3760/2018
Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, Teil 3
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 3760/2018 Freigabedatum 21.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, Teil 3 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung von Maßnahmen zu „Bau- und Infrastrukturbei- hilfen für die freie Szene“ bis zu der maximal genannten Fördersumme gemäß der beigefügten Anla- ge. Die Mittel in Höhe von bis zu 40.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Voraussetzungen zur Verfügung. Sofern die Verwaltung beabsichtigt Zuschussempfänger oder eine Zuschusshöhe für die aufgeführten Zuschussempfänger über 50 Prozent des Ursprungsbetrages zu ändern, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. Ausschuss Kunst und Kultur 11.12.2018 Finanzausschuss 17.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2018 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 300.000 Euro für „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ dauerhaft zur Verfügung gestellt. Mit Beschlussvorlage 1234/2018 wurden die formalen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschus- sung vom Finanzausschuss beschlossen. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zuset- zungen mit dem Hinweis: „Reparaturen und Technik in den Einrichtungen der freien Szene; Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss und Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“. Formale Kriterien Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Ge- bäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstlerische Qualität und professionelle Umsetzung. Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme vereinbart werden. Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80 Prozent und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst. Inhaltliche Kriterien Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Versammlungs- stätte am bzw. in das Gebäude (z.B. Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen). Sofern städtische Ge- bäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwieweit aus dem Vertrags- verhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maßnahmen besteht. Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung (z.B. mo- bile Tribüneneinbauten) Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Technikeinbauten Bewerbungsfrist Mit Beschlussvorlage 1234/2018 wurde ebenfalls festgelegt, dass Anträge bis zum 30.09. innerhalb des Zuschussjahres eingereicht werden können. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Ein- gangs geprüft und ggf. bewilligt. Entsprechend diesem Vorgehen hat die Verwaltung mit Beschlussvorlage 2684/2018 und 3328/2018 bereits die Bezuschussung von Projekten bis maximal 258.690 Euro des Gesamtbudgets beschließen lassen. Alle bis dahin eingegangenen Anträge wurden auf die genannten formalen und inhaltlichen Kriterien geprüft. Für die verbliebenen Restmittel in Höhe von 41.310 Euro werden nun weitere Projekte zur Förderung vorgeschlagen, die den Kriterien entsprechen und eine nachvollziehbare Kostenschätzung und Finanzierungsplanung nachgewiesen haben. Nur mit Beschluss des Finanzausschusses ist es möglich, eine Übertragung der Mittel zu beantragen, soweit geplante Maßnahmen durch unvorhersehbare Verzögerungen erst in 2019 abgeschlossen werden können.
3760-2018 Anlage Bezuschussung Baumaßnahmen Teil 3
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3328/2018 - Anlage Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, 3. Teil Projektträger Institution Sparte Projekt Kurzbeschreibung des Projektes Zuschuss 1 Musikhaus Süd Musik Sanierung des Gebäudes Annostraße 37b zur Nutzung als Musikhaus Süd - ergänzende Baumaßnahmen Das Musikhaus Süd wurde im Oktober 2017 von Frau Franziska Erdle auf 30 Jahre von der Stadt Köln gemietet. Mit der Stadt wurde vereinbart, dass die Sanierung des Gebäudes von der Mieterin übernommen werden und dort gemeinnützige Projekte mit Öffentlichkeitswirkung stattfinden. Im September 2018 wurde das Musikhaus nach knapp einjähriger Bauzeit eröffnet. Das Haus ist Heimat einer Musikschule und des Vereins „Musikhaus Süd e.V.“, welcher sich auch mit der Umsetzung der gemeinnützigen Projekte befasst. Seit November finden öffentliche Konzerte statt, geplant sind ferner Lesungen und weitere Kulturveranstaltungen. Im Rahmen der Eröffnung sind noch zusätzliche Baukosten entstanden, welche im Vorfeld nicht kalkulierbar waren. Der Verein leistet einen erheblichen Eigenanteil, der weit über 20 Prozent der Gesamtkosten von ca. 300.000 Euro beträgt. 25.000,00 2 Popkultur Köln e.V. Popkultur Erweiterung Brandmeldeanlage Zur Einhaltung der Brandschutzvorgaben, und um die optimale Sicherheit für die 13 Musikproberäume am Standort Casino Garden, Neusser Landstr. 2 zu gewährleisten, muss der Popkultur Köln e.V. die bestehende Brandmeldeanlage erweitern und modernisieren. Die Brandmeldeanlage soll im Besonderen auf den Nutzungszweck als Proberaumzentrum für Bands zugeschnitten werden. 15.000,00 Summe Bezuschussung 40.000
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3760/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.11.2018
- Erstellt
- 14.11.2018 14:27