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AN/0604/2023

Kliniken der Stadt Köln gGmbH an allen drei Standorten in Holweide, Riehl und Merheim erhalten

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 04.04.2023

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Änderungsantrag zu den Kliniken der Stadt Köln

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Änderungsantrag zu den Kliniken der Stadt Köln

6584 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Bezirksrathaus Mülheim 
Wiener Platz 2a  
51065 Köln 
 
03.04.2023 
 
 
Änderungsantrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH an allen drei Standorten in Holweide, Riehl und 
Merheim erhalten 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Fraktion DIE LINKE. bittet Sie, den nachfolgenden Änderungsantrag zum 
vertagten Beschluss des Tagesordnungspunktes 9.2.10 „Kliniken der Stadt Köln 
gGmB: Zukunftsmodell“ aus der BV- Sitzung am 13.03.2023 auf die Tagesordnung 
der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln- Mülheim zu setzen. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim fordert den Rat der Stadt Köln auf, den 
Beschluss des Zukunftsmodells zu verwerfen und alle erforderlichen Maßnahmen zu 
ergreifen, um die Kliniken der Stadt Köln gGmbH an allen drei Standorten in 
Holweide, Riehl und Merheim zu erhalten: 
 
1. Die drei Standorte der Kliniken der Stadt Köln gGmbH müssen endlich   
    saniert werden. Der Rat stellt die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur 
    Verfügung. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln finanziert ein zusätzliches Investitionsprogramm. 
 
3. Die Mitglieder des Rates wirken auf ihre Fraktionen im Landtag NRW sowie im  
    Bundestag ein, um die Rahmenbedingungen für Krankenhäuser, wie z.B. die  
    Baufinanzierung, die Fallkostenpauschalen, eine gesetzliche Personalbemessung  
    usw. zu verbessern.

4. Der Rat der Stadt Köln wirkt darauf hin, dass an allen drei Standorten  
    Notdienstpraxen eingerichtet bzw. erhalten bleiben.  
 
5. Der Rat der Stadt Köln schließt eine Privatisierung oder weitere Teil-  
    privatisierungen der Städtischen Kliniken aus. Die Tarifbindung des  
    TVöD bleibt für alle Beschäftigten der Kliniken der Stadt Köln  
    gGmbH bestehen. Betriebsbedingte Kündigungen werden ausgeschlossen. 
 
6. Die Grundstücke der drei Standorte Holweide, Riehl und Merheim bleiben  
    vollständig in kommunaler Hand und werden langfristig mit Hilfe eines  
    Investitionsprogrammes z.B. für Wohnbebauung, Bau einer eigenen  
    Kindertagesstätte, Ausbau des Instituts für Ausbildung, Fort-und Weiterbildung            
    (ehemals Krankenpflegeschule), Neubau einer Apotheke, Verlagerung des  
    Logistikzentrums aus der Schanzenstraße auf klinikeigenes Gelände und anderen  
    noch zu benennenden Projekten genutzt. 
 
7. Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Pflege aber auch  
    allen anderen Bereichen durch Einführung einer bedarfsgerechten Personal-     
    bemessung. 
 
   
 
 Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln muss seiner Aufgabe nachkommen, eine gute kommunale 
Gesundheitsversorgung für seine Einwohnerinnen und Einwohner aufrecht zu 
erhalten. Nur wenn die Stadt selbst Eigentümerin der Städtischen Kliniken ist, kann 
sie ihren Einfluss zugunsten der Belange der Bevölkerung geltend machen.  
Viel zu lange wurde es versäumt, die notwenigen finanziellen Mittel für eine 
strukturierte Sanierung der drei Standorte der Kliniken zu gewähren.                 
Wohlwissend, dass die Baufinanzierung des Landes NRW seit Jahren in keiner 
Weise auskömmlich ist, wurde nicht versucht diesen Sachverhalt zu verbessern. 
Zugegebener Maßen sind die  Möglichkeiten, die eine Kommune wie Köln im 
Städtetag, in der Krankenhausgesellschaft NRW oder durch Kontakte zu den 
Fraktionen im Landtag hat begrenzt, dennoch hätte vielleicht etwas bewegt werden 
können.                                                                                                                      
Dies gilt auch für die Einflussnahme auf den Bundestag, der für die nicht 
auskömmlichen Fallkostenpauschalen verantwortlich ist und eine gesetzliche 
Personalbemessung herbei führen kann..                                                                                      
Die Pläne der Bundesregierung an den Fallkostenpauschalen festzuhalten und auch 
zukünftig keine bedarfsgerechte Personalbemessung per Gesetz vorzugeben, wird 
dazu führen, dass sich die Einnahmen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH und die 
Personalnot gerade auch im pflegerischen Bereich nicht verbessern werden.                               
Ohne Änderung der Rahmenbedingungen auf Landes-und Bundesebene wird auch 
eine Konzentration auf einen Standort kein Zukunftsmodell im positiven Sinne sein.

Die Stadt Köln, die in den nächsten Jahren auch die Auswirkungen des 
demographischen Wandels erleben wird, täte gut daran ihren Bewohner*innen eine 
patientenorientierte, wohnortnahe, bedarfsorientierte und kommunale  
Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass alle drei Standorte der 
Kliniken erhalten bleiben müssen und die erforderliche Sanierung sowie ein 
zusätzliches  Investitionsprogramm zu finanzieren ist.                                                              
Gesundheitsversorgung gehört zur Daseinsvorsorge und ist somit eine wichtige 
Aufgabe der Stadt Köln.                                                                                                       
Um eine solche für alle Einwohner*innen zu gewähren ist die Bereitstellung 
finanzieller Mittel erforderlich.                                                                                                                                  
Der Rat der Stadt Köln ist bereit Geld in Höhe ca.700- 800 Millionen Euro in die 
Städtischen Kliniken zu investieren, da niemand genau weiß, ob und in welcher Höhe 
Land und Bund Geld zur Verfügung stellen werden.                                               
Diese Finanzmittel müssen im Stadthaushalt hinterlegt werden.                                      
Die aktuelle Überprüfung von Großprojekten würde es ermöglichen, das Projekt des 
Ost- West-Tunnels zu streichen, oberirdisch zu planen und das freiwerdende Geld 
den Kliniken zu Gute kommen zu lassen. Ein Erhalt der Städtischen Kliniken an allen 
drei Standorten mit entsprechender Sanierung und weiterem Investitionsprogramm 
sollte dadurch umgesetzt werden können.  
 
                                                                                                                     
Mit freundlichen Grüßen     
                                        
gez. Beate Hane-Knoll                          Nijat Bakis 
Fraktionsvorsitzende                             stellvertretender Fraktionsvorsitzender 
                                                 
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf (1)

17.04.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0604/2023
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
04.04.2023
Erstellt
04.04.2023 11:36