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AN/0207/2020

Ehrenfeld kein Luxusfeld – rein profitorientierte Entwicklung des Max-Becker-Areals verhindern – Wohnen.Bezahlbar.Machen.

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 04.02.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020, TOP 3.1.8

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

6758 Zeichen

An die Vorsitzende des Rates 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.d e 
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.02.2020 
 
AN/0207/2020 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.02.2020 
 
Ehrenfeld kein Luxusfeld – rein profitorientierte Entwicklung des Max-Becker-Areals 
verhindern – Wohnen.Bezahlbar.Machen. 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung 
des Rates am 06.02.2020 aufzunehmen. 
 
 
 
Der Rat der Stadt Köln fasst folgenden  
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, unverzüglich alle erforderli-
chen Schritte vorzunehmen, um für das Gelände in Ehrenfeld zwischen dem 
Maarweg im Westen, der Widdersdorfer Straße im Süden und den Gewerbebe-
trieben östlich der bisher der Fa. Max-Becker gehörenden Flächen einen Bebau-
ungsplan aufzustellen, der folgende Inhalte verfolgt: 
 
1. Widmung des Geländes als MI-Fläche; 
 
2. Über die Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells Köln zur Errich-
tung von mindestens 30 % der Geschossfläche Wohnen als öffentlich-
gefördertem Wohnungsbau hinaus sollen zusätzlich mindestens 20 % preis-
gedämpfte Wohnungen und mindestens 20 % Werkswohnungen im Plange-
biet entstehen. Dabei sollen auch folgende Aspekte berücksichtigt werden:  
 
- behinderten- und altengerechte, barrierefreie Wohnungen,  
 
- Wohnungen für betreutes Wohnen,

- 2 - 
 
 
-   Wohn- und Pflegeheime für bedürftige Personen, in Ergänzung mit einem 
Hospiz, 
 
- Errichtung einer Fachausbildungseinrichtung für Sozial - und Pflegeberufe 
mit angegliedertem Wohnheim; 
 
3. Schaffung einer hohen Anzahl an Arbeitsplätzen; 
 
4. Sicherung von Flächen für den Gemeinbedarf (z.B. Schulnutzung, Kinderta-
gesstätten); 
 
5. Sicherung von Flächen für eine kulturelle Nutzung; 
 
6. Verwirklichung des Bürgerparks gemäß Rahmenplanung und Verwirklichung 
und Sicherung weiterer Grünflächen, insbesondere Erhalt des alten Baum-
bestands rund um den Kugelgasbehälter. 
 
II. Die Grundstücke des Stadtwerke-Konzerns werden in das Planverfahren aus-
drücklich einbezogen und sind in einem ausgewogenen Gesamtkonzept mit den 
privaten Grundstücken zu berücksichtigen. 
 
III. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, das westlich des Maarwegs gele-
gene Areal der ehemaligen Fa. Dirkes mit in das Bebauungsplanverfahren einzu-
beziehen. 
 
IV. Im zu erstellenden Verkehrskonzept sind insbesondere eine sehr gute Anbin-
dung an den ÖPNV und den SPNV (S-Bahn-Strecke) und eine weitgehende Redu-
zierung des MIV vorzusehen. 
 
V. Die Bürgerschaft ist frühzeitig in die weiteren Planungen einzubeziehen, bei-
spielsweise über ein Werkstattverfahren. 
 
VI. Ein Aufstellungsbeschluss ist dem Stadtentwicklungsausschuss für dessen 
Sitzung am 19.03.2020 vorzulegen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Das Recyclingunternehmen Max Becker hat sein zwischen der Widdersdorfer 
Straße und dem ehemaligen Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld gelegenes Betriebs-
grundstück vor kurzem an einen privaten Investor veräußert. Der Investor beab-
sichtigt, an dieser Stelle ein nach seiner Auffassung „zukunftsweisendes und le-
benswertes Quartier“ zu entwickeln. 
 
Westlich davon befindet sich am Maarweg ein Betriebsgrundstück der RheinEner-
gie AG mit einer Anlage der Gasversorgung und einem Umspannwerk. 
 
