AN/1720/2022
Spielplätze Instand setzen
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Sachstandsbericht BV
5762 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/63
Vorlagen-Nummer
AN/1720/2022
Stand: 26.11.2025
Sachstandsbericht
Spielplätze Instand setzen
Auf Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE hat die Bezirksvertre-
tung Kalk am 20.10.2022 folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Verwaltung möge die öffentlichen Spielplätze privater Investor*innen im Stadtbezirk
Kalk kontrollieren und eine Zustandsliste erstellen, die sie der Bezirksvertretung Kalk öffent-
lich, quartalsweise zur Kenntnis gibt.
2. Des Weiteren ist eine Liste anzufertigen, wo im Bezirk sich Spielplätze von Privatinves-
tor*innen befinden müssten und abzugleichen, ob diese tatsächlich vorhanden sind.
3. Die Verwaltung wird ohne weiteren Beschluss der BV Kalk alle bereits möglichen rechtli-
chen und organisatorischen Schritte einleiten, damit marode oder nicht vorhandene öffentliche
Spielplätze privater Investor*innen im Stadtbezirk Kalk auf Kosten der Eigentümer*innen (wie-
der-)hergestellt werden.
4. Die Verwaltung möge dabei auch prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, beim Ausbleiben
der Instandsetzung, Gebühren von den Eigentümer*innen zu erheben, um eine Instandset-
zung im Auftrag der Stadt Köln zu finanzieren.
5.Gibt es diese Möglichkeit noch nicht, ist diese durch einen politischen Beschluss herbeizu-
führen.
6. Die Kontrollen und Instandsetzungen erfolgen stadtteilweise und beginnen im Stadtteil Neu-
brück, wo der Zustand der öffentlichen Spielplätze auf privatem Grund am augenfälligsten
schlecht ist.
7. Dieser Antrag wird dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis vorgelegt werden, um diesen
für die Problematik zu sensibilisieren und zu helfen eine Lösung für den Stadtbezirk Kalk und
eventuell auch andere Stadtbezirke zu finden.
Aktueller Bearbeitungsstand:
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Nach dem Kommunalverfassungsrecht muss sich die Verwaltung bei der Rechtsfrage der Um-
setzung eines Gremienauftrags mit dem konkreten Beschlusstext auseinandersetzen. Dieser
ist schließlich so und nicht anders vom Gremium erfolgt und hat die Verwaltung darauf die
Prüfung abzustellen.
Hier wurde in Ziff. 1 und 3 des Beschlusses von der Bezirksvertretung ganz konkret „öffentli-
che Spielplätze privater Investor*innen“ bestimmt.
Die hier ausdrücklich verwendete Begrifflichkeit des „öffentlichen“ Spielplatzes ist eine gän-
gige Bezeichnung/Zuordnung mit Inhaltsbestimmung dahingehend, dass es sich um einen
Spielplatz handelt, der rechtlich und tatsächlich jederzeit frei für die gesamte Öffentlichkeit zu-
gänglich ist und auf eine nicht konkrete Wohnsitzadresse von Kindern zugeordnet entstanden
ist bzw. besteht.
Die Festlegung auf „private“ Investor*innen macht deutlich, dass es gerade nicht um öffent-
lich-rechtliche Eigentümerschaften (wie z. B Stadt Köln, das Land NRW oder die als gesetzli-
che Körperschaft anerkannten Kircheninstitutionen) geht.
Nach den Kenntnissen der Verwaltung gibt es im Stadtbezirk Kalk keine öffentlichen Spiel-
plätze in Verantwortung privater Investor*innen. Daher scheidet eine Umsetzung der Verwal-
tung zu Ziff. 1 und 3 sowie der Ziff. 4 bis 6, -welche alle auf Ziff. 3 aufsetzen- mangels Gegen-
stand aus.
In Ziff. 2 des Beschlusses wird gefordert zu „Spielplätzen von Privatinvestor*innen“ eine Liste
zum Stadtbezirk anzufertigen und diese mit den jeweils bestehenden Bestandsvorgaben ab-
zugleichen. Investoren sind nach gängiger Definition Personen/Gesellschaften, die Kapital in
ein Projekt investieren, um Rendite zu erzielen. Das Ziel ist es, durch die Investition Gewinne
zu erwirtschaften.
Hier sind im Beschluss jede Art von Spielflächen angefragt, aber nur beschränkt auf diese im
Eigentum von Privatinvestor*innen. Damit sollen alle Spielflächen im Eigentum öffentlich-
rechtlicher Eigentümer (wie z. B. die Stadt Köln, das Land NRW, Kirchenkörperschaften) so-
wie im Eigentum von „Nichtgewinnstrebenden“ (wie z. B eingetragenen Genossenschaften,
gemeinnützig anerkannten Organisationen) außen vor gelassen sein.
