptqualität in ihrem Stadtbezirk in Form einer Mitteilung informiert, wenn die Entscheidung über eine Konzeptausschreibung im Liegenschaftsausschuss ansteht. Im Anschluss werden die Bezirksvertretungen über die Vergabeentscheidung des Liegenschaftsausschusses bzw. des Rates zeitnah unterrichtet. Im Rahmen der geplanten Evaluation des Verfahrens der Konzeptvergabe wird auch diese Vorgehensweise mit bewertet.“ Begründung: - 2 - Die Antragsteller möchten auf diese Weise gewährleisten, dass die Bezirksvertretungen zu- künftig angemessen einbezogen werden. Die Beratung der Mitteilungen in den Bezirksvertretungen löst keine aufschiebende Wirkung für die Entscheidung über das „ob“ einer Konzeptausschreibung sowie die Festlegung der anzulegenden Kriterien aus. Diese Entscheidung trifft gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016 (Session-Nr. 1775/2016) der Liegenschaftsausschuss in öffentlicher Sitzung. Die jeweiligen Beschlussvorlagen sind öffentlich und daher über das Ratsinformationssystem auch den Mitgliedern der BV und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU- Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
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