Auf Initiative der SPD hat sich die Bezirksvertretung Ehrenfeld bereits in ihrer

- 3 - 
 
Sitzung im  November 2019 mit der Entwicklung des Geländes befasst und ein-
stimmig einen umfangreichen Beschluss gefasst, wie sie sich die weitere Entwick-
lung vorstellt. In dem interfraktionellen Antrag aller Fraktionen und Einzelman-
datsträger wird gefordert:  
-  Die Stadt Köln oder stadtnahe Gesellschaften sollen sich um den Kauf des 
Geländes bemühen; 
-  Die Nutzung soll zukünftig von Wohnen und Gewerbe geprägt sein. Dabei soll 
ein möglichst hoher Anteil an gefördertem und preisgedämpften Wohnraum 
verwirklicht werden. Ebenso sollen behinderten- und altengerechtes Wohnen 
und barrierefreie Wohnungen, Wohnungen für betreutes Wohnen, Wohn- und 
Pflegeheime einschl. einer Fachausbildungseinrichtung berücksichtigt wer-
den; 
-  Raum für kulturelle und soziokulturelle Einrichtungen soll geschaffen werden; 
-  Ein Bürgerpark soll geschaffen werden, alter Baumbestand um den Kugel-
gasbehälter soll erhalten bleiben; 
-  Die Ansiedlung von Bildungseinrichtungen soll geprüft werden; 
-  Ein entsprechender Bebauungsplan soll aufgestellt werden. 
 
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist bis heute nicht umgesetzt 
worden. Auf Initiative der SPD hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld diesen Be-
schluss nach einem Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträ-
ger*innen in ihrer Sitzung am 03.02.2020 noch einmal bekräftigt und präzisiert.  
 
Im bereits hochverdichteten Ehrenfeld ist es aus Sicht der SPD-Fraktion dringend 
vonnöten, bei der Entwicklung eines neuen gemischten Quartiers für bezahlbares 
Wohnen, Leben und Arbeiten darauf zu achten, dass ausreichend Grünflächen zur 
Verfügung stehen. Angesichts der Preisexplosion auf dem Wohnungsmarkt insbe-
sondere in Ehrenfeld muss es Ziel sein, über die 30 %-Quote des Kooperativen 
Baulandmodells Köln hinaus eine große Anzahl an preiswerten Wohnungen zu 
schaffen. Als Ausgleich für die Aufgabe der bisherigen GI-Nutzung ist eine hohe 
Zahl neuer Arbeitsplätze erforderlich. Der Anschluss des Quartiers an das S-
Bahn-Netz muss sichergestellt werden. Erforderlich ist ein Konzept für das ge-
samte Areal - einschließlich der Fläche der RheinEnergie. Zur Erreichung dieser 
Ziele muss seitens der Stadt Köln eine aktive Liegenschaftspolitik betrieben wer-
den, z.B. auch bzgl. der künftigen Entwicklung des Dirkes-Areals sowie zum 
Schutz und weiteren Entwicklung der benachbarten gewerblichen Betriebe östlich 
des Max-Becker-Areals. 
 
 
Angesichts der Größe des Areals – ungefähr die Hälfte der Landfläche des Deut-
zer Hafens – ist eine Positionierung des Rates der Stadt Köln erforderlich, was 
bei der weiteren Entwicklung des Geländes berücksichtigt werden muss.  
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Um Fehlentwicklungen des Areals zu verhindern, ist eine Beschlussfassung in der 
Ratssitzung am 06.02.2020 geboten. Eine für die Sitzung des Stadtentwicklungs-

- 4 - 
 
ausschusses am 30.01.2020 fristgerecht gestellte Anfrage betr. „Entwicklung des 
sog. Max-Becker-Areals in Ehrenfeld“ ist bisher nicht beantwortet worden. 
  
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

06.02.2020 Rat
TOP 3.1.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Widdersdorfer Straße
  • Maarweg

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Details

Aktenzeichen
AN/0207/2020
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
04.02.2020
Erstellt
04.02.2020 14:15