AN/0604/2023
Kliniken der Stadt Köln gGmbH an allen drei Standorten in Holweide, Riehl und Merheim erhalten
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Änderungsantrag zu den Kliniken der Stadt Köln
6584 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Bezirksrathaus Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
03.04.2023
Änderungsantrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Kliniken der Stadt Köln gGmbH an allen drei Standorten in Holweide, Riehl und
Merheim erhalten
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
die Fraktion DIE LINKE. bittet Sie, den nachfolgenden Änderungsantrag zum
vertagten Beschluss des Tagesordnungspunktes 9.2.10 „Kliniken der Stadt Köln
gGmB: Zukunftsmodell“ aus der BV- Sitzung am 13.03.2023 auf die Tagesordnung
der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln- Mülheim zu setzen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim fordert den Rat der Stadt Köln auf, den
Beschluss des Zukunftsmodells zu verwerfen und alle erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen, um die Kliniken der Stadt Köln gGmbH an allen drei Standorten in
Holweide, Riehl und Merheim zu erhalten:
1. Die drei Standorte der Kliniken der Stadt Köln gGmbH müssen endlich
saniert werden. Der Rat stellt die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur
Verfügung.
2. Der Rat der Stadt Köln finanziert ein zusätzliches Investitionsprogramm.
3. Die Mitglieder des Rates wirken auf ihre Fraktionen im Landtag NRW sowie im
Bundestag ein, um die Rahmenbedingungen für Krankenhäuser, wie z.B. die
Baufinanzierung, die Fallkostenpauschalen, eine gesetzliche Personalbemessung
usw. zu verbessern.
4. Der Rat der Stadt Köln wirkt darauf hin, dass an allen drei Standorten
Notdienstpraxen eingerichtet bzw. erhalten bleiben.
5. Der Rat der Stadt Köln schließt eine Privatisierung oder weitere Teil-
privatisierungen der Städtischen Kliniken aus. Die Tarifbindung des
TVöD bleibt für alle Beschäftigten der Kliniken der Stadt Köln
gGmbH bestehen. Betriebsbedingte Kündigungen werden ausgeschlossen.
6. Die Grundstücke der drei Standorte Holweide, Riehl und Merheim bleiben
vollständig in kommunaler Hand und werden langfristig mit Hilfe eines
Investitionsprogrammes z.B. für Wohnbebauung, Bau einer eigenen
Kindertagesstätte, Ausbau des Instituts für Ausbildung, Fort-und Weiterbildung
(ehemals Krankenpflegeschule), Neubau einer Apotheke, Verlagerung des
Logistikzentrums aus der Schanzenstraße auf klinikeigenes Gelände und anderen
noch zu benennenden Projekten genutzt.
7. Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Pflege aber auch
allen anderen Bereichen durch Einführung einer bedarfsgerechten Personal-
bemessung.
Begründung:
Der Rat der Stadt Köln muss seiner Aufgabe nachkommen, eine gute kommunale
Gesundheitsversorgung für seine Einwohnerinnen und Einwohner aufrecht zu
erhalten. Nur wenn die Stadt selbst Eigentümerin der Städtischen Kliniken ist, kann
sie ihren Einfluss zugunsten der Belange der Bevölkerung geltend machen.
Viel zu lange wurde es versäumt, die notwenigen finanziellen Mittel für eine
strukturierte Sanierung der drei Standorte der Kliniken zu gewähren.
Wohlwissend, dass die Baufinanzierung des Landes NRW seit Jahren in keiner
Weise auskömmlich ist, wurde nicht versucht diesen Sachverhalt zu verbessern.
Zugegebener Maßen sind die Möglichkeiten, die eine Kommune wie Köln im
Städtetag, in der Krankenhausgesellschaft NRW oder durch Kontakte zu den
Fraktionen im Landtag hat begrenzt, dennoch hätte vielleicht etwas bewegt werden
können.
Dies gilt auch für die Einflussnahme auf den Bundestag, der für die nicht
auskömmlichen Fallkostenpauschalen verantwortlich ist und eine gesetzliche
Personalbemessung herbei führen kann..
Die Pläne der Bundesregierung an den Fallkostenpauschalen festzuhalten und auch
zukünftig keine bedarfsgerechte Personalbemessung per Gesetz vorzugeben, wird
dazu führen, dass sich die Einnahmen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH und die
Personalnot gerade auch im pflegerischen Bereich nicht verbessern werden.
Ohne Änderung der Rahmenbedingungen auf Landes-und Bundesebene wird auch
eine Konzentration auf einen Standort kein Zukunftsmodell im positiven Sinne sein.
Die Stadt Köln, die in den nächsten Jahren auch die Auswirkungen des
demographischen Wandels erleben wird, täte gut daran ihren Bewohner*innen eine
patientenorientierte, wohnortnahe, bedarfsorientierte und kommunale
Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass alle drei Standorte der
Kliniken erhalten bleiben müssen und die erforderliche Sanierung sowie ein
zusätzliches Investitionsprogramm zu finanzieren ist.
Gesundheitsversorgung gehört zur Daseinsvorsorge und ist somit eine wichtige
Aufgabe der Stadt Köln.
Um eine solche für alle Einwohner*innen zu gewähren ist die Bereitstellung
finanzieller Mittel erforderlich.
Der Rat der Stadt Köln ist bereit Geld in Höhe ca.700- 800 Millionen Euro in die
Städtischen Kliniken zu investieren, da niemand genau weiß, ob und in welcher Höhe
Land und Bund Geld zur Verfügung stellen werden.
Diese Finanzmittel müssen im Stadthaushalt hinterlegt werden.
Die aktuelle Überprüfung von Großprojekten würde es ermöglichen, das Projekt des
Ost- West-Tunnels zu streichen, oberirdisch zu planen und das freiwerdende Geld
den Kliniken zu Gute kommen zu lassen. Ein Erhalt der Städtischen Kliniken an allen
drei Standorten mit entsprechender Sanierung und weiterem Investitionsprogramm
sollte dadurch umgesetzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis
Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0604/2023
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 04.04.2023
- Erstellt
- 04.04.2023 11:36