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2422/2021

Schulentwicklungsplanerische Einschätzungen zu möglichen Entwicklungsperspektiven des Schulstandortes Helene-Weber-Platz in Brück und dem Fortbestand der Kurt-Tucholsky-Hauptschule

Mitteilung Ausschuss 12.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 02.09.2021, TOP 10.2.13

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

9552 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2422/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 
 
Schulentwicklungsplanerische Einschätzungen zu möglichen Entwicklungsperspektiven des 
Schulstandortes Helene-Weber-Platz in Brück und dem Fortbestand der Kurt-Tucholsky-
Hauptschule 
Hintergrund: 
Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 22.0 4.2021 die Planung und den Neubau einer 
Zweifachturnhalle an der Kurt -Tucholsky-Hauptschule, Helene -Weber-Platz 3 in 51109 Köln -
Neubrück in der vorgeschlagenen Alternativvariante 1 (Neubau Zweifachturnhalle) beschlossen. Im 
Zusammenhang mit der Beschlussfa ssung waren aus dem Kreis der Fraktionen Nachfragen formu-
liert worden. Die Verwaltung bittet um Nachsicht für die verzögerte Rückmeldung, beantwortet die 
aufgeworfenen Fragen gerne wie folgt und nimmt auch den Ausschuss Schule und Weiterbildung in 
die Beratungsfolge auf. 
 
1. Lassen die Schüler*innenzahlen an der Kurt-Tucholsky-Schule einen Fortbestand dieser 
Hauptschule weiterhin zu, so dass eine umfangreiche Neugestaltung der Sportanlagen 
auf 3.600 qm Freifläche ohne Zugewinn an Schulplätzen gerechtfertigt ist? 
 
 Die Kurt-Tucholsky-Schule weist relativ stabile Schüler*innenzahlen auf. In den letzten Schul-
jahren konnten an der vierzügig festgelegten Schule zumindest durchweg zwei Eingangsklas-
sen gebildet werden. Ab der Jahrgangsstufe 7 steigt die Zahl der Schüle r*innen durch Schul-
formwechsel von anderen Schulen an, so dass ab dann drei Klassen je Jahrgangsstufe gebildet 
werden. Insgesamt wird die Schule seit vielen Schuljahren von konstant rund 400 Schüler*innen 
besucht. Mit Abschluss des Anmeldeverfahrens zum kommenden Schuljahr 2021/22 verzeich-
nete die Kurt -Tucholsky-Schule mit Stand 01.04.2021 zunächst 29 Anmeldungen (inklusive 
Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen). Erfahrungsgemäß gehen bis zu den Sommerferien 
und bis zum Schulstart weitere Anmeldungen bei den Hauptschulen ein, so dass die Zahl der 
neuen Fünftklässler*innen voraussichtlich höher ausfallen wird. 
 
 Der Fortbestand der Kurt -Tucholsky-Hauptschule erscheint aktuell nicht gefährdet. Schulrecht-
lich sind Mindestgrößen für Schulformen festgelegt, deren Un terschreitung schulorganisatori-
sche Maßnahmen des Schulträgers erforderlich machen. Hauptschulen müssen nach § 82 Abs. 
3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zwingend zwei Parallelklassen pro Jahrgang aufweisen, 
wobei eine Hauptschule auch mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden kann, wenn den 
Schüler*innen der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro 
Jahrgang nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der Hauptschule und der

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Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwick-
lung der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen 
weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann. 
 
2. Auf welcher Bedarfsplanung setzt die Neugestaltung diese r Halle auf, Haupt- oder Ge-
samtschule? 
 
 Die Verwaltung sieht den Bedarf, einen Schulstandort Helene-Weber-Platz in Neubrück dauer-
haft in guter Qualität zu erhalten. Die Neugestaltung der Halle geht zunächst vom (Fort -
)Bestand der bestehenden Hauptschule aus. Die Schüler*innen, die die Schule aktuell (und zu-
künftig) besuchen, müssen adäquat mit Schulsport als Unterrichtsfach versorgt werden. Gleich-
zeitig ist bei den Gestaltungsüberlegungen der Halle im Blick behalten worden, dass die denk-
bare schulentwicklungsplanerische Option einer zukünftigen Entwicklung des Schulstandortes 
in Richtung einer Gesamtschule offen bleibt. Die Halle wird so auf dem Grundstück angeordnet 
werden, dass zukünftige Erweiterungsbaumaßnahmen möglich sind.  
 
3. Zeichnet sich eine Möglichkeit ab, dass die im letzten Schulentwicklungsplan genannte 
Maßnahme, den Standort Helene-Weber-Platz zusammen mit dem Standort Falckenstein-
straße in Kalk als Gesamtschule zu planen? 
 
 In den Schulentwicklungsplanungen 2020 ist die perspektivische, bislang n icht aktiv verfolgte 
Planungsoption einer neue Gesamtschule an den beiden Teilstandorten Falckensteinstraße in 
Kalk und Helene-Weber-Platz in Brück bei auslaufender Schließung der Adolph-Kolping-Schule 
und der Kurt-Tucholsky-Schule dargestellt worden. 
 
 Die Planungsoption bzw. der damit unterbreitete Diskussionsvorschlag besteht nach wie vor. 
Sicherlich stellen Teilstandortlösungen hohe schulorganisatorische Anforderungen an Schule, 
gleichwohl zeigt sich der klare Trend einer weiter steigenden Nachfrage nach Gesamtschul- und 
Gymnasialplätzen in Köln, der auch die grundsätzliche Frage nach einer bedarfsgerechten Wei-
terentwicklung der bestehenden Schulstruktur in Köln aufwirft. Festzuhalten ist, dass ein nicht 
unerheblicher Teil der Schüler*innen an Hauptschulen zuvor im vorgezogenen Anmeldeverfah-
ren vergeblich einen Platz an einer Gesamtschule nachgefragt hatte und leider abgelehnt wur-
de. Mit dem weiteren massiven Ausbau der Gesamtschulkapazitäten in Köln, wie er auch im 
Stadtbezirk Kalk geplant ist, werden die  bestehenden Hauptschulen und Realschulen voraus-
sichtlich weiter „unter Druck“ geraten. 
 
