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AnS/0021/2022

Zebrastreifen Angelmodder Weg

Anregung in der BV Südost 12.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 18.04.2023, TOP 7.1

Originalanregung der CDU-Fraktion

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Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

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Originalanregung der CDU-Fraktion

1605 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost 
CDU-Kreisverband Münster e.V.  Alf R. Kassenbrock Seite 1 / 2 
Mauritzstr. 4–6, 48143 Münster  CDU-Fraktionsvorsitzender BV Münster-Südost 
Telefon 0251 / 418420, Fax 0251 / 4184244  Kissenkö tterweg 18, 48167 Münster  
post@cdu-muenster.de   Telefon. 02506 / 708 79 90 
www.cdu-muenster.de   kassenbrock@cdu-muenster.de 
 
A057 - 2022_08_10 - Zebrastreifen Angelmodder Weg.docx 
 
 
 
Stadt Münster 
Bezirksverwaltung Südost 
Münsterstraße 7 
48167 Münster 
  Münster, 10. August 2022 
 
 
 
Zebrastreifen Angelmodder Weg 
  
Prüfung einer Anregung: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Markierung als Zebrastreifen am Angelmodder Weg 
Straßenquerung in Höhe Ehrenmal zur Bäckerei Krimphove möglich ist, damit die Fahrradfahrer*innen 
und (kleine) Bürger*innen und Schüler*innen die Straße sicher überqueren können. 
 
 
 
 
Begründung: 
Die Anwohner des angrenzenden Wohngebiets Böddingheideweg nutzen gerne die Überquerung der 
Straße in Höhe Ehrenmal Richtung des Nahversorgungsgeschäftes. Die Überquerung an dieser viel und 
schnell von PKWs befahrenen Straße Angelmodder Weg,  stellt für die Fußgänger*innen, 
Fahrradfahrer*innen und  Schüler*innen eine Gefährdung dar.

CDU-Kreisverband Münster e.V.  Alf R. Kassenbrock Seite 2 / 2 
Mauritzstr. 4–6, 48143 Münster  CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost 
Tel. 0251/418420, Fax 0251/4184244  Kissenkötterweg  18, 48167 Münster  
post@cdu-muenster.de   Tel. 02506 / 708 79 90 
www.cdu-muenster.de   kassenbrock@cdu-muenster.de    
 
 
Für die CDU-Fraktion: 
 
Alf R. Kassenbrock 
Fraktionsvorsitzender

Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

2380 Zeichen

a —

Stect Münster
66.31.0112 Doeomat z 02.02.2023
Herr Kuhn Eng. OA MRZ. 2023 6594

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Amt tür Bürger- und

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Ratsservice
9 Südost

Amt für Bürger- und Ratsservice N
Bezirksverwaltung Münster-Südost © = 3 März 2023

über IIl

Zebrastreifen Angelmodder Weg

Anregung Ifd. Nr. AnS/0021/2022 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Müns-
ter-Südost (Anlage 1) vom 10.08.2022

Mit dem o. g. Antrag ist die Verwaltung beauftragt worden, zu prüfen, ob die Markierung

als Zebrastreifen am Angelmodder Weg Straßenquerung in Höhe Ehrenmal zur Bäckerei

Krimphove möglich ist, damit die Fahrradfahrer*innen und (kleine) Bürger*innen und Schü-
" lerinnen die Straße sicher überqueren können.

Die Verwaltung hat den o. g. Antrag unter Beteiligung der zuständigen Fachdienststellen
geprüft und abgestimmt.

Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), müs-
sen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, um die Anlage eines Fußgängerüberweges
(FGU) zu rechtfertigen. Unter anderem ist die Anzahl der querende Fußgänger ein wichti-
ges Kriterium. Die Vorgabe lautet, dass die Straße werktags während der Verkehrsspit-
zenstunde von mind. 50 Fußgängern überquert werden muss.

Am Dienstag den 15.02.2022 wurde eine Zählung durchgeführt. Dabei wurden alle que-
renden Fußgänger und Radfahrer im Abschnitt zwischen der Haus Nr. 4 und 16 mit fol-
gendem Ergebnis festgestellt: .

7.00 - 9.00 Uhr: 14 Fußgänger und 14 Radfahrer;
15.00 - 17.00 Uhr: 26 Fußgänger und 23 Radfahrer.

Durch die Unterschreitung des Mindestwertes von 50 FuRgängern für die Fußgängerque-
rungen ist die Voraussetzung nach 2.3 (2) Tab. 2 der R-FGU 2001 nicht erfüllt.

Aufgrund der oben genannten Zahlen kommt ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) an
der vorgeschlagenen Stelle leider nicht in Betracht. Vielmehr bietet dieser, wenn er nicht
über einen längeren Zeitraum von einer erheblichen Zahl von FuRßgängern genutzt wird,
oftmals nur eine Scheinsicherheit. Es fehlt an der erforderlichen Akzeptanz durch den
Kraftfahrer und die erhoffte Schutzwirkung tritt nicht in dem erforderlichen Umfang ein.

Der o.g. Antrag wird damit als erledigt angesehen.

arghgwa

Anlage: Anregung Ifd. Nr. AnS/0021/2022,der CDU-Fraktion in der.Bezirksvertretung
Münster-Südost (Anlage 1) vom 10.08.2022 ar

Beratungsverlauf (1)

18.04.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 7.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Mauritzstraße 4
  • Münsterstraße 7
  • Angelmodder Weg
  • Kissenkötterweg 18
  • Böddingheideweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AnS/0021/2022
Typ
Anregung in der BV Südost
Datum
12.08.2022
Erstellt
12.08.2022 11:18