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0725/2021

Anfrage SPD_Fraktion in Rat und Fraktion DIE LINKE im Rat - AN1113/2020 vom 26.01.2021 (JHA) zu Neue Wohnsiedlungen in der Spielplatzplanung berücksichtigen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.03.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.03.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7339 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer  08.03.2021 
 0725/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 09.03.2021 
 
Neue Wohnsiedlungen in der Spielplatzplanung berücksichtigen 
Im JHA am 25.08.2020 wurde der Verwaltung eine Unterschriftensammlung der IG Merkenich über-
geben, in der die Merkenicher Bürgerschaft neben dem Ausbau der Kinderbetreuung auch eine Er-
weiterung der Spiel- und Bewegungsflächen im Stadtteil fordert. 
 
Am Beispiel Merkenich wird deutlich, dass die Anlage neuer Wohngebiete verwaltungsintern 
nicht immer zeitnah an die Kinder- und Jugendhilfeplanung sowie an die Spielplatzplanung 
kommuniziert wird. 
 
In Merkenich gibt es zwar bereits vie r gut ausgestattete Spiel- und Bolzplätze, die Entstehung eines 
neuen Wohngebietes der GAG im Bereich „In den Kämpen/Derichsweg“ wird sich jedoch auch auf die 
Spielplatznutzung auswirken. 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hatte am 28.10.1999 beschlossen, dass die ursprünglich 
als Spielplatz vorgesehene Fläche an der Merkenicher Ringstraße als Friedhof ausgewiesen 
werden soll und im Gegenzug auf der Grünfläche an der Straße „Auf dem alten Weerth“ ein 
öffentlicher Spielplatz neu gebaut wird. In der Sitzung vom 28.01.2000 hat die BV Chorweiler 
beschlossen diesen Spielplatz zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ einrichten. 
Bislang ist weder an dem einen noch an dem anderen genannten Standort ein zusätzlicher 
Spielplatz entstanden, eine Änderung des B-Planes – wie 1999 beschlossen – ist nicht erfolgt. 
Angesichts der neu entstehenden Wohnbebauung ist nun aktuell von einer zusätzlichen 
Bedarfslage auszugehen. 
 
Die SPD-Fraktion fragt daher: 
1. Wann wird die Verwaltung an der Merkenicher Ringstraße das planungsrechtlich ge sicherte 
Grundstück zum Spielplatz ausbauen? 
 
2. Oder plant die Verwaltung stattdessen immer noch einen neuen Spielplatz an der Straße 
„Auf dem alten Weerth“? Sofern dies zutrifft: wie ist der Stand der Planungen für diesen 
Standort und wann ist mit der Realisierung eines Spielplatzes an dieser Stelle zu rechnen? 
 
3. Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass bei Entstehung neuer Wohngebiete nicht nur 
hier, sondern generell rechtzeitig alle betroffenen Fachbereiche darüber informiert werden, 
um ihre jeweiligen Planungen daran anzupassen und auszurichten? 
 
 
 
Die Kinder und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Zu 1 und 2:  
Der Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 28.01.2000, dass auf der Grünfläche an der

2 
 
Straße „Auf dem alten Weerth“ ein öffentlicher Spielplatz neu gebaut werden sollte, wurde vom dama-
ligen Amt für Kinderinteressen 2002 umsetzt. Laut eines Aktenvermerks vom 14.02.2000 sollte das 
Stadtplanungsamt eine Änderung des Bebauungsplans vornehmen. Das Stadtplanungsamt teilt mit, 
dass l eider zu der aufgeworfenen Frage zur Änderung des Bebauungsplans 67549.04 „Daverkus-
straße“ in Köln-Merkenich aus den frühen 2000er Jahren kein Vorgang mehr vorliegt. Heute ist wei-
terhin an dieser Stelle eine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.  
 
