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3764/2019

Blockierter Fußweg auf der Bergstraße in Sürth

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.12.2019, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2604 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 3764/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 
 
Blockierter Fußweg auf der Bergstraße in Sürth 
hier: Beantwortung einer Anfrage der FREIEN WÄHLER zur Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen am 11.11.2019, TOP 7.2.3 
Die FREIEN WÄHLER bitten um Beantwortung folgender Fragen: 
 
 
„1. Darf ein öffentlicher Bürgersteig ohne "Antrag auf Genehmigung für die Inanspruchnahme 
der benötigten Flächen", einfach abgesperrt werden? - Wenn nein, welche Konsequenzen hat so 
etwas für den Bauherren? 
 
2. Wie sah das Genehmigungsverfahren in obigem Fall aus? Wurde im Vorfeld ordnungsgemäß 
ein solcher Antrag gestellt und genehmigt? 
 
3. Wann wird ein "Behelfsbürgersteig" dort eingerichtet? 
 
4. Hat die Verwaltung die Möglichkeit, den Baubeginn des ebenfalls geplanten Bauvorhabens 
zum Umbau der P&R-Anlage, aufgrund der obigen Baustelle noch zu verschieben, um ein Ver-
kehrs-Chaos, Staus und Störungen im Taxi-, bzw. Busverkehr (Linien 130, 131 und 134) zu ver-
hindern? 
 
Wenn ja, benennen Sie den voraussichtlichen Zeitraum der Verzögerung? 
 
Wenn nein, wie kann der Verkehr an dieser Baustelle alternativ geführt werden?“ 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Zu 1. und 2. 
 
Öffentliche Flächen dürfen nicht einfach abgesperrt werden. Gemäß § 45 Abs.6 der Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) müssen die Bauunternehmer vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenver-
kehr auswirken, unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der zuständigen Behörde eine Anord-
nung einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren sind.  
 
Für die Absperrung des Gehweges im Bereich der Bergstr. 82 in Köln-Sürth wurde keine Genehmi-
gung beantragt. Dies hat zur Konsequenz, dass bei Genehmigung der Absperrung rückwirkend Son-
dernutzungsgebühren sowie erhöhte Verwaltungsgebühren berechnet werden. Im Wiederholungsfalle 
kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. 
 
Zu 3.

2 
 
Zwischenzeitlich wurde ein Antrag auf Absperrung öffentlichen Straßenlandes gestellt und der erfor-
derliche Verkehrszeichenplan eingereicht. Im Ergebnis werden nun Fußgängerüberwege angelegt, 
um zu Fuß Gehende gesichert auf die andere Straßenseite zu führen. Für einen Notgehweg auf der 
Fahrbahn sind aufgrund des Zweirichtungsverkehrs keine ausreichenden Flächen vorhanden. 
 
Zu 4. 
 
Für eine Verschiebung des Neubaus der Zufahrt zur P&R-Anlage besteht kein Anlass, da die Bau-
maßnahme Bergstr. 82 diesem nicht entgegensteht.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3764/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.11.2019
Erstellt
29.10.2019 07:28