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3760/2018

Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, Teil 3

Beschlussvorlage Ausschuss 21.11.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 17.12.2018, TOP 10.13

Beschlussvorlage Ausschuss

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3760-2018 Anlage Bezuschussung Baumaßnahmen Teil 3

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Beschlussvorlage Ausschuss

4125 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 3760/2018 
Freigabedatum 
21.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, 
Teil 3 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung von Maßnahmen zu „Bau- und Infrastrukturbei-
hilfen für die freie Szene“ bis zu der maximal genannten Fördersumme gemäß der beigefügten Anla-
ge. Die Mittel in Höhe von bis zu 40.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Voraussetzungen zur 
Verfügung. 
 
Sofern die Verwaltung beabsichtigt Zuschussempfänger oder eine Zuschusshöhe für die aufgeführten 
Zuschussempfänger über 50 Prozent des Ursprungsbetrages zu ändern, bedarf es einer erneuten 
Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 11.12.2018 
Finanzausschuss 17.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2018 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 wurden in 
dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 
300.000 Euro für „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ dauerhaft zur Verfügung gestellt.  
 
Mit Beschlussvorlage 1234/2018 wurden die formalen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschus-
sung vom Finanzausschuss beschlossen. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zuset-
zungen mit dem Hinweis: „Reparaturen und Technik in den Einrichtungen der freien Szene; Freigabe 
durch Fach- und Finanzausschuss und Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“. 
 
Formale Kriterien 
Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Ge-
bäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. 
Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstlerische 
Qualität und professionelle Umsetzung. 
Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kulturellen 
Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme 
vereinbart werden. 
Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80 Prozent und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 
Euro bezuschusst. 
 
Inhaltliche Kriterien 
Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Versammlungs-
stätte am bzw. in das Gebäude (z.B. Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen). Sofern städtische Ge-
bäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwieweit aus dem Vertrags-
verhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maßnahmen besteht.  
Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung (z.B. mo-
bile Tribüneneinbauten) 
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung 
Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Technikeinbauten 
 
 
Bewerbungsfrist 
Mit Beschlussvorlage 1234/2018 wurde ebenfalls festgelegt, dass Anträge bis zum 30.09. innerhalb 
des Zuschussjahres eingereicht werden können. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Ein-
gangs geprüft und ggf. bewilligt. 
 
Entsprechend diesem Vorgehen hat die Verwaltung mit Beschlussvorlage 2684/2018 und 3328/2018 
bereits die Bezuschussung von Projekten bis maximal 258.690 Euro des Gesamtbudgets beschließen 
lassen. 
 
Alle bis dahin eingegangenen Anträge wurden auf die genannten formalen und inhaltlichen Kriterien 
geprüft. Für die verbliebenen Restmittel in Höhe von 41.310 Euro werden nun weitere Projekte zur 
Förderung vorgeschlagen, die den Kriterien entsprechen und eine nachvollziehbare Kostenschätzung 
und Finanzierungsplanung nachgewiesen haben. 
 
Nur mit Beschluss des Finanzausschusses ist es möglich, eine Übertragung der Mittel zu beantragen, 
soweit geplante Maßnahmen durch unvorhersehbare Verzögerungen erst in 2019 abgeschlossen 
werden können.

3760-2018 Anlage Bezuschussung Baumaßnahmen Teil 3

1672 Zeichen

3328/2018 - Anlage Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, 3. Teil
Projektträger
Institution Sparte Projekt Kurzbeschreibung des Projektes Zuschuss
1 Musikhaus Süd Musik
Sanierung des Gebäudes 
Annostraße 37b zur Nutzung als 
Musikhaus Süd - ergänzende 
Baumaßnahmen
Das Musikhaus Süd wurde im Oktober 2017 von Frau Franziska Erdle 
auf 30 Jahre von der Stadt Köln gemietet. Mit der Stadt wurde 
vereinbart, dass die Sanierung des Gebäudes von der Mieterin 
übernommen werden und dort gemeinnützige Projekte mit 
Öffentlichkeitswirkung stattfinden. Im September 2018 wurde das 
Musikhaus nach knapp einjähriger Bauzeit eröffnet. Das Haus ist 
Heimat einer Musikschule und des Vereins „Musikhaus Süd e.V.“, 
welcher sich auch mit der Umsetzung der gemeinnützigen Projekte 
befasst. Seit November finden öffentliche Konzerte statt, geplant sind 
ferner Lesungen und weitere Kulturveranstaltungen. Im Rahmen der 
Eröffnung sind noch zusätzliche Baukosten entstanden, welche im 
Vorfeld nicht kalkulierbar waren. Der Verein leistet einen erheblichen 
Eigenanteil, der weit über 20 Prozent der Gesamtkosten von ca. 
300.000 Euro beträgt. 
  25.000,00    
2 Popkultur Köln e.V. Popkultur Erweiterung Brandmeldeanlage
Zur Einhaltung der Brandschutzvorgaben, und um die optimale 
Sicherheit für die 13 Musikproberäume am Standort Casino Garden, 
Neusser Landstr. 2 zu gewährleisten, muss der Popkultur Köln e.V. 
die bestehende Brandmeldeanlage erweitern und modernisieren. Die 
Brandmeldeanlage soll im Besonderen auf den Nutzungszweck als 
Proberaumzentrum für Bands zugeschnitten werden.
  15.000,00    
Summe Bezuschussung 40.000

Beratungsverlauf (2)

11.12.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3760/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.11.2018
Erstellt
14.11.2018 14:27