Zu 3: 
Ein Auszug aus der von Rat beschlossenen Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 macht 
noch einmal die Vorgehensweise und die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Stadtentwicklung, 
Stadtplanung und Landschaftsplanung deutlich. Dort steht: „Spielplatzbedarfsplanung, Stadtentwick-
lung und Stadtplanung haben eine Menge miteinander zu tun. Aufenthaltsräume für Kinder und Ju-
gendliche stellen nicht nur „Oasen in einer Stadtwüste“ dar. Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen 
für Kinder und Jugendliche tangieren die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Dies erfordert ei-
nen ganzheitlichen Blick auf eine qualitätsvolle, identitätsstiftende, stadtteilentwickelnde und sozial 
integrative Raumplanung und das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachämter. Kooperationen mit 
Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung spielen bei der Planung, Umsetzung und 
Pflege von Spiel- Bewegungs- und Aktionsflächen eine entscheidende Rolle. Sie erfordern auch wei-
terhin einen intensiven Austausch, z.B. bei der Entwicklung von neuen Wohnbaugebieten.“ 
 
Des Weiteren steht aber auch: „…Die Ausweisung neuer Flächen für den Spiel - und Bewegungsbe-
darf von Kindern und Jugendlichen erfolgt nach wie vor nahezu ausschließlich im Rahmen von Be-
bauungsplanverfahren. Allerdings kann hier nur der  in den Neubaugebieten zusätzlich entstehende 
Bedarf an öffentlichen Spielflächen durch den Bau neuer Spielplätze innerhalb der Plangebiete ge-
deckt werden, das Absenken eines bereits bestehenden Fehlbedarfs im Stadtteil ist auf diese Weise 
nicht zu erreichen.  
 
In Bebauungsplanverfahren wirkt die Kinder- und Jugendverwaltung darauf hin, dass der zusätzlich 
entstehende Bedarf an öffentlichen Flächen für Mädchen und Jungen in neuen Wohnbaugebieten 
entsprechend eines quantitativen Richtwertes von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in gedeckt wird 
und entsprechende Spiel-, Bewegungs- und Aktionsgelegenheiten tatsächlich zur Verfügung gestellt 
werden. Bei Neuplanungen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wird laut Umsetzungsanwei-
sung des Kooperativen Baulandmodel ls der Bedarf zunächst anhand der erwarteten Einwohnerzahl 
im Plangebiet ermittelt. Diese wird berechnet auf Grundlage der nutzungsspezifischen Flächenanga-
ben (Geschossflächen Wohnen) für das jeweilige Vorhaben, aus denen sich rechnerisch eine Anzahl 
Wohneinheiten ergibt, die mit einer festgelegten Erstbelegungsquote multipliziert wird. Mit Konkreti-
sierung der städtebaulichen Planung zum Gebietscharakter wird die erwartete Einwohnerzahl verfei-
nert. 
 
Grundsätzlich löst jedes Wohnungsbauvorhaben einen Mehrbed arf an öffentlichen Spiel -, Bewe-
gungs- und Aktionsflächen aus. Im Rahmen des Ämterbeteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB 
übersendet die Kinder- und Jugendverwaltung hierfür ihre Bedarfsmeldung an die Stadtplanung. Bei 
einer Bebauung nach § 34 BauGB ( Nachverdichtungen) fehlt die Rechtsgrundlage, um Spielflächen 
für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre realisieren zu können. Dies ist insofern problematisch, da in 
Köln durch viele und zum Teil große Nachverdichtungen die Einwohnerzahl stark zunimmt, ohne dass 
Planungsbedarfe der sozialen Infrastruktur mit einbezogen werden müssen.  
 
Darüber hinaus wird das Ziel der Sicherung und Weiterentwicklung von städtischen Spiel -, Bewe-
gungs- und Aktionsflächen zunehmend durch andere, ebenfalls wichtige Ziele der Flächennutzung in 
Frage gestellt. Die Berücksichtigung von Spiel - und Bewegungsflächen in Bebauungsplänen, in Ver-
fahren nach § 34 BauGB und ihre tatsächliche Realisierung erweisen sich jedoch als dringliche Auf-
gabe, um in Neubaugebieten mit der Bereitstellung einer Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, 
Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards 16 adäquaten sozialen Infrastruktur die Entwicklung 
des sozialen Miteinanders im gesamten Stadtteil zu befördern.“ (Auszug Seite7, sowie 15 und 16) 
 
Ob all diese Inhalte und die Zusammenarbeit der Ämter so umgesetzt werden konnten, wird die Aus-
wertung für die nächste Spielplatzbedarfsplanung 2022 zeigen. Hierfür werden derzeit eine Vielzahl 
von Daten gesammelt und bis zum Ende des Jahres ausgewertet und aufgearbeitet.

3 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

09.03.2021 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Merkenicher Ringstraße
  • Auf dem Alten Weerth
  • In den Kämpen
  • Derichsweg

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Details

Aktenzeichen
0725/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.03.2021
Erstellt
25.02.2021 08:56