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AN/0695/2017

Änderungsantrag SPD zum Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen

Änderungsantrag BV1 (SPD) 28.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.05.2017, TOP 5.2.15.1

Änderungsantrag (SPD BV1)

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Änderungsantrag (SPD BV1)

8875 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Andreas Hupke 
 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Köln, 28.04.2016 
 
 
Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der 
Stadt Köln 
 
 
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV 
Innenstadt zu setzen: 
 
 
Änderungsantrag zum Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen 
Barrierefreiheit der Domplatte zum Kardinal-Höffner-Platz (AN/0591/2017) 
 
Beschluss 
1. Neben der Neugestaltung der östlichen und der nördlichen Domumgebung bedarf auch 
der westliche Dombereich einer grundlegenden Neugestaltung. Die Verwaltung wird 
daher beauftragt, dem Rat einen ganzheitlichen Vorschlag zur Aufwertung der westlichen 
Domumgebung vorzulegen, aufbauend auf dem städtebaulichen Gesamtkonzept 
Domumgebung und als Teil des Betrachtungsgebiets „Die Via Culturalis und die Quartiere 
der Domumgebung“ des Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“. 
 
2. Im Rahmen der Neugestaltung sollen insbesondere folgende Fragestellungen 
berücksichtigt werden: 
 
a) Barrierefreier Zugang zur Domplatte; 
b) Verbesserung des Stadtbildes durch qualitätsvolle und einheitliche Gestaltung des 
öffentlichen Raums entsprechend dem internationalen Rang dieses Bereiches der 
Stadt;  
 
c) Weitestgehende Reduzierung des fahrenden und parkenden MIV in unmittelbarer 
Domnähe; 
 
SPD-Fraktion 
in der Bezirksvertretung Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
fon 0221. 221 913 03  
fax 0221. 221 913 01  
mail SPD-BV1@stadt -koeln.de 
web www.koelnspd.de

- 2 - 
 
d) Reduzierung der das Stadtbild beeinträchtigenden Einbauten und Installationen, 
dabei Erhalt der Kreuzblume im Bereich der westlichen Domgebung mit dem 
Prüfauftrag, für diese dort einen Standort zu finden, der die Sichtachse von der 
Straße „Burgmauer“ zum Hauptportal der Hohen Domkirche nicht oder weniger 
beeinträchtigt; 
 
e) Untersuchung von Potenzialen für eine maßvolle Begrünung; 
 
f) Aufwertung folgender Plätze und Straßen: 
 
I. Kardinal-Höffner-Platz 
- Einführung von „shared spaces“ im Bereich Kardinal-Höffner-
Platz/Komödienstraße, 
- barrierefreie Gestaltung des Kardinal-Höffner-Platzes,  
- einheitliche behindertengerechte Oberflächengestaltung auch der angrenzenden 
Straßenräume und Verzicht auf „Betonwürfel“ und andere bauliche 
Absperrmaßnahmen,  
- verbesserte Gestaltung des U-Bahn-Abgangs; 
 
II. Straße „Burgmauer“ 
- Hinterfragung der Nutzung der prominenten, auf den Dom zuführenden Straße 
„Burgmauer“ als Haltestelle für Taxen und „Bimmelbahn“, 
- Nutzungsaufwertung der „Burgmauer“ z.B. durch die Förderung der Ansiedlung 
von Einzelhandel und (Außen-)Gastronomie, 
- Prüfung der Möglichkeiten einer gestalterischen Aufwertung  – ggf. durch einen 
Wettbewerb – durch die perspektivische Ordnung des städtebaulichen 
Umfeldes, einschließlich der Angsträume; 
 
III. Komödienstraße 
- Prüfung einer Verlagerung der Haltepunkte für Touristenbusse an einen 
anderen in der Innenstadt gelegenen oder innenstadtnahen Ort, 
- Prüfung einer Verlagerung der Haltepunkte für Stadtrundfahrtbusse von dessen 
Nordseite auf die Südseite, 
- Regulierung der Fassaden-/ Gehwegwerbung, z.B. durch eine Werbesatzung 
oder/und eine Gestaltungssatzung; 
 
IV. Domgäßchen (bereits als Sofortmaßnahme) 
- Entschärfung des Angstraumes, z.B. durch zusätzliche und ausreichende 
Beleuchtung, regelmäßige Straßenreinigung; 
 
V. Marzellenstraße 
- Aufwertung des Erscheinungsbilds des südlichen Abschnitts der Marzellenstra-
ße, auch in Kooperation mit den Eigentümern und Geschäftstreibenden;

- 3 - 
 
g) Verknüpfung der westlichen Domumgebung mit der angrenzenden „Via Culturalis“. 
Insbesondere soll der Eingang zum Dom-Parkhaus attraktiver gestaltet werden, so 
dass die im Parkhaus ausgestellte römische Stadtmauer besser dargestellt und als 
Ausgangspunkt der „Via Culturalis“ dienen kann; 
 
h) Überprüfung der Radweg-Verbindungen, insbesondere Schaffung von Alternativen 
zum engen und unfallträchtigen Domgäßchen, z.B. Ausbau von Fahrrad-Hauptachsen 
wie Marspfortengasse/Große Sandkaul sowie Richartzstraße/Ludwigstraße mit 
fahrradfreundlichem Straßenbelag. 
 
3. In dem Verfahren ist eine umfassende Bürgerbeteiligung vorzusehen. Das Verfahren 
ist unter enger Einbeziehung der Anlieger, wie z.B. der Hohen Domkirche, 
KölnTourismus, Café Reichardt, durchzuführen. 
 
4. Dem Stadtentwicklungsausschuss, dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung 
1 Innenstadt ist für deren jeweils letzte Sitzung vor der Sommerpause 2017 ein 
Verfahrens- und Zeitplan vorzulegen. 
 