 Eine neue Gesamtschule an den beiden Standorten Falckensteinstraße und Helene -Weber-
Platz könnte theoretisch in zwei Varianten umgesetzt werden, was noch zu diskutieren wäre: (a) 
als vierzügige Gesamtschule in horizontaler Teilung, das heißt, vorbehaltlich der genauen 
Raumprüfung, würden z.B. die Jahrgänge 5 bis 8 an einem, die Jahrgänge 9 bis 13 am anderen 
Standort organisiert. Diese Variante käme voraussichtlich ohne Baumaßnahmen für eine Ober-
stufe aus, hätte aber den Nachteil, dass in der Summe Schulplätze in der Sekundarstufe I verlo-
ren gingen; (b) als zum Beispiel sechszügige Gesamtschule in vertikaler Teilung, das heißt, an 
beiden Standorten würden die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Sekundarstufe I mit jeweils drei Pa-
rallelklassen geführt werden, die Sekundarstufe II würde am Standort Helene-Weber-Platz or-
ganisiert und eine Erweiterungsbaumaßnahme erfordern. Vorteil dieser Variante wäre, dass 
keine bzw. kaum Schülerplätze in der Sekundarstufe I verloren gingen. Der Umfang der erfor-
derlichen Baumaßnahme wäre abschließend noch genau zu prüfen.

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 Neben der Planungsoption einer Gesamtschule an den zwei Teilstandorten Falckensteinstraße 
und Helene-Weber-Platz existiert im Üb rigen die alternative Möglichkeit, den Schulstandort 
Helene-Weber-Platz baulich so um eine Sekundarstufe II zu erweitern, damit hier zukünftig an 
einem Standort eine eigenständige vierzügige Gesamtschule mit Oberstufe realisiert werden 
kann. Für den Stando rt Falckensteinstraße wäre dann im Bedarfsfall eine andere Lösung zu 
finden. 
 
 Die Verwaltung begrüßt die aktuelle Diskussion in der Bezirksvertretung Kalk und hat sie zum 
Anlass genommen, die Kurt -Tucholsky-Schule um eine aktuelle Meinungsbildung zu bitten. In 
der Vergangenheit sind Veränderungsprozesse zur Weiterentwicklung der Schullandschaft mit 
Blick auf einzelne Schulstandorte durchaus häufig auch von den betroffenen Schulen selbst an-
gestoßen bzw. unterstützt worden, was die Umsetzung erleichtert. Gleichzeitig ist darauf hinzu-
weisen, dass – wenn die Verwaltung der Politik eine auslaufende Schließung der Kurt -
Tucholsky-Hauptschule und die aufbauende Realisierung einer Gesamtschule vorschlagen 
würde – die betroffene Schule in jedem Fall zu beteiligen und anzuhören ist, ein ggf. negativer 
Schulkonferenzbeschluss aber kein Hinderungsgrund wäre, entsprechende Planungen umzu-
setzen. 
 
 Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass alle in der Schulentwicklungsplanung 
2020 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Schullandschaft im Stadtbezirk 
Kalk nach wie vor Bestand haben. Dies betrifft insbesondere auch den Bedarf an neuen Schu-
len, wovon die hier Rede in stehende Maßnahme einer Weiterentwicklung des Schulstandortes 
Helene-Weber-Platz (und ggf. Falckensteinstraße) nach Einschätzung der Schulentwicklungs-
planung unberührt bliebe. Die Prüfung des Auftrags der Bezirksvertretung Kalk vom 
14.05.2020, die Fläche am Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar in die Planung für eine 
weiterführende Schule aufzunehmen, befindet sich noch in Umsetzung. 
  
 Die Verwaltung bittet die Bezirksvertretung Kalk vor diesem Hintergrund um weitere Erörterung 
und ihre Einschätzung betreffend die Zukunft des Schulstandortes Helene -Weber-Platz (und 
des Schulstandortes Falckensteinstraße). Die Verwaltung hält es bei Abwägung der Chancen 
und Risiken durchaus für denkbar, am Standort Helene-Weber-Platz zukünftig ein Gesamtschu-
le (bzw. den Teilstandort einer Gesamtschule) vorzusehen. Die zweifellos sehr gute pädagogi-
sche Arbeit der bestehenden Hauptschule wird mit diesem Votum bzw. Vorschlag zur weiteren 
Diskussion dabei keinesfalls geschmälert. 
 
4. Ist diese Halle als Ausweichstandort für die aktuell auf dem Brücker Sportpark ansässi-
gen Vereine vorgesehen?  
 Die den Brücker Sportp ark nutzenden Vereine und sonstigen Nutzergruppen sind die Zeiten 
durch den SC Brück, der den ehemaligen Sportpark Brück temporär angemietet hat, überlassen 
worden. Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass diese unerfüllte Nutzungswünsche haben. So-
fern dies der Fall sein sollte, empfiehlt sich die übliche Kontaktaufnahme über die Sportsachbe-
arbeitung des Bezirks.

Beratungsverlauf (2)

30.08.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.09.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Falckensteinstraße
  • Helene-Weber-Platz 3
  • Brück-Rather Steinweg

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Details

Aktenzeichen
2422/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.08.2021
Erstellt
24.06.2021 16:54