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AN/1338/2024

Köln braucht dringend ein alternatives Nutzungskonzept für das Pascha – Menschenwürdige Unterbringung für wohnungslose und obdachlose Menschen schaffen

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 21.10.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.11.2024, TOP 3.1.1

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

5061 Zeichen

An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de 
web www.koelnspd.de 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.09.2024 
 
AN/1338/2024 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates  
Gremium Datum der Sitzung  
Rat 01.10.2024 
14.11.2024 
 
Köln braucht dringend ein alternatives Nutzungskonzept für das Pascha – Menschenwür-
dige Unterbringung für wohnungslose und obdachlose Menschen schaffen  
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Rates 
am 01.10.2024 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, welche Möglichkeiten die 
Stadt hat, die Immobilie in der Hornstraße 2 zu erwerben. 
2. Der Rat der Stadt Köln spricht sich gegen den weiteren Prostitutionsbetrieb auf dem 
Grundstück in der Hornstraße 2 aus und beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, welche 
andere Nutzung der Immobilie möglich ist. Dabei soll in erster Linie die mögliche Nutzung 
als Unterkunft für wohnungs- und obdachlose Menschen in Betracht gezogen werden, da

- 2 - 
 
sich das Gebäude mit den vielen kleinen Räumen und dazugehörigen Badezimmern au-
ßerordentlich gut für diesen Zweck eignet.  
 
Begründung:  
Die Immobilie in der Hornstraße 2 wird seit vielen Jahrzehnten als Bordell genutzt und be-
herbergt eine der größten Prostitutionsstätten in Europa, das „Pascha“. Im Zuge der COVID-
19-Pandemie musste der Betrieb im September 2020 Insolvenz anmelden und blieb für fünf 
Monate geschlossen. Nach der Insolvenz erwarb eine Geschäftsfrau aus der Volksrepublik 
China, vermittelt durch zwei deutsche Anwälte, das Gebäude und die Markenrechte für 11 
Millionen Euro. 
Seit dem Frühjahr 2024 laufen gegen die beteiligten Anwälte sowie weitere Personen straf-
rechtliche Ermittlungen, da der Verdacht besteht, dass sie vermögenden Menschen, insbe-
sondere aus China und dem Oman, gegen hohe Zahlungen illegalen Zugang nach Deutsch-
land verschafft haben. Im September 2024 wurde öffentlich bekannt, dass die Staatsanwalt-
schaft Düsseldorf das Gebäude und das Grundstück im Rahmen dieser Ermittlungen be-
schlagnahmt hat. Trotz dieser Maßnahmen läuft der Betrieb des Bordells weiter. 
Die jüngsten Vorwürfe, die Geldwäsche und Verbindungen zu Schleusernetzwerken betref-
fen, offenbaren eine problematische Nähe zu kriminellen Strukturen in einem Bereich, der 
ohnehin besonders sensibel ist. Bei Prostitutionsbetrieben ist es besonders wichtig, dass ein 
legales und reguliertes Umfeld herrscht, weil Prostitution ein hohes Risiko für Menschenhan-
del und Ausbeutung birgt. Oftmals befinden sich Menschen in prekären Lebenslagen, in de-
nen sie – oft durch Täuschung – gezwungen werden, in der Prostitution zu arbeiten. Ohne 
klare gesetzliche Rahmenbedingungen und strikte Kontrollen können kriminelle Netzwerke 
leichter Fuß fassen, was zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen führt. Da nun auch 
gegen den aktuellen Betreiber des „Pascha“ ermittelt wird, ist es dringend notwendig, dass 
die Stadt Köln und der Rat der Stadt Köln über die Zukunft der Immobilie beraten. Unter die-
sen Umständen ist die Fortführung des Bordellbetriebs nicht mehr tragbar. 
Stattdessen sollte die Stadt prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Immobilie zu erwerben 
und einer gemeinwohlorientierten Nutzung zuzuführen. Aufgrund der vielen kleinen Räume 
mit zugehörigen Badezimmern eignet sich das Gebäude hervorragend für verschiedene sozi-
ale Nutzungsmodelle. Insbesondere könnte es als Unterkunft für obdachlose und wohnungs-
lose Menschen genutzt werden. Köln weist die höchste Anzahl an obdachlosen und woh-
nungslosen Menschen in ganz NRW auf. Im Rahmen des "Housing First"-Konzepts könnten 
die einzelnen Zimmer als sichere und geschützte Unterkünfte dienen. Die größeren Räum-
lichkeiten im Erdgeschoss des „Pascha“ könnten zudem als Gemeinschaftsräume genutzt 
werden, etwa für Beratungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen.

- 3 - 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Die Dringlichkeit dieses Antrags ergibt sich aus den jüngsten Entwicklungen rund um die Im-
mobilie in der Hornstraße 2 („Pascha“): Laut Medienberichten vom 22. September 2024 wird 
nun auch gegen den aktuellen Betreiber des Bordells strafrechtlich ermittelt. Diese neuen 
Ereignisse wurden erst nach Ablauf der regulären Frist zur Einreichung von Ratsanträgen be-
kannt. Die Ermittlungen gegen den Betreiber sowie die mutmaßlichen illegalen Machen-
schaften rund um den Kauf der Immobilie und des Grundstücks machen es dringlich, dass die 
Stadt und der Stadtrat eine Position entwickeln, wie sie zur Weiterführung des großen Pros-
titutionsbetriebs auf diesem Grundstück stehen, und einen Plan entwerfen, wie das Ge-
bäude und das Grundstück für einen sozialen Zweck umgewidmet werden können. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Thomas Breustedt 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.11.2024 Rat
TOP 3.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hornstraße 2

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Details

Aktenzeichen
AN/1338/2024
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
21.10.2024
Erstellt
27.09.2024 12:46