Kliniken der Stadt Köln gGmbH an allen drei Standorten in Holweide, Riehl und Merheim erhalten
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/0604/2023 vom 04.04.2023
Stand: Am 17.04.2023 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) endgültig abgelehnt.
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Änderungsantrag zu den Kliniken der Stadt Köln
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Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksrathaus Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln 03.04.2023 Änderungsantrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Kliniken der Stadt Köln gGmbH an allen drei Standorten in Holweide, Riehl und Merheim erhalten Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE. bittet Sie, den nachfolgenden Änderungsantrag zum vertagten Beschluss des Tagesordnungspunktes 9.2.10 „Kliniken der Stadt Köln gGmB: Zukunftsmodell“ aus der BV- Sitzung am 13.03.2023 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln- Mülheim zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim fordert den Rat der Stadt Köln auf, den Beschluss des Zukunftsmodells zu verwerfen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Kliniken der Stadt Köln gGmbH an allen drei Standorten in Holweide, Riehl und Merheim zu erhalten: 1. Die drei Standorte der Kliniken der Stadt Köln gGmbH müssen endlich saniert werden. Der Rat stellt die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung. 2. Der Rat der Stadt Köln finanziert ein zusätzliches Investitionsprogramm. 3. Die Mitglieder des Rates wirken auf ihre Fraktionen im Landtag NRW sowie im Bundestag ein, um die Rahmenbedingungen für Krankenhäuser, wie z.B. die Baufinanzierung, die Fallkostenpauschalen, eine gesetzliche Personalbemessung usw. zu verbessern. 4. Der Rat der Stadt Köln wirkt darauf hin, dass an allen drei Standorten Notdienstpraxen eingerichtet bzw. erhalten bleiben. 5. Der Rat der Stadt Köln schließt eine Privatisierung oder weitere Teil- privatisierungen der Städtischen Kliniken aus. Die Tarifbindung des TVöD bleibt für alle Beschäftigten der Kliniken der Stadt Köln gGmbH bestehen. Betriebsbedingte Kündigungen werden ausgeschlossen. 6. Die Grundstücke der drei Standorte Holweide, Riehl und Merheim bleiben vollständig in kommunaler Hand und werden langfristig mit Hilfe eines Investitionsprogrammes z.B. für Wohnbebauung, Bau einer eigenen Kindertagesstätte, Ausbau des Instituts für Ausbildung, Fort-und Weiterbildung (ehemals Krankenpflegeschule), Neubau einer Apotheke, Verlagerung des Logistikzentrums aus der Schanzenstraße auf klinikeigenes Gelände und anderen noch zu benennenden Projekten genutzt. 7. Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Pflege aber auch allen anderen Bereichen durch Einführung einer bedarfsgerechten Personal- bemessung. Begründung: Der Rat der Stadt Köln muss seiner Aufgabe nachkommen, eine gute kommunale Gesundheitsversorgung für seine Einwohnerinnen und Einwohner aufrecht zu erhalten. Nur wenn die Stadt selbst Eigentümerin der Städtischen Kliniken ist, kann sie ihren Einfluss zugunsten der Belange der Bevölkerung geltend machen. Viel zu lange wurde es versäumt, die notwenigen finanziellen Mittel für eine strukturierte Sanierung der drei Standorte der Kliniken zu gewähren. Wohlwissend, dass die Baufinanzierung des Landes NRW seit Jahren in keiner Weise auskömmlich ist, wurde nicht versucht diesen Sachverhalt zu verbessern. Zugegebener Maßen sind die Möglichkeiten, die eine Kommune wie Köln im Städtetag, in der Krankenhausgesellschaft NRW oder durch Kontakte zu den Fraktionen im Landtag hat begrenzt, dennoch hätte vielleicht etwas bewegt werden können. Dies gilt auch für die Einflussnahme auf den Bundestag, der für die nicht auskömmlichen Fallkostenpauschalen verantwortlich ist und eine gesetzliche Personalbemessung herbei führen kann.. Die Pläne der Bundesregierung an den Fallkostenpauschalen festzuhalten und auch zukünftig keine bedarfsgerechte Personalbemessung per Gesetz vorzugeben, wird dazu führen, dass sich die Einnahmen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH und die Personalnot gerade auch im pflegerischen Bereich nicht verbessern werden. Ohne Änderung der Rahmenbedingungen auf Landes-und Bundesebene wird auch eine Konzentration auf einen Standort kein Zukunftsmodell im positiven Sinne sein. Die Stadt Köln, die in den nächsten Jahren auch die Auswirkungen des demographischen Wandels erleben wird, täte gut daran ihren Bewohner*innen eine patientenorientierte, wohnortnahe, bedarfsorientierte und kommunale Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass alle drei Standorte der Kliniken erhalten bleiben müssen und die erforderliche Sanierung sowie ein zusätzliches Investitionsprogramm zu finanzieren ist. Gesundheitsversorgung gehört zur Daseinsvorsorge und ist somit eine wichtige Aufgabe der Stadt Köln. Um eine solche für alle Einwohner*innen zu gewähren ist die Bereitstellung finanzieller Mittel erforderlich. Der Rat der Stadt Köln ist bereit Geld in Höhe ca.700- 800 Millionen Euro in die Städtischen Kliniken zu investieren, da niemand genau weiß, ob und in welcher Höhe Land und Bund Geld zur Verfügung stellen werden. Diese Finanzmittel müssen im Stadthaushalt hinterlegt werden. Die aktuelle Überprüfung von Großprojekten würde es ermöglichen, das Projekt des Ost- West-Tunnels zu streichen, oberirdisch zu planen und das freiwerdende Geld den Kliniken zu Gute kommen zu lassen. Ein Erhalt der Städtischen Kliniken an allen drei Standorten mit entsprechender Sanierung und weiterem Investitionsprogramm sollte dadurch umgesetzt werden können. Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
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