5. Als Sofortmaßnahme soll die Verwaltung bereits jetzt einen barrierefreien Zugang zum 
Domumfeld (Rampenanlage auf die Domplatte, einheitliche, barrierefreie Gestaltung 
der Oberfläche des Kardinal-Höffner-Platzes und anliegender Straßen) realisieren. 
 
Begründung: 
Der Zustand der Umgebung westlich des Doms ist der Bedeutung des Ortes nicht würdig. 
Zuletzt wurde der Dombaumeister Peter Füssenich dahingehend zitiert, dass zwar der Dom 
als Gesamtkunstwerk von höchster Kraft und Qualität im öffentlichen Raum stehe. Doch 
wenn sich der Besucher umdrehe, entdecke er eine zufällige Versammlung: Treppen, 
Schilder, Poller, Fahrradständer, Mülleimer, die Kreuzblume, den kaum noch ins Auge 
fallenden Taubenbrunnen, die Bimmelbahn usw. 
 
Zudem ist der Bereich Komödienstraße – Kardinal-Höffner-Platz – Burgmauer – 
Domgäßchen nicht barrierefrei. So gab es ein beslang erfolgloses Ansinnen der Verwaltung, 
in diesem Bereich kurzfristig einen barrierefreien Zugang zur Domplatte zu ermöglichen, 
was letztlich an einer Eigentümerzustimmung scheiterte (vgl. 3404/2016). 
 
Der Bedarf nach einer Aufwertung und Neugestaltung der westlichen Domumgebung ist 
daher unstreitig gegeben. Auch empfiehlt der städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln 
eine gestalterische Beruhigung und reduzierte Möblierung des Domumfeldes und eine 
Aufwertung der Plätze der Domumgebung. In diesem Zusammenhang verdeutlichen die 
erfolglosen Bemühungen der Verwaltung i.S. barrierefreier Zugang zur Domplatte, dass die 
Maßnahmen zur Aufwertung des Bereichs in enger Abstimmung mit den Anliegern 
durchgeführt werden muss. Ebenso ist eine umfassende Bürgerbeteiligung notwendig, damit 
die Kölnerinnen und Kölner Ideen zur Gestaltung der Umgebung vor dem Hauptportal ihres 
Domes formulieren und an Politik und Verwaltung adressieren können.

- 4 - 
 
Betrachtet werden muss dabei auch die verkehrliche Nutzung des Bereichs. Die Nutzung der 
„Burgmauer“ durch Taxen und „Bimmelbahn“ ist zu hinterfragen, insgesamt eine Aufwertung 
von Nutzung und Gestaltung anzustreben. Der Bereich ist den Kölnerinnen und Kölner 
zurückzugeben, die Ansiedlung von Restaurants, Cafés und kleinen Geschäften in einem 
gestalterisch geordneten Umfeld anzustreben. 
 
Der Bereich des Kardinal-Höffner-Platzes sollte in diesem Zusammenhang durch die 
Einrichtung eines „Shared space“ verkehrsberuhigt werden. Hier und für die angrenzenden 
Bereiche ist unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs für die 
Innenstadt eine einheitliche Pflasterung vorzusehen. Bzgl. der Komödienstraße ist neben 
dem perspektivischen Ziel der Verlagerung der Haltepunkte für Touristenbusse der Erlass 
einer Werbesatzung zu prüfen, um der ausufernden Werbung der dort ansässigen 
Geschäftsleute einen ordnenden Rahmen zu geben. Auch für den südlichen Abschnitt der 
Marzellenstraße ist eine Aufwertung vorzusehen. 
 
Bestandteil der Neugestaltung der westlichen Domumgebung ist auch die Beseitigung von 
Angsträumen, z.B. durch bessere Beleuchtung und Straßenreinigung. Dies betrifft 
insbesondere das Domgäßchen. Um eine Alternative zu dessen widerrechtlichem Befahren 
zu schaffen, ist insbesondere für diesen Bereich zudem zu prüfen, wie der Radverkehr 
sinnvollerweise um diesen Verkehrsweg herumgelenkt werden kann, um ihn 
verkehrssicherer zu gestalten.  
 
Der Bereich der westlichen Domumgebung grenzt an den Stadtraum/“Kulturpfad“ der Via 
Culturalis an. Die Neugestaltung der westlichen Domumgebung ist mit dieser sinnvoll zu 
verknüpfen. Dieser integrierende Ansatz ist auch Grundgedanke des Einzelprojekts 
„Gestaltungsplan Gesamtraum Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung‘, das im 
Rahmen des Förderantrags i.S. Nationale Projekte des Städtebaus zur Förderung 
angemeldet und bewilligt worden ist. Zu überlegen wäre in diesem Zusammenhang, den 
nördlichen Ausgangspunkt der Via Culturalis zu verlagern und die Reste der römischen 
Stadtmauer, die sich im Dom-Parkhaus befinden darin einzubeziehen.  
 
Die Verwaltung wird um einen Verfahrens- und Zeitplan bis zur Sommerpause gebeten, um 
den städtebaulichen und verkehrlichen Missstand schleunigst zu beheben. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Dr. Regina Börschel

Beratungsverlauf (1)

04.05.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.15.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Ludwigstraße 8
  • Komödienstraße
  • Marzellenstraße
  • Marspfortengasse
  • Richartzstraße
  • Kardinal-Höffner-Platz
  • Große Sandkaul
  • Domgäßchen
  • Burgmauer
  • Domplatte

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Details

Aktenzeichen
AN/0695/2017
Typ
Änderungsantrag BV1 (SPD)
Datum
28.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27