AN/1338/2024
Köln braucht dringend ein alternatives Nutzungskonzept für das Pascha – Menschenwürdige Unterbringung für wohnungslose und obdachlose Menschen schaffen
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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
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An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.09.2024 AN/1338/2024 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 01.10.2024 14.11.2024 Köln braucht dringend ein alternatives Nutzungskonzept für das Pascha – Menschenwür- dige Unterbringung für wohnungslose und obdachlose Menschen schaffen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Rates am 01.10.2024 aufzunehmen: Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, welche Möglichkeiten die Stadt hat, die Immobilie in der Hornstraße 2 zu erwerben. 2. Der Rat der Stadt Köln spricht sich gegen den weiteren Prostitutionsbetrieb auf dem Grundstück in der Hornstraße 2 aus und beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, welche andere Nutzung der Immobilie möglich ist. Dabei soll in erster Linie die mögliche Nutzung als Unterkunft für wohnungs- und obdachlose Menschen in Betracht gezogen werden, da - 2 - sich das Gebäude mit den vielen kleinen Räumen und dazugehörigen Badezimmern au- ßerordentlich gut für diesen Zweck eignet. Begründung: Die Immobilie in der Hornstraße 2 wird seit vielen Jahrzehnten als Bordell genutzt und be- herbergt eine der größten Prostitutionsstätten in Europa, das „Pascha“. Im Zuge der COVID- 19-Pandemie musste der Betrieb im September 2020 Insolvenz anmelden und blieb für fünf Monate geschlossen. Nach der Insolvenz erwarb eine Geschäftsfrau aus der Volksrepublik China, vermittelt durch zwei deutsche Anwälte, das Gebäude und die Markenrechte für 11 Millionen Euro. Seit dem Frühjahr 2024 laufen gegen die beteiligten Anwälte sowie weitere Personen straf- rechtliche Ermittlungen, da der Verdacht besteht, dass sie vermögenden Menschen, insbe- sondere aus China und dem Oman, gegen hohe Zahlungen illegalen Zugang nach Deutsch- land verschafft haben. Im September 2024 wurde öffentlich bekannt, dass die Staatsanwalt- schaft Düsseldorf das Gebäude und das Grundstück im Rahmen dieser Ermittlungen be- schlagnahmt hat. Trotz dieser Maßnahmen läuft der Betrieb des Bordells weiter. Die jüngsten Vorwürfe, die Geldwäsche und Verbindungen zu Schleusernetzwerken betref- fen, offenbaren eine problematische Nähe zu kriminellen Strukturen in einem Bereich, der ohnehin besonders sensibel ist. Bei Prostitutionsbetrieben ist es besonders wichtig, dass ein legales und reguliertes Umfeld herrscht, weil Prostitution ein hohes Risiko für Menschenhan- del und Ausbeutung birgt. Oftmals befinden sich Menschen in prekären Lebenslagen, in de- nen sie – oft durch Täuschung – gezwungen werden, in der Prostitution zu arbeiten. Ohne klare gesetzliche Rahmenbedingungen und strikte Kontrollen können kriminelle Netzwerke leichter Fuß fassen, was zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen führt. Da nun auch gegen den aktuellen Betreiber des „Pascha“ ermittelt wird, ist es dringend notwendig, dass die Stadt Köln und der Rat der Stadt Köln über die Zukunft der Immobilie beraten. Unter die- sen Umständen ist die Fortführung des Bordellbetriebs nicht mehr tragbar. Stattdessen sollte die Stadt prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Immobilie zu erwerben und einer gemeinwohlorientierten Nutzung zuzuführen. Aufgrund der vielen kleinen Räume mit zugehörigen Badezimmern eignet sich das Gebäude hervorragend für verschiedene sozi- ale Nutzungsmodelle. Insbesondere könnte es als Unterkunft für obdachlose und wohnungs- lose Menschen genutzt werden. Köln weist die höchste Anzahl an obdachlosen und woh- nungslosen Menschen in ganz NRW auf. Im Rahmen des "Housing First"-Konzepts könnten die einzelnen Zimmer als sichere und geschützte Unterkünfte dienen. Die größeren Räum- lichkeiten im Erdgeschoss des „Pascha“ könnten zudem als Gemeinschaftsräume genutzt werden, etwa für Beratungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen. - 3 - Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit dieses Antrags ergibt sich aus den jüngsten Entwicklungen rund um die Im- mobilie in der Hornstraße 2 („Pascha“): Laut Medienberichten vom 22. September 2024 wird nun auch gegen den aktuellen Betreiber des Bordells strafrechtlich ermittelt. Diese neuen Ereignisse wurden erst nach Ablauf der regulären Frist zur Einreichung von Ratsanträgen be- kannt. Die Ermittlungen gegen den Betreiber sowie die mutmaßlichen illegalen Machen- schaften rund um den Kauf der Immobilie und des Grundstücks machen es dringlich, dass die Stadt und der Stadtrat eine Position entwickeln, wie sie zur Weiterführung des großen Pros- titutionsbetriebs auf diesem Grundstück stehen, und einen Plan entwerfen, wie das Ge- bäude und das Grundstück für einen sozialen Zweck umgewidmet werden können. Mit freundlichen Grüßen Gez. Thomas Breustedt SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Hornstraße 2
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1338/2024
- Typ
- SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
- Datum
- 21.10.2024
- Erstellt
- 27.09.2024 12:46