Der Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 20.10.2022 setzt an die Verwaltung die Grund-
thematik eines repressiven Handelns (kontrollieren/abgleichen/Schritte einleiten) an. Das wäre
juristisch die Durchführung ordnungsbehördlicher Einschreitverfahren. Allerdings ist die Ver-
waltung beim ordnungsrechtlichen Einschreiten an den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des
Grundgesetzes gebunden. Für ein gerichtsfestes Handeln müssen sämtliche gleiche Verstöße
vollständig abgearbeitet werden.
Da das öffentliche Baurecht rein objektbezogen ist und gerade nicht personenbezogen, wäre
ein Ermitteln/Einschreiten bezogen nur zu Objekten (Spielflächen) von Privatinvestor*innen,
aber nicht zu Objekten aller anderen Eigentümer z. B. den öffentlich-rechtlichen Eigentümern
sowie im Eigentum von „Nichtgewinnstrebenden“ rechtswidrig selektiv. Daher scheidet eine
Umsetzung des Ziff. 2 aus dem Beschluss aus Rechtsgründen aus.
Fazit: Aus den o. g. Rechtsgründen ist dieser so am 20.10.2022 gefasste Beschluss der Be-
zirksvertretung Kalk nicht umsetzbar.
An dieser Stelle sei noch darauf hingewiesen, dass ein etwaig neuer Beschluss, welcher das
Überprüfen pauschal sämtlicher Grundstücke des gesamten Stadtbezirks Kalk (über 100000
Einwohnende) oder nur eines gesamten Stadtteils (alle zumeist mindestens ca. 10000 Ein-
wohnende) enthielte wegen Einhaltung Spielflächenanforderungen, dann einen nicht leistba-
ren Aufwand darstellt. Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes müsste jedes Wohnnut-
zungsgrundstück untersucht werden und das führt bei Vorgaben wie gesamter Stadtbezirk o-
der gesamter Stadtteil zu einer Zahl von mehreren Hunderten bis Tausenden Ermittlungsver-
fahren. Damit wird die Aufwandsüberforderung deutlich.
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Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV8)
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Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 29.09.2022 AN/1720/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 TOP 7.4 Spielplätze Instand setzen Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIe LINKE. in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie um Aufnahme des o. g. Antrags in die Tagesordnung der 14. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 20.10.2022. Beschluss: 1. Die Verwaltung möge die öffentlichen Spielplätze privater Investor*innen im Stadtbezirk Kalk kontrollieren und eine Zustandsliste erstellen, die sie der Be- zirksvertretung Kalk öffentlich, quartalsweise zur Kenntnis gibt. 2. Des Weiteren ist eine Liste anzufertigen, wo im Bezirk sich Spielplätze von Privatinvestor*innen befinden müssten und abzugeleichen, ob diese tatsäch- lich vorhanden sind. 3. Die Verwaltung wird ohne weiteren Beschluss der BV Kalk alle bereits mögli- chen rechtlichen und organisatorischen Schritte einleiten, damit marode oder nicht vorhandene öffentlichen Spielplätze privater Investor*innen im Stadtbe- zirk Kalk auf Kosten der Eigentümer*innen (wieder-)hergestellt werden. - 2 - 4. Die Verwaltung möge dabei auch prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, beim Ausbleiben der Instandsetzung, Gebühren von den Eigentümer*innen zu er- heben, um eine Instandsetzung im Auftrag der Stadt Köln zu finanzieren. 5. Gibt es diese Möglichkeit noch nicht, ist diese durch einen politischen Be- schluss herbeizuführen. 6. Die Kontrollen und Instandsetzungen erfolgen stadtteilweise und beginnen im Stadtteil Neubrück, wo der Zustand der öffentlichen Spielplätze auf privatem Grund am augenfälligsten schlecht ist. 7. Dieser Antrag wird dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis vorgelegt werden, um diesen für die Problematik zu sensibilisieren und zu helfen eine Lösung für den Stadtbezirk Kalk und eventuell auch andere Stadtbezirke zu finden. Begründung: Im Bezirk Kalk, vor allem in Neubrück, befinden beziehungsweise befanden sich zahlreiche Spielplätze, deren Pflege und Instandsetzung privaten Investor*innen ob- liegt. Die gesetzliche Verpflichtung zur Instandsetzung und Erneuerung wird häufig nicht umgesetzt. Dieses Mangelinteresse und dieser Zustand verwahrloster, abgesperrter oder nicht vorhandener Spielplätze gilt es in einer Stadt, welche das Siegel kinderfreundliche Kommune zu Recht tragen möchte, abzustellen. Kinder brauchen Ihre Räume, um sich zu entwickeln und an sich zu wachsen. Darum sollte die Verwaltung ein besonderes Augenmerk darauf setzen, dass die privaten Spielplätze auch bespielbar sind. Der gerne aufgeführte Grund des Personalmangels darf bei der Durchsetzung von Kinderinteressen nicht gelten. gez. Manuela Grube Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gez. HP Fischer Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. Fraktion in der BV8
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1720/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV8 (Linke)
- Datum
- 06.10.2022
- Erstellt
- 29.09.2022